Zusammenfassung der Abstimmung vom 09.06.2013
In 60 Sekunden über jede Abstimmungs-Vorlage neutral informiert
Volksinitiative "Volkswahl des Bundesrates"
| 11 Gründe, warum wir am 9. Juni 2013 Nein ... | |
| Andi Gross Nationalrat, SP |

| Nein zur Wahl des Bundesrats durch das Volk | |
| Brigitte Häberli-Koller Ständerätin, CVP |
Stephan Buschor Vor 2 TagenSystem passt, doch BR auf 9(5DE/3FR/1IT) erweitern, somit ist das Volk Regional vertreten!
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Ziele dieser Vorlage
Die Initiative will, dass neu das Volk die Bundesräte wählt.
Was wird geändert?
Neu wählt das Volk die Bundesräte, anstatt wie bisher die Bundesversammlung.
Die Bundesräte wählen ihren Bundespräsidenten und Vizepräsidenten selbst.
Es müssen mindestens zwei Bundesräte aus dem französisch oder italienisch sprachigen Teil der Schweiz kommen.
Argumente dafür
- Die Bundesräte sind direkt dem Volk verpflichtet. Sie können sich nicht erlauben Abstimmungsentscheide zu ignorieren und Initiativen nicht umzusetzen.
- Es werden nur noch die fähigsten Kandidaten in den Bundesrat gewählt. Wenn sie schlecht sind oder nicht das halten, was sie Versprechen, wählt sie das Volk ab.
- Die Initiative garantiert die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat.
- Mit der Initiative gelten klare und faire Regeln für die Wahl des Bundesrates. Absprachen und parlamentarische Tricksereien sind nicht mehr möglich.
Argumente dagegen
- Für das Volk ist es schwierig aufgrund von TV-Auftritten und Werbekampagnen zu beurteilen, welche Kandidaten am geeignetsten für den Bundesrat sind.
- Es haben nur noch Kandidaten eine Chance, die entweder viel Geld oder eine starke Lobby hinter sich haben.
- Bundesräte werden Vorlagen nur noch danach beurteilen, ob sie gut für eine Wiederwahl sind, da sie ständig im Wahlkampf stecken.
- Die Initiative garantiert die sprachliche Vertretung nicht. Rätoromanisch und italienisch sprachige Kandidaten haben fast keine Chance auf das Bundesratsamt.
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Dringliche Änderungen des Asylgesetzes
Walter Wobmann Vor 3 TagenDie kleine, übervölkerte Schweiz kann sich keine weitere Pseudo-Asylantenflut mehr leisten
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Ziele dieser Vorlage
Der Bund erhält mehr Handlungsspielraum, um besser und schneller mit Asylgesuchen umgehen zu können.
Was wird geändert?
Asylsuchende können ihr Gesuch nicht mehr auf Schweizer Botschaften stellen. Sie haben zudem weniger Zeit, Beschwerde gegen den Entscheid einzulegen.
Verweigert jemand den Militärdienst, erhält er in der Schweiz nur noch Asyl, wenn er im Heimatland unverhältnismässig schwer dafür bestraft würde.
Der Bund kann Testphasen im Asylverfahren einführen und seine Gebäude ohne Bewilligung der Kantone oder Gemeinden in Asylunterkünfte umwandeln.
Asylsuchende, die den Ablauf des Verfahrens erheblich stören, können neu in besonderen Zentren untergebracht werden.
Argumente dafür
- Man benötigt mehr Platz im Asylbereich. Mit der Vorlage kann der Bund innert kürzester Zeit zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.
- Mit den Testphasen kann der Bund Neuerungen im komplizierten Asylverfahren zuerst im kleineren Rahmen testen und verbessern.
- Nicht nur die Schweiz profitiert von kürzeren Verfahren. Da Asylsuchende schneller Gewissheit erhalten, profitieren auch sie.
Argumente dagegen
- Der Umstand, dass man auf den Botschaften keine Asylgesuche mehr stellen kann, gefährdet die Asylsuchenden und hilft Schlepperbanden.
- Die schärferen Regeln bezüglich Wehrdienstverweigerung verschlechtern die Situation von Flüchtlingen aus umkämpften Gebieten.
- Die ungenaue Formulierung im Gesetz führt zu einer willkürlichen Zuteilung von Asylbewerbern in die besonderen Zentren.
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Brugg/Windisch; K 128, Südwestumfahrung Brugg; Kreditbewilligung vom 5. März 2013
Ziele dieser Vorlage
Es soll im Zentrum von Brugg/Windisch weniger Durchgangsverkehr geben.
Was wird geändert?
Der Bau einer Umfahrung um Brugg/Windisch soll den Durchgangsverkehr in der Region umleiten. Dieser soll nicht mehr durch Wohngebiet und die Nachbargemeinden führen. Die neuen Strassen sind Teil von mehreren Massnahmen, um die Region vom Verkehr zu entlasten. Später sollen so ein Tunnel, eine Umfahrung im Norden und ein Verkerhsleitungssystem hinzukommen. Neu wird ein Teil des Verkehrs nicht mehr durch den Dorfkern, sondern über zwei neue Strassen an Windisch/ Brugg vorbeigeleitet. Das Projekt kostet CHF 46.5 Mio., wobei Brugg und Windisch CHF 5.2 Mio. und der Kanton Aargau CHF 36.9 Mio. bezahlen.
Argumente dafür
- Die neue Strasse entlastet den Ortskern und reduziert die Lärm- und Abgasbelastung.
- Brugg/Windisch wird bereits mit diesem Projekt attraktiver, weil zwei Gewerbeareale bes- ser erschlossen sind.
- Die Kosten werden verteilt: 80% übernimmt der Kanton, die restlichen 20% verteilen sich auf Brugg und Windisch, die SBB und ansässige Grundeigentümer.
Argumente dagegen
- Im Vergleich zum voraussichtlichen Nutzen der Südwestumfahrung sind die Kosten zu hoch.
- Der Nutzen der Südumfahrung kommt erst im Zusammenhang mit späteren Massnahmen (Brugg Regio, Baldeggtunel, Nordumfahrung) zum Tragen.
- Die bessere Verkehrssituation zieht wieder mehr Verkehr an und das Problem beginnt wieder von Neuem.
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- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Studienbeiträgen (Stipendien-Konkordat)
- Änderung vom 28. Februar 2013 des "Gesetzes über Ausbildungsbeiträge"
- Verfassungsinitiative vom 9. Juni 2011 “Transparenz-Initiative; Stoppt die undurchsichtige Politik”
- Referendum gegen den Neubau des Sammlungs-zentrum Augusta Raurica
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Studienbeiträgen (Stipendien-Konkordat)
Ziele dieser Vorlage
Die Stipendienvergabe in den Kantonen soll vereinheitlicht werden
Was wird geändert?
Es wird über den Beitritt zum interkantonalen Stipendienkonkordat abgestimmt. Neu wird die Vergabe von Stipendien in den Kantonen, die dem Konkordat beitreten, gleich geregelt sein. Stipendienberechtigt sind auch Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz sind. Zuständig für die Stipendienvergabe ist der Wohnsitzkanton. Stipendien können an Personen in einer Hochschulausbildung oder auf Sekundarstufe II vergeben werden. Falls die Kantone einen jährlichen Höchstbetrag festlegen, darf dieser nicht tiefer als CHF 16‘000 (Hochschule) und CHF 12‘000 (Mittelschule oder Berufsbildung) sein. Die Kantone müssen die Altersgrenze bei mindestens 35 Jahren ansetzen
Argumente dafür
- Das System wird verlässlicher und gerechter, denn es gibt weniger Unterschiede zwischen den Kantonen.
- Der Kanton Baselland kann bis zu einem gewissen Grad weiterhin die Höhe der Stipendien und die Altersgrenze regeln.
- Weil nun auch ausländische Studierende mit Aufenthaltsbewilligung Anspruch haben, wird das System gerechter.
Argumente dagegen
- Wegen der vielen offenen und unkonkreten Formulierungen im Konkordat wird das System unübersichtlicher.
- Die Kantone können einen grossen Teil der Stipendien nicht mehr selbst bestimmen.
- Weil nun auch Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, können höhere Kosten entstehen.
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Änderung vom 28. Februar 2013 des "Gesetzes über Ausbildungsbeiträge"
Ziele dieser Vorlage
Die Vorlage setzt das „Stipendien-Konkordat“ im Gesetz um.
Was wird geändert?
Die Vorlage „Stipendien-Konkordat“ ist eng mit der Gesetzesänderung über Ausbildungsbeiträge verbunden. Damit das „Stipendien-Konkordat“ umgesetzt werden kann, braucht es eine Gesetzesänderung. Bei dieser Vorlage wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Dabei wird unter anderem neu festgelegt, dass man nur für Ausbildungen, die länger als ein Jahr dauern, Stipendien erhalten kann. Weiter haben neu auch Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B einen Anspruch auf Stipendien, wenn sie länger als fünf Jahre in der Schweiz sind.
Argumente dafür
- Die Umsetzung des „Stipendien-Konkordat“ ist ein weiterer Schritt, damit Stipendien in allen Kantonen nach den gleichen Kriterien vergeben werden.
- Im Kanton Basel-Stadt hat die Ausdehnung der Stipendienvergabe auf Ausländer keine massiven Mehrausgaben zur Folge gehabt.
Argumente dagegen
- Das „Stipendien-Konkordat“ und die vorgeschlagene Gesetzesänderung sind unnötig, da die Vergabe von Stipendien im Kanton Baselland bereits gut funktioniert.
- Die Ausweitung der Stipendienvergabe auf Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
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Verfassungsinitiative vom 9. Juni 2011 “Transparenz-Initiative; Stoppt die undurchsichtige Politik”
Ziele dieser Vorlage
Durch die Initiative soll das Vertrauen in die Politik und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gefördert werden.
Was wird geändert?
In die Kantonsverfassung wird ein neuer Artikel aufgenommen, der folgende Punkte enthält:
Politische Parteien und sonstige politische Gruppierungen müssen ihre Finanzierungsquellen sowie ihre Wahl- und Abstimmungskampfbudgets offen legen. Dazu muss eine Liste mit der Angabe der Spender und der jeweiligen Beträge eingereicht werden. Dabei sind Spenden für Unternehmen ab CHF 1`000 und für Privatpersonen ab CHF 5`000 zu nennen. Der Regierungsrat hat die Richtigkeit der Angaben zu prüfen.
Bei einer Verletzung der Vorschriften werden die öffentlichen Mittel an die Partei und deren Fraktion gestrichen.
Argumente dafür
- Die Bevölkerung hat ein gewisses Misstrauen gegenüber der Politik entwickelt. Mehr Transparenz ist ein gutes Mittel, dieses zu reduzieren.
- Die Beispiele der Kantone Genf und Tessin zeigen, dass eine Umsetzung auch ohne einen Rückgang des Spendenaufkommens möglich ist.
- Die Offenlegung der Partei- und Wahlfinanzierung hilft, Korruption und Missbräuche zu verhindern.
Argumente dagegen
- Für den Kanton und die Parteien entsteht ein beträchtlicher administrativer und finanzieller Aufwand.
- Wenn die Namen der Spender publik werden, sinkt die Spendebereitschaft. Den politischen Parteien und Organisationen stehen so weniger finanzielle Mittel zur Verfügung.
- Es bestehen legale Umgehungsmöglichkeiten, mit denen die Herkunft der Spenden weiterhin versteckt werden kann.
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Referendum gegen den Neubau des Sammlungs-zentrum Augusta Raurica
Ziele dieser Vorlage
Die Arbeits- und Lagerraumsituation für Mitarbeiter und Materialien der Römerstadt Augusta Raurica soll verbessert werden.
Was wird geändert?
Der Landrat hat einen Kredit über CHF 1.65 Mio.genehmigt. Damit wird die Erarbeitung eines Projekts für den Neubau von Arbeitsplätzen, Archiv und Werkhof des Sammlungszentrums Augusta Raurica finanziert. Die Kosten für das eigentliche Gesamtprojekt werden auf rund CHF 34 Mio. geschätzt. Es soll in zwei Etappen realisiert werden. Im ersten Teil werden neue Arbeitsräume geschaffen und im zweiten Teil die archäologischen Depots gebaut.
Argumente dafür
- Die jetzigen Arbeitsbedingungen erfüllen die arbeitsrechtliche Anforderungen nicht. Der Handlungsbedarf ist unbestritten und das vorliegende Projekt wurde ausgiebig diskutiert.
- Dank der Realisierung des Projekts in Etappen ist der Vorschlag finanziell ausgewogen und realisierbar.
- Indem man die Arbeitsplätze zentralisiert und Arbeitsabläufe optimiert, hat man langfristig gesehen eine günstige Lösung im Gegensatz zu heute.
Argumente dagegen
- Der geplante Neubau ist in der angespannten finanziellen Situation des Kantons Baselland zu teuer. Ein momentaner Handlungsbedarf besteht nur betreffend der Arbeitsplätze.
- Bevor viel Geld für die Lagerung von historischen Artefakten ausgegeben wird, sollen baufällige Schulgebäude (z.B. Gymnasium Münchenstein) saniert werden.
- Es gibt auch kostengünstigere Varianten (Container-Provisorium oder ein anderer Bauplatz).
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Volksinitiative für freie Ladenöffnungszeiten
Ziele dieser Vorlage
Die Ladenbetreiber sollen selber bestimmen, wie lange sie ihr Geschäft geöffnet haben.
Was wird geändert?
Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz wird aufgehoben. Dieses Gesetz begrenzt die Öffnungszeiten Werktags auf 18.30 Uhr, Samstags auf 16 Uhr und an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen auf 17 Uhr. Die Gemeinden dürfen Abendverkäufe bis 21 Uhr gesetzlich bewilligen (maximal zwei pro Woche). Der Kanton regelt fortan nur noch, welche Tage öffentliche Ruhe- und Feiertage sind (bspw. Sonntag, Karfreitag, 1. Weihnachtstag, Pfingstmontag). Arbeit in der Nacht (23 Uhr bis 6 Uhr) und an Sonntagen bleibt verboten, weil dies das Arbeitsgesetz des Bundes verbietet.
Argumente dafür
- Der Kanton Luzern wird für das Gewerbe attraktiver als die Nachbarkantone.
- Es wird neue Arbeitsplätze ge-ben. Dies vor allem für Teilzeitarbeitende, die zu Randzeiten arbeiten.
- Das aktuelle Gesetz ist wegen vielen Ausnahmen nicht mehr überschau- und umsetzbar. Es bevorzugt ausgewählte Betriebe (z.B. Tankstellenshops).
- Konsumenten können dann einkaufen, wann sie wollen.
Argumente dagegen
- Die Konsumenten werden nicht mehr Geld ausgeben, denn sie haben gleich viel Geld wie ohne die freien Öffnungszeiten.
- Bei freien Ladenöffnungszeiten kann es in gewissen Gebieten mehr Verkehr geben.
- Die Vorlage erhöht den Druck auf kleinere Läden und das Verkaufspersonal die Öffnungszeiten anzupassen.
- Das Luzerner Stimmvolk hat bereits 2012 eine ähnliche Vorlage abgelehnt.
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Gesetz über die St.Galler Pensionskasse
Ziele dieser Vorlage
Die Pensionskassen (PK) des Kantons St.Gallen sollen saniert, effizienter gemacht und zudem ans Bundesgesetz angepasst werden.
Was wird geändert?
Zukünftig ist die Höhe der PK-Rente von der Höhe aller jemals einbezahlten Pensionsbeiträge (sog. Beitragsprimat) abhängig anstatt wie bisher vom letzten Einkommen (sog. Leistungsprimat). Zudem wird der Kanton ca. CHF 225 Mio. bezahlen, weil die PKs unterdeckt sind. Die Versicherten müssen max. CHF 75 Mio. zur Sanierung beisteuern (der PK-Abzug vom Lohn wird für ca. 5 Jahre ca. 1 % höher). Die beiden einzelnen PKs des Kantons St.Gallen (für Staatsangestellte und Volksschullehrer) werden zusammengelegt. Die neue PK wird selbständig sein und nicht mehr dem Kanton unterstehen. Dies ist Vorschrift des Bundesgesetzes.
Argumente dafür
- Die Versicherten müssen mit maximal CHF 75 Mio. einen kleineren Anteil der Sanierung tragen als der Kanton - also die Steuerzahler.
- Der Beitragsprimat ist für die Arbeitnehmer sicherer, weil beim Leistungsprimat der letzte Lohn zählt. Wenn dieser aus irgendwelchen Gründen stark sinkt, sinkt auch die Rente enorm.
- Beim Beitragsprimat ist es einfacher eine Überdeckung an die Versicherten auszubezahlen. Im Leistungsprimat ist die versicherte Leistung fix.
Argumente dagegen
- Der Kanton müsste die Unterdeckung allein korrigieren. Denn bisher hat der Kanton ohne Mitbestimmung der Versicherten über die Pensionskasse entschieden.
- Der Beitragsprimat geht von einer unrealistisch hohen Verzinsung aus. Mit einem tieferen Zins wäre die Unterdeckung noch höher. Deshalb sollte der Staat den Versicherten mehr helfen.
- Beim Leistungsprimat muss der Arbeitgeber bei einer Unterdeckung die Sanierung mittragen, im Beitragsprimat nicht.
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Gesetz über den Beitritt zum „Hooligan-Konkordat“
Walter Wobmann Vor 3 TagenIst wegen den unverbesserlichen Hooligans und zum Schutz der Anständigen Besucher nötig.
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Ziele dieser Vorlage
Mit einer Anpassung des sogenannten „Hooligan-Konkordats“ soll die Gewalt an Sportveranstaltungen wirkungsvoller bekämpft werden können.
Was wird geändert?
Spiele der höchsten Fussball- und Eishockeyliga müssen neu vom Austragungsort bewilligt werden und können mit Auflagen versehen werden. Aufenthaltsverbote für Sportveranstaltungen (sog. Rayonverbote) können neu statt für 1 Jahr für bis zu 3 Jahre ausgesprochen werden. Zudem kann ein Rayonverbot neu Örtlichkeiten in der ganzen Schweiz umfassen.
Argumente dafür
- Es kommt immer wieder zu Gewalttätigkeiten bei Fussball- und Eishockeyspielen von Clubs der höchsten Spielklassen. Deshalb sind die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen zu erweitern bzw. zu verschärfen.
- Die neuen Bewilligungen und Massnahmen werden mittel- oder langfristig zu einem tieferen Sicherheitsaufwand führen (z.B. bei der Polizei).
- Die Gewaltproblematik ist gesamtschweizerisch vernetzt zu lösen. Dazu trägt die Übernahme der geänderten Bestimmungen durch den Kanton Zürich massgeblich bei.
Argumente dagegen
- Auch friedliche Fans sind durch die Massnahmen betroffen und gewisse Grundrechte werden eingeschränkt. Zudem kann es bei den Fans zu Abwehrreaktionen kommen, was zu neuen Konflikten führt.
- Die neue Bewilligungspflicht der Spiele führt bei den Bewilligungsbehörden zu einem hohen Aufwand. Die Stadt Zürich ist dadurch am stärksten betroffen.
- Auch kleine Gemeinden können bei einem Cup- oder Freundschaftsspiel in die Lage kommen, eine Bewilligung erteilen zu müssen. Dabei fehlt es oft an Wissen und Erfahrung.
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"Gegen Steuergeschenke für Superreiche; für einen starken Kanton Zürich (Bonzensteuer)"
Roland Steiner Vor einem TagDie Staatsquote muss dringendst reduziert werden. Egal wo. Der Beamtenapparat ist zu gross
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Ziele dieser Vorlage
Die Vermögenssteuern für Reiche sollen erhöht werden.
Was wird geändert?
Der Steuersatz wird für Vermögen über CHF 2 Mio. (bei Alleinstehenden) bzw. über CHF 2.1 Mio. (bei Verheirateten) von 3 auf 4.5 Promille erhöht. Für Vermögen unter dieser Grenze werden die Steuern nur leicht angehoben.
Nach Annahme der Vorlage würde ein Ehepaar mit einem Vermögen von CHF 300‘000 statt bisher CHF 73 neu CHF 79 Vermögenssteuer zahlen. Ein Ehepaar mit einem Vermögen von CHF 3 Mio. würde statt bisher CHF 4‘997 neu CHF 7‘008 Vermögenssteuern zahlen.
Argumente dafür
- Ein kleiner Teil des Vermögens der Reichen fliesst via Steuern wieder zurück an die Gesellschaft. Damit führt die „Bonzensteuer“ zu einer gerechteren Vermögensverteilung.
- Bei Annahme der Volksinitiative erhält der Kanton Mehreinnahmen von ca. CHF 220 Mio. pro Jahr.
- Nach der Erhöhung ist die absolute Steuerbelastung aus der Vermögenssteuer für Reiche weiterhin klein.
Argumente dagegen
- Die Steuerbelastung für Vermögende würde unverhältnismässig stark ansteigen. Diese steigt ohne Gegenleistung um mindestens 40% an.
- Die erwarteten Mehreinnahmen wären nur von kurzer Dauer, da Vermögende in andere Kantone umziehen würden.
- Der Standort Zürich würde geschwächt, da die Vermögenssteuern im Vergleich mit den Nachbarskantonen bereits hoch sind.
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Aargau
Basel-Landschaft
Luzern
St. Gallen
Zürich