Zusammenfassung der Abstimmung vom 11.03.2012

Volksinitiative “6 Wochen Ferien für alle”

Volksinitiative “6 Wochen Ferien für alle”

Weiterempfehlen per:


Direkt zur kompletten Publikation

Ziele dieser Vorlage

Durch mehr Ferien im Jahr soll ein besserer Ausgleich zwischen Arbeitsbelastung und Erholung geschaffen werden.

Was wird geändert?

  • Jeder Arbeitnehmer hat neu Anspruch auf 6 (bisher 4) Wochen bezahlte Ferien im Jahr.
  • Der Mindestanspruch wird zunächst auf 5 Wochen festgelegt und dann in den nächsten 5 Jahren stufenweise auf 6 Wochen erhöht.
  • Dabei soll die Mindestferienzeit jährlich um einen Tag erhöht werden, bis die 6 Wochen erreicht sind.

Argumente dafür

  • Wegen steigender Arbeitsbelastung ist eine längere Erholungszeit nötig und deswegen auch längere Ferien, um einen besseren Ausgleich zur Arbeitsbelastung zu erreichen.
  • Durch längere Erholung steigt langfristig die Leistungsfähigkeit, da sie von der hohen Arbeitsbelastung stark beeinträchtigt ist.
  • Die allgemeinen Kosten der zu hohen Arbeitsbelastung werden gesenkt.

Argumente dagegen

  • Es ist nicht erwiesen, dass mehr Ferien auch mehr Erholung bedeuten. Andere Faktoren wie Arbeitszeit, Löhne oder Flexibilität sind ebenfalls zu beachten.
  • Vor allem in kleineren Unternehmen wird die Produktivität stark beeinträchtigt.
  • Die Arbeitskosten steigen, was zu Stellenabbau führen wird. Zudem wird der Leistungsdruck zunehmen.


Hier die komplette Publikation lesen

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung

Weiterempfehlen per:


Direkt zur kompletten Publikation

Ziele dieser Vorlage

Durch die Buchpreisbindung soll das Kulturgut Buch und dessen Vielfalt gefördert und der Schweizer Buchmarkt geschützt werden. Damit soll möglichst vielen Lesern den Zugang zu Büchern ermöglicht werden.

Was wird geändert?

  • Verleger können für alle Bücher in den Schweizer Landessprachen, die in der Schweiz verkauft oder eingeführt werden, fixe Preise bestimmen. Auch der Online-Handel fällt unter diese Regelung.
  • Buchhändler dürfen einen Maximalrabatt von 5% gewähren.

Argumente dafür

  • Die Vielfalt und Qualität des Kulturgutes Buch wird gefördert und ein breiter Zugang für die Leser geschaffen.
  • Die Buchpreisbindung hält die Buchpreise über das gesamte Sortiment tief. Für Bücher mit tieferen Auflagen kann so ein günstiger Preis garantiert werden.
  • Die Kulturförderung durch die Buchpreisbindung kostet den Staat keinen einzigen Subventionsfranken.

Argumente dagegen

  • Eine Buchpreisbindung schadet durch die hohen Preise dem Schweizer Buchmarkt.
  • Bücher werden heute zu 90% importiert. Von der Preisbindung profitieren in erster Linie ausländische Grossverleger, die die Gewinne durch die höheren Preise abschöpfen.
  • Das Kulturgut Buch wird bereits heute stark gefördert. Die Bücherbranche wird mit der Preisbindung lediglich vom Wettbewerbsprinzip ausgenommen.


Hier die komplette Publikation lesen

Volksinitiative “Bauspar-Initiative”

Volksinitiative “Bauspar-Initiative”

Weiterempfehlen per:


Direkt zur kompletten Publikation

Ziele dieser Vorlage

Mehr Menschen sollen sich ein eigenes Heim leisten können.

Was wird geändert?

  • Kantone dürfen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum steuerliche Abzüge gewähren. Es können 10 Jahre lang maximal 15‘000 CHF (30‘000 CHF für Ehepaare), für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen maximal 5‘000 CHF (10‘000 CHF für Ehepaare) steuerlich abgezogen werden.
  • Es kann nicht für beide Zwecke gleichzeitig gespart werden.

Argumente dafür

  • Bausparen ist ein effizientes Mittel zur Förderung von Wohneigentum, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
  • Bausparen verhindert Rentenkürzungen, da keine Mittel aus der 2. und 3. Säule vorbezogen werden müssen.
  • Bausparen führt zu Mehrinvestitionen und kompensiert so die Steuerausfälle.

Argumente dagegen

  • Nur Haushalte mit mittleren und hohen Einkommen können profitieren.
  • Durch den Anreiz, dass sich auch Haushalte mit tieferen Einkommen Wohneigentum leisten, können die Hausbesitzer bei steigenden Zinsen ihre Zinsen nicht mehr bezahlen.
  • Bausparen verursacht Steuerausfälle bei Bund und Kantone.


Hier die komplette Publikation lesen

Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Weiterempfehlen per:


Direkt zur kompletten Publikation

Ziele dieser Vorlage

Die Reinerträge aus allen Geldspielen sollen gemeinnützigen Zwecken wie Kultur, Sport oder Sozialem, sowie der AHV/IV zufliessen. Bund und Kantone sollen den Gefahren von Geldspielen mit neuen Massnahmen Rechnung tragen.

Was wird geändert?

  • Die Kantone werden neu auf Verfassungsebene zum Vollzug der Lotterien und Sportwetten verpflichtet.
  • Neu wird auch der Zufluss dieser Geldspiele an gemeinnützige Institutionen in der Verfassung verankert.
  • Bund und Kantone erhalten die Aufgabe, die Spielenden mit Schutzmassnahmen vor den Gefahren der Geldspiele zu schützen.

Argumente dafür

  • Indem die Einnahmen aus Geldspielen an gemeinnützige Organisationen gespendet werden müssen, hat der Staat keinen Anreiz, Geldspiele zu fördern.
  • Bund und Kanton müssen Massnahmen ergreifen, um die Spielenden vor den Gefahren des Geldspiels zu schützen.
  • Das vorgesehene Koordinationsorgan zwischen Bund und Kanton sorgt für eine effiziente Umsetzung des Gegenvorschlages.

Argumente dagegen

  • Indem die Kantone die Einnahmen aus Geldspielen für gemeinnützige Zwecke verwenden, haben diese keinen Anreiz, die Bevölkerung vor Geldspielen zu schützen.
  • Durch die Möglichkeit Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos anzubieten, entfällt ein wichtiger sozialer Schutz.
  • Die aktuelle Gesetzeslage stellt die finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Organisationen bereits ausreichend sicher.


Hier die komplette Publikation lesen

Volksinitiative “Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!”

Volksinitiative “Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!”

Weiterempfehlen per:


Direkt zur kompletten Publikation

Ziele dieser Vorlage

Die Initiative will den Anteil der Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20% des Gesamtwohnungsbestandes beschränken um so die Zersiedelung der Landschaft und den Anstieg der Immobilien- und Mietpreise zu stoppen.

Was wird geändert?

  • Bei Annahme der Initiative wird der Anteil an Zweitwohnungen am Gesamtbestand aller Wohneinheiten und Bruttogeschossfläche pro Gemeinde auf 20% beschränkt.
  • Bei einem „Nein“ tritt das angepasste Raumplanungsgesetz in Kraft: Die Kantone erhalten den Auftrag, in Ihrer Raumplanung zu berücksichtigen, dass die Anzahl Zweitwohnungen reduziert werden.

Argumente dafür

  • Die empfindlichen Ökosysteme erhalten eine Chance, sich langfristig zu erholen.
  • Die Zerstörung der Landschaft durch den enormen Flächenverbrauch von Zweitwohnungen wird gestoppt.
  • Hotellerie, Gastgewerbe, sowie Tourismusunternehmen profitieren von der Annahme der Initiative.
  • Geisterstädte ausserhalb der Saison werden vermieden.
  • Die durch den Zweitwohnungs-Tourismus in die Höhe getriebenen Grundstücks- und Mietpreise werden für Einheimische wieder erschwinglich.

Argumente dagegen

  • Der Baustopp bei Annahme der Initiative führt zu massiven bauwirtschaftlichen Einbussen.
  • In Gemeinden mit weniger als 20% Zweitwohnungen wird die Initiative den Bau von 2. Wohnungen fördern.
  • Die Initiative wirkt der überregionalen Ausbreitung des Ferienwohnungsbaus nicht entgegen.
  • Die Massnahmen zur Änderung des Raumplanungsgesetzes sind genügend.
  • Die ungenauen Begriffe der Initiative klären nicht, ob eine Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnung zugelassen ist.


Hier die komplette Publikation lesen

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Die neue Aufgabenverteilung im Vormundschaftswesen soll den Schutz von Kindern und Erwachsenen verbessern.

Was wird geändert?

  • Die Aufgaben der Vormundschaftsbehörde übernimmt eine neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
  • Bei familienrechtlichen Verfahren sind neu die Familiengerichte an den aargauischen Bezirksgerichten und nicht mehr der Gemeinderat zuständig.

Argumente dafür

  • Die Familiengerichte verfügen über das nötige Fachwissen für die Bearbeitung der familienrechtlichen Verfahren.
  • Durch die einheitliche Zuständigkeit des Familiengerichtes ist klar, wer zuständig ist. Es entstehen keine Konflikte zwischen den Behörden.

Argumente dagegen

  • Die Gemeinden müssen sich mit 6,25 Mio. Schweizer Franken an den Kosten beteiligen, obwohl die Verantwortung beim Kanton liegt.
  • Die Bezirksgerichte erhalten gerichtsfremde Aufgaben. Das spricht gegen die Gewaltenteilung.


Justizreform (Totalrevision des Gerichtorganisationsgesetzes)

Justizreform (Totalrevision des Gerichtorganisationsgesetzes)

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Mit der Totalrevision des Gerichtorganisationsgesetzes werden die Aufsicht und die Führung der Gerichte neu festgelegt. Damit diese Revision abgeschlossen werden kann, muss die Kantonsverfassung angepasst werden.

Ausgangslage

  • Diese Änderung der Kantonsverfassung ist Teil der Totalrevision des Gerichtorganisationsgesetzes.
  • Mit der Anpassung wird das letzte Teilprojekt der Totalrevision umgesetzt.

Was wird geändert?

  • Die Gerichte werden neu durch die Justizleitung beaufsichtigt und geführt.
  • Richter müssen nicht mehr im gleichen Amtskreis wohnen, jedoch weiterhin im Kanton Aargau.

Argumente dafür

  • Das neue Gesetz bringt eine bessere Übersicht und grössere Klarheit über die Gerichtsorganisation.
  • Die Organisationsstruktur der Gerichte wird leistungsorientierter. Dadurch können Verfahren schneller bearbeitet werden.

Argumente dagegen

  • Durch die neue Organisationsstruktur entstehen jährliche Zusatzkosten von 486‘000 CHF.
  • Hauptamtliche Richter erhalten bei Nichtwiederwahl während sechs Monaten weiter ihren Lohn. Bei unverschuldeter Abwahl bekommen sie noch eine Abgangsentschädigung.


Vorhaben zur Stärkung der Volksschule

Vorhaben zur Stärkung der Volksschule

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Mit der Vorlage soll das Aargauer Schulsystem erneuert und im Rahmen von HarmoS an die Schulsysteme anderer Kantone angepasst werden.

Was wird geändert?

Bei einem JA zur Änderung der Verfassung und einem JA zur Änderung des Schulgesetzes, treten folgende Regelungen in Kraft:

  • Der zweijährige Kindergarten wird für alle Kinder obligatorisch.

  • Die Primarschule dauert neu sechs Jahre (bisher fünf) und die Oberstufenschule drei Jahre (bisher vier).

  • Treten in einer Schulklasse Probleme auf, können verschiedene unterstützende Massnahmen getroffen werden. Beispielsweise können Schüler, welche den Unterricht dauernd stören, in eine von gesamthaft vier regionalen Spezialklassen versetzt werden.

Argumente dafür

  • Die Vorlage führt zur Harmonisierung des Aargauer Schul- systems mit der Schweiz, was den Schulwechsel zwischen den Kantonen vereinfacht.

  • Schwierige Klassen können flexibler mit Zusatzlektionen oder Lerngruppen unterstützt werden.

Argumente dagegen

  • Die Verkürzung der Anzahl Oberstufenschuljahre von vier auf drei Jahre führt dazu, dass die Schüler schlechter auf das Berufsleben vorbereitet werden.

  • Die Umstellung verursacht jährliche Mehrkosten von maximal 28 Millionen Franken.


Revision des Spitalgesetzes

Revision des Spitalgesetzes

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Die Vorlage will die Kantonsspitäler im Kanton Baselland effizienter machen, damit sie im Wettbewerb mit Spitälern aus anderen Kantonen besser dastehen.

Was wird geändert?

  • Die Kantonsspitäler Laufen, Bruderholz und Liestal werden zusammengefasst in eine selbständige Gesellschaft, die der Kanton besitzt. Bisher waren die Spitäler Bestandteil der kantonalen Verwaltung. Die Psychiatrie BL wird ebenfalls zu einer solchen Gesellschaft.

Argumente dafür

  • Die Spitäler können bspw. entscheiden, welche Leistungen wo angeboten werden. Dies steigert die Effizienz und Zusammenarbeit der Spitäler.
  • Durch die Spezialisierung der Spitäler resultiert medizinisch ein besseres Gesundheitssystem.
  • Die Flexibilität der Spitäler wird erhöht. Dies ist wichtig, da man die Auswirkungen der neuen Regulierungen des Bundes im Gesundheitssystem nicht kennt.

Argumente dagegen

  • Der Kanton hat weniger Einfluss auf die Spitäler.
  • Vielleicht können keine Effizienzsteigerungen erreicht werden. Dann sind die getätigten Investitionen verloren. Bei Verlusten trägt der Kanton die Kosten, da er durch Staatsgarantie haftet.
  • Um wirtschaftlich effizient zu sein, wäre eine private Firma mit genauem Leistungsauftrag vom Kanton möglicherweise besser.


Familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich

Familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Ziel der Vorlage ist es, dass Eltern mit Kindern im Frühbereich (ab 3 Monaten bis zum Kindergarten) Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können.

Was wird geändert?

  • Das neue Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ein Mindestangebot an familienergänzender Kinderbetreuung (z.B. Kindertagesstätten oder Tagesfamilien) im Frühbereich anzubieten. Die Gemeinden sollen diese Dienste finanzieren und den Eltern (je nach deren Einkommen) Gutscheine für diese Betreuung geben.

Argumente dafür

  • Berufstätigen Eltern wird die Kinderbetreuung neben dem Job erleichtert.
  • Eltern (hauptsächlich Müttern) wird der (Wieder-)Einstieg ins Berufs- oder Weiterbildungsleben erleichtert.
  • Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei den Sozialfürsorgekosten gemildert, da finanziell schwache Eltern weniger Sozialfürsorge brauchen werden.
  • Das Gesetz sorgt für eine einheitlichere Handhabung unter den Gemeinden.

Argumente dagegen

  • Es entstehen Mehrkosten, von denen auch der Kanton 30% bezahlen muss.
  • Die meisten Gemeinden bieten diese Betreuung bereits heute ohne die gesetzliche Verpflichtung an.
  • Die Gemeinden sind nicht mehr frei zu entscheiden, ob sie eine solche Betreuung anbieten wollen. Dies schränkt die Gemeinden ein.
  • Die Kinderbetreuung sollte in erster Linie durch die Familie erfolgen.


Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Reiche Ausländer, die in der Schweiz leben und hier keiner Arbeit nachgehen, sollen steuerlich nicht mehr bevorteilt werden.

Was wird geändert?

  • Ausländer, die nur in der Schweiz leben, hier aber nicht arbeiten, werden nicht mehr pauschal besteuert. Das heisst, die Steuer richtet sich in Zukunft nach Einkommen und Vermögen.

Argumente dafür

  • Ausländer ohne Einkommen in der Schweiz und Schweizer unterstehen mit der neuen Regelung denselben Steuersätzen.
  • In der Bundesverfassung steht, dass jeder Bürger nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Die jetzige Pauschalbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz.
  • Die Erträge aus der Pauschalbesteuerung betragen weniger als ein Prozent des gesamten Steuerertrages im Kanton LU. Daher sind keine grossen Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen zu erwarten.

Argumente dagegen

  • Der Kanton verliert seine Wettbewerbsfähigkeit im kantonalen Steuerwettbewerb. Für reiche Ausländer wird es teurer in LU zu wohnen.
  • Vermögende Ausländer, die hier leben, geben viel Geld aus. Das hilft der regionalen Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. Das wird von der Initiative nicht beachtet.
  • Bund, Kanton und Gemeinden müssen bei Annahme der Initiative unterschiedliche Steuersysteme anwenden. Dies macht die Besteuerung aufwändiger und komplizierter.


Gegenentwurf zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Gegenentwurf zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Der Gegenvorschlag will die Besteuerung für Ausländer, die nur in der Schweiz wohnen, hier aber keiner Arbeit nachgehen, verschärfen, ohne die Pauschalbesteuerung ganz abzuschaffen.

Was wird geändert?

  • Neu muss das steuerbare Einkommen mind. das Siebenfache (bisher das Fünffache) des jährlichen Mietzinses/Mietwertes bzw. das Dreifache (bisher das Doppelte) des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung (und mind. 600‘000 Schweizer Franken) betragen.
  • Das steuerbare Vermögen muss im Minimum das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens erreichen (und höher als 12 Mio. Schweizer Franken sein).

Argumente dafür

  • Beim Gegenvorschlag gibt es im Gegensatz zur Volksinitiative keine Unterschiede zwischen der Besteuerung durch Bund, Kanton und Gemeinden. Das vereinfacht das Steuersystem für alle Beteiligten.
  • Mindestens 10% der Ausländer mit dem höchsten Einkommen werden weiterhin pauschal besteuert werden. Dadurch werden rund 30% des bisherigen Steuerertrages aus der Pauschalbesteuerung gesichert.

Argumente dagegen

  • In der Bundesverfassung steht, dass jeder Bürger nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Die Pauschalbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz.
  • Im Gegensatz zur Volksinitiative schafft der Gegenvorschlag die Pauschalbesteuerung für Ausländer nicht vollständig ab. Damit bleibt die Ungleichheit zwischen pauschal besteuerten Ausländern und normal besteuerten Schweizern bestehen.


Beschluss des Kantonsrates Kantonales Bürgerrechtsgesetz

Beschluss des Kantonsrates Kantonales Bürgerrechtsgesetz

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Ziel dieser Vorlage ist es, die Praxis der Gemeinden bei Einbürgerungen zu vereinheitlichen.

Was wird geändert?

  • Das Gesetz wird neu geschaffen und gibt kantonsweit einheitliche Mindestvoraussetzungen (z.B. Erfordernis einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung, mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, Erfordernis für die Familie aufkommen zu können, erfolgreiche Integration) vor, die erfüllt sein müssen, damit jemand eingebürgert werden kann.

Argumente dafür

  • Das kantonale Gesetz beendet den „Wildwuchs“ von Regeln auf Gemeindeebene und sorgt für eine Vereinheitlichung.
  • Wenn eine Person ein Gesuch in der Gemeinde einreicht und dann innerhalb des Kantons umzieht, kann das Gesuch weiter bearbeitet werden. Dies führt zu weniger Bürokratie.
  • Es braucht gewisse Hürden, die erfüllt sein müssen, damit jemand eingebürgert werden kann.

Argumente dagegen

  • Das Gesetz ist zwar eine Vereinheitlichung, aber auch eine Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen.
  • Keine Verbrechen begangen zu haben, ist laut dieser Vorlage keine Mindestvoraussetzung für die Einbürgerung.
  • Das Gesetz gibt einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die Einbürgerung soll aber ohne gerichtlich durchsetzbaren Anspruch von Fall zu Fall einzeln beurteilt werden.


Gegenvorschlag zum Beschluss des Kantonsrates Kantonales Bürgerrechtsgesetz

Gegenvorschlag zum Beschluss des Kantonsrates Kantonales Bürgerrechtsgesetz

Weiterempfehlen per:


Ziele dieser Vorlage

Ziel dieser Vorlage ist es, die Praxis der Gemeinden bei Einbürgerungen zu vereinheitlichen.

Was wird geändert?

  • Die Mindestanforderungen aus der Gesetzesvorlage (z.B. Erfordernis einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung, mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, Erfordernis für die Familie aufkommen zu können, erfolgreiche Integration) werden damit ergänzt, dass erstens kein rechtlicher Anspruch auf die Einbürgerung besteht und zweitens keine Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen die Person vorliegen darf, die sich einbürgern will.

Argumente dafür

  • Es wird verhindert, dass die Einbürgerung vor Gericht erzwungen werden kann. Somit entscheiden weiterhin die Gemeinden über die Einbürgerung.
  • Ausländer dürfen nur eingebürgert werden, wenn sie keine Verbrechen begangen haben.

Argumente dagegen

  • Der Gesetzesentwurf ist bereits eine Verschärfung im Vergleich zur aktuellen Situation.
  • Der Gegenvorschlag verstösst teilweise gegen übergeordnetes Recht, weshalb eine Mehrheit des Kantonsrates den Gegenvorschlag als ungültig bezeichnet.


Jetzt informiert bleiben!

Seien Sie immer informiert und verpassen Sie nie eine Abstimmung!

Wir informieren Sie immer rechtzeitig zu Abstimmungen per E-Mail einfach, schnell und neutral. Tragen Sie jetzt Ihre E-Mailadresse ein und Sie sind in Zukunft immer in 60 Sekunden pro Abstimmung informiert.