Von Damaris Bächi, Vize-Präsidentin Junge SVP
Stadt und Bezirk Winterthur, Winterthur ZH
Neuerdings läuft in der Schweiz eine Kampagne der Polizei, die auf sog. «Skimming» hinweist. Doch was verbirgt sich denn genau hinter Skimming und wie kann man sich davor schützen?
Der Begriff «Skimming» kommt aus dem Englischen und heisst übersetzt so viel wie «abheben» oder «abschöpfen». Skimming definiert das Manipulieren von Kartenautomaten. Hauptsächlich betroffen sind Geld- und Billettautomaten sowie Zahlterminals an Tankstellen, im Detailhandel, in Gastrobetrieben usw. Dabei wird mittels zusätzlich eingebautem Lesegerät auf dem Karten-Einschiebeschacht der Inhalt vom Magnetstreifen der Kredit-, Debit- oder EC-Karte ausgespäht und auf eine gefälschte Karte – «White-Plastic» genannt – kopiert. Mit einer Funk-Kamera oberhalb der Tastatur – kleiner als ein Stecknadelkopf – gelangen die Täter an den unverdeckt eingetippten PIN-Code der ahnungslosen Kartenbesitzer.
Fiese Tricks
Manche Finanzinstitute verfügen über einen Vorraum, für dessen Zutritt der Einsatz der Karte unerlässlich ist. Dies nutzen die Täter oft für ihre fiesen Machenschaften, indem sie ein Aufsatz mit einem zusätzlichen Lesegerät in den Türöffner einbauen, der die Daten vom Magnetstreifen kopiert und den eingegebenen PIN speichert.
Zum Einsatz kommen auch Tastenfeld-Attrappen, die über das Original-Tastenfeld geklebt werden. Diese sehen einer normalen Tastatur verblüffend ähnlich und zeichnen Tastendrücke bei der PIN-Eingabe auf.
Böses Erwachen
Die Täter fertigen eine Kopie der Karte an und beziehen damit Geld im Ausland. Ebenso können sie mit den Daten handeln, indem sie diese via Internet an andere Betrüger verkaufen. Diese wiederum plündern dann die betroffenen Konten leer. Die Opfer bemerken dies oft erst, wenn es zu spät ist; bei der Überprüfung der Konto-Auszüge.
Bei einfachen Karten wird der Zugang zu den Daten per Lesegerät gesteuert, was das Skimmen vereinfacht. Bei sog. Smartcards (Karten mit Chip) kann nur teilweise aufgestöbert werden, da die Karte selbst die korrekte Eingabe der PIN kontrolliert und sich nach einer gewissen Anzahl Fehlversuchen automatisch sperrt. Allerdings gilt es zu beachten, dass einige Länder nicht auf Smartcards ausgelegt sind, was dazu führt, dass trotz Chip auf den Magnetstreifen der Karte zurückgegriffen wird. Deshalb ist auch bei Smartcards Vorsicht geboten!
Illegale Datenbeschaffung
Wer skimmt, macht sich der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143 StGB), des Datenmissbrauchs (Art 147 StGB), des Betrugs (Art. 146 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Zudem kann eine vollständige Rückzahlung verlangt werden.
Die Täter
Bei Skimming handelt es sich mehrheitlich um eine Form des Organisierten Verbrechens. Banden aus Südosteuropa – hauptsächlich aus Rumänien und Bulgarien – treiben in der Schweiz vermehrt ihr Unwesen. Diese gehen in sehr strukturierten Arbeitsgruppen vor: Ein Teil der Bande stellt die Skimming-Ausrüstung her, ein anderer Teil bringt sie an die Automaten an, entfernt sie nach dem Angriff wieder und übermittelt die gestohlenen Daten. Eine weitere Arbeitsgruppe stellt die gefälschten Karten her und eine vierte Arbeitsgruppe hebt die Gelder im Ausland ab.
Gesteuert werden die Banden von Hintermännern, die sie instruieren und mit dem notwendigen Equipment ausstatten. Da Aufsatzgeräte und Kameras schon nach wenigen Stunden entfernt werden, gestaltet sich die Ermittlung gegen die Skimming-Betrüger besonders schwierig.
Wie schützt man sich?
Die Sicherheitsstandards von Schweizer Geldautomaten sind sehr hoch und werden regelmässig kontrolliert und angepasst. Dennoch hat die Polizei fünf goldene Regeln gegen Skimming herausgegeben, die jedermann beim Geldabheben beherzigen sollte:
- Sich von niemandem helfen lassen
- PIN-Code immer verdeckt eingeben
- PIN-Code nie bei sich tragen oder weitergeben
- Immer auf Privatsphäre bestehen
- Auffälligkeiten melden
Wichtig ist, dass verdächtige Automaten nicht benutzt werden sollten und sofort dem jeweiligen Finanzinstitut und der Polizei gemeldet werden. Liegt ein Skimming-Fall vor, sollte man die Karte umgehend sperren lassen und nach Absprache mit dem Finanzinstitut die Polizei verständigen.
Eine polizeiliche Untersuchung nimmt viel Zeit in Anspruch und ist mit viel Aufwand verbunden. Es empfiehlt sich daher, den Kontostand regelmässig zu kontrollieren und Auffälligkeiten sofort zu melden. Falls die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, haftet der Kartenbesitzer selber. Ansonsten kommen die Finanzinstitute für den entstandenen Schaden auf.
Fazit: Befolgen Sie die Informationen Ihrer Ortspolizei. Melden Sie Verdächtiges so schnell wie möglich, damit Sie und andere Personen sich vor illegalem Datenklau schützen können.


30%
