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Dilemma

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Artikel 161 der Bun­des­ver­fas­sung be­sagt:  Die Mit­glie­der der Bun­des­ver­samm­lung​ stim­men ohne Wei­sun­gen.

Eine Klausel in den SVP-Statuten besagt: Eine Mitgliedschaft in der SVP von Personen, die das Bundesratsamt angenommen haben, ohne von der SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte dafür vorgeschlagen worden zu sein, ist nicht möglich. Mit anderen Worten, die SVP schreibt der Bundesversammlung vor, wen sie zu wählen hat.

Fazit: Würden sich die Räte dieser Klausel beugen, stimmten sie mit statt ohne Weisung. Also gegen die Verfassung.

Um das Parlament aus diesem verfassungsrechtliche​n Dilemma zu befreien, täte die SVP auch im eigenen Interesse gut daran, die Klausel schleunigst zu entsorgen.

 

 


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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0%
(3 Stimmen)
Edward (Edy) Falger sagte November 2011

Es war schon immer die Kompetenz von Vereinen, ihre eigenen Delegierten zu bestimmen und nicht jene des übergeordneten Gremiums. So sollte es auch weiterhin in der Politik gehalten werden. Der Gedanke, dass die Volksmeinung angemessen vertreten sein soll, durch ihre Delegierten auch bis hinauf zu den Bundesratskandidaten,​ gehört zur Schweizer Demokratie. Wenn das in den unheiligen Hallen in Bern weiterhin verhindert wird, dann ist unsere Demokratie über kurz oder lang gestorben! Ein Szenario, welches seit Jahren von bestimmten Gruppierungen angestrebt wird. Denn Macht und Gier haben auch unsere Schweizer Politik erfasst und die Volksverarmung hat in jeder Diktatur System...auch wenn sie sich als Demokratie schön redet.

Wenn eine "Polit-Horde" sich zusammenrottet und von einer Partei nicht jenen Delegierten ankerkennt, welcher von der Fraktion delegiert wurde, dann ist das Polit-Mobbing. Wenn diese Horde sogar noch selbst bestimmt, wen von besagter Partei sie wählt, ist das Parlamentsmobbing in Vollendung und sollte genauso unter Strafe gestellt werden, wie firmeninternes Mobbing am Arbeitsplatz.

Was mit hineingemobbten Kandidaten passieren kann und wie dadurch das Spitzengremium vergiftet wird, haben uns die Eskapaden der letzten Legislaturperioden weiss Gott deutlich genug vor Augen geführt, auch wenn der eine oder andere Exponent bereits aus der Schusslinie ist. Staatspolitische Führungsschwäche ist das einzige Prädikat, was bleibt. Zu leiden hat letztendlich darunter einzig und allein das Volk.


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20%
(10 Stimmen)
Josef Bachmann sagte November 2011

Jetzt will man -von unseren lieben Mittelinken aus- also der SVP noch vorscheiben wer deren Mitglieder sein darf oder nicht. So dann bestimmen wir jetzt sofort dass Lumengo, Kurt Wernli oder die aberdutzend anderen welche die SP ausgeschlossen hat, wieder aufgenommen werden müssen, weil die SP dies nicht durfte. Was ist denn an dieser Klausel nicht vertretbar mit der Verfassung oder gar Demokratie..es ist so lustig. Der SVP als Verein oder Unternehmen zu sehen kann wie jede Partei selber ihre Regeln bestimmen. Und die SVP hat das Recht selber zu bestimmen wer ihre Vertreter in Bundesbern sind. So wie das Parlament selber entscheiden kann, wenn es wählt oder wenn nicht.

"Da versucht Frau Binder mit Brachialgewalt, der SVP zu
unterstellen, sie wolle der Bundesversammlung Vorschriften
machen,​ statt auseinanderzuhalten, dass die Bundesversammlung
ei​ne Regelung trifft und die SVP eine interne Regelung hat,
die für die Bundesversammlung überhaupt nicht verbindlich ist.
Die SVP-Regelung schirmt sich bloss vor Kuckuckseiern ab,
und es wäre vielmehr zu empfehlen, wenn die anderen
Parteien dies ebenfalls einrichten würden.

Was kümmert sich denn Frau Binder überhaupt um die
Statuten anderer Parteien? Führt sie die Praxis fort, die
Zustände der SVP vorzuführen, statt sich endlich einmal in der
Darlegung der (vermeintlichen) Vorzüge ihrer eigenen Partei
zu üben? Definiert sie sich nach wie vor über die SVP? Wann
wird sie sich endlich bewusst, dass ein schlechter Verkäufer ist,
wer die Konkurrenz in der Verkaufsargumentation​ schlechtmacht?"

s​ehr gut Herr Gassmann


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69%
(13 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte November 2011

Frau Binder hat absolut recht!

Die SVP-Klausel ist mit der Bundesverfassung nicht vereinbar!

Generel​l sind diese Klausel und auch die Vorstellungen der SVP betreffend Bundesratswahl mit einer Demokratie nicht vereinbar!

Der BR wird von der Bundesversammlung gewählt und nicht vom SVP-Vorstand bestimmt! Merkt euch das, liebe SVPler!!!


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27%
(15 Stimmen)
David Mayer sagte November 2011

Zur Erinnerung: Diese Klausel wurde aufgrund der Wahl vom EWS eingeführt.
Die Intrigen und Lügen wurden bei der Wahl von EWS durch diese Dokumentation belegt: http://www.sendungen.​sf.tv/dok/Sendungen/D​OK/Archiv/Die-Abwahl-​Die-Geheimoperation-g​egen-Christoph-Bloche​r?docid=20080306-2000​-SF1

Sagen Sie mal, Frau Binder, sind das die christlichen Werte für die SIE und die CVP einstehen?


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35%
(20 Stimmen)
Stefan Arnet sagte November 2011

Wie die Linken erpressen, ihre eigenen Leute dann noch sieht man u.a. Anhand der Parteiausschlüsse http://www.news.ch/Pa​rteiausschluesse+bish​er+vor+allem+bei+der+​SP/305536/detail.htm


Aber auch wenn man denkt wie die Grünen ihren EIGENEN Nationalrat beleidigte und nötigte seine Meinung zu ändern. Bastien Girod Grüne kritisierte die Einwanderung und wurde als Rassist beschimpft und gezwungen seine Meinung wieder zu ändern. So geht dass vor sich her bei den Linken. Wie erwähnt ganz abgesehen davon wie hier wieder eine Hetze gegen die SVP ohne Fundament passiert.


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50%
(22 Stimmen)
Stefan Pfister sagte November 2011

Frau Binder,

wo ist das Problem?

Stimmen Sie einfach so, wie wenn diese SVP-Klausel nicht existieren würde.

War sowieso ein Trauerspiel, wie gewisse rechtsbürgerliche Politiker argumentiert haben: "wir müssen Maurer wählen, weil es nichts bringt, einen SVPler zu wählen, der gleich nach der Wahl ausgeschlossen wird."

Auf Deutsch: man liess sich von der SVP erpressen.

Wer sich erpressen LÄSST, ist selber schuld.


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35%
(20 Stimmen)
Stefan Arnet sagte November 2011

Sagt die CVP..welche meistens nur einen Kandidaten zur Wahl stellt. ja und wie antidemokratisch ist es denn von der CVP amitierende Bundesräte abzuwählen und hintendurch mit Sprengkandidaten zu verhandeln..oder bei der Wahl von Ueli Maurer ein grosser Teil der CVP einen Sprengkandidaten wählt, DER AM MIKROFON SAGTE ER STÜNDE NICHT ZUR VERFÜGUNG. und dennoch gewählt wurde..unglaublich. Und was ist daran genau verwerflich, dass die SVP selber demokratische Wege geht? WEnn man gegen die eigenen Parteiinteresse mit dem Gegner sich in ein Boot setzt, warum sollte man so einen nicht ausschliessen können..in der Privatwirtschaft..gla​uben sie eine Firma würde einen Mitarbeiter behalten, welche mit der Konkurrenz gegen die eigene Firma angeht..unglaublich. Oder wo soll da eine Erpressung sein für das Parlament. Sie können weiterhin wählen, wenn immer sie wollen. Sie können aber nicht der SVP vorschreiben wer deren Vertreter sein darf...Und wie erwähnt von Herrn Anderegg. Bei der SP gab es am meisten Parteirauswürfe..was sagen sie denn dazu..und warum stellt die CVP meistens nur einen Kandidaten..ist dies dann keine Erpressung?


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28%
(18 Stimmen)
Werner Nabulon sagte November 2011

Als SVP Wähler, der ich übrigens erst bin seit der Abwahl von BR Christoph Blocher, bin ich froh darüber, dass nach diesem BDP Debakel in den Statuten ganz klar geregelt ist, wie das bei der SVP ausschaut.
Übrigens mache ich mir auch keine Mühe mehr, nicht wie vorher, zu panaschieren, ich kumuliere nur noch.


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32%
(22 Stimmen)
Rolli Anderegg sagte November 2011

Aber Frau Binder, dass eine schließt hier nicht das andere aus! Die SVP sagt hier nicht, dass ein SVP-ler, der nicht für den BR nominiert wurde, aber vom Parlament gewählt wurde, nicht BR werden dürfte, sondern eben nur nicht mit dem SVP-Namen! Ist das so schwer zu verstehen?

Mit so einer Klausel im Statut gibt es dann reinen Tisch. Obwohl es dann in der SP nicht so eine Klausel in den Statuten gibt, wurde in den 80er Jahren Emilie Lieberherr aus der Zürcher SP geknallt, obschon sie, im Gegensatz zum Parlament, direkt vom Volk gewählt wurde! In einer Partei zu sein ist dann auch kein Menschenrecht! Eine Partei ist wie ein Verein, wo man Leute ausschließen darf, die parteischädigendes Verhalten an den Tag legen! Sie hätten solche Leute sicher auch nicht gerne in der CVP!


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33%
(21 Stimmen)
Urs Gassmann sagte November 2011

Da versucht Frau Binder mit Brachialgewalt, der SVP zu
unterstellen, sie wolle der Bundesversammlung Vorschriften
machen,​ statt auseinanderzuhalten, dass die Bundesversammlung
ei​ne Regelung trifft und die SVP eine interne Regelung hat,
die für die Bundesversammlung überhaupt nicht verbindlich ist.
Die SVP-Regelung schirmt sich bloss vor Kuckuckseiern ab,
und es wäre vielmehr zu empfehlen, wenn die anderen
Parteien dies ebenfalls einrichten würden.

Was kümmert sich denn Frau Binder überhaupt um die
Statuten anderer Parteien? Führt sie die Praxis fort, die
Zustände der SVP vorzuführen, statt sich endlich einmal in der
Darlegung der (vermeintlichen) Vorzüge ihrer eigenen Partei
zu üben? Definiert sie sich nach wie vor über die SVP? Wann
wird sie sich endlich bewusst, dass ein schlechter Verkäufer ist,
wer die Konkurrenz in der Verkaufsargumentation​ schlechtmacht?



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42%
(19 Stimmen)
Kurt Nünlist sagte November 2011

Guten Tag Frau Binder

Die SVP ist eine Partei, mit Statuten. Sollten diese Statuten gegen die Verfassung sein, so klagen sie dies ein. Ich finde Sie wären in dem Fall dazu verpflichtet, dies zu tun, im Auftrag des Volkes.

Aber vielleicht darf die SVP selber bestimmen, wer Parteimitglied ist und unter welchen Umständen.

Hoffen wir mal, dass Doris Leuthard wieder gewählt wird. Nach Ihrer Meinung darf die Bundesversammlung da ja Doris Leuthard ersetzen, mit einer x belibigen Person der CVP und ihr würdet dies mit Freuden zur Kenntnis nehmen.


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39%
(18 Stimmen)
Werner Nabulon sagte November 2011

Zum Glück ist ja nach wie vor das Volk der Souverän in diesem Land. Egal was für welche Bundesräte und Parlamentarierinnen und Parlamentarier da einsitzen.

Ein Chris von Rohr hatte schon Recht, dass diese Volksvertreter die man da vorgesetzt bekommt, fast unwählbar sind.


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60%
(20 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte November 2011

Sehr schön aufgezeigt, Frau Binder!

Das ist tatsächlich ein Problem. Und solange die SVP an dieser undemokratischen Klausel festhält, muss sie sich nicht wundern, wenn es klare Vorbehalte gegen einen zweiten SVP-Sitz gibt!


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