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Bauspar-Initiative: Falsche Lösung für eine gute Absicht!

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Die Wohneigentümerquote ist in der Schweiz tief. Das ist scha­de, ist doch das in selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum an­ge­legte Geld ein Re­al­wert, zu dem man ei­gen­ver­ant­wort­l​ich Sorge trägt. Es wird damit ein Grund­be­darf ge­deckt. An­reize zum selbst­ge­nutz­ten Wohn­ei­gen­tum erhöhen die Nach­frage und das An­ge­bot von sol­chen Woh­nun­gen und ent­las­ten damit auch den Miet­woh­nungs­markt.​ Das im Woh­nungs­markt an­ge­legte Geld wird in der Regel ordnungsgemäss ver­steu­ert. Es ist des­halb nicht ver­wun­der­lich, dass der Er­werb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum durch den Bund gemäss Art. 108 BV gefördert wird. Dies ge­schieht heute überwiegend durch Mass­nah­men im Rah­men des Vor­sor­ge­spa­rens – Mit­tel der 2. Säule und von Spa­ren 3a können für den Er­werb von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum ein­ge­setzt wer­den – und einer Ei­gen­miet­wert­be­s​teue­rung, die unter dem Markt­wert liegt.

 

Die Bauspar-Initiative begünstigt nun aber gerade jene Bevölkerungsschichten​ (oberer Mittelstand und Reiche) zusätzlich, die gar nicht auf eine solche Förderung angewiesen sind. Damit wirkt die Initiative in Bezug auf das steuerbare Einkommen sogar regressiv. Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 40'000 CHF kommen gar nicht in Genuss der Förderung, da sie zu wenig sparen können. Nur ein kleiner Teil der sog. Schwellenhaushalte, d.h. Haushalte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 60'000 – 100'000 CHF pro Jahr kann die Förderung in Anspruch nehmen.

 

Um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wirksam zu fördern, muss der untere Mittelstand als Zielgruppen ins Auge gefasst werden. Dies kann nur über das bestehende Wohnbau- und Eigentumsförderungsge​setz (WEG) geschehen. Hier müssen die Finanzmittel erhöht werden, um den Zugang dieser Bevölkerungsschicht zum selbstgenutzten Wohneigentum zu erleichtern. Die Bauspar-Initiative begünstigt die Falschen; darum NEIN zu dieser Initiative.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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100%
(5 Stimmen)
Roland Steiner sagte Februar 2012

Herr Schneider, zu diesem Thema nur gerade eine Bemerkung:

Der Eigenmietwert sollte nur so lange besteuert werden, so lange auch Hypothekarzinszahlung​en in der Steuererklärung deklariert werden.

Dies würde die Altersvorsorge von vielen Leuten fördern. Auch ist der Anreiz zu Wohneigentum dadurch grösser, da Sinnvoll in die Altersvorsorge investiert werden kann.



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