Ich gebe ihnen recht, das Problem der kriminellen Ausländer lässt sich nur mit der Ausschaffungsinitiative lösen (andere Länder sind da nicht so zimperlich). Aber ich glaube auch, dass das Problem der „Sans Papiers“ sich auch auf diese Weise lösen lässt, nicht ganz, aber wenigstens fast. Denn heute ist die Praxis so, dass der Mensch der geklaut hat, sogar der sich in eine fremde Wohnung gewaltsam Zutritt verschafft, nicht ausgeschafft wird rsp. ein Einreiseverbot erhält. Es heisst dann immer von Bagatelle oder Einzelfall der nicht noch mit einer Zusatzstrafe belastet werden kann. Mir muss niemand sagen, dass einer mit einer Nothilfe „sauber“ leben kann. Entweder wird er von irgendjemandem unterstützt (Gutmenschen, Menschenhändler oder sonstige Organisationen ??) oder er ist so schlau, dass man ihm nichts nachweisen kann. Das sind nach Statistik rund 9000 Menschen, welche trotz Ausreiseverfügung in der Schweiz leben. Richtig ist dass unsere Mentalität und unsere Kultur uns sagen, dass das Urteil eines Gerichtes zu akzeptieren ist. Denn allen diesen Menschen wurde eröffnet, dass ihr Asylgesuch nicht akzeptiert wird, alle sind vor Gericht geszogen, alle diese Fälle wurden durch Verteidiger begleitet, welche auf Staatskosten (gebührenfreie Prozessführung) den asyl- und hilfesuchenden Menschen begleitet haben (Deshalb die vielen Juristen welche sich mit Asylanten beschäftigen). Welches Land bietet eine solche Unterstützung von Ausländern?
Abstimmungen, Initiativen > National, November 2011
Ausschaffungsinitiative
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60%(10 Stimmen) |
Heinz Mahler sagte November 2011 Geil war die Geschichte mit dem Schwulen Gutmenschen der sich ein Illegaler Einwanderer als Sextoy gehalten hat. Als der es geschaft hat die Niederlassung zu bekommen musste er dem Sponsor nicht mehr den Schwanz lutschen. Der wiederum hatte den Zuwander bei der Behörde angeschwärzt weil er den falschen Geburtsort angegeben hat. Gutmenschen sind also nicht immer so gut. |
88%(16 Stimmen) |
Jeannette Wulkow- Nyffeler sagte November 2011 Illegale könnten wir schon längst ausschaffen, wenn unsere Behörden vorwärts machen würden. Denn wir sind kein EU Land. Schliesslich kommen Sie ja über die EU. |
![]() 94%(18 Stimmen) |
Klaus Gyger sagte November 2011 Noch eine Antwort bin ich Frau Barbara Sägesser schuldig: die Rekurs- und Beschwerdemöglichkeit soll allen zustehen. Nur wird sie im Falle der Asylanten missbraucht. Denn so wie ich gehört habe, werden Asylanten fast genötigt Rekus einzulegen, auch in aussichtslosen Fällen, weil ja ihr Anwalt 60% Honorar vom Staat bekommt (der Asylant muss nichts bezahlen). Und da hat sich eine Industrie entwickelt, welche nicht jenem Sinn entsprach, als dieses Gesetz vom Volke angenommen worden ist. Und es kann ja auch etwas nicht stimmen, wenn der Antragsteller immer neue Rekurse einreichen kann, welche dann eben noch vom Staate bezahlt werden, nur damit er länger bleiben kann. Wenn also einem Antragsteller in den Sinn kommt, sein Name sei ein anderer, oder er habe nun einen triftigeren Asylgrund, das müsste man schon eine Barriere einbauen, damit schlussendlich mehr Zeit und Geld für die richten Asylanträge bereit gestellt werden können. |
71%(17 Stimmen) |
Sägesser Barbara sagte November 2011 In einigen Punkten gehe ich mit Ihnen einig, Herr Gyger. In anderen habe ich doch ein Fragezeichen. Ausschaffen von Sans Papiers? Wie und wohin denn? Nimmt den diese der Heimatstaat zurück? Ist doch bekannt, dass viele Ausschaffungen scheitern, gerade weil der Heimatstaat sich querstellt. Dies zuweilen auch in letzter Sekunde z.B. bei Sonderflügen die Landeerlaubnis verweigert. Rückübernahmeabkommen werden seitens Heimatstaat des Auszuschaffenden auch nicht zwingend eingehalten und nun mit dem "afrikanischen Frühling" inkl. den neuen Regierungen bin ich mir auch nicht sicher, ob dies dann klappen wird oder gar Neuverhandlungen notwendig sind. Hier gilt es möglichst zusammenzuarbeiten mit den uns umliegenden Staaten (Dublin) um Asyltourismus zu vermeiden. Somit würde die heutige Gesetzgebung vollauf genügen. Dass man von der Nothilfe nicht wirklich leben kann, sehe ich auch so. Bleibt hier noch festzuhalten, dass - wie in den Medien gelesen - die gewünschte Wirkung so nicht eingetroffen ist. Während meiner Arbeit im Vollzug fragte ich mich manchmal wie ich denn in der Situation des Asylsuchenden (aus welchen Gründen auch immer) handeln/reagieren würde. Ob ich denn nicht auch aus meinem Heimatland weg gegangen wäre.... Denke der Ansatz gilt in den jeweiligen Ländern zu setzen. Dies auf einer anderen Basis als bis jetzt getan wird (billige Rohstoffe, Ausbeutung etc.). Zuletzt noch eine Frage an Sie, Herr Gyger. Befürworten Sie eine Gesetzgebung mit Rekurs-/Beschwerdemöglichkeit? Sollten zweierlei Recht gelten - eines für Schweizer und eines für Ausländer? Im Punkt der Schwarzarbeit möchte ich mich Herrn Meier anschliessen. Denke da wird noch viel zu wenig dagegen getan und die Arbeitgeber zu wenig bestraft. |
89%(18 Stimmen) |
Hans Meier sagte November 2011 Diese Leute bleiben weil sie trotzdem eine Arbeit finden. Als Lösung sollte auch jeder, der einen Schwarzarbeiter anstellt, egal ob Unternehmen oder Privat, massiv bestraft werden. Dann würden diese Leute auch nicht mehr bleiben. Warum wir Illegale nicht fähig sind, Illegale auszuschaffen kann ich nicht verstehen. Ebenso wenig warum Schwarzarbeit bei uns akzeptiert ist. |
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