Die Diskussion um das neue Präventionsgesetz treibt seltsame Blüten, findet Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist. Hier erklärt sie, was es mit dem neuen Gesetz wirklich auf sich hat und warum Prävention bei Gesundheit nicht nur Privatsache ist.
Zur Zeit erhalte ich Briefe, Mails und sogar ganze Broschüren mit dem Aufruf, das neue Präventionsgesetz, das wir im September in der Gesundheitskommission des Ständerates behandeln werden, sei dringend zu versenken. Immer wieder wird gefordert «Prävention sei Privatsache» und man solle sich ja dem staatlich verordneten Gesundheitsterror nicht unterwerfen. Und solche Einwände sind noch relativ harmlos. Krasser ist dann schon die Behauptung der Arbeitsgruppe «Mündige Bürger - mündige Patienten» (Zeit-Fragen), dass man nach diesem neuen Gesetz «Menschen mit Plattfüssen, schräger Nase oder solche, die mehr als zwei Glas Wein trinken, Fleisch essen oder sich nicht biologisch ernähren wollen umbiegen, zu Therapien zwingen oder letztlich gar aussondern wolle». Es gipfelt wortwörtlich in der Aussage, dass hier die «Rassehygienevorschriften des Dritten Reiches und stalinistische Exzesse als abschreckende Beispiele grüssen».
Jetzt denken Sie sich sicher, um Himmels Willen, was kommt denn da aus Bern auf uns zu? Ich kann Sie beruhigen: Das neue Präventionsgesetz des Bundes ist gar nichts Weltbewegendes. Es regelt die Prävention und Früherkennung übertragbarer, stark verbreiteter und bösartiger Krankheiten des Menschen und steuert und koordiniert entsprechende Verhütungsmassnahmen.
Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin der FDP im Kanton Aargau schreibt über das Präventionsgesetz.


75%



