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Ausschaffungsinitiati​ve

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Ich gebe ihnen recht, das Pro­blem der kri­mi­nel­len Ausländer lässt sich nur mit der Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­tive lösen (an­dere Länder sind da nicht so zim­per­lich). Aber ich glaube auch, dass das Pro­blem der „Sans Papiers“ sich auch auf diese Weise lösen lässt, nicht ganz, aber we­nigs­tens fast. Denn heute ist die Pra­xis so, dass der Mensch der ge­klaut hat, sogar der sich in eine fremde Woh­nung ge­walt­sam Zu­tritt ver­schafft, nicht aus­ge­schafft wird rsp. ein Ein­rei­se­ver­bot erhält. Es heisst dann immer von Ba­ga­telle oder Ein­zel­fall der nicht noch mit einer Zu­satz­strafe be­las­tet wer­den kann. Mir muss nie­mand sa­gen, dass einer mit einer Not­hilfe „sauber“ leben kann. Ent­we­der wird er von ir­gend­je­man­dem unterstützt (Gut­men­schen, Menschenhändler oder sons­tige Or­ga­ni­sa­tio­nen ??) oder er ist so schlau, dass man ihm nichts nach­wei­sen kann. Das sind nach Sta­tis­tik rund 9000 Men­schen, wel­che trotz Ausreiseverfügung in der Schweiz le­ben. Rich­tig ist dass un­sere Mentalität und un­sere Kul­tur uns sa­gen, dass das Ur­teil eines Ge­rich­tes zu ak­zep­tie­ren ist. Denn allen die­sen Men­schen wurde eröffnet, dass ihr Asyl­ge­such nicht ak­zep­tiert wird, alle sind vor Ge­richt geszogen, alle diese Fälle wur­den durch Ver­tei­di­ger be­glei­tet, wel­che auf Staats­kos­ten (gebührenfreie Prozessführung) den asyl- und hil­fe­su­chen­den Men­schen be­glei­tet haben (Des­halb die vie­len Ju­ris­ten wel­che sich mit Asy­lan­ten beschäftigen). Welche​s Land bie­tet eine sol­che Unterstützung von Ausländern?


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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60%
(10 Stimmen)
Heinz Mahler sagte November 2011

Geil war die Geschichte mit dem Schwulen Gutmenschen der sich ein Illegaler Einwanderer als Sextoy gehalten hat. Als der es geschaft hat die Niederlassung zu bekommen musste er dem Sponsor nicht mehr den Schwanz lutschen. Der wiederum hatte den Zuwander bei der Behörde angeschwärzt weil er den falschen Geburtsort angegeben hat. Gutmenschen sind also nicht immer so gut.


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88%
(16 Stimmen)
Jeannette Wulkow- Nyffeler sagte November 2011

Illegale könnten wir schon längst ausschaffen, wenn unsere Behörden vorwärts machen würden.
Denn wir sind kein EU Land.
Schliesslich kommen Sie ja über die EU.


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94%
(18 Stimmen)
Klaus Gyger sagte November 2011

Noch eine Antwort bin ich Frau Barbara Sägesser schuldig: die Rekurs- und Beschwerdemöglichkeit​ soll allen zustehen. Nur wird sie im Falle der Asylanten missbraucht. Denn so wie ich gehört habe, werden Asylanten fast genötigt Rekus einzulegen, auch in aussichtslosen Fällen, weil ja ihr Anwalt 60% Honorar vom Staat bekommt (der Asylant muss nichts bezahlen). Und da hat sich eine Industrie entwickelt, welche nicht jenem Sinn entsprach, als dieses Gesetz vom Volke angenommen worden ist. Und es kann ja auch etwas nicht stimmen, wenn der Antragsteller immer neue Rekurse einreichen kann, welche dann eben noch vom Staate bezahlt werden, nur damit er länger bleiben kann. Wenn also einem Antragsteller in den Sinn kommt, sein Name sei ein anderer, oder er habe nun einen triftigeren Asylgrund, das müsste man schon eine Barriere einbauen, damit schlussendlich mehr Zeit und Geld für die richten Asylanträge bereit gestellt werden können.


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71%
(17 Stimmen)
Sägesser Barbara sagte November 2011

In einigen Punkten gehe ich mit Ihnen einig, Herr Gyger. In anderen habe ich doch ein Fragezeichen. Ausschaffen von Sans Papiers? Wie und wohin denn? Nimmt den diese der Heimatstaat zurück? Ist doch bekannt, dass viele Ausschaffungen scheitern, gerade weil der Heimatstaat sich querstellt. Dies zuweilen auch in letzter Sekunde z.B. bei Sonderflügen die Landeerlaubnis verweigert. Rückübernahmeabkommen​ werden seitens Heimatstaat des Auszuschaffenden auch nicht zwingend eingehalten und nun mit dem "afrikanischen Frühling" inkl. den neuen Regierungen bin ich mir auch nicht sicher, ob dies dann klappen wird oder gar Neuverhandlungen notwendig sind. Hier gilt es möglichst zusammenzuarbeiten mit den uns umliegenden Staaten (Dublin) um Asyltourismus zu vermeiden. Somit würde die heutige Gesetzgebung vollauf genügen.

Dass man von der Nothilfe nicht wirklich leben kann, sehe ich auch so. Bleibt hier noch festzuhalten, dass - wie in den Medien gelesen - die gewünschte Wirkung so nicht eingetroffen ist.

Während meiner Arbeit im Vollzug fragte ich mich manchmal wie ich denn in der Situation des Asylsuchenden (aus welchen Gründen auch immer) handeln/reagieren würde. Ob ich denn nicht auch aus meinem Heimatland weg gegangen wäre.... Denke der Ansatz gilt in den jeweiligen Ländern zu setzen. Dies auf einer anderen Basis als bis jetzt getan wird (billige Rohstoffe, Ausbeutung etc.).

Zuletzt noch eine Frage an Sie, Herr Gyger. Befürworten Sie eine Gesetzgebung mit Rekurs-/Beschwerdemög​lichkeit? Sollten zweierlei Recht gelten - eines für Schweizer und eines für Ausländer?

Im Punkt der Schwarzarbeit möchte ich mich Herrn Meier anschliessen. Denke da wird noch viel zu wenig dagegen getan und die Arbeitgeber zu wenig bestraft.


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89%
(18 Stimmen)
Hans Meier sagte November 2011

Diese Leute bleiben weil sie trotzdem eine Arbeit finden. Als Lösung sollte auch jeder, der einen Schwarzarbeiter anstellt, egal ob Unternehmen oder Privat, massiv bestraft werden. Dann würden diese Leute auch nicht mehr bleiben. Warum wir Illegale nicht fähig sind, Illegale auszuschaffen kann ich nicht verstehen. Ebenso wenig warum Schwarzarbeit bei uns akzeptiert ist.





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