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Brüchiger Strafvollzug: Kein Urlaub für Schwerstverbrecher!

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Der gemeingefährliche Mörder und ver­wahrte Ver­ge­wal­ti­ger J.B. konnte An­fang Juli während eines Haf­t­ur­laubs (!) flüchten. Gemeingefährlich ein­ge­stufte Häftlinge er­hal­ten also in der Schweiz Aus­gang und Ur­laub. Im Auto, wel­ches J.B. trans­por­tier­te, war nicht ein­mal die Kin­der­si­che­rung ak­ti­viert. Un­glaub­lich, dass einem der­art gefährlichen Wiederholungstäter ein sol­cher Aus­flug gewährt wird und er dabei der­art schlecht be­wacht wird.

Heute legt jeder Kanton selbst fest, welcher Schwerkriminelle wann und wie Urlaub oder Ausgang bekommt. Wenn von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regelungen gelten, ist dies hochriskant. Diese Sicherheitslücken gefährden Menschenleben. Deshalb müssen auf Bundesebene sofort Klarheit und eine einheitliche Regelung geschaffen werden: Mit einem nationalen Strafvollzugsgesetz muss ein Verbot von Urlaub und Ausgang für derart gefährliche Täter geschaffen werden.
Die Sicherheit der Bevölkerung geht einem möglichst lockeren Strafvollzug vor. Statt stets vom Täterschutz zu reden, sollte endlich auch einmal an die Opfer gedacht werden. Es gibt auch ein Menschenrecht auf Leben, auf Unversehrtheit. Die Bürgerinnen und Bürger, die Kinder, haben ein Recht auf Sicherheit. Und handlungsunfähige oder blinde Behörden, welche alles schönreden, treten diese Rechte mit Füssen.
Schon vor zehn Jahren unterstützte ich die Volksinitiative für die lebenslange Verwahrung von extrem gefährlichen, nicht therapierbaren Sexual- und Gewaltstraftätern. Die Initiative wurde von parteilosen Müttern aus der Ostschweiz lanciert, welche aus persönlicher Betroffenheit und schrecklichen Erfahrungen mit den eigenen Töchtern handelten. Das ist bewundernswert und in der Schweizer Politik wohl ein einmaliger und mutiger Akt für das Gemeinwohl. Das Hauptmotiv der Initiative besteht darin, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter, die als nicht therapierbar gelten, lebenslang verwahrt bleiben und nie mehr die Gelegenheit erhalten, neue fürchterliche Straftaten an unschuldigen Opfern zu begehen – natürlich auch nicht im Urlaub oder Ausgang! Das Risiko darf nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden, sondern muss vom Täter getragen werden. Das sind wir jedem Kind und allen Menschen schuldig. Für mich war die Mitarbeit mit den Initiantinnen enorm lehrreich. Es hat mir eindrücklich gezeigt, dass im Mittelpunkt der Politik der Mensch stehen muss und gar nichts anderes.
Die Initiative wurde im Februar 2004 klar vom Volk angenommen. Doch das Parlament nahm das klare Zeichen aus der Bevölkerung nicht wahr. Wie jetzt auch bei der Ausschaffungsinitiati​ve absehbar, wurde das Anliegen nur schleppend und verwässert umgesetzt. Die Mütter kämpfen noch immer für Gerechtigkeit, für den Schutz der Kinder und für mehr Sicherheit im Land. Aktuell verlangen sie gerade mit einer Petition die Schaffung eines Registers für verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter. Hut ab vor diesem unermüdlichen Einsatz!
Von Experten wird behauptet, ein strengerer Strafvollzug sei unmenschlich. Aber hallo! Es gibt nichts Menschlicheres, als sich für den Schutz des Lebens und den Schutz der Kinder einzusetzen! Im Gegenteil: Es ist unmenschlich und verantwortungslos, sich für Schwerstverbrecher statt für das Gemeinwohl und die Sicherheit des Volkes einzusetzen. Denken die Behörden eigentlich auch an die Opfer und ihre Angehörigen, die ein ganzes Leben lang leiden?
Klar ist: Wir brauchen eine Verschärfung des Strafvollzugs für enorm gefährliche Tätergruppen, bei denen keine Resozialisierung mehr möglich ist. Der Schutz der Opfer ist über das Wohl dieser Täter zu stellen. Schwere Verbrechen, die Täter nach frühzeitiger Entlassung oder im Hafturlaub begehen, können so nicht mehr vorkommen.
Die Ferienzeit soll die Zeit zum Entspannen und für Freunde und Familie sein. Es ist gerade auch die Zeit, die man mit den Kindern verbringt. Viele Kinder – auch mein Göttikind – verbringen diesen Sommer zum ersten Mal in einem Lager. Andere sind zum ersten Mal alleine ohne Eltern unterwegs. Das sollen und dürfen sie! Aber bitte, ohne dass gleichzeitig auch übelste Täter an solchen Orten Urlaub oder Ausgang machen. Alles andere wäre grob fahrlässig!
Allen schöne und sichere Sommerferien!

AZ 21.07.2011


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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100%
(2 Stimmen)
Marianne Sulliger sagte September 2011

neueste Meldung:

BKA bittet um Mithilfe: Sexverbrecher vergewaltigt Baby und stellt Video ins Netz

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jetzt im Internet schockierende Bilder von der Vergewaltigung eines drei bis neun Monate alten Mädchens veröffentlicht. Die Tat geschah schon Anfang 2005.

Der Täter vergewaltigte mehrmals das kleine Mädchen in einem Badezimmer und veröffentlichte davon dann ein Video im Internet. Der Sextäter war zum Zeitpunkt der Videoaufnahmen ungefähr zwischen 25 und 40 Jahre alt. An der linken Hand trug der Täter am kleinen Finger einen dünnen goldfarbigen Ring.

An den Fliesen im Bad befanden sich Abbildungen der Biene Maya. Auf dem Video ist weiterhin eine Wickelunterlage zu sehen, auf der Gänse und Äpfel abgebildet sind. Das BKA in Wiesbaden bittet nun die Bevölkerung unter der Nummer 0611/5511155 um Mithilfe. Eine Belohnung von 5.000 Euro wurde ausgesetzt.

Grauenhaft und unvollstellbar! Ein zweiter Osterwalder! Und solche Typen wollen die forensischen Psychiater in der Schweiz wieder auf freien Fuss setzen. Die gehören lebenslang weggesperrt - ohne Aussicht auf eine Freilassung, ohne Aussicht auf Hafturlaub oder Freigänge!



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100%
(7 Stimmen)
Werner Nabulon sagte September 2011

In anderen Ländern überdacht man den Spazierhof noch mit einem Drahtzaun Geflecht, wie einen Gitterdeckel so zu sagen. Ausserdem sind die Zäune nicht nur 3.5Meter hoch. Jedoch Deckel drauf, das verhindert auch dass von aussen einfach so Hilfe an einem Innsassen gebracht werden kann, so dass er flüchten kann.
Frische Luft hat es trotzdem genug, halt etwas mehr gesiebte Luft, aber sicher ist sicher. Ganz oben etwas Strom drauf? Das würde wahrscheinlich wieder Probleme mit den Internationalen Menschenrechten geben, ausserdem schrieb mal so ein Psychiater, es sei immer gut, wenn ein Gefangener sich noch Hoffnung auf Flucht machen könne. Muss man nicht wirklich verstehen.



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100%
(6 Stimmen)
Franziska Keller sagte September 2011

Der Täter wurde als gemeingefährlich eingestuft - "...aber zum jetzigen Zeitpunkt bestehe keine unmittelbare Gefährdung der Öffentlichkeit."

​Woher wollen denn die das so genau wissen? Rechnen sie damit ihn wieder festgenommen zu haben bevor die Psychopharmaka nicht mehr wirkt???

Und: (Zitat), "Stephanie Zahnd hält die Fälle nicht für vergleichbar, auch wegen der Umstände. Im Fall Neuenburg hatte sich der Straftäter auf einem - umstrittenen - begleiteten Ausgang abgesetzt. Im Fall Basel hingegen gelang dem Mann die Flucht aus dem gesicherten Spazierhof."

Ist das für die Öffentlichkeit relevant? Der Täter ist flüchtig, dass zählt!
Warum sieht man kein Bild vom Täter, warum wird nicht bekanntgegeben weshalb er inhaftiert wurde und warum er in psychiatrischer Behandlung ist.
Die Bevölkerung tappt im Dunkeln - aber der Täter ist im "Freigang"! Man kann uns nicht zu unserem eigene Schutz zeigen wie der Flüchtige aussieht und uns informieren mit welchem Schweregrad welcher Krankheit wir es zu tun haben!!!!
Phantastis​ch!

http://www.tag​esanzeiger.ch/panoram​a/vermischtes/Schon-w​ieder-gemeingefaehrli​cher-Mann-auf-der-Flu​cht/story/15401214


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88%
(8 Stimmen)
Marianne Sulliger sagte September 2011

Schon wieder ist ein als gemeingefährlicher eingestufter Straftäter aus einer psychiatrischen Anstalt abgehauen. Daran sieht man, wie ernst die Behörden die Sicherheitsmassnahmen​ nehmen!




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75%
(4 Stimmen)
Jeannette Wulkow- Nyffeler sagte August 2011

Sehr geehrter Herr Utzinger
Lebenslängl​ich In Haft gebe ich Ihnen voll Recht: Nur das Problem : Wer bezahlt das ganze schon wieder!!!
Ausserdem geht es dem Jenigen ja Ausgezeichnet in Haft.

Freundliche Grüsse


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60%
(10 Stimmen)
Willi Utzinger sagte August 2011

Herr Mayer, auch ich bin als kind sexuell von meinem stiefvater missbraucht worden, ich weiss also wovon ich rede. Ich finde, so ein Täter gehöhrt für etliche Jahre in Haft und anschliessend in Sicherungsverwahrung.​ Das ist garantiert mehr Strafe als Kastration. Überlegen sie, Sexualstraftäter, besonders diejenigen die Jugendliche missbraucht haben, sind im Knast auf der untersten Stufe! Sie werden noch nicht mal von Mördern geachtet. Das ist mehr Bestrafung, als sie jemals durch Kastration erfahren würden.


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86%
(7 Stimmen)
Werner Nabulon sagte August 2011

Werte Frau Jeannette Wulkow- Nyffeler,

Nun, die Ermittlungsbehörden Untersuchungsrichter,​ Staatsanwaltschaft, Bezirksanwaltschaft, die Polizei mit den Spezialisten versuchen erst einmal nach einer Tat Licht ins Dunkel zu bringen, einen Täter zu ermitteln.

Wird dann jemand gefasst, als sehr Verdächtiger, müssen Beweislagen oder ein Geständnis diesen Mutmasslichen Täter überführen.

Dann kommen Verteidiger ins Spiel, (fast wie in den amerikanischen Soap Opern) die werden glaube ich heute als Pflichtfortbildung für angehende Strafverteidiger verordnet.

Zumindest wenn man dann durch die Presse erfahren muss, mit was für welchen Hanebüchenen Schwachsinnigen Geschichten und Entschuldigungen die Täter entlastet werden.
Ja gut, einem Strafverteidiger sei das noch zugestanden, aber ein Gericht und sogenannte Fachleute welche dann drauf eingehen? Früher gabs einmal Scharfrichter, heute sind das glaube ich Schafrichter, bin mir aber nicht so sicher ab den Namen.

Alle diese Studierten (dazu noch mit unseren Steuergeldern) hätten eigentlich einen Auftrag, Recht zu sprechen, sich zu erst für die Sicherheit, und wenn es möglich ist, auch für die Resozialisierung einzusetzen.

Es hapert im Umfeld dieser sogenannten Fachleute, welche direkt mit den Tätern zu tun haben, bis hinauf zu den Menschenrechtsfanatik​ern.




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100%
(7 Stimmen)
Jeannette Wulkow- Nyffeler sagte August 2011

Es ist sicherlich nicht die falsche Partei. Wer sollte es den Umsetzen?


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94%
(18 Stimmen)
Marianne Sulliger sagte August 2011

So, nun würde mich wirklich etwas brennend interessieren: WAS BEWEGT DIE MITLESER, DIE IN DIESEM THEMA, ALLES NEGATIV BEURTEILEN? Ich gehe nun mal nicht davon aus, das es sich dabei um Sexualstraftäter handelt, die noch im Vollzug verweilen. Ich glaube auch nicht, dass die Mitleser aus dem Umfeld der Forensischen Psychiatrie stammen, welche längst zu einem Selbstläufer mit einer richtigen Industrie darum herum entwickelt hat und deren Mitarbeiter an Existenzängsten leiden, falls sich etwas am Strafvollzug ändern sollte. Und warum hatte grad mal einer, der nicht der gleichen Meinung ist wie der Themenverfasser und die hier schreibenden, den Mut, sich hier zu äussern? Wurde er etwa gefressen?

Also, was ist dagegen einzuwenden, dass

- extrem gefährliche Sexualstraftäter KEINEN FREIGANG oder HAFTURLAUB erhält?
- extrem gefährliche Sexualstraftäter NICHT in die Schweiz übersiedeln, um der Deutschen Ueberwachung zu entkommen?
- ich nicht will, dass mein hart verdientes Geld vom Staat dazu verwendet wird, ehemaligen Straftätern eine gratis Wohnung und Startkapital zur Verfügung zu stellen?
- das Internet nach Kinderpornographie durchgerastert wird und Kinderchats auf Pädophile überwacht werden?
- für Sexualstraftäter härtere Haftstrafen ausgesprochen werden?
- die Entscheidungsträger im Strafvollzug mittels 4-Augen-Prinzip überwacht werden?
- die Entscheidungsträger haftbar gemacht werden können ?
- endlich durchgesetzt wird, was ursprünglich im Intiativtext stand und WAS VOM VOLK SO GEWÜNSCHT WURDE?

Ich will wissen, warum man eine andere Meinung hat. Also bitte!



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54%
(26 Stimmen)
Marianne Sulliger sagte August 2011

Entlassener Triebtäter will in der Schweiz arbeiten
Die deutsche Justiz darf einer der gefährlichsten Triebtäter Deutschlands nicht verwahren und musste den Mann mit einer Reihe von anderen Schwerverbrechern aus der Haft entlassen– auch wenn bei ihm ein hohes Rückfallrisikos besteht. Die deutsche Polizei behilft sich derzeit mit einer fast lückenlosen Bewachung. - aber nur bis zur G renze. . Jetzt plant er offenbar, in die Schweiz zu kommen. Findet er tatsächlich Arbeit in der Schweiz, würde seine Überwachung an der Grenze enden.

Darauf hat die Schweiz gerade noch gewartet !


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33%
(40 Stimmen)
Werner Nabulon sagte August 2011

Herr St. Wagner,

Ihre Worte:
“Ich würde bei der Bestrafung von Kriminellen ganz einen neuen Weg beschreiten““ Fairness gelten lassen.
Meiner Ansicht nach tun wir das schon lange. Alleine der „Oberbegriff Kriminelle“ wird ja im Strafrecht nach verschiedenen Delikten unterschieden.
Und selbst wenn eine Tat beurteilt werden muss vor Gericht, wird noch genau abgeklärt, warum diese Tat geschehen ist, was für Motive und folgenschwere Verknüpfungen sind dahinter.
Deshalb kommt es zu Urteilen, wo wir Laien meinen, es sind gleiche Taten, jedoch wegen differenzierter Sichtweisen, (oder bessere Strafverteidiger) sind die Strafen unterschiedlich.

B​is also heute jemand im Knast landet, meine ich, wurden mehr als faire Strafverfahren abgehalten. Dass ein Verurteilter das dann nicht so sieht, zeigt schon einmal seine Uneinsichtigkeit.

​Dann kommen Ihre Punkte und Lösungsansätze:
Nehm​en wir den Fall eines Vermögensdeliktes, dass jemand gestohlen, veruntreut, betrogen hat.
Das kann nämlich in der heutigen Zeit jedem geschehen, dass man den Job verliert, die Rechnungen laufen weiter, das Geld reicht nirgends hin. Also ich kenne das persönlich, die Verpflichtungen und Wünsche sind gross, das Portemonnaie leer und klein.

Ich kann also ein Delikt begehen, damit ich von der Seelsorge behütet werde, Weihnachten und Feste feiern darf im Knast, danach bekomme ich eine garantierte Wohnung, einen Job, psychologische Betreuung und zu guter Letzt noch Starthilfe vom Staat.

Und das in der heutigen Zeit, wo so viele den Job verlieren? Ich meine ja nur, jeder der dann noch versucht, ehrlich ohne Delikt durchs Leben zu gehen, dann keine Psychologische Hilfe bekommt, keine garantierte Wohnung, keinen Job und ebenso keine Starthilfe, ????

Da würd ich dann vorschlagen, dass jeder der einfach mal nen Job verliert, direkt auf ein Amt gehen kann, und all dies bekommt.
Ehrlichkeit sollte irgend wie ebenso belohnt werden, der Fairness wegen, und eben, auch den Opfern sollte man die Gelder oder das Diebsgut wieder zurückgeben, aus Fainess…!!

Grad in solchen Fällen, wo ja NUR Leute bestohlen und beklaut betrogen werden, wer denkt bitte mal an diese Opfer?

In diesem Thema geht es aber um Sexualgewalttäter, schwere gefährliche Gewalttäter, welche aus niedrigen Gründen Menschen umgebracht, oder geschändet haben.
Wie bitte wollen Sie Angehörigen erklären, dass Ihr Sohn, Ehemann, Papi, ein ganz schlimmer Mensch war, der ganz schlimme Sachen getan hat?
Haben diese Angehörigen auch rechte, und dürfen einen weiteren Kontakt verweigern? Oder dass man denen ermöglicht, da sie ja ebenso Opfer sind, an einem Anderen Ort mit Hilfe des Staates ein neues Leben anzufangen?

Warum dreht sich nur immer alles um die Täter, nicht um die Opfer?



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21%
(14 Stimmen)
St. Wagner sagte Juli 2011

Ich würde bei der Bestrafung von Kriminellen ganz einen neuen Weg beschreiten: anstatt nur fairnes auf eine Seite zu geben, auf bei den Seiten Fairness herrschen lassen: Den Täter angemessen bestrafen und wenn nötig verwahren, um dem Opfer und der Allgemeinheit Fairness zu gewährleisten, aber im Gegenzug Massnahmen zur resozialisierung von ehemaligen Tätern ergreifen. Es gibt zwar Bemühnungen in diese (richtige) Richtung, sie reichen aber nicht aus.
Mein Lösungsansatz:
-Ausg​ebaute Seelsorge (auch für Freikirchler, Agnostiker, Atheisten, Muslime, Juden, usw.)
-Unterstützung​ bei der Arbeitssuche
-garant​ierte staatliche Wohnung beim Haftentlass
-Möglich​keiten zur Feier von Weihnachten und Geburtstagen im Gefängnis (mit Familie und Freunden
-psychologi​sche Betreuung vor und nach Haftentlass
-Bewähru​ngszeit festgesetzt auf 1/10 der Haftzeit nach Entlassung
-staatlic​he "Starthilfe" für den Beginn des neuen Lebens
-resozialisie​rung mit der Familie und Bekannten, um Vorzubeugen, das der ehem. Täter ohne soziale Kontakte dasteht.
-Sensibilis​ierung der Angehörigen bei Verurteilung


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89%
(9 Stimmen)
Franziska Keller sagte Juli 2011

Die hier diskutierte Angelegenheit und der Inhalt des folgenden Links gehen irgendwie einfach nicht zusammen. Einerseits kann man gemeingefährliche Straftäter nicht so inhaftiere/verwahren wie man es laut Gesetz tun muss und andererseits will man die Bürger schon mal vorsorglich generalüberwachen.
D​as Thema ist schon länger aktuell in der EU, wird schon angewandt und sorgt für Dauerstreit:

http:​//www.nzz.ch/nachrich​ten/politik/schweiz/b​undesraetin_sommaruga​_will_verordnung_vor_​dem_gesetz_ausweiten_​1.11679575.html


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83%
(6 Stimmen)
Franziska Keller sagte Juli 2011

Denkanstoss:
Wir haben hier mal kurz die Frage angetippt, wieso es wohl so schwierig zu sein scheint IT-Chats von Kindern und Jugendlichen auf Aktivitäten von Pädokriminellen zu überprüfen. Dieser Link zum Bericht in der BAZ ist mir in diesem Zusammenhang aufgefallen. Eine einfache Kontrolle in den Chats die helfen würde schlimme Verbrechen an Kindern zu verhüten wird mit seltsamen Ausreden verhindert - während nahezu zeitgleich ganz andere Überwachungssysteme aufgegleist werden. Wie soll man solches logisch auf die Reihe kriegen?

http://ba​zonline.ch/schweiz/st​andard/Widerstand-geg​en-Big-Sister/story/2​3599183


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