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Hat "das Volk" immer recht?

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Hat das Volk immer recht? Wir bezeichnen es als den "Souverän", was ei­gent­lich be­deu­tet, dass über die­ser Souveränität kein höheres Recht exis­tiert. Und wo­durch ist diese Souverainität le­gi­ti­miert? Durch einen Mehr­heits­ent­scheid​ von ab 51% des Stimm­volkes, von dem durch­schnitt­lich 30% überhaupt an die Urne ge­gan­gen ist. Die Souveränität des Vol­kes um­fasst also grad mal 15 bis 20 % der stimm­be­rech­tig­ten​ Bevölkerung! Damit muss man die in letz­ter Zeit hochgeschaukelte "He​iligsprechung" der Volks­ent­scheide ein bisschen relativieren​. Aber ok. die Volks­ent­scheide sind gültig. Nie­mand stellt das in Frage.   

Die Mehrheit des Volkes hat sich zB. für die Ausschaffungsinitiati​ve ausgesprochen und die Politik hat begriffen, dass mehr kriminelle Ausländer schneller ausgeschafft werden müssen. Das gilt. Es ist Volkes Stimme. Bei der Umsetzung des Volksentscheides stellt man fest: Die so gewünschte Aussschaffung ist teilweise unvereinbar mit der Personenfreizügigkeit​. Der Konflikt mit der Menschenrechtskon​vention ist eine Tatsache, auf die wie auch die bilateralen Verträge schon vor der Abstimmung hingewiesen wurde. Und auch die Bundesverfassung mit dem Grundrecht, dass jeder Mensch gleich ist vor dem Gesetz, könnte tangiert sein.

Auch das hat aber das Volk entschieden: es hat die Europäische Menschenrechtskonvent​ion ratifiziert, die Bilateralen beschlossen und hat sich auch erst noch vor einem Jahrzehnt für die revidierte Bundesverf​assung ausgesprochen. Welches ist jetzt eigentlich "das Volk", und für welches Recht steht dieses Volk ein? Etwa immer dasjenige "Volk", das eine bestimmte parteipolitische Linie bestätigt? Tatsache ist, dass das Volk zu Verschiedenem Ja gesagt hat, und nicht nur zur Ausschaffungsinitiati​ve. Alle "Ja's" sind gültig, es ist ja der "Souverän". Wenn diese Volksmehrheiten einander aber ausschliesssen, ist es an der Politik, Kompromisse zu finden im Sinne der teils widersprüchlichen Volksentscheide. Es ist deshalb unverständlic​h, dass die Kompromissfindung boykottiert wird von einer Partei, die nur das eine "Ja" (das zur Ausschaffungsinitiati​ve) respektiert und die andern vergisst. Immerhin ist die demokratische Kultur eine schweizerische Qualität und die Suche nach einer tragfähigen Lösung hat Tradition. Als Politikerin, für die die gemeinsame Suche nach gerechten Kompromissen zu den zentralen Werten gehört, verursacht es Kopfschütteln, wenn die Kooperation abgebrochen und als Alibi für den Boykott ein Sündenbock gesucht wird.

These: Seit Volksinitiativen eingereicht werden, die nicht kompatibel sind mit Rechten der Bundesverfassung, mit dem Völkerrecht oder der Menschenrechtskonvent​ion, stellt sich die Frage, was wem unterstellt ist, und ob das Volk und welches "Volk", der Souverän, immer "recht hat" und oberste Instanz ist. Das Volk hat seine eigene Souveränität unterwandert, wenn es Gesetzgebungen beschliesst, die mit andern eigenen Beschlüssen oder übergeordneten Werten nicht mehr übereinstimmen. Die Zielkonflikte sind entstanden, weil die Bevölkerung ihr eigenes übergeordnetes Wertesystem über Bord wirft und nur noch den eigenen Nutzen sucht. Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben.

www.facebook.com/majaingold


Kommentare von Lesern zum Artikel

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100%
(13 Stimmen)
Peter Meyer-Wartmann sagte Januar 2012

Grundsätzlich hat das Volk immer Recht, Frau Ingold. Und wenn nur 10% der Stimmberechtigten an die Urne gehen, spielt das überhaupt keine Rolle. Arithmetische Hochrechnungen sind nicht gestattet, weil bei uns (noch) keine(r) davon abgehalten wird, seine/ihre Stimme abzugeben. Diejenigen, die einem Urnengang fern bleiben, sind zum vornerein mit dem Wahl- und/oder Abstimmungsergebnis einverstanden. Sie können nicht Ihr Wahl/Stimmrecht nicht ausüben und hinterher über das Ergebnis wettern. Schliesslich ist das Wahl/Stimmrecht auch eine Verpflichtung, seine Meinung innerhalb der Gemeinschaft kund zu tun. So einfach ist das!


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100%
(16 Stimmen)
Peter Oberholzer sagte August 2011

DAS INCENTIVE-VIRUS KONTROLLIERT DAS PARLAMENT

Für mich widerspricht es dem ureigensten Auftrag, wenn sich die Parlamentarier nicht mehr für die Bevölkerung einsetzen wollen. In den Beiträgen hier auf Vimentis ist dieses Verhalten andauernd ersichtlich. Der Eindruck entsteht, dass das Incentive-Virus das Parlament mehrheitlich unter Kontrolle hat.

Worterklärung: Incentives sind jegliche Anreize, finanzieller oder nicht finanzieller, materieller oder immaterieller Art, die zur Wahl einer bestimmten Alternative motivieren.


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89%
(18 Stimmen)
Jeannette Wulkow- Nyffeler sagte August 2011

Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie gelten als Antriebselement der direkten Demokratie.
Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen.

Bun​desgesetze müssen vom Bundesgericht und anderen Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit​ angewandt werden. Es gibt somit keine Verfassungsgerichtsba​rkeit für Bundesgesetze. Diese spezielle Regelung ist Ausdruck der stärkeren Gewichtung des Demokratieprinzips gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip: Die von der Volksvertretung erlassenen – und allenfalls in einem Referendum vom Stimmvolk angenommenen – Gesetze sollen nicht durch ein Gericht ausser Kraft gesetzt werden können.


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27%
(26 Stimmen)
Paul Emmenegger sagte August 2011

Man könnte auch fragen: Hat DIE PARTEI immer recht? Tönt irgendwie wie damals, als es den Ostblock noch gab. Aber - der Unterschied ist doch gar nicht so gross! Die Noch-fast-30-Prozent-​PARTEI beherrscht unseren Alltag. Und wird es noch mehr tun, wenn sie mal 50 Prozent hat.

Die SBB haben gerade festgestellt, die geschmacklosen Plakate mit den schwarzen Stiefeln dürfen am Hauptbahnhof und am Flughafenbahnhof hängen bleiben. DIE PARTEI nähme ihre politischen Rechte wahr. Herzlich willkommen, liebe Touristen!

Recht haben. Gemeint ist wohl: richtig handeln. Oder darf man sich "im Namen des Volkes" alles erlauben? Ich meine, die SVP könnte ihre politischen Rechte auch wahrnehmen, wenn sie etwas mehr Geschmack zeigen würde. Und vielleicht etwas mehr Respekt.




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61%
(18 Stimmen)
Franziska Keller sagte Juli 2011

Frau Ingold, hier noch eine Gegenfrage zu: "Hat das Volk immer Recht?"

Wieviel Rechte darf die "Regierung" sich dem Volk gegenüber herausnehmen?
Lesen Sie folgenden Artikel über die IT & Telefon-Überwachungsp​läne und deren Realisierung unserer Bundesrätin Sommaruga:
http://ww​w.nzz.ch/nachrichten/​politik/schweiz/bunde​sraetin_sommaruga_wil​l_verordnung_vor_dem_​gesetz_ausweiten_1.11​679575.html


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68%
(19 Stimmen)
Roger Villiger sagte Juli 2011

Letzte Nacht habe ich richtig gut geschlafen! Vielleicht lag es an dem Traum den ich hatte. Ich träumte vom Bundeshaus in Bern nach den Wahlen im Herbst.
Das umwerfende an dem (leider)Traum war, dass von den heutigen Bundespolitikern nur noch etwa jeder zehnte sein heutiges Amt inne hatte. Der neue Wind im Bundeshaus verursachte so gewaltigen Durchzug, dass er die ganzen Wirtschafts- und anderen Flüsterer aus den Gängen blies!
...träumen kann so schön sein! :-)


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78%
(18 Stimmen)
Peter Oberholzer sagte Juli 2011

DIE RENITENZ BEI POLITISCHEN KRÄFTEN

Die Bevölkerung ist der Arbeitgeber des Parlaments. Wenn Sie Frau Nationalrätin fragen ob der Arbeitgeber immer recht hat, so ist dies ein renitentes Verhalten. Wikipedia verwendet das Wort «Renitenz» ebenfalls für politische Kräfte, wenn diese meinen, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen.

Beim EVD-Bundesrat hat das genannte renitente Verhalten ein sehr grosses Ausmass angenommen. Deshalb fordere ich unterdessen seinen Rücktritt.
http://www.vimentis​.ch/d/dialog/readarti​cle/jedes-jahr-eine-z​usaetzliche-stadt-win​terthur-/?jumpto=1033​1


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78%
(27 Stimmen)
Rudolf Mohler sagte Juli 2011

In Ihrem Artikel sind Sie, Frau Nationalrätin Ingold, bereits in der Analyse weit zum Fenster hinausgelehnt. Wenn Sie einen Mehrheitsentscheid mit dem Grad der Stimmbeteiligung relativieren, dann stellen Sie ein Axiom unserer direkten Demokratie zur Disposition. Sie geben jenen (meist linken) Kreisen recht, die jeden verlorenen Volksentscheid immer damit negieren wollen. Selbstverständlich loben aber die gleichen Kreise jedesmal die Weisheit des Volkes, wenn ihr Anliegen eine Mehrheit bekommen hat.

Man kann das Momentum der Stimmbeteiligung tatsächlich als einen Schwachpunkt der direkten Demokratie ansehen. Gerade deshalb ist es so wichtig, daß das erwähnte Axiom gilt und nicht in Frage gestellt wird! Weshalb?

Natürlich​ könnte man diesen Schwachpunkt aufheben, indem man festlegt, daß ein Entscheid nur dann rechtsgültig zustande gekommen ist, wenn die Zustimmung ein bestimmtes Quorum erreicht hat. Welche Probleme das aufwirft und welche Bürgerfrustrationen ausgelöst werden, kann man an Volksentscheiden in deutschen Bundesländern studieren, bei denen ein solches Quorum erforderlich ist. Um allen unnötigen Diskussionen den Boden zu entziehen, müßte bei uns ein solches Quorum konsequenterweise verlangen, daß mehr als 50 % der Stimmberechtigten zugestimmt haben. Aber dann können Sie, Frau Nationalrätin, unsere direkte Demokratie gleich ganz liquidieren. Ich weiß nicht, ob je in einer eidgenössischen Abstimmung das überhaupt erreicht wurde. Bei kantonalen Abstimmungen sieht es eher noch schlechter aus. Und die Gemeindeversammlungen​ können Sie quer durchs Land auch gleich abschaffen. Und wie sieht das eigentlich in den Eidg. Räten aus? Sie wissen wohl weit besser als ich, bei wie vielen Schlußabstimmungen im Nationalrat ein Quorum von 101 zustimmenden Nationalrätinnen und -räten nicht erreicht wird, weil viele Herrschaften am letzten Sessionstag bereits anderem nachgehen.

Das Axiom "Mehrheit der Stimmenden" kann und darf nicht durch die Regel "Mehrheit der Stimmberechtigten" ersetzt werden, denn dann funktionieren unser Staatswesen und unsere Gesellschaft nicht mehr richtig.

Und nun zu Ihrer Schlußfolgerung bzw. zu Ihrer These:

Es liest sich ja wunderschön, die Geschichte von der gesetzlichen Schranke zum Schutz der übergeordneten Wertehierarchie. Als Bundesparlamentarieri​n müßte Ihnen geläufig sein, daß es in unserem System diese Wertehierarchie gibt. Festgelegt ist sie in der Bundesverfassung. Nun kennt die Schweiz aus guten Gründen keine Verfassungsgerichtsba​rkeit. Zu diesen Gründen gehört nicht nur der "Souveränitätskonfli​kt" zwischen Volksentscheid und Verfassungsnorm. Es gehört auch der Konflikt zwischen der "Parlamentssouveräni​tät" und der Verfassungsnorm dazu. Wieso das? Weil jedes Bundesgesetz grundsätzlich dem Referendum ausgesetzt ist, haben wir – auch ohne Referendumsabstimmung​ an der Urne – implizit eine Volkszustimmung vorliegen. Das Bundesparlament hat seit Bestehen der heutigen Eidgenossenschaft mit Sicherheit weit mehr Verletzungen des in der Verfassung definierten "übergeordneten Wertesystems" veranstaltet als das Volk in Initiativ-Entscheiden​. Zur Erinnerung: Die allermeisten Volksinitiativen sind an der Urne gescheitert!!

Für mich ist es schönfärberisch und auch billig, wenn ausgerechnet Mitglieder der Eidgenössischen Räte praktisch dem Volk falsches Abstimmungsverhalten vorwerfen. Das ganze beginnt im Bundesparlament, das nicht mehr imstande ist, die anstehenden Themen sach- und zeitgerecht zu behandeln (siehe Minder-Initiative). Es ist offenbar auch nicht mehr imstande, jene Themen in seine Parlamentsarbeit aufzunehmen, die die Menschen in unserem Land wirklich beschäftigen. Und es ist schon gar nicht mehr imstande, mit seinen eigenen Entscheiden dafür zu sorgen, daß das "übergeordnete Wertesystem" in Vorlagen und Gegenvorschlägen eingehalten wird.

Daß Sie zum Schluß noch den "verlässlichen Partner in der Staatengemeinschaft"​ gegen die Volksrechte zu Hilfe nehmen müssen, gehört eigentlich auf die Kabarettbühne. Wenn ich mich so umsehe, was in unserer Welt zurzeit alles stattfindet, kann ich mit der derzeitigen Verläßlichkeit der schweizerischen Eidgenossenschaft ganz gut leben.



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82%
(17 Stimmen)
Karl Müller sagte Juli 2011

Der Souverän ist souverän. Bei uns ist das Stimmvolk der Souverän, also ist das Stimmvolk souverän!
Nun leben wir aber nicht auf einer Insel, sondern wir sind von anderen Souveränen umgeben, die auf unser Verhalten reagieren. Es ist also vernünftig, wenn wir es nicht übertreiben mit unserer Souveränität, weil wir sonst mit negativen Reaktionen rechnen müssen.

Dies gilt für unser Verhältnis zu anderen Staaten.
Wie souverän sind wir im Inneren?
Hier sind wir vollständig souverän. Aber wir beschränken uns unsere Souveränität selber.

Wir haben uns in der Menschenrechtskonvent​ion vertraglich verpflichet gewisse Rechte allen Menschen zu gewähren:

Recht auf Leben (Dieses Recht brechen wir bei den jährlich über 10'000 Abtreibungen)
Folter​verbot
Sklavereiverb​ot
u.a.

In der Bundesverfassung haben wir den Ausländern gewisse Rechte eingeräumt:

Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

2 Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

3 Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.

Diese von uns selbst beschlossenen Einschränkungen geben uns den Handlungsrahmen vor. Wir könnten diese Einschränkungen wieder rückgängig machen. Der Souverän darf das! Dagegen würde ich mich jedoch wehren.

Innerhalb dieses Handlungsrahmens können wir unsere Gesetzgebung frei wählen. Wir können:
Den Bau von Minaretten verbieten.
Wir können das Tragen von Burkas verbieten, wie Belgien.
Wir können Ausländer, die sich nicht an unsere Regeln halten, ausweisen, solange Artikel 25 beachtet wird. Ich kann mich nicht erinnern, dass je ein Politiker verlangt hat, dass dieser Verfassungsartikel nicht berücksichtigt wird.
Dass EU-Bürger gleich behandlt werden wie die anderen Ausländer ist nur fair. Dieser Gleichbehandlung aller Ausländer steht ein internationaler Vertrag im Weg, der ohne Beeinträchtigung des Handlungsrahmens gekündigt werden kann. Die Verfassung steht über diesem Vertrag! Wir müssen jedoch damit rechnen, dass die EU auf eine Kündigung negativ reagieren wird.

Der Handlungsrahmen im Ausländerrecht ist sehr weit. Wir könnten ohne ihn zu verletzen:
Alle Ausländer aufnehmen, die in der Schweiz leben möchten.
Keine Ausländer in der Schweiz dulden, ausser den in Artikel 25 Erwähnten.
Es steht dem Souverän frei wie er sich entscheidet.


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83%
(23 Stimmen)
David Mayer sagte Juli 2011

Antwort: Ja, das Volk hat immer Recht. Nämlich das Recht zur Selbstbestimmung.

​Sind die Entscheidungen richtig? Antwort: Ja und Nein. Vielleicht erscheint eine Entscheidung für den Moment richtig, vielleicht ist diese in einigen Jahren falsch. Sie nennen diese Volksentscheide Unterwanderungen, ich nenne es sinnvolle Anpassungen an das aktuelle Umfeld.

Wer liegt mit den Entscheidungen immer richtig? Der Bundesrat? Der Europäische Gerichtshof? Sie vielleicht, Frau Ingold?

"Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz wieder zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben"

Schön formuliert, nach meinem Verständis heisst das: Der Souverän darf nur entscheiden, wenn die Entscheidung der Institution oberhalb der Hierarchie gefällt.

Ist der Souverän dann wirklich noch Souverän?

Freue mich auf Ihre Antworten, Frau Ingold.


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82%
(22 Stimmen)
Bea Zbinden sagte Juli 2011

Die europäische Menscherechtskonventi​on (EMRK) wurde mit dem Ziel geschaffen,den Schutz unverzichtbarer Menschenrechtspostula​te zu garantieren.Die Schweiz ist unter dieser Voraussetzung der EMRK beigetreten.
Da wagt man die Menschenrechtskonvent​ion als eine Begründung der nicht Umsetzbarkeit der Ausschaffungsinitiati​ve anzuwenden.Dies bedeutet der Schutz von Mörden,Dieben,Vergewa​ltiger,Einbrecher,Dro​genhändler unsw.ist unversichtbares Menschenrecht,darum kann nicht ausgeschafft werden,damit ist dies Argumentation ad absurdum geführt.Unversichtbar​es Menschenrecht ist der Schutz des Volkes,des Lebens,genau das verlangt das Volk.
Eine Verfassungsgerichtsba​rkeit bedeutet dem Volk seine Menschenrechte vorzuenthalten,ich sags mal so.Mit den Worten von Martin Schubart;Und stets muss man sich bewusst sein:gegen die grundsätzlich immer bestehende Tendenz von Verfassungsgerichten,​sich auf Kosten des demokratischen Gesetzgerbers neue Kompetenzen zuzulegen,gibt es keine hinreichenden rechtliche Schranken.Der angebliche Hüter der Verfassung ist auch und vor allem HERR der Verfassung.Damit ist klar warum eine Verfassungsgerichtsba​rkeit eingeführt werden soll.Der Souverän ist aufgefordert auf der Hut zu sein,den dies sieht nach Entmachtung des Souveräns aus.


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76%
(21 Stimmen)
Bea Zbinden sagte Juli 2011

Interessanter Artikel Baz 25.Juli von Martin Schubart Ehemaliger Bundesrichter.Sind Richter Hüter oder Herren der Verfassung?da steht unter anderem,Bei der Frage der Verfassungsgerichtsba​rkeit geht es nicht um die Sicherstellung des Vorrangs der Verfassung,sondern darum wer den Inhalt der V.konkretisiert.Heute​ ist es der demokratische Gesetzgeber.Soll dies in Zukunft ein Richtergremium ohne hinreichende demokratische Legitimation sein?Auch die Exesse der beiden europäischen Gerichte,des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in Strassburg und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)in Luxemburg sollten bei der aktuellen Diskussion um die Verfassungsgerichtsba​rkeit beachtet werden.Der Sache nach versuchen diese beiden Gerichte ohne jede demokratische Legitimation eine Art europäische Verfassung durch Rechtsprechung zu kreieren,wobei sie teilweise massiv in die Kompetenzen der zuständigen Gesetzgeber eingreifen.In der Schweiz wird diese Problematik weitgehend totgeschwiegen,obwohl​ der Aktivismus dieser Gerichte gravierende Konsequenzen auch für die Schweiz hat und im Übrigwwn zeigt wohin Aktivismus eines Gerichts führen kann.ZIEL AUS DEN AUGEN VERLOREN! Die europäische Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) wurde mit dem Ziel geschaffen den Schutz unverzichtbarer Menschenrechtspostula​te zu garantieren.Die SCHWEIZ ist unter diesen Vorausetzun der EMRK beigetreten.Der EMGR hat dieses ursprüngliche Ziel längst vergessen und wendet den EMRK in Bereichen an,wo es nicht um Menscherechtsverletzu​ngen geht.Er beruft sich dabei auf eine europäische leitkultur,die es jedoch nicht gibt und eine reine Fiktion des EGMR ist.In einer solchen Leitkultur liegt eine Tentenz zur Totalität,wie neuerdings zutreffend kritisiert wird.Tentens zur Totalität,also Tendenz zur totalen Machtausübung.Das sich der EMGR,geschaffen als Antwort auf Totaliarismus der Nazis und Faschisten,eine solchen Vorwurf gefallen lassen muss,zeigt wie tief er gefallen ist.ZUM BEISPIEL KRUZIFX. Der EMGR verkennt die Beudeutung dieses Menschenrechts.Seine erster K.Entscheidung,mit italienischen Krizifixen in Schulen,der sache nach aber europaeit alle religiösen Symbole in Schulen als menschenverachtend deklariet wurden ein gutes Beispiel dafür.Dass die grosse kammer des EGMR jetz anders umgekehrt entschieden hat,beruht wohl weniger auf einen Gesinnungswndel als auf politischem Opportunismus.Der ursprüngliche Entscheit wäre in Italien und mehreren europäischen Ländern nicht durchsetzbar gewesen.Der Kruzifix Entscheid macht deutlich wie willkürlich RICHTERRECHT sein kann.Zunächst verbietet eine Kammer von sieben Richtern einstimmig das Kruzifx in Schulen,dann enstscheidet die Grosse kammer mit 15 zu 2 Stimmen das Gegenteil.Das beweist,dass es häufig völlig offen ist,was in der Verfassug oder hier in der EMRK steht.Verfassungsgeri​chtsbarkeit ist ein Phänomen,reich an Facetten,das sich nicht in wenige Worten erfassen lässt.Ob und inwieweit Verfassunggerichtsbar​keit in einem Land Sinn macht,lässt sich nur im Kontext der Geschichte und Kultur diese Landes beantworten.Und stets muss man sich bewusst sein,gegen die grundsätzlich immer bestehende Tendenz von Verfassungsgerichten,​sich auf Kosten des demokratischen Gesetzgebers neue Kompetenzen zuzulegen,gibt es keine hinreichenden rechtliche Schranken.Der ANGEBLICHE Hüter der Verfassung ist auch und vor allem Herr der Verfassung.


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57%
(14 Stimmen)
Franziska Keller sagte Juli 2011

Frau Ingold, EVP:
Den nachfolgend eingefügten Auszug aus der Rede J. Zieglers die er nicht halten darf (er wurde erst an die Salzburger Festspiele eingeladen, um eine Rede zu halten und dann umgehend wieder ausgeladen, warum ist klar!) sende ich Ihnen mit der Bitte, angesichts der brutalen Tatsachen die Ziegler hier anspricht, nochmal darüber nachzudenken was die MRK's tatsächlich wert sind und wo "übergeordnete Leitplanken" tatsächlich nötig sind, aber nie auch nur ansatzweise eine Rolle zu spielen scheinen!

Ziegler's Person, seine Fragwürdigkeiten, seine Parteizugehörigkeit spielen für mich dabei keine Rolle. Wenn es um den seit Ewigkeiten in Afrika inszenierten Genozid an der afrikanischen Bevölkerung geht, hat er verdammt Recht. Und die ganze Welt - wir alle schauen zu und wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese Menschen tatsächlich nicht verhungern müssten!

Finden Sie Ihren Artikel den Sie hier geschrieben haben, in welchem Sie uns erklären wollen warum wir Schweizer übergeordnete Leitplanken/Kontrolle​n brauchen, damit wir unsere angestammten Rechte nicht mehr frei gebrauchen können sollen, angesichts dieses wahrhaftigen, inszenierten und gesteuerten Grauens in Afrika nicht selbst äusserst fragwürdig?

Sie argumentieren mit christlichen Werten und mit den MRK's.
Wenn diese Werte wirklich eingehalten werden würden, gäbe es diese Hungerkatastrophen nicht, es gäbe keine Kriege, keine Folterungen, keine Spekulationen mit Nahrungsmitteln, Rohstoffen generell und in dem Zusammenhang: mit Menschenleben!
Sehen Sie sich mal an wieviel die kleinen Leute - auch in der Schweiz - jedes Jahr für Afrika spenden und fragen Sie sich wieso in Afrika immer noch Millionen durch Kriege und Hunger sterben gelassen werden - und argumentieren Sie bitte nicht mehr so moralinschwanger und durchsichtig gegenüber einem braven kleinen Volk, dass sich eigentlich nur wünscht von seinen gewählten Politikern ehrlich und fair behandelt zu werden!


Auszüge aus einer Eröffnungsrede die Globalisierungskritik​er Jean Ziegler bei den Salszburger Festspielen nicht halten darf:

"Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. 37.000 Menschen verhungern jeden Tag, fast eine Milliarde sind permanent schwerstens unterernährt. Derselbe World-Food-Report der FAO, der diese Opferzahlen gibt, sagt, dass die Weltlandwirtschaft problemlos das Doppelte der Weltbevölkerung ernähren könnte.
Schlussfolge​rung: Es gibt keinen objektiven Mangel, also keine Fatalität für das tägliche Massaker des Hungers, das in eisiger Normalität vor sich geht.
Ein Kind, das am Hunger stirbt, wird ermordet.

Gestorbe​n wird überall gleich. Ob in den somalischen Flüchtlingslagern, den Elendsvierteln von Karachi oder in den Slums von Dacca, der Todeskampf folgt immer denselben Etappen.
Bei unterernährten Kindern setzt der Zerfall nach wenigen Tagen ein. Der Körper braucht erst die Zucker-, dann die Fettreserven auf. Die Kinder werden lethargisch, dann immer dünner. Das Immunsystem bricht zusammen. Durchfälle beschleunigen die Auszehrung. Mundparasiten und Infektionen der Atemwege verursachen schreckliche Schmerzen. Dann beginnt der Raubbau an den Muskeln. Die Kinder können sich nicht mehr auf den Beinen halten. Ihre Arme baumeln kraftlos am Körper. Ihre Gesichter gleichen Greisen. Dann folgt der Tod.

Die Reichen

Der Mammon: Auf der Bühne lacht er alljährlich den Jedermann aus. Für Jean Ziegler sind die unkontrollierte Maximierung des Mammons und die "Rettung der Spekulations-Banditen​" das Übel der Welt.
Wie zig-tausendfach in der Tragödie, die sich gegenwärtig in Ostafrika abspielt. In den Savannen, Wüsten, Bergen von Äthiopien, Dschibuti, Somalia und Tarkana (Nordkenia) sind 12 Millionen Menschen auf der Flucht. Seit fünf Jahren gibt es keine genügende Ernte mehr. Der Boden ist hart wie Beton. Neben den trockenen Wasserlöchern liegen verdurstete Zebu-Rinder, Ziegen, Kamele. Wer von den Frauen, Kindern, Männern noch Kraft hat, macht sich auf den Weg, in eines der vom UNO-Hochkommissariat eingerichteten Lager.
Zum Beispiel nach Dadaad in Kenia. Dort drängen sich seit drei Monaten über 400.000 Hungerflüchtlinge, die meisten aus Südsomalia, wo die mit El-Kaida verbundenen Chebab-Milizen wüten. Seit Juni treten täglich rund 1500 Neuankömmlinge aus dem Morgennebel. Platz im Lager gibt es schon lange nicht mehr. Das Tor im Stacheldrahtzaun ist geschlossen. Vor dem Tor machen die UNO-Beamten die Selektion: Nur noch ganz wenige - die eine Lebenschance haben - kommen herein.
Das Geld für die intravenöse therapeutische Sondernahrung - die ein Kleinkind, wenn es nicht zu sehr beschädigt ist, in zwölf Tagen zum Leben zurückbringt - fehlt.
Das Welternährungsprogram​m, das die humanitäre Soforthilfe leisten sollte, verlangte für den Juli einen Sonderbeitrag seiner Mitgliedstaaten von 180 Millionen Euro. 62 kamen herein. Das Budget des World-Food-Programms war 2008 sechs Milliarden Dollar, 2011 nur noch 2,8 Milliarden.

Warum?​ Weil die reichen Geberländer - insbesondere die EU-Staaten, die USA, Kanada und Australien - viele Tausend Milliarden Euros und Dollars ihren einheimischen Bank-Halunken bezahlen mussten: zur Wiederbelebung des Interbanken-Kredits, zur Rettung der Spekulations-Banditen​. Für Sofort- und Entwicklungshilfe blieb und bleibt praktisch kein Geld.
Wegen des Zusammenbruchs der Finanzmärkte sind Hedge-Funds und andere Groß-Spekulanten auf die Agrarrohstoffbörsen umgestiegen und treiben die Grundnahrungsmittelpr​eise in astronomische Höhen. Die Tonne Getreide kostet heute auf dem Weltmarkt 270 Euro. Ihr Preis war genau die Hälfte im Jahr zuvor. Reis ist um 110 Prozent gestiegen. Mais um 63 Prozent.

Die Folge? Weder Äthiopien noch Somalia, Dschibuti oder Kenia konnten Nahrungsmittelvorräte​ anlegen - obschon die
Katastrophe seit fünf Jahren voraussehbar war.
Dazu kommt: Die Länder des Horns von Afrika sind von ihren Auslandschulden erdrückt."

Der ganze Artikel ist hier einsehbar:

http://​kurier.at/kultur/4063​467.php


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70%
(20 Stimmen)
Franziska Keller sagte Juli 2011

"Wenn das Volk einen Genozid beschlösse wäre das rechtens! Es muss also übergeordnete Leitplanken geben die schwere Fehler verhindern."

Man traut uns also zu, dass wir tatsächlich fähig sind einen Genozid zu beschliessen? Oder man nimmt einfach das Zitat eines anderen, als Argument um uns dazu zu bringen "übergeordnete Leitplanken" zu akzeptieren, die angeblich etwas verhindern sollen, was in der Schweiz noch nie auch nur ansatzweise hat entstehen können?

Und man schlägt als Leitplanke die MRK's vor die ja wirklich global beispielhaft, vorbildlich eingehalten, beaufsichtigt und überprüft werden?
Die Menschenrechte die zwar von allen akzeptiert, aber von den wenigsten eingehalten werden? Ausser von uns!
Die wir aber gleich von den eigenen Politikern an den Pranger gestellt werden, nur weil wir keine Minarette wollen und verlangen das kriminelle Ausländer das Land bitte wieder verlassen sollen! Deshalb haben wir wohl so ein gefährliches Potential, dass es dringend durch "übergeordnete Leitplanken" zu kontrollieren gilt....
Ach nein - es wäre wirklich mal nett, wenn es nicht immer so durchsichtig und unglaubwürdig daherkäme.

Ich entschuldige mich für meinen Sarkasmus, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie Ihren Beitrag wirklich ehrlich meinen Frau Ingold!







Ihre Meinung dazu? Stimme zu Stimme nicht zu

62%
(21 Stimmen)
Bea Zbinden sagte Juli 2011

Wenn Personenfreizügigkeit​,unveratnwortbare Überflutung unseres Landes bedeutet in der das Volk fast erstickt,und Menschenrechtskonvert​ion bedeutet wir müssen Kriminalität aller Art ertragen sind diese Verträge neu zu verhandeln oder zu kündigen,bevor das Land ruiniert ist.Das was jetzt im Namen der Personenfreizügigkeit​ geschieht ist nicht das was man dem Volk vor der Abstimmung gesagt hat.Ja Personenfreizügigkeit​ und Menschenrechtskonvent​ion wurden beschlossen und führten zu unhaltbaren Zuständen in unserem Land,deswegen muss dies korrigiert werden wie oben gesagt.Mit neuen Verhandlungen oder wenns nicht anders geht Kündigung.Die Menschenrechtskonvent​ion verbietet Ausschaffungen nicht! Das Volk hat nicht Entscheide getroffen zu denen es nicht mehr steht,musste aber erleben zu welch untragbaren Zuständen diese führten,wie Einwanderer die Personenfreizügigkeit​ schamlos ausnützen,deswegen kann man zu diesen Entscheiden so nicht mehr stehen.Diese Fehler müssen behoben werden.Man sagte uns immer wieder das sind Verträge die kann man verhandeln und kündigen,und dies verlangen wir.Christliche humanitäre Grundwerte können niemals bedeuten alles ertragen zu müssen,sonder Gefahr abzuwenden,das Volk zu schützen,das Land zu erhalten.Es ist anmassend zu sagen das Volk ignoriert diese Werte,dies muss daher zurück gewiesen werden,denn das Land vor lauter christlichen humanitären Werte zu ruinieren ist weder hinnehmbar noch wollen wir das. Das Volk will schlicht und einfach das Ende dieser unerträglichen kriminalität und nicht mehr tragbaren Einwanderung.Die Aussage wenn das Volk einen Genozid beschlösse wäre das rechtens ist zynisch,zeigt in erschreckender Deutlichkeit auf was Sie und Ihresgleichen vom Volk halten,das sie notbene entlöhnt.(Ein Grund mehr Menschen mit diesem denken nicht mehr zu wählen) Dieses Volk mit dem feinen Gespür würde nie und nimmer einem Genozid zustimmen,das wissen auch Sie.Nun aber das es die Gefahr für sein Land sieht und sich dagegen wehrt,erklären einige vom Parlament uns den Krieg,ihr solltet euch schämen.Um Leben und Land zu schützen hat das Volk unpopuläre Massnahmen berschlossen gemäss Ihrem denken und prompt muss eine Verfassugsgerichtsbar​keit debattiert werden,eine Massreglung mehr die nicht akzetabel ist.Diese Politik macht traurig,empört und schmezt.Seien Sie sich bewusst im Volk gärts,es wird diese Politik nicht mehr lange hinnehmen,das las ich in unzähligen Kommentaren in verschiedenen Medien oder beim Zuhören in Gesprächen.


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