Bis im Jahr 2060 sollen in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik 9 Millionen Menschen leben. Neben sozialen Aspekten ist die Politik vor allem bei den raumplanerischen Rahmenbedingungen gefordert. Jedes Jahr wird in der Schweiz die Fläche des Walensees verbaut. Diese Zersiedelung kann und muss gestoppt werden. Bevölkerungswachstum muss nicht zwangsläufig zu Überbauung der Landwirtschaftszonen und anderer Naturflächen führen.
Verdichtetes Bauen: Überdimensionierte Baureserven, vor allem in heutigen Landwirtschaftszonen, müssen von den Kantonen redimensioniert werden. Die Schweiz weist eine hohe Reserve von Bauland innerhalb der Siedlungsgebiete auf. Verdichtetes Bauen sollte gefördert werden. Vor allem freistehende Einfamilienhäuser beanspruchen überdurchschnittlich viel Land. Mehrfamilienhäuser sind ökologisch, ökonomisch und sozial sinnvoller. Gerade weil die Bevölkerung älter wird und die Haushalte kleiner werden, bieten Siedlungen mit Mehrfamilienhäuser bessere Möglichkeiten, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzugehen.
Infrastrukturen: Neben dem Verlust von Landwirtschaft- und Naturzonen, stellt uns vor allem die Verkehrserschliessung vor grosse Probleme. Ein Drittel der versiegelten Flächen sind Verkehrsflächen. Jede neue Siedlung bedingt neue Strassen und neue Netze des öffentlichen Verkehrs. Schnelle Verkehrsverbindungen haben die Zersiedlung gefördert, denn die Zeit, welche für Berufs- und Freizeitwege aufwendet wird, bleibt immer gleichlang, die Distanzen nehmen hingegen zu. Die Raumplanung ist den Kantonen unterstellt. Der Bund gibt vor, dass diese der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens dienen soll. Neben dem Zonenplan steht den Kantonen das Mittel der Mehrwertabgabe zur Verfügung.
Besteuerung: Der Mehrwert des Bodens steigt bei der Umzonung von der Landwirtschaft- in die Bauzone. Laut Bundesgericht könnte bis zu 60 % dieses Mehrwertes abgeschöpft werden. Nur gerade zwei Kantone haben jedoch diese Besteuerung eingeführt; Baselstadt und Neuenburg. In Baselstadt fliesst dieses Geld in einen Fonds, aus welchem Grünanlagen umgestaltet und vergrössert werden, der Mehrwert also der Bevölkerung zurückgeben wird. Andere Kantone verzichten auf mehrere Milliarden und fördern damit die Zersiedelung.
Unverständlich, dass Nationalrat Peter Malama, auf Bundesebene eine Motion zur allgemeinen Aufhebung dieser Abgabe einreichte. Diese wurde von einer Mehrheit der nationalrätlichen Umweltkommission gutgeheissen, anstatt die Mehrwertabgabe für verbindlich zu erklären und damit den Boden, neben dem Wasser unsere wertvollste Ressource, zu schützen. Jeder Landbesitzer, jeder Bauer kommt auf diese Weise unter Druck, sein Land zu verbauen und Profit zu erzielen, anstatt es zu verpachten oder selbst zu bepflanzen.
Neun Millionen Menschen brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch Naturräume. Dazu müssen wir heute die richtigen Weichen stellen.
Anita Lachenmeier-Thüring
Nationalrätin Grüne
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