Zusammenfassung der Abstimmung vom 17.06.2012

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Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“

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Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“

Ziele dieser Vorlage

Ziel der Vorlage ist es, die demokratische Berechtigung von Staatsverträgen zu erhöhen und die Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern.

Was wird geändert?

Das obligatorische Referendum wird auf alle Staatsverträge in „wichtigen Bereichen“ ausgedehnt. Darunter fallen Bestimmungen, die:

  • Eine Vereinheitlichung des Rechts mehrerer Staaten fordern
  • Neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Mia. Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Mio. Franken vorsehen
  • Der Schweiz fremdes und neues, noch nicht bekanntes Recht in wichtigen Fragen auferlegen
  • Die Schweiz zukünftig fremden Gerichten unterstellen

Argumente dafür

  • Frühzeitige Mitbestimmung ist besser als nachträgliche Sanktionsmöglichkeiten.
  • Die politische Hierarchie wird wiederhergestellt: Erst der Souverän, dann die Bundesversammlung und zuletzt der Bundesrat.
  • Die Kantone erhalten durch das Ständemehr vergrösserte Macht.
  • Es werden weniger Staatsverträge zustande kommen, wodurch die Schweiz Auslandzahlungen einsparen kann.

Argumente dagegen

  • Die Verhandlungsposition der Schweiz wird geschwächt und ihr aussenpolitischer Spielraum eingeschränkt.
  • Die geltende Regelung (fak. Referendum) sichert eine genügende Mitbestimmung.
  • Arbeitsplätze und Konkurrenzfähigkeit der Schweiz werden durch Staatsverträge gesichert.
  • Mit dem Vetorecht über die Stimmberechtigten haben die Kantone zu viel Macht auch bei Vorlagen, die sie nicht direkt und nachhaltig betreffen.


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Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care)

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Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care)

Ziele dieser Vorlage

Die Vorlage will die integrierten Versorgungsnetze fördern und den Risikoausgleich erneuern. Dadurch soll die Qualität im Gesundheitswesen verbessert und das Kostenwachstum gebremst werden.

Was wird geändert?

  • Integrierte Versorgungsnetze und die Anforderungen an sie werden ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Für solche besondere Versicherungsformen sind nun auch mehrjährige Verträge möglich.
  • Die Versorgungsnetze legen mit den Versicherungen vertraglich einen Kostenrahmen für die Behandlungen aller ihrer Patienten fest.
  • Der Selbstbehalt hängt neu davon ab, welches Versicherungsmodell man wählt. Für integrierte Versorgungsnetze gilt ein Selbstbehalt von 10% bis höchstens 500 CHF pro Jahr. Alle anderen Modelle haben einen Selbstbehalt von 15% bis höchstens 1000 CHF.
  • Bei einer Annahme muss der Bundesrat den Risikoausgleich verbessern und ihn dazu weiter verfeinern.

Argumente dafür

  • Ein integriertes Versorgungsnetzwerk garantiert den Versicherten eine qualitativ hochstehende, koordinierte Behandlung.
  • Versicherte in integrierten Versorgungsnetzen profitieren von einem geringeren Selbstbehalt.
  • Der neue Risikoausgleich führt dazu, dass die Jagd der Krankenkassen nach „guten“ Risiken gebremst wird.

Argumente dagegen

  • Die Vorlage gefährdet die freie Arzt- und Spitalwahl und macht sie zu einem Gut für Reiche.
  • Weil die Netze die Ausgaben planen müssen, verschlechtert sich die Behandlungsqualität und sie werden gewisse medizinische Leistungen nur noch eingeschränkt anbieten.
  • Man kann nur gegen eine hohe Prämie aus einem mehrjährigen Vertrag austreten.


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Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"

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Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"

Ziele dieser Vorlage

Ziel der Vorlage ist es, dass sich mehr Personen in der Schweiz selbstgenutztes Wohneigentum leisten können. Dazu will man mittels Steuererleichterungen das Bausparen fördern.

Was wird geändert?

Man will eine für Bund und Kantone zwingende Regelung auf Verfassungsebene einführen. Diese Regelung beinhaltet Steuerentlastungen wenn man zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt:

  • Während 10 Jahren kann man bis zu 10‘000 CHF pro Person (20‘000 CHF bei Ehepaaren) jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen und auf ein Bausparkonto einzahlen. Auch die Zinsen davon wären steuerfrei.

Will man das Geld doch anders nutzen, wird eine Nachzahlung fällig.

Argumente dafür

  • Mieter und junge Familien können einfacher ein Eigenheim erwerben.
  • Die Baubranche wird angekurbelt, was Steuereinnahmen bringt und Arbeitsplätze schafft.
  • Es wird einer breiteren Mittelschicht ermöglicht, ein Eigenheim zu erwerben.
  • Die Verfassungsziele „Altersvorsorge“ und „Wohneigentumsförderung“ sind nicht mehr vermischt.

Argumente dagegen

  • Vorwiegend reichere Leute, die sowieso schon sparen können, profitieren von dieser Änderung.
  • Die Steuererleichterungen führen zu Steuerausfällen.
  • Es bestehen bereits ausreichend Massnahmen, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern.
  • Die Nachbesteuerung ist in der Initiative zu unklar geregelt.


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Verfassungsänderung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft)

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Verfassungsänderung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft)

Ziele dieser Vorlage

Durch die Verfassungsänderung soll die Aargauische Landwirtschaft den aktuellen Herausforderungen (z.B. liberalisierte Märkte, gesellschaftliche Aufgaben) gewachsen sein.

Was wird geändert?

  • Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und Pflege der Kulturlandschaft sind neue Verfassungsziele.
  • Der Kanton fördert neu eine Landwirtschaft, die auf Versorgungssicherheit ausgerichtet ist. In der Verfassung nicht mehr aufgeführt wird die Unterstützung einer eigenständig produzierenden Landwirtschaft.
  • Die Förderung von Familienbetrieben, genossenschaftlicher Zusammenarbeit und einer breiten Eigentumsstreuung zugunsten von Selbstbewirtschaftern wird aus der Verfassung gestrichen.

Argumente dafür

  • Die bisherige Regelung förderte veraltete Strukturen. Die neue Verfassung trägt den gesellschaftlichen Aufträgen der Landwirtschaft besser Rechnung.
  • Die Verfassung wird an die Agrarpolitik des Bundes angepasst. Wie auf Bundesebene sollen die Bauern wirtschaftlich eigenständiger werden.

Argumente dagegen

  • Die Landwirtschaftspolitik lehnt sich zu stark an diejenige des Bundes an. Der Kanton verpasst es, eigene Schwerpunkte zu setzten.
  • Die zentralsten Punkte (z.B. Ökologie) waren bereits in der bisherigen Verfassung geregelt. Es wurden keine wesentlich neuen Anliegen aufgenommen.



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Volksinitiative “Für eine sichere Aargauer Kantonalbank”

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Volksinitiative “Für eine sichere Aargauer Kantonalbank”

Ziele dieser Vorlage

Durch die Verfassungsänderung soll eine mögliche Privatisierung der Aargauer Kantonalbank vorbeugend verhindert werden.

Was wird geändert?

  • Neu soll nicht wie bisher auf Gesetzesstufe sondern auf Verfassungsebene verankert werden, dass die Aargauer Kantonalbank vollständig dem Kanton gehören soll.

Argumente dafür

  • Ein möglicher Teilverkauf oder Verkauf der Kantonalbank verlangt neu eine Verfassungsänderung, welche obligatorisch eine Volksabstimmung auslöst. Das Volk hat somit zwingend das letzte Wort.
  • Eine mögliche Privatisierung der Kantonalbank aus kurzfristigen finanz- und steuerpolitischen Überlegungen (wie z.B. Steuersenkungen) wird durch die Verfassungsänderung erschwert.

Argumente dagegen

  • Die starre Regelung behindert eine strategische Weiterentwicklung der Bank. Sinnvolle Kooperationen mit anderen Unternehmen werden erschwert, was zu einer Benachteiligung der Aargauer Kantonalbank führt.
  • Bereits mit der heutigen Rechtslage ist eine Privatisierung der Kantonalbank dem fakultativen Referendum resp. dem Behördenreferendum unterstellt. Die Initiative ist somit unnötig.



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Entlastung des Finanzhaushaltes bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz)

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Entlastung des Finanzhaushaltes bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz)

Ziele dieser Vorlage

Der Kanton soll jährlich rund 26 Millionen Franken sparen, um seine finanzielle Lage zu verbessern.

Was wird geändert?

  • Die „Berufsvorbereitende Schule“ (BVS) wird abgeschafft.
  • Die Gemeinden müssen neu für Sonderschulungen für Behinderte aufkommen.
  • Es wird schwieriger, Krankheits- und Unfallkosten von den Steuern abzuziehen.
  • Der Kanton muss die Kosten für Privatschulen für Primarschüler nicht mehr übernehmen.
  • Der Kanton erhält 1% der Kirchensteuern von Unternehmen.

Argumente dafür

  • Das Gesetz ist ein Kompromiss. Es verteilt den Spardruck auf verschiedene Aufgabengebiete und Personen.
  • Der Kanton hat in den letzten Jahren über seine Verhältnisse gelebt. Die Sparmassnahmen korrigieren dies.
  • Anstelle der BVS gibt es andere Schulen, die das Gleiche bieten (schulische Brückenangebote).
  • Wenn man nicht drastisch spart, muss man die Steuern erhöhen.

Argumente dagegen

  • Das Rahmengesetz bringt nichts. Es verlagert die Kosten teilweise auf die Gemeinden.
  • Junge, alte, kranke und Menschen mit Behinderung sind übermässig betroffen.
  • Eine Steuererhöhung ist sinnvoller als Sparen. Die Finanzen haben sich auch verschlechtert, weil man früher die Steuern gesenkt hat.
  • Die BVS ist wichtig, um junge Menschen beruflich gut auszubilden. Davon profitiert auch die Wirtschaft.



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Verfassungsänderung über die Organisation der Gerichte

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Verfassungsänderung über die Organisation der Gerichte

Ziele dieser Vorlage

Durch die Zusammenlegung der Gerichte sollen Kosten eingespart werden.

Was wird geändert?

  • Die sechs Bezirksgerichte des Kantons Baselland werden zu zwei Zivilgerichten mit Sitz in Arlesheim und Sissach zusammengelegt.
  • Die Geschäftsleitung der Gerichte erhält erweiterte Kompetenzen. Neu erstellt die Geschäftsleitung die Stellenpläne der Gerichte und ernennt bei den erstinstanzlichen Gerichten ein Präsidium, sofern dies nicht durch das Gericht selbst erfolgt.

Argumente dafür

  • Die Kosten sinken, weil man nur noch zwei Gerichtsgebäude braucht.
  • Die Koordination und Vereinheitlichung der erstinstanzlichen Zivil-Rechtsprechung wird verbessert. Die Rechtsprechung zu denselben gesetzlichen Grundlagen werden somit weniger abweichen.
  • Ein weiterer Weg zum Gericht ist zumutbar. Man muss selten aufs Gericht gehen und man ist heute sehr mobil.

Argumente dagegen

  • Die Organisation der Gerichte darf nicht im Rahmen eines Sparpakets behandelt werden. Es geht um grundlegende Fragen, die man separat diskutieren muss.
  • Die Spareffekte wirken wegen Bauarbeiten und Investitionen nicht sofort. Vorerst entstehen nur Mehrkosten, da die Räumlichkeiten umgebaut werden müssen.
  • Die Bürger müssen eine zu grosse Distanz zurücklegen, um aufs Gericht zu gehen.



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Änderung der Kantonsverfassung über den Verzicht des Amtsnotariats

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Änderung der Kantonsverfassung über den Verzicht des Amtsnotariats

Ziele dieser Vorlage

Die Zuständigkeitsbereiche der Bezirke sollen neu festgelegt werden. In der anderen Vorlage zum Thema Amtsnotariat sollen die Bezirksschreibereien durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden. Dadurch wird die bisherige Definition eines Bezirks in der Kantonsverfassung überflüssig.

Was wird geändert?

  • Nach der Umsetzung des Sparprogramms, wird es die Bezirksverwaltung mit sechs Bezirksschreibereien im Kanton BL in ihrer bisherigen Form nicht mehr geben.
  • Anstelle der Bezirksverwaltung gibt es neu eine zentrale Dienststelle mit dem Namen Zivilrechtsverwaltung an zwei Standorten (Arlesheim und Liestal). Die Zivilrechtsverwaltung enthält das kantonale Grundbuchamt, das Erbschafts- und Zivilstandsamt sowie das Betreibungs- und Konkursamt.
  • Die Kantonsverfassung wird an die geänderten Begriffe angepasst.

Argumente dafür

  • Die Anpassung der Kantonsverfassung ist ein weiterer Schritt, um das Sparprogramm durchzuführen.
  • Trotz längerer Anfahrtswege nimmt der Zeitaufwand nicht zu, da dank elektronischer Kommunikation die persönliche Anwesenheit bei den Zivilrechtsämtern immer seltener benötigt wird.

Argumente dagegen

  • Wer mit dem Sparprogramm nicht einverstanden ist, sollte sowohl die Verfassungsänderung als auch die Gesetzesänderung ablehnen.
  • Die traditionelle Bezirksstruktur im Kanton hat sich bewährt und wird geschätzt. Eine Änderung ist daher nicht notwendig.



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Verzicht Amtsnotariat und Reorganisation der Behörden im Zivilrecht

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Verzicht Amtsnotariat und Reorganisation der Behörden im Zivilrecht

Ziele dieser Vorlage

Geplante Einsparungen im Kantonsbudget sollen umgesetzt werden.

Was wird geändert?

Als Teil des kantonalen Entlastungspaketes hat diese Vorlage folgende Auswirkungen:

  • Notariatsaufgaben (Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsgründungen, etc.) werden nicht mehr vom Kanton erledigt, sondern von privat tätigen Notariatsbüros.

  • Die heutigen 26 Zivilrechtsämter an 9 Standorten werden in 5 Ämtern an 2 Standorten zentralisiert.

Argumente dafür

  • Die Vorlage ermöglicht Einsparungen von CHF 3.6 Mio.
  • Die kantonale Verwaltung wird verkleinert: „Abbau des Verwaltungsapparates“.
  • Wie in zahlreichen Kantonen, kann das Notariat auch von Privaten ausgeführt werden.
  • Trotz längerer Anfahrtswege bleibt der Zeitaufwand gleich, da dank elektronischer Kommunikation die persönliche Anwesenheit bei den Zivilrechtsämtern immer seltener benötigt wird.

Argumente dagegen

  • 62 Mitarbeiter werden entweder entlassen oder frühzeitig/ordentlich pensioniert.
  • Die Vorlage ist ein Abbau des Service Public mit Leistungseinbussen.
  • Durch das private Angebot können höhere Preise für Notariatsleistungen entstehen.
  • Eventuell eröffnen private Notare keine Büros in abgelegenen Regionen. Dort gibt es dann einen erschwerten Zugang zum Notariat.



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Ä̈nderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes

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Ä̈nderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes

Ziele dieser Vorlage

Es soll teilweise flexiblere Einkaufsmöglichkeiten geben.

Was wird geändert?

Die Vorlage umfasst hauptsächlich folgende Änderungen:

  • Die Läden können samstags neu bis 17 Uhr geöffnet sein.
  • Am Vorabend vor öffentlichen Ruhetagen (bspw. Auffahrt) können die Läden bis um 18.30 Uhr geöffnet sein.
  • An den Vorabenden vor Weihnachten und Neujahr sowie vor öffentlichen Ruhetagen, die auf einen Sonntag fallen, müssen die Läden jedoch wie bisher um 17 Uhr schliessen.

Argumente dafür

  • In umliegenden Kantonen herrschen ähnliche Regelungen für die Ladenöffnungszeiten am Samstag.
  • Vor Ruhetagen können Berufstätige länger und einfacher einkaufen.
  • Viele Menschen kennen die unterschiedlichen Feiertage nicht oder sie werden vergessen, sodass Leute am Vorabend dieser Feiertage ab 17 Uhr vor verschlossenen Türen stehen.

Argumente dagegen

  • Die Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal verschlechtern sich.
  • Für das Verkaufspersonal wird es schwieriger, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
  • 2006 hat sich das Stimmvolk gegen eine ähnliche Vorlage ausgesprochen. Seither haben sich die Bedürfnisse nicht so stark verändert, dass längere Öffnungszeiten nötig wären.



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Neugestaltung des Seetalplatzes in Emmen und Luzern

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Neugestaltung des Seetalplatzes in Emmen und Luzern

Ziele dieser Vorlage

Im Gebiet Seetalplatz in den Gemeinden Emmen und Luzern sollen der Schutz vor Hochwasser sowie das Gesamtverkehrssystem besser werden.

Was wird geändert?

Verkehrssystem:

  • Es gibt neu u.a. einen Einbahnring für Autos sowie einen eigenen Bus- und Velostreifen. Die Fussgängerstreifen werden besser und kürzer.

Hochwasserschutz:

  • Das Bett der kleinen Emme wird breiter. Damit wird einer Überschwemmung vorgebeugt. Zudem schafft dies neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen am Fluss.
  • Ein Hochwasser wie im Jahr 2005 kann ohne Schaden abfliessen.

Argumente dafür

  • Das Projekt lohnt sich, weil der Nutzen grösser ist als die Kosten.
  • Der Verkehr wird sicherer und flüssiger. Das System kann auch die erwartete Verkehrszunahme bewältigen.
  • Der Schutz vor Hochwasser wird besser. Das steigert auch die Lebensqualität in Emmen und Luzern.

Argumente dagegen

  • Das Projekt kostet den Kanton Luzern 129 Mio. Franken.
  • Das Verkehrsprojekt ist überdimensioniert und nicht nachhaltig. Es fördert den Autoverkehr zu stark.
  • Die von 2012 – 2018 dauernden Bauarbeiten belasten die Anwohner stark (Baulärm, eingeschränkte Verkehrswege).



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VI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz

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VI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz

Ziele dieser Vorlage

Es sollen jährlich 4.35 Mio. Franken gespart werden, um die kantonalen Finanzen zu verbessern. Dazu wird vor allem bei den Ergänzungsleistungen gespart.

Was wird geändert?

  • Monatlicher Betrag vom Kanton für persönliche Auslagen:
  • Personen in Betagten- und Invalidenheimen: bisher 530 Franken, neu 464 Franken
  • Personen in Pflegeheimen: bisher 397 Franken, neu 348 Franken
  • Die Vermögensanrechnung für Heimbewohnende mit IV-Rente wird von 7% auf 10% pro Jahr erhöht.
  • Es wird schwieriger, ausserordentliche Ergänzungsleistungen zu erhalten.

Argumente dafür

  • Die steigenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen müssen eingedämmt werden.
  • Es ist Teil eines ausgewogenen Entlastungspakets.
  • Die Beiträge für die persönlichen Auslagen sind immer noch höher als in vergleichbaren Kantonen (z.B. Aargau oder Luzern).
  • Die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen kommen nun denen zugute, die sie wirklich brauchen.

Argumente dagegen

  • Die Massnahme trifft die Ärmsten, die sich nicht dagegen wehren können.
  • Man erhöht besser wieder die Steuern. Die aktuelle finanzielle Lage ist auch entstanden, weil man früher die Steuern gesenkt hatte.
  • Leute in Heimen und Leute mit Behinderung werden bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt.
  • Die Ergänzungsleistungen wurden bereits einmal gekürzt.



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Nachvollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II (UStRG II) des Bundes

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Nachvollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II (UStRG II) des Bundes

Ziele dieser Vorlage

Das Zürcher Steuergesetz soll an das bereits angenommene UStRG II des Bundes angepasst werden.

Was wird geändert?

  • Das UStRG II ermöglicht u.a. die steuerfreie Rückzahlung von früher eibezahlten Kapitaleinlagen an die Aktionäre und bringt eine geringere Steuer bei der Liquidation von Unternehmen (Kapitaleinlageprinzip).
  • Zusätzlich zum UStRG II nutzt die kantonale Vorlage die Option im UStRG II, wonach die Kantone bei Unternehmen die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen können.

Argumente dafür

  • Die Erleichterung bei der Kapitalsteuer vermindert die schädliche Kapitalreduktion. Das stärkt Unternehmen, da mehr investiert wird.
  • Die Kapitalsteuer reduziert Reserven, welche das Konkursrisiko mindern. Oft werden Löhne aus diesen Reserven bezahlt, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät.
  • Eine reduzierte Kapitalsteuer kann den Standort Zürich attraktiver machen.
  • Die Vorlage stärkt KMUs durch geringere Kapitalsteuern.

Argumente dagegen

  • Die Vorlage bringt Staat und Gemeinden Steuereinbussen von je ca. 50 Mio. Franken.
  • Tiefere Steuern bewirken nicht mehr Investitionen. Gründe für weniger Investitionen liegen eher in Absatzunsicherheit oder Mangel an Arbeitskräften.
  • Die Steuereinbussen führen im Kanton zur finanziellen Schwächung der übrigen Standortvorteile.
  • Viele KMUs zahlen keine Ertragssteuern im Kanton. Eine mögliche Anrechnung an die Kapitalsteuer hilft deshalb nur wenigen KMUs.



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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Hauptvorlage

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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Hauptvorlage

Ziele dieser Vorlage

Das Zürcher Spitalplanungs- und –finanzierungsgesetz soll an das Krankenversicherungsgesetz (KVG) des Bundes bezüglich Fallpauschalen angepasst werden. Das KVG wurde auf Bundesebene bereits beschlossen.

Ausgangslage

Bisher finanzierte der Kanton alle Spitaldefizite. Die Gewinne aus Zusatzversicherten wurden verwendet, um die Gesamtkosten zu decken. Neu können diese Gewinne einbehalten werden, da die Fallpauschalen die Gesamtkosten abdecken.

Was wird geändert?

  • Der Kanton übernimmt das System der Fallpauschalen des KVG.
  • Die Vorlage beinhaltet keinen Stützungsfonds.

Argumente dafür

  • Unwirtschaftliche Spitäler würden vom Stützungsfonds profitieren, welcher von profitablen Spitälern finanziert wird. Dies widerspricht dem Prinzip des freien Marktes und verringert Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.
  • Ein Stützungsfonds reduziert die angestrebte Vergleichbarkeit der Spitäler, da einzelne Spitäler andere Spitäler unübersichtlich mitfinanzieren werden.
  • Werden alle Vorlagen abgelehnt, kostet die versäumte Anpassung an Bundesrecht jährlich Millionen.

Argumente dagegen

  • Der Staat sollte via Stützungsfonds an den Gewinnen von Zusatzversicherten beteiligt sein, da er diese durch die Fallpauschalen erst ermöglicht. Ansonsten werden Gewinne privatisiert, Verluste aber dem Kanton überlassen.
  • Die Grundversorgung ist weniger profitabel als Zusatzleistungen. Ohne die Fondsgelder sinkt im Wettbewerb evtl. die Qualität der Behandlung.
  • Die Anpassung an Bundesrecht erfolgt auch, wenn die Vorlage mit dem Stützungsfonds angenommen wird.



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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Variante mit Zukunfts- und Stützungsfonds

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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Variante mit Zukunfts- und Stützungsfonds

Ziele dieser Vorlage

Spitäler mit weniger zusatzversicherten Patienten sollen unterstützt werden, um so die Grundversorgung sicherzustellen.

Was wird geändert?

  • Zusätzlich zur Hauptvorlage beinhaltet diese Variante einen Stützungsfonds. In diesen müssen die Spitäler 1/5 ihrer Gewinne aus Zusatzversicherten einzahlen. Der Fonds dient dazu, unverzichtbare konkursgefährdete Spitäler zu sanieren und die Kosten für den Kanton zu senken.

Argumente dafür

  • Der Stützungsfonds hilft den weniger profitablen Spitälern, die aber trotzdem sehr wichtig sind: z.B. das Kinderspital, das wenig Zusatzversicherte hat. So wird die Behandlungsqualität der Grundversorgung sichergestellt.
  • Die neuen Gewinne mit Zusatzversicherten werden durch die Fallpauschalen ermöglicht. Ein Teil davon soll deshalb vom Kanton für unprofitable Spitäler verwendet werden.
  • Werden alle Vorlagen abgelehnt, kostet die versäumte Anpassung an Bundesrecht jährlich Millionen.

Argumente dagegen

  • Unwirtschaftliche Spitäler würden vom Stützungsfonds profitieren, welcher von profitablen Spitälern finanziert wird. Dies widerspricht dem Prinzip des freien Marktes und verringert die angestrebten Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.
  • Ein Stützungsfonds reduziert die angestrebte Vergleichbarkeit der Spitäler, da einzelne Spitäler andere Spitäler unübersichtlich mitfinanzieren werden.
  • Die Anpassung an Bundesrecht erfolgt auch, wenn die Vorlage ohne den Stützungsfonds angenommen wird.



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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

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Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz: Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

Ziele dieser Vorlage

Zusatzbestimmungen im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz sollen das Spitalpersonal und die Patienten besser schützen.

Was wird geändert?

Zusätzlich zur Hauptvorlage werden hier folgende Bestimmungen ergänzt:

  • Spitäler müssen ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen.
  • Listenspitäler (jene Spitäler, welche die Vorschriften des Kantons einhalten und im Gegenzug Fallpauschalen erhalten) müssen orts- und branchenübliche Löhne bezahlen und die Arbeitsbedingungen müssen mindestens dem Personalrecht des Kantons Zürich entsprechen.

Über den Stützungsfonds wird in dieser Vorlage nicht entschieden.

Argumente dafür

  • Das Spitalpersonal ist äusserst wichtig für ein gutes Gesundheitswesen. Die Vorlage verhindert Einbussen in der Behandlung, die durch Einsparungen beim Personal im neuen Wettbewerb entstehen.
  • Mit attraktiven Arbeitsbedingungen und Löhnen sowie verankerten Personalrechten kann man einem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenwirken.
  • Werden alle Vorlagen abgelehnt, kostet die versäumte Anpassung an Bundesrecht jährlich Millionen.

Argumente dagegen

  • Die Hauptvorlage und das Gesundheitsgesetz enthalten bereits Bestimmungen, welche Spitäler verpflichten, das notwendige und ausreichend qualifizierte Personal sicherzustellen.
  • Die Personalplanung und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen gehören zu den Aufgaben des Arbeitgebers. Zusätzliche gesetzliche Bestimmungen behindern den angestrebten Wettbewerb.
  • Die Anpassung an Bundesrecht erfolgt auch, wenn eine der anderen Vorlagen angenommen wird.



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Verkehrsabgabengesetz

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Verkehrsabgabengesetz

Ziele dieser Vorlage

Es sollen Anreize für den Kauf von effizienten und ökologischen Fahrzeugen geschaffen werden.

Was wird geändert?

  • Umweltschonende Fahrzeuge erhalten im Kanton Zürich während vier Jahren eine Ermässigung auf die Verkehrsabgabe.
  • Rabattberechtigt sind Privatautos, welche weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen und Lieferwagen, welche weniger als 250 Gramm CO2 pro Kilometer produzieren.
  • Die Verkehrsabgaben für leichte Motorwagen orientieren sich neu am Hubraum und Gesamtgewicht, diejenigen für Lastwagen am Gesamtgewicht und der Abgaskategorie des Fahrzeuges.

Argumente dafür

  • Die Abgabenermässigungen fördern den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeugen. Dies führt zu einer umweltschonenden Verkehrsnutzung.
  • Da die Rabatte zu Lasten der Autos mit hohem Schadstoffausstoss gewährt werden, erfolgt die Umsetzung steuerneutral. Die Bevölkerung wird im Gesamten nicht stärker belastet.
  • Die Verkehrsabgaben erfolgen nach dem Verursacherprinzip. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoss werden stärker belastet.

Argumente dagegen

  • Familien und Gewerbetreibende werden stärker belastet als bisher, da sie auf grössere Fahrzeuge angewiesen sind.
  • Gewerbetreibende im Kanton Zürich erhalten durch die neue Verkehrsabgabe einen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen Kantonen.
  • Die meisten Fahrzeuglenker haben nicht das Geld, um in kurzen Zeitabständen neue, ökologische Fahrzeuge zu kaufen. Die ökologische Lenkungswirkung wird also nicht wie erhofft eintreten.



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Volksinitiative für freie Ladenöffnungszeiten

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Ziele dieser Vorlage

Die Ladenbesitzer im Kanton Zürich sollen in Zukunft selbständig über ihre Öffnungszeiten entscheiden können und somit auch die Möglichkeit haben, am Sonntag und an Feiertagen zu öffnen.

Was wird geändert?

  • Das Verbot, Geschäfte an öffentlichen Ruhetagen geöffnet zu haben, wird entfernt. Bisher ist dies an maximal vier öffentlichen Ruhetagen möglich (Sonntagsverkauf).
  • Zudem dürfen Gemeinden die Öffnungszeiten von Geschäften nicht mehr einschränken.
  • Das eidgenössische Arbeitsgesetz gilt weiterhin. Dieses erlaubt Sonntagsarbeit nur in Ausnahmefällen. Es sind Bestrebungen im Gange, dieses Gesetz zu lockern.

Argumente dafür

  • Die Konsumentenbedürfnisse haben sich durch neue Lebensgewohnheiten verändert. Die momentane Regelung ist zu starr und veraltet.
  • Höchstarbeitszeiten und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen schützen die Arbeitnehmer weiterhin.
  • Bahnhof- und Tankstellenshops werden nicht mehr bevorteilt, da alle Läden sonntags geöffnet haben dürfen.

Argumente dagegen

  • Die meisten Läden können ihre Öffnungszeiten sowieso nicht freier gestalten, da das eidgenössische Arbeitsgesetz Sonntagsarbeit nach wie vor grundsätzlich verbietet.
  • Von Montag bis Samstag dürfen Detailhandelsbetriebe bereits ohne Beschränkungen geöffnet sein.
  • Das Familien- und Sozialleben von Arbeitnehmern wird durch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zusätzlich belastet.



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Ziele dieser Vorlage

Das Ziel der Vorlage ist ein vielfältigeres Schulangebot, welches für jedes Kind eine passendere Schulausbildung ermöglicht.

Was wird geändert?

  • Heute muss die Schule in der Wohngemeinde besucht werden. Die Vorlage will, dass ab dem 4. Schuljahr frei gewählt werden darf, welche öffentliche Schule besucht wird.
  • Zusätzlich sollen neu auch anerkannte private Schulen besucht werden können, allerdings nur, wenn sie frei zugänglich sind. Das heisst, dass sie kein Schulgeld verlangen dürfen. Finanziert werden sie vom Kanton, welcher diese Schulen mit den Durchschnittskosten der öffentlichen Schulen entschädigt.

Argumente dafür

  • Die freie Schulwahl ermöglicht unterschiedliche Schulmodelle. Diese können die verschiedenen Fähigkeiten der Kinder besser berücksichtigen.
  • Der stärkere Wettbewerb unter den Schulen soll zu einer höheren Ausbildungsqualität führen.
  • Langfristig sollen Kosten eingespart werden, da teure schulische Sondermassnahmen vermieden werden können.

Argumente dagegen

  • Die freie Schulwahl könnte dazu führen, dass Eltern ihre Kinder in Schulen mit ähnlichen Kulturgruppen bringen. Dies führt zur Gruppenbildung in der Bevölkerung.
  • Die Klassen- und Lehrpersonenplanung für die öffentlichen Schulen wird durch die ändernden Schülerzahlen stark erschwert.
  • Neu muss der Kanton Privatschulen, welche frei zugänglich sind, finanziell unterstützen. Dies führt zu Mehrkosten.



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Ziele dieser Vorlage

Die Zersiedelung der Landschaft soll gestoppt und eine regionale landwirtschaftliche Produktion mit möglichst hohem Selbstversorgungsgrad ermöglicht werden.

Was wird geändert?

  • Der Kanton wird verpflichtet, wertvolle Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung besser zu erhalten und wirksamer zu schützen.
  • Im kantonalen Richtplan soll die Siedlungsfläche auf die heute rechtmässig eingezonten Bauzonen reduziert werden.

Argumente dafür

  • Trotz steigender Nachfrage nach lokalen Nahrungsmitteln, wird die vorgeschriebene Mindestfläche an landwirtschaftlich wertvollem Land nur noch knapp erreicht.
  • In den heutigen Bauzonen könnte dichter gebaut werden. Der Schutz landwirtschaftlich wertvoller Flächen führt zu einer effizienteren Nutzung des Bodens.
  • Der stärkere Schutz landwirtschaftlicher Flächen ermöglicht es, den Selbstversorgungsgrad der Region zu erhalten.

Argumente dagegen

  • Das Wachstum des Kantons Zürich wird eingeschränkt, da das Schaffen neuer Bauzonen erschwert wird.
  • Durch das Bundesgesetz über die Raumplanung werden die Landwirtschaftsflächen bereits heute genügend geschützt.
  • Die bestehenden landwirtschaftlichen Flächen im Kanton Zürich erreichen bereits den sinnvoll zu erzielenden Selbstversorgungsgrad.



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