Der Nationalrat sagte im Rahmen der Beratungen eines Gegenentwurfs auf Gesetzesstufe zur Minder-Volksinitiative bereits dreimal Nein zur Einführung einer Bonus-Steuer, das letzte Mal an der Wintersession. Der Ständerat wollte bekanntlich das Aktienrecht mit Steuerrecht „nachbessern“. Danach müsste der Bezüger eine sogenannt sehr hohe Vergütung voll und ganz versteuern und beim Anteil, der den willkürlich festgelegten Grenzwert von 3 Mio. Franken übersteigt, käme auch noch das Unternehmen zum Handkuss. Verfassungsmässig steht das Ganze auf äusserst wackligen Füssen und Umgehungskonstruktionen würden Tür und Tor geöffnet.
Jüngst befasste sich die nationalrätliche Rechtskommission mit dem immer noch pendenten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative auf Verfassungsstufe. Und siehe da: Das Steckenpferd der CPV, die Bonus-Steuer - in Wirklichkeit eine Unternehmenssteuer - wurde unter Mithilfe der Linken und den Grünliberalen in den direkten Gegenentwurf gehievt! Damit wird der Nationalrat in der Frühlingssession nun ein viertes Mal mit diesem Thema beschäftigt. Verschont bleibt er dieses Mal nur, aber immerhin, mit der aktionärsrechtlichen Bestimmung, dass die „sehr hohen Vergütungen“ auch noch von der Generalversammlung der Aktionäre abzusegnen wären.
Interessant zu wissen ist, dass der vermeintliche Wurf inhaltlich einer amerikanischen Regulierung abgeschrieben wurde. In den USA nämlich hat der Bundesgesetzgeber unabhängig von den gesellschaftsrechtlichen Schranken der einzelnen Gliedstaaten verschiedentlich versucht, exzessive Managervergütungen mit den Mitteln des Steuerrechts zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat er im Jahre 1993 eine Vorschrift in das Einkommensteuerrecht aufgenommen, welche die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht leistungsbezogener Vergütungen für den Chief Executive Officer und die vier bestverdienenden sonstigen Manager untersagt, sofern diese 1 Mio. US $ übersteigen.
Bereits zuvor hatte der Steuergesetzgeber im Jahre 1984 im Internal Revenue Code die Abzugsfähigkeit bestimmter Abfindungszahlungen (golden parachute payments) eingeschränkt. Heute herrscht in den USA weithin Einigkeit darüber, dass sich die Regulierung der Managervergütung durch das Steuerrecht als ein Fehlschlag erwiesen hat. Sie führte nämlich zu Umgehungen und förderte die Entlöhnung in Optionen mit all den bekannten negativen Auswirkungen. Es ist nicht einfach alles gut, was aus den USA kommt, und diese Steuerregelung ist ein ganz spezieller Leerlauf.


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