Achim H. Pollert

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Achim H. Pollert: Wer bittet die Bänkler zur Kasse ?
ACHIM H. POL­LERT: WER BIT­TET DIE BAENK­LER ZUR KAS­SE?A­chim H. Pol­lert (*) über Ma­na­ge­ment und Scha­denser­satzRec​hts­an­wälte haben nicht den bes­ten Ruf.Und wir alle wis­sen, dass

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Meine politischen Ämter und Engagements






Meine neusten Kommentare

Vor 26 Tagen Kommentar zu
Die Frage ist im ZGB beantwortet! Basta
Die Debatte läuft, seit sich in den 70er Jahren ein paar RAF-Terroristen zu Tode gehungert haben, bzw. zwangsernährt wurden...

Aus der Optik der Aerzte, nicht der Behörden, gibt es den Tatbestand der Tötung auf Verlangen:

---
Ar​t. 114 StGB
Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen
Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet,
wird mit Gefängnis bestraft.
---

"T​öten" kann ich einen Menschen auch durch Unterlassen...

Ich als Arzt würde mir jedenfalls zweimal überlegen, ob ich auf jeden Patientenwunsch so ohne weiteres eingehe... es gibt ja auch die Fälle von Sekten, die keine Bluttransfusion wollen u.ä.
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April 2013 Kommentar zu
Kein Anstand haben ist nicht strafbar!
Ich persönlich habe in den 80er Jahren u.a. für einen britischen Arbeitgeber gearbeitet und habe vielleicht einen recht nahen Einblick in die damaligen Verhältnisse in England. Ich sehe Thatcher und ihren damaligen Polit-Clan heute sehr kritisch. Aber es ist eine Frage des persönlichen Stils - nicht des Strafrechts-, ob man nun so gehässig deren persönliches Schicksal kommentiert. Als Ronald Reagans Demenzerkrankung bekannt wurde, haben Leute auch gesagt, der wäre doch schon immer dement gewesen... sehr mies und gehässig... wenn auch nicht strafbar, d'accord
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März 2013 Kommentar zu
Geld
@Rolf Gloor: Wahrscheinlich ein Missverständnis.

Die Goldbindung der Währungen - auch des Franken - endete 1973 (Bretton-Woods-System​: 1 Franken = 0,203125 g Gold). Von da an floaten die Währungen untereinander (und auch gegenüber dem Gold).

Zum Thema Gold und Geld...

http://tex​tepollert.wordpress.c​om/2010/10/28/a-h-pol​lert-am-golde-hangt-z​um-golde-drangt-doch-​alles/
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Februar 2013 Kommentar zu
Vasella beweist: Abzockerei sofort bekämpfen!
Nach dem Verzicht Vasellas scheint es immerhin so, dass öffentliche Empörung etwas nützt in der Schweiz... man könnte vielleicht auch sagen, dass Vasella, wäre er sich sicher gewesen, dass das, was er vor hatte, rechtmässig ist, nicht gar so schnell den Kopf eingezogen und einen Rückzieher gemacht hätte...

http://te​xtepollert.wordpress.​com/2013/02/18/achim-​h-pollert-wenn-die-mi​tarbeiter-ihr-gehalt-​selbst-bestimmen/
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Februar 2013 Kommentar zu
BILDER AUS DER VERGANGENHEIT
Die Annahme, es werde keinen Krieg mehr geben, ist... naiv... ist das das richtige Wort?

Die Frage ist allerdings, was für eine Funktion konventionelle Bodentruppen in so einem modernen Krieg haben würden... wenn eine einzige Drohne mühelos und zielsicher ein ganzes Regiment auf einen Schlag... zerfleischen... (?) könnte...

... in denen es absehbar ist, dass der Oberst dieses Regiments samt allen angehörigen Offizieren und Kommunikationslinien mit dem Schlag eines Satelliten aus dem Weltall ausgeschaltet werden könnte...

... in denen absehbar ist, dass derjenige seine strategischen Ziele erreichen wird, der gezielt das Wetter beeinflussen kann und den Divisionen von gegnerischen Fusstruppen die Verkehrswege, die Wasserversorgung und die Nahrungszufuhr abschneiden kann...

Was da Begriffe wie "die Armee", "der Generalstab" u.ä. zu suchen haben, bleibt offen. Militärische Konzepte wird natürlich auch in Zukunft geben. Nur werden die nicht so aussehen wie die Horden von mittelalterlichen Landsknechten, die sich in Kompanien und Bataillonen zusammenfinden.

..​. und was die Generalstabsoffiziere​ angeht... da habe ich vor längerer Zeit eine kleine Episode aus der Familie niedergeschrieben:


http://textepollert.​wordpress.com/2011/09​/29/achim-h-pollert-d​ie-warmen-sessen/
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Januar 2013 Kommentar zu
Abzockerei bekämpfen, nicht nur skandalisieren
Rainer Selk@

"Wo kein Kläger, da kein Richter"... alte Volksweisheit und deshalb Nonsense... "Kläger" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht.

Demnach wäre *Kindsmissbrauch* auch in Ordnung, solange keiner "klagt" (bzw. Anzeige erstattet) ????

... also dann RAN AN DIE ZEHNJÄHRIGEN THAILÄNDERINNEN... !!!

... oder die niedlichen kleinen Pakistani-Mädchen... !!!

http://textepo​llert.wordpress.com/2​011/11/24/achim-h-pol​lert-der-rechtsstaat-​als-standortfaktor/
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Januar 2013 Kommentar zu
Abzockerei bekämpfen, nicht nur skandalisieren
... nachdem der Link auf meinen Text als Regelverletzung gelöscht wurde... bitte hier dann halt der Volltext. Vielleicht sollte man bestehende rechtliche Möglichkeiten auf jeden Fall konsequent anwenden...


ACHI​M H. POLLERT: WER BITTET DIE BAENKLER ZUR KASSE?

Achim H. Pollert (*) über Management und Schadensersatz

Rec​htsanwälte haben nicht den besten Ruf.

Und wir alle wissen, dass es problematisch ist, wenn diesem Berufsstand einerseits ein Hauch von Gaunerhaftigkeit und Raffgier anhaftet, andererseits aber dann gerade diejenigen Exemplare besondere Achtung geniessen, die diesen Ruf von Verschlagenheit noch in aller Oeffentlichkeit pflegen.

Anwälte etwa, die regelmässig Klienten aus bestimmten Milieus vertreten. Prostituierte, Drogenhändler, Bandenkriminelle.

​Wirklich: Rechtsanwälte haben nicht den besten Ruf.

Aehnlich wie Bänkler.

Das weiss auch Hans-Jacob Heitz.

Aber, so denkt sich wohl der ehemalige Bundesverwaltungsrich​ter, der heute ein Advokaturbüro in Zürich unterhält: Was will man eigentlich machen, wenn man nun halt einmal Anwalt ist und wenn man konfrontiert wird mit so einer Geschichte, die zum Himmel stinkt?

Nur weil man Jurist ist… soll man da einfach zusehen, wie Scharen von Anlegern um ihr Geld gebracht wurden? Soll man brav nicken, wenn die Verantwortlichen, die diesen Schaden verursacht haben, mit Millionengage davonkommen… weil man halt Anwalt ist und in den Augen der Oeffentlichkeit selber auch immer so ein bisschen Dreck am Stecken haben sollte?

Soll man einfach danebenstehen… weil es für einen Anwalt offenbar gut für das Geschäft ist, wenn ihn so ein Hauch von Durchtriebenheit und Mauschelei umweht?

Damit einem das unvermeidliche nächste Mal dann die Huren und Rocker und Drogendealer die Kanzlei einrennen und man selber auch ordentlich Gage absahnen kann?

Oder soll man etwas tun?

DIE LAGE

Vor dem Hintergrund der Abzocker-Initiative mit ihrer politischen Polemik wird meist vergessen, dass es in all diesem Zusammenhang rund um Managerbezüge eine objektive klare Rechtslage gibt.

Die grossen Aktiengesellschaften werden heute in der Regel geleitet von Angestellten.

Was immer diese Leute – sie mögen sich Direktoren, Generaldirektoren, Vorstände, Executive Officers und was sonst noch nennen – auch an Nimbus von Macht und Reichtum an den Tag legen… sie sind in diesem Unternehmen angestellt. Ihnen gehört an dem Unternehmen gleich viel wie dem Portier, der Buchhalterin, der Sekretärin und dem Gebäudereiniger.

D​enn Eigentümer dieser grossen Unternehmen sind die Aktionäre.

Pension​skassen, die all die Spargelder der Altversorgung dort investiert haben. Die eine oder andere Bank oder Versicherung, ihrerseits auch wieder eine Publikums-Aktiengesel​lschaft, mit einer strategischen Beteiligung… und all die Scharen von kleinen Anlegern, die ihr Gespartes in Form von Aktien angelegt haben.

Damit die Interessen dieser Eigentümer gewahrt bleiben, gibt es bei solchen Aktiengesellschaften ein oberstes Aufsichtsgremium, dessen Aufgabe darin besteht, darauf zu achten, dass in dem Laden alles ordnungsgemäss zugeht.

Hier die Eigentümer und Inhaber – vielfach kleine Leute, Pensionskassensparer u.s.w. -, dort die Angestellten und Gehaltsempfänger – Direktoren, Karrieristen u.s.w.

Und da gibt es, wie gesagt, eine klare Rechtslage.

“Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.” – so lautet Art. 41 des schweizerischen Obligationenrechts.

Der Berufschauffeur, der besoffen durch die Gegend brummt, so dass die Ladung seines Arbeitgebers beschädigt wird, wird für diese Fahrlässigkeit zum Ersatz verpflichtet.

Der Portier, der einen Unbefugten fahrlässig ohne Kontrolle ins Haus und wieder hinaus lässt, haftet dafür, wenn der im Haus etwas klaut.

Eigentlich ganz klar. Wissen wir alle: wenn Du in der Bude einen Schaden machst, kommst Du an die Kasse – ausgedrückt in Schweizer Alltagsdeutsch.

Un​d wir alle – Portiers, Putzfrauen, Prokuristen u.s.w. – sind deshalb auch darauf bedacht, dass wir nicht auf so einem Ersatz aus Fahrlässigkeit festgenagelt werden.

Und selbstverständlich gilt das auch für diese anderen Angestellten, die da in den Chefetagen sitzen und Gott einen guten Mann sein lassen. Wenn ein solcher angestellter Geschäftsführer sich fahrlässig in seinem Job verhält, so dass der Schaden nicht in einer Wagenladung Weihnachtspäckli oder einem entwendeten PC, sondern in einigen Hundert Millionen Franken besteht, dann ist es glasklar, dass er gemäss heute geltendem Recht für diese Fahrlässigkeit zum Ersatz verpflichtet wird.

Und zwar persönlich.

Mehr noch: Wer sich bei der Geschäftsführung für einen anderen fahrlässig verhält, der hat nicht nur – wie alle – für den angerichteten Schaden geradezustehen. Vielmehr würde ihm daneben – anders als vielleicht dem nachlässigen Büroboten – auch noch eine gesetzliche Strafe drohen.

Auch hier ist das Gesetz eindeutig. Art. 158 des schweizerischen Strafgesetzbuchs sagt klar:

“Wer (…) damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit Gefängnis bestraft.”

Also auch hier rechtlich klar Verhältnisse.

WIE EINST DAVID…

Und genau hier, beim bestehenden Recht, setzt Hans-Jacob Heitz mit seinem Ansinnen an.

Ohne besonders abseitige Rechtsauslegung, ohne Gesetzesänderung, ohne Abzocker-Initiative und ohne die Staatsmacht im Rücken steht dieser ehemalige Richter als einzelner Mensch auf und erlaubt sich, der allmächtigen UBS die beiden Fragen zu stellen, die nach dem heute geltenden Recht zu stellen sind.

Hat man je geprüft, ob sich die leitenden Angestellten – allenfalls auch der Verwaltungsrat und die aktienrechtliche Kontrollstelle, die mit der Aufsicht über den Geschaftsgang betraut waren – in dem skandalösen Geschäftsjahr 2007 der Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben?

Und hat man sich bei Entlassung jener Angestellten dieses Recht auf den Ersatz des Schadens vorbehalten?

Oder hat man – wie das leider immer mal wieder zu beobachten ist – den allenfalls haftbaren Personen bei ihrem Austritt sozusagen eine Carte blanche gegeben? Hat man allfälligen Schadensverursachern mit ihrem Austritt zugesichert, auf den Ersatz zu verzichten – womöglich damit sie freiwillig gehen…

Natürlich: ein Geschäftsführer in einem Konzern kann durch Fahrlässigkeit einen Schaden von einer Milliarde Franken und mehr anrichten. Und selbst die Management-Stargagen sind da nicht gross genug, um diesen Schaden zu ersetzen.

Auch das weiss Hans-Jacob Heitz, der da als einzelner Mann aufsteht und wie einst David seine Steinschleuder schwingt in einem zunächst vielleicht aussichtslos erscheindenden Kampf gegen einen Goliath, einen übermächtigen Finanzkonzern.

Die​ angerichteten Schäden können bestimmte fehlbare Manager nicht mehr gut machen.

Wir können nur einen Bruchteil davon wieder holen.

Aber dass sich so ein Nadelstreifenträger, nachdem er ordentlich Mist gebaut hat, nun im tropischen Luxushotel an der Bar hockt, darüber jammert, dass er nicht mehr der Herr Direktor ist, derweil er die Millionen vom selbst bewilligten Ruhestandsgehalt zählt…

… das können wir allenfalls verhindern, wenn wir ihn geradestehen lassen für die Böcke, die er geschossen hat.

Weil alles andere Unrecht wäre.

Auch das weiss Hans-Jacob Heitz, während er seine Munition sortiert.

Wer immer als Aktionär Geld verloren hat durch die Ereignisse rund um die UBS aus dem Jahre 2007, kann diesen entschlossenen ehemaligen Richter auch unterstützen unter

http://verte​idiger.ch/anlegerschu​tz.html

Wer weiss: Vielleicht sind ja doch nicht alle Rechtsanwälte so…
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Januar 2013 Kommentar zu
Steinbrück kann gewinnen
... man denkt, man hat sich verhört... nicht wahr?

http://texte​pollert.wordpress.com​
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Januar 2013 Kommentar zu
Was nützt gegen die Abzockerei? Was gefährdet Arbeitsplätze?
... vielleicht wäre es ja auch ganz nützlich, die bestehenden rechtlichen Mittel schon einmal konsequent anzuwenden:

http:/​/textepollert.wordpre​ss.com/2013/01/28/ach​im-h-pollert-wer-bitt​et-die-bankler-zur-ka​sse/
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Januar 2013 Kommentar zu
Erkenntnisse aus den Landtags-Wahlen in Niedersachsen
Das Problem am deutschen politischen System - überhaupt in ganz EU-Europa - liegt genau darin: Wenn Sie als Bürger politisch überhaupt Einfluss nehmen wollen, "müssen" Sie eine Partei als Ganzes wählen - und zwar nicht nur einfach wählen, sondern an die Macht wählen. Sie können sich nicht zu einem Sachpunkt äussern - und Sie können keinen Politiker direkt in ein Amt wählen.

Deswegen bleiben in Deutschland immer mehr Menschen bei den Wahlen daheim.
(vgl. Spiegel Online http://www.spiegel.de​/politik/deutschland/​geringe-wahlbeteiligu​ng-in-niedersachsen-a​-878637.html )

Ich selber habe zu der Symptomatik vor kurzem einmal einen kleinen Text geschrieben:

http:​//textepollert.wordpr​ess.com/2012/12/15/ac​him-h-pollert-alle-re​den-von-demokratie/
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