 Von: Daniela Keller Am: 16.01.10
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Ziel der Vorlage Die Renten der beruflichen Vorsorge sollen an die tiefere Verzinsung angepasst und so finanziell gesichert werden. Wichtigste Änderungen - Der Mindestumwandlungssatz wird bis 2015 von 6.8% schrittweise auf 6.4% gesenkt. Damit wird neu eine Verzinsung des Alterskapitals von 4.0% statt 4.5% angenommen.
- Als Folge sinken die jährlichen Alters- sowie die Hinterlassenen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten um ca. 6%.
Argumente dafür - Verzinsung wird auf 4% und damit auf den in den letzten 12 Jahren tatsächlich erzielten Zinssatz angepasst.
- Ohne Anpassung würden zu hohe Renten ausbezahlt, als Folge würde das Alterskapital der jungen Generation bereits heute verbraucht, so dass diese keine Rente mehr hätten.
- Wird eine höhere Verzinsung erzielt, könne weiterhin mehr ausgezahlt werden.
Argumente dagegen - Eine Verzinsung mit 4.5% sei zukünftig mit risikoreicheren Anlagen und tieferen Gebühren wieder erzielbar. Die Vorlage sei reine Angstmacherei.
- Umwandlungssatz wurde bereits in der 1. BVG Revision an die höhere Lebenserwartung angepasst.
- Die Rentensenkung führe zu Armut bei Personen mit heute tiefen Renten und verursache damit höhere Sozialkosten.
Positionen Ein “Ja” empfehlen: Bundesrat und Parlament, BDP, CVP, EVP, FDP, SVP Ein “Nein” empfehlen: Grüne, SP Hier die komplette Publikation lesen
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 Von: Arno Müller Am: 16.01.10
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Ziel der Vorlage Tierquälerei bekämpfen und die Rechte der Tiere stärken. Wichtigste Änderungen Die Kantone werden verpflichtet, einen Tierschutzanwalt zu ernennen, der die Interessen misshandelter Tiere in einem Strafverfahren vertritt. Argumente dafür - Tiere sollen in einem Strafverfahren die gleichen Rechte haben wie die Angeklagten.
- Täter könnten so härter und angemessener bestraft werden.
- Die Behörden würden entlastet.
- Die Kosten für die Tierschutzanwälte seien sehr gering.
Argumente dagegen - Die Initiative verhindere nicht das Leid der Tiere.
- Kantone sollen die Wahl haben, ob sie Tierschutzanwälte einführen wollen.
- Die Behörden können auch ohne Tierschutzanwalt Anzeige erstatten.
- Die Stellung der Tiere sei im Gesetz bereits ausreichend geregelt.
Positionen Ein „Ja“ empfehlen: EVP, Grüne, SP Ein „Nein“ empfehlen: Bundesrat und Parlament, BDP, CVP, FDP, SVP Hier die komplette Publikation lesen
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 Von: Faton Muslii Am: 16.01.10
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Ziel der Vorlage Die Forschung am Menschen soll landesweit einheitlich geregelt werden. Wichtigste Änderungen Die Forschung am Menschen wird einheitlich durch den Bund geregelt. Jede an der Forschung teilnehmende Person muss ihre Einwilligung dazu erteilen. Urteilsunfähige Personen dürfen unter erhöhten Schutzanforderungen in die Forschung einbezogen werden. Argumente dafür - Eine landesweit einheitliche Regelung sei gegenüber verschiedenen kantonalen Regeln zu bevorzugen.
- Der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung werde sichergestellt.
- Der Forschungsstandort Schweiz werde gestärkt.
Argumente dagegen - Forschung mit urteilsunfähigen Personen werde erlaubt, auch wenn diese von den Ergebnissen nicht profitieren.
- Die Menschenwürde werde der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit untergeordnet.
- Der Artikel belaste die Forschung mit zu grossem Aufwand.
Positionen Ein “Ja” empfehlen: Bundesrat und Parlament, BDP, CVP, EVP, FDP, SP Ein “Nein” empfehlen: SVP Hier die komplette Publikation lesen
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