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Blocher und seine Hypothesen

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Er ist überzeugt, «…dass Po­li­ti­ker Druck auf die Staatsanwälte ausgeübt haben». Fast im glei­chen Satz nimmt er diese dann wie­der in den Schutz mit dem Satz: «… sie seien halt auch nur Menschen…» Blo­cher der Men­schen­freund, der Barm­her­zi­ge. Und wei­ter pocht er wie­der und wie­der auf die De­mo­kra­tie, auf die Volks­rechte und die Pflich­ten und Rechte der Volks­ver­tre­ter. Er geis­selt den Staat in dem es nir­gends mehr stimme und rea­li­siert nicht, dass vie­les bei ihm sel­ber und der SVP nicht mehr stimmt.

Wie lange müssen wir ihn wohl noch ertragen….?


Kommentare von Lesern zum Artikel

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45%
(95 Stimmen)
Rolli Anderegg sagte März 2012

Kommt lieber auf meinen Blog, da steht kein Wächterrat über mir, als sich auf einen Blog zu begeben, wo nur Genossen unter sich Halb- und Unwahrheiten untereinander austauschen:-)

http://de.netlog.​com/rolli_anderegg/bl​og/blogid=5159590


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53%
(127 Stimmen)
Anton Brunner sagte März 2012

Hr Herzig ich kann ihnen aus vollem Herzen zustimmen, es ist so.
Von einem "echte Schwizer" verlange ich das er zu seinen Fehlern stehen kann und sich für diese "wie en Maa" bzw. "wie e Frau" verantwortet. Wer das nicht kann, sich aber ganz patriotisch "einzigi echti Schwizer" schimpft der hat nicht ganz verstanden das ein Winkelried und ein Winkeladvokat NICHT das gleiche sind... Die eigentliche Frage nach der Immunität ist irrelevant, da er die Tat vor Vereidigung begangen hat. Und gestohlene Bankdokumente einen Monat lagern gehört nicht zu seiner Tätigkeit als NR (die Immunität gilt nur im Zusammenhang als NR!). Und das Nichtmelden einer Straftat (die Bankdokumente wurde gestohlen) wird ihm eine Strafverschärfung eintragen. Er hätte sofort! zur polizei gehen müssen!
Nebenbei: Der (Deutsche) Urgrossvater Blocher hat sich in einer Gemeinde eingebürgert in der er gar nicht wohnte ! (weils billiger war!). Man könnte also sagen die Blochers haben sich das Bürgerrecht auf unsaubere Weise angeeignet. Heute würde gemäss SVP so jemand per sofort au7s der Schweiz ausgewiesen.
siehe Markus Somm: Christoph Blocher, Der konservative Revolutionär, 2009.


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54%
(131 Stimmen)
Urs Meier sagte März 2012

Sie haben das richtig erkannt Hr Herzig, vielen Dank Hr Herzig!.Bleiben wir bei den FAKTEN: Blocher glaubt sich (wie Berlusconi) als über dem Recht stehend und die Liste der Anmassungen und Übertretungen gehen bis mind. 2003 der Wahl in den BR zurück. Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt und wer in den Besitz von gestohlenen Bankdaten kommt, MUSS diese der Polizei übergeben, sonst macht er sich strafbar! Da gibt es keinen Interpretationsspielr​aum, auch für Blocher. Die Justiz hätte viel früher aktiv werden sollen und nicht nachdem die SVPler seit Monaten Zeit hatten. Hinweis: normalerweise nimmt die Justiz bei Strafverfahren mit mehreren Beteiligten alle Beteiligten in Einzelhaft (wegen Kollusionsgefahr).


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54%
(127 Stimmen)
Urs Meier sagte März 2012

Sie haben das richtig erkannt Hr Herzig.
Ich zitiere mal den Staatsanwalt Bernasconi (Interview NZZ am Sonntag am 8. Januar 2012):
Gemäss Staatsanwalt Bernasconi: Straftatbestände treffen für alle!!!!Beteiligten zu er benennt alle Personen (alles SVPler): Bankgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Datenhehlerei, Staatsstreich. Strafverschärfend sind die Tatbestände Mittäterschaft, Gehilfenschaft.
Tja die Fakten sind da. Ist ja logisch dass gemäss Bernasconi Blocher darunter fällt. Als Staatsanwalt kann er das beurteilen.
Siehe sein Interview NZZ am Sonntag 8. Januar 2012.
Bernasconi sagt Blocher habe ein Anschlussdelikt begangen.
Siehe "Das Anschlussdelikt" "Die Entwicklung von der Teilnahme nach der Tat zu den Anschlussdelikten"
​Der Täter ist der bekannte SVP-Datendieb. Das Anschlussdelikt hat Blocher begangen.
http://boo​ks.google.ch/books?id​=Qn-HvX6PXn0C&pg=PA83​&lpg=PA83&dq=diebesbe​ute+unterschlagung&so​urce=bl&ots=913bv8UFT​T&sig=ZQPSDDXUIk-6VSe​ji8Z0IxcmP2o&hl=de&sa​=X&ei=KGtsT4SdGIeO0AX​ukOS5Bg&redir_esc=y#v​=onepage&q=diebesbeut​e%20unterschlagung&f=​false

http://books​.google.ch/books?id=Q​n-HvX6PXn0C&pg=PA83&l​pg=PA83&dq=diebesbeut​e+unterschlagung&sour​ce=bl&ots=913bv8UFTT&​sig=ZQPSDDXUIk-6VSeji​8Z0IxcmP2o&hl=de&sa=X​&ei=KGtsT4SdGIeO0AXuk​OS5Bg&redir_esc=y#v=o​nepage&q=diebesbeute%​20unterschlagung&f=fa​lse

http://books.g​oogle.ch/books?id=Qn-​HvX6PXn0C&pg=PA83&lpg​=PA83&dq=diebesbeute+​unterschlagung&source​=bl&ots=913bv8UFTT&si​g=ZQPSDDXUIk-6VSeji8Z​0IxcmP2o&hl=de&sa=X&e​i=KGtsT4SdGIeO0AXukOS​5Bg&redir_esc=y#v=one​page&q=diebesbeute%20​unterschlagung&f=fals​e

http://books.goo​gle.ch/books?id=Qn-Hv​X6PXn0C&pg=PA83&lpg=P​A83&dq=diebesbeute+un​terschlagung&source=b​l&ots=913bv8UFTT&sig=​ZQPSDDXUIk-6VSeji8Z0I​xcmP2o&hl=de&sa=X&ei=​KGtsT4SdGIeO0AXukOS5B​g&redir_esc=y#v=onepa​ge&q=diebesbeute%20un​terschlagung&f=false





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56%
(122 Stimmen)
Urs Meier sagte März 2012

So ist es Hr Herzig. Nebenbei: Der Datendieb hat verlangt dass nichts veröffentlicht wird, da er sonst die Stelle verliere das Leben ruiniere (er hat Interview gegeben in Sonntagszeitung.). Er sagte Blocher versprach das. Nach dem Versprechen hat er ihm den Kontoauszug gezeigt sagt er! Und was macht dieser Blocher? Häh?
Es braucht schon einen S..Charakter um das zu machen was Blocher machte.
Gratuliere Herr Herzig! Sehen Sie mal, Ihr Blog hat 71 % Zustimmung. Herzliche Gratulation. Als Kenner (mit eigenem Blog) der Schweizer Politik-Blog-Szene kann ich Ihnen versichern dass Ihre Beiträge in anderen Politik-Blog-Szenen als Referenz angegeben werden und mit hohen Zustimmungen und Beteiligungen. Viele Politikblogleser lesen bloss den Hauptartikel geben Zustimmung schreiben keinen Kommentar. Ihre Zustimmung wiederspiegelt drei viertel der Schweiz. Nix da mit einer SVP-Meinung der Minderheit. Ja das Volk hat immer Recht.


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47%
(140 Stimmen)
Franziska Keller sagte März 2012

Tja, Herr Herzig! Sehen Sie mal, Ihr Blog hat genau das Echo gefunden das seiner Qualität entspricht!
Ist das einer GLP würdig?


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45%
(220 Stimmen)
Heinrich Kraemer sagte März 2012

Nochmals Danke Hr Herzig für ihre kurze zutreffende Analyse, sehr kurz, sehr prägnant.
Der Hinweis von Blocher und seiner Anhänger auf seine parlamentarische Immunität bringt im vorliegenden Falle nichts.
Folgendes hat ein Bundeshaussprecher an einer öffentlichen Pressekonferenz (TV und Zeitungen) gesagt:
A) - die parlamentarische Immunität beginnt mit der Vereidigung
B) - es sind nur Tätigkeiten/Handlunge​n geschützt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Parlamentarier-Tätigk​eit stehen.
Absolutes Pech für Blocher. A) und B treffen bei ihm nicht zu. Die Straftaten beging er vor Vereidigung. Hehlerei mit gestohlenen Bankdokumenten hat nichts mit Parlamentarier-Tätigk​eit zu tun. Pech wirklich Pech.
Sein Trick ist jetzt wie Berlusconi: Weil er der Blocher sei und viel Geld habe müsse die Justiz jetzt das machen was König Berlusconi äh Blocher will. Hr Herzig sie haben das zutreffend analysiert. Danke.
Aber Blocher und alle anderen haben sehr wohl Straftatbestände erfüllt.
Zur Erinnerung: Die Sache ist ganz einfach. Alle Beteiligten sind SVPler. Alle haben Straftatbestände erfüllt:
Staatsanwal​t Bernasconi : folgende Straftatbestände treffen für alle !!!
Beteiligten zu: Bankgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Datenhehlerei, Staatsstreich. Strafverschärfend (+10 Jahre Gefängnis?) sind die Tatbestände Mittäterschaft, Gehilfenschaft.
Bei Hildebrand ist nix. Und da Hildebrand kein Gesetz gebrochen hat ist alles andere Moralempfinden und vor keinem Gericht relevant.
Zudem hat Blocher Diebesgut gehortet (etwa einen Monat bis zur Vereidigung.) Das ist kein Straftatbestand, wirkt aber strafverschärfend (+10 Jahre Zuchthaus). Ja den Blocher hats voll erwischt.Wird spannend.
Strafversc​härfend kommt bei Blocher dazu dass er die Straftat gestohlene Bankdokumente sofort der Polizei hätte melden müssen. Statt dessen hat er Diebesgut gestohlenen Bankdokumente gehortet.
Und wer weiss vielleicht entdeckt jetzt die Polizei auf den beschlagnahmten Computern geheime Bankkonten, Geldwäscherei, Schwarzgeldwäsche usw


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43%
(219 Stimmen)
Heinrich Kraemer sagte März 2012

Hr Herzig: Da geb ich Ihnen Recht Hr Herzig.
Ich zitiere die NZZ: "Aus rechtlicher Perspektive werden Devisengeschäfte nicht einmal von der Insiderstrafnorm erfasst."
Da geb ich Ihnen Recht Hr Herzig. Mir fällt auch auf dass viele Blocher stützen mit der komplett falschen Behauptung Hr Hildebrand habe Insidergeschäfte gemacht (nun ja die haben bis heute nicht kapiert dass seine Frau das Devisengeschäft machte.)
Die Insider-Behauptung der Nicht-Versteher ist so was von absurd! Im Gesetz zum Insider dazu wird eine vollständige Aufstellung der Rechtsgüter gemacht was unter Insidergeschäfte fällt. Devisen sind nicht dabei! Da die Aufzählung der Rechtsgüter vollständig ist und nichts weiter erwähnt wird ist der Fall sonnenklar
http://ww​w.nzz.ch/nachrichten/​wirtschaft/aktuell/di​e_luege_vom_insider-g​eschaeft_1.14412897.h​tml


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63%
(190 Stimmen)
David Mayer sagte März 2012

Kann mir jemand den Unterschied zwischen CB und MCR in dieser Affäre erklären?

Warum wurde nur gegen Blocher Anklage erhoben?


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57%
(194 Stimmen)
Franziska Keller sagte März 2012

Frau Fischer, er hat sie Micheline Calmy-Rey übergeben. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch vertritt die Meinung Blocher hätte sich damit völlig korrekt verhalten.


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52%
(191 Stimmen)
Peter "Schlemihl" Wrobel sagte März 2012

Leider stelle ich immer wieder fest, dass von SVP-Anhängern weiterhin die ehrveletzende Lüge verbreitet wird, Herr Hildebrand habe Insider-Geschäfte getätigt oder sonstige rechtswidrige Handlungen gemacht!

Fakt ist: Herr Hildebrand hat in keinster Weise gegen das Gesetz verstossen!!!

Insi​der-Geschäfte gemäss Art. 161 StGB sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft hat das geprüft und festgestellt, dass die Vorwürfe gegen Herrn Hildebrand derart absurd sind, dass man nicht mal ein Verfahren eingeleitet hat.

Ganz im Gegensatz zu den Vorwürfen gegen die SVP-Herren Blocher, Lei, Schmid, und Datendieb...

Fakte​n zum Fall Blocher:
http://schl​emihlsblog.wordpress.​com/2012/01/12/partei​politische-hetze-auf-​dem-buckel-der-nation​albank/


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52%
(162 Stimmen)
Werner Nabulon sagte März 2012

Laut Brunner hat die Staatsanwaltschaft bei den Durchsuchungen von Blochers Büro und Wohnung potenziell beweisrelevantes Material gefunden.
Das ist wieder eine Meisterhafte Aussage. Genauer definiert heisst das, bis sich herausstellt, dass auf den Datenträgern und gesammelten Material keine „verwertbaren Beweise“ befinden.
Was immer man auch hofft, beweisen zu können.
Und nun wissen wir, dass genauer definiert eine Villa eines Multimillionär nachstehend Wohnung genannt wird.
Es ist einfach lächerlich, beschämend lächerlich, was sich heute Journalist nennt, was für Zeilen die hinkriegen.



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48%
(172 Stimmen)
Franziska Keller sagte März 2012

Herr Herzig, ganz im Vertrauen und unabhängig vom Thema: Ihre Beiträge wirken im allgemeinen wie ein Schluck warmes Wasser - und im Besonderen:
Ich würde mich beim zur Zeit aktuellen Krimi um Blocher nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Fakt ist zur Zeit das man noch viel zu wenig darüber weiss was bei wem nicht stimmt. Für Häme ist es noch zu früh!
Ausserdem ist das was Sie in Bezug auf den alten Herrn antönen gar nicht anständig. Sowas macht man nicht - pfui!


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53%
(173 Stimmen)
Peter "Schlemihl" Wrobel sagte März 2012

Sehr gute Analyse Herr Herzig!

Ausführlic​he Fakten und Analysen zum Fall Blocher/Lei/Weltwoche​ finden sie hier:

http://www.v​imentis.ch/dialog/rea​darticle/parteipoliti​sche-hetze-auf-dem-bu​ckel-der-nationalbank​/


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53%
(152 Stimmen)
Rudolf Zwahlen sagte März 2012

Von welchen Dokumenten sprechen sie eigentlich.Haben sie welche gesehen.Blocher hatte gar keine Dokumente.Er hatte Notitzen für für Frau Calmy.


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