Hat das Volk immer recht? Wir bezeichnen es als den "Souverän", was eigentlich bedeutet, dass über dieser Souveränität kein höheres Recht existiert. Und wodurch ist diese Souverainität legitimiert? Durch einen Mehrheitsentscheid von ab 51% des Stimmvolkes, von dem durchschnittlich 30% überhaupt an die Urne gegangen ist. Die Souveränität des Volkes umfasst also grad mal 15 bis 20 % der stimmberechtigten Bevölkerung! Damit muss man die in letzter Zeit hochgeschaukelte "Heiligsprechung" der Volksentscheide ein bisschen relativieren. Aber ok. die Volksentscheide sind gültig. Niemand stellt das in Frage.
Die Mehrheit des Volkes hat sich zB. für die Ausschaffungsinitiative ausgesprochen und die Politik hat begriffen, dass mehr kriminelle Ausländer schneller ausgeschafft werden müssen. Das gilt. Es ist Volkes Stimme. Bei der Umsetzung des Volksentscheides stellt man fest: Die so gewünschte Aussschaffung ist teilweise unvereinbar mit der Personenfreizügigkeit. Der Konflikt mit der Menschenrechtskonvention ist eine Tatsache, auf die wie auch die bilateralen Verträge schon vor der Abstimmung hingewiesen wurde. Und auch die Bundesverfassung mit dem Grundrecht, dass jeder Mensch gleich ist vor dem Gesetz, könnte tangiert sein.
Auch das hat aber das Volk entschieden: es hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert, die Bilateralen beschlossen und hat sich auch erst noch vor einem Jahrzehnt für die revidierte Bundesverfassung ausgesprochen. Welches ist jetzt eigentlich "das Volk", und für welches Recht steht dieses Volk ein? Etwa immer dasjenige "Volk", das eine bestimmte parteipolitische Linie bestätigt? Tatsache ist, dass das Volk zu Verschiedenem Ja gesagt hat, und nicht nur zur Ausschaffungsinitiative. Alle "Ja's" sind gültig, es ist ja der "Souverän". Wenn diese Volksmehrheiten einander aber ausschliesssen, ist es an der Politik, Kompromisse zu finden im Sinne der teils widersprüchlichen Volksentscheide. Es ist deshalb unverständlich, dass die Kompromissfindung boykottiert wird von einer Partei, die nur das eine "Ja" (das zur Ausschaffungsinitiative) respektiert und die andern vergisst. Immerhin ist die demokratische Kultur eine schweizerische Qualität und die Suche nach einer tragfähigen Lösung hat Tradition. Als Politikerin, für die die gemeinsame Suche nach gerechten Kompromissen zu den zentralen Werten gehört, verursacht es Kopfschütteln, wenn die Kooperation abgebrochen und als Alibi für den Boykott ein Sündenbock gesucht wird.
These: Seit Volksinitiativen eingereicht werden, die nicht kompatibel sind mit Rechten der Bundesverfassung, mit dem Völkerrecht oder der Menschenrechtskonvention, stellt sich die Frage, was wem unterstellt ist, und ob das Volk und welches "Volk", der Souverän, immer "recht hat" und oberste Instanz ist. Das Volk hat seine eigene Souveränität unterwandert, wenn es Gesetzgebungen beschliesst, die mit andern eigenen Beschlüssen oder übergeordneten Werten nicht mehr übereinstimmen. Die Zielkonflikte sind entstanden, weil die Bevölkerung ihr eigenes übergeordnetes Wertesystem über Bord wirft und nur noch den eigenen Nutzen sucht. Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben.
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