Arbeitgeber wollen keine Behindertenquoten. Ohne bessere Chancen auf Beschäftigung wird aber Wiedereingliederung zur Farce. Managementzeit wäre eine Alternative zu Quoten. Sie könnte funktionieren.
Beschrieb der Idee
In der Invalidenversicherung würde folgende Regelung verbindlich eingeführt: Pro Arbeitnehmer schulden die Arbeitgeber der IV 5 Minuten Managementzeit. Diese Zeit wird verwendet für Abklärungen im Betrieb, betreffend möglicher Arbeitsplätze für Arbeitnehmer mit Behinderung, Erarbeiten von Präventionsmassnahmen, etc..
Sanktion: Erbringt der Arbeitgeber diese Managemenzeit nicht, verweigert er z. B. das Gespräch mit einem IV-Stellenvermittler, so zahlt er eine happige Ersatzabgabe, z. B. Fr. 1000.– pro Stunde verweigerte Managementzeit.
Im Gegenzug wird der administrative Aufwand bei Beschätigung von Arbeitnehmern mit Behinderung vergütet, z. B. Fr. 500.– für das Ausfüllen des Arbeitgeberberichts bei einer IV-Revision. Heute muss ich als Arbeitgeber diesen administrativen Mehraufwand gratis erbringen.
Warum es funktionieren könnte
Versuche im Kanton Luzern haben gezeigt, dass Arbeitgeber durchaus bereit sind, Arbeitnehmer mit Behinderung zu beschäftigen. Nur müsste ein entsprechend kompetenter Personalvermittler den Kontakt suchen. Das ist harte Knochenarbeit. Eine verbindliche Managementzeit würde es der IV-Stellenvermittlung erleichtern, den Kontakt herzustellen.
Warum die Stellenvermittlung, das eigentlich einzige Element der 5.-IV-Revision, das den Arbeitsuchenden mit Behinderung etwas bringen würde, nicht umgesetzt wird, ist mir ein Rätsel. Mit verbindlicher Managementzeit auf Arbeitgeberseite entstünde auch ein Druck auf die IV-Stellen, endlich eine Stellenvermittlung aufzubauen und die Menschen mit Behinderung nicht einfach in die Arbeitslosigkeit zu integrieren.
Weiterer Vorteil
Die Rückmeldungen aus der Arbeitswelt würden die IV-Stellen vielleicht auch davon abhalten, den Stellensuchenden mit Behinderung Traumsaläre als fiktives Einkommen anzurechnen.


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