Sicherheit, Kriminalität, September 2010

Diskussion um Einführung der Todesstrafe bleibt im Raum

Blog von Barbara Schmid-Federer
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Ebenso mysteriös, wie die In­itia­tive zur Wiedereinführung der To­dess­trafe ein­ge­reicht wor­den war, wurde sie wie­der zurückgezogen. Das be­deu­tet aber kei­nes­wegs, dass das Pro­blem damit vom Tisch ist. Die ein­deu­ti­gen und kla­ren For­de­run­gen für die so­for­tige Einführung der To­dess­trafe zei­gen, dass die Dis­kus­sion rund um diese The­ma­tik uns auch in Zu­kunft beschäftigen wird.
Erstaunlich ist da­bei, dass auch nam­hafte rechts­ra­di­kale Po­li­ti­ke­rIn­nen sich kei­nes­wegs von der In­itia­tive di­stan­ziert ha­ben. Grau­same Stra­fen sind en vogue.
Gemäss un­se­rer Ver­fas­sung darf eine In­itia­tive das zwin­gende Völkerrecht nicht ver­let­zen. Die meis­ten Staats­recht­ler sind der An­sicht, dass die To­dess­trafe nicht zum zwin­gen­den Völkerrecht gehöre. Damit hätte das Par­la­ment die In­itia­tive von die­sem Aspekt her be­trach­tet für gültig erklären müssen.

Wir können das Rad der Aufklärung wieder zurückdrehen und uns in die barbarischen Zeiten der Henker und der Steiniger zurückbewegen. Oder aber wir können den Begriff des zwingenden Völkerrechts erweitern, wie dies auch renommierte Völkerrechtler vorschlagen.

 

Grau​same Strafen sind eben auch grausam. Wir sind gut beraten, diese Diskussion zu führen, denn die nächste Initiative gleichen Inhalts wird kommen. So oder so.


   

Kommentare von Lesern zum Artikel

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35%
(26 Stimmen)
Patrick Vögelin sagte Oktober 2010

Gott sei Dank leben wir nicht im Mittelalter wo nur eine Anschuldigung zur Todesstrafe führt und übrigens würde ich die Fehlurteile nicht verantworten


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42%
(33 Stimmen)
Roger Seglias sagte September 2010

Ich kann nicht darauf verzichten, Wikipedia ( http://de.wikipedia.o​rg/wiki/Todesstrafe ) zu zitieren:

„Viele Juristen, nicht nur Gegner der Todesstrafe, bestreiten, dass der Täter nach seiner Festnahme die Rechtsordnung noch derart akut gefährde, dass nur seine Tötung diese schütze. Sie bewerten so gerechtfertigte Todesstrafen als Justizmorde: Denn wer die Gesellschaft durch Beseitigen der Mörder schützen wolle, könne dies dann auch für andere Verbrecher verlangen und hebe damit jeden Unterschied zwischen Recht und Unrecht auf. Bestrafung von möglichen, aber noch nicht eingetretenen Folgen sei eine Abkehr von wesentlichen Rechtsstaatsprinzipie​n zugunsten eines unerklärten Krieges gegen Kriminelle, in dem nicht mehr zwischen Mördern, Richtern und Henkern unterschieden werden könne. Damit werde der vorgebliche Zweck der Prävention verfehlt, weil die fehlende Aussicht auf ein faires Gerichtsverfahren andere darin bestärke, Mord als zum Selbstschutz mögliches Mittel zu betrachten und so die allgemeine Rechtsunsicherheit vermehre.“

Und
„R​echtsordnungen legitimieren sich stets mit einer übergeordneten Gerechtigkeitsidee, ohne die menschliches Zusammenleben nicht funktionieren könne. Darauf beziehen sich auch Befürworter und Gegner der Todesstrafe. Sie verlangen in der Regel vom Staat, gerechte Verhältnisse herzustellen, entsprechende Gesetze zu geben, zu schützen und zu vollstrecken. Die Befürworter glauben, dass einem Staatswesen dies im Idealfall fehlerlos gelingen könne. Die Gegner verweisen demgegenüber auf die grundsätzliche Fehlerhaftigkeit aller vom Menschen geschaffenen Rechtssysteme. Staaten seien künstliche Gebilde, die nie fehlerfrei funktionierten, um damit den Tod von Menschen verantworten zu können. Manche lehnen daher alle Staatsformen ab (siehe Anarchismus), andere streben Strafrechtsreformen auf dem Boden der bestehenden Rechtsordnung an.
Staaten mit einer Todesstrafe nehmen unvermeidbar die Hinrichtung von Unschuldigen in Kauf. Weder Polizei noch Justiz arbeiten fehlerfrei, so dass es auch im Rechtsstaat nachweislich immer wieder zu Justizirrtümern und Fehlurteilen kommt. Da eine vollstreckte Todesstrafe endgültig ist, lässt sie sich nicht nachträglich wiedergutmachen. Dies beschädigt zugleich unwiderruflich die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems für alle Bürger dieses Staates. Diese Tatsache ist ein Hauptargument gegen die Todesstrafe.“
http:/​/www.youtube.com/watc​h?v=YMk0n_QV1Xs

Un​ter diesem Link wird von einem Verurteilten berichtet, der wenige Tage vor seiner Hinrichtung einen weiteren Aufschub erhalten hat. Einziges Indiz, das für seine Verurteilung sprach, war ein Kleidungsstück des Opfers, das im Wohnbereich des Verurteilten gefunden wurde. Andere Beweismittel wurden schlicht ignoriert: fremde Schamhaare, die am Opfer gefunden wurden, passten nicht zum angeblichen Täter, Leichenteile nicht zum offiziellen Todeszeitpunkt - erstere hätten sehr viel verwester sein müssen, um letzteren zu bestätigen. Nur ein Justizirrtum?

Dass​ Todesstrafe abschreckend wirkt, ist ein Ammenmärchen. So ist z.B. in NewYork die Kriminalitätsrate seit den neunziger Jahren stark zurückgegangen - aber nicht etwa wegen der Todesstrafe, sondern aufgrund vieler anderer Massnahmen. In anderen US-Staaten ist die Kriminalitätsrate stark bis sehr stark gestiegen - aber nicht etwa wegen fehlender Todesstrafe, sondern wegen zunehmender Armut und Arbeitslosigkeit. Man möge dazu etwa diesen Artikel lesen: http://www.zeit.de/on​line/2007/49/kriminal​itaet-nyc?page=1.

​Die Todesstrafe ist also nicht etwa ein einem Rechtsstaat würdiges Mittel zur Durchsetzung seiner Rechtsordnung, sondern sie hat viel mehr den Charakter einer der eigenen Fehlerhaftigkeit hilflos gegenüberstehenden Allgemeinheit





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39%
(54 Stimmen)
Marc Meier sagte September 2010

Ich frage mich ob Sie, oder ein anderer Todesstrafen-Gegner, offen zu den Taten von wieder frei gelassenen Gewaltverbrechern stehen können.
Sie mögen die Todesstrafe für grausam halten, es Barbarei nennen: Ich frage mich aber wer hier die Aufklärung verpasst hat:
Es ist nicht wichtiger die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen als die Straftäter selbst? Es fällt mir jedenfalls viel leichter die Todesstrafe zu vor den Eltern eines Täters erklären, als Eltern dessen Kind vergewaltigt und ermordet worden zu erklären, dass man den rückfällig Gewordenen Täter nicht vorher umbringen konnte.


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45%
(44 Stimmen)
Sägesser Barbara sagte September 2010

@Alexander Müller: Besten Dank, Herr Müller für Ihren Beitrag. Ich habe dazu mal ein bisschen nachgeforscht und Ihren Link angeschaut. Da gibt es mehr Punkte gegen als für eine Todesstrafe. Die Frage der Gewichtung ist nach der Betrachtungsweise, des Betroffen seins.... Gefunden habe ich noch den Link von Helen Keller http://www.humanright​s.ch/home/upload/pdf/​100826_NZZ_helen_kell​er_todesstrafe.pdf . Wichtig dazu scheint mir daran, dass die Todesstrafe in Europa geächtet wird und es scheinbar dazu Zusatzprotokolle gibt, welche die Schweiz unterschrieben hat, wenn man den folgenden Abschnitt aus diesem Link liest:

Mögliche problematische Folgen:
Eine Kündigung der Zusatzprotokolle zur Europäischen
Mensche​nrechtskonvention für eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist rein theoretisch möglich. Die Schweiz müsste aber nach einem solchen Schritt ihre Position im Europarat grundsätzlich überdenken. Sie würde dadurch hinter einen
Menschenrechts​standard zurückfallen, den zumindest ganz
Westeuropa heute akzeptiert hat. Als Vorreiterin in den
Menschenrechten dürfte sie sich dann definitiv nicht mehr
präsentieren. Und das hätte gravierende Folgen für den
Neue Zürcher Zeitung vom 26.08.2010 http://www.nzzglobal.​ch/nzz/forms/page.htm​ 2 von 3 26.08.2010 13:48
Uno-Standort Genf, für die Guten Dienste der Schweizer Diplomatie und letztlich auch für das aussenpolitische Image der Eidgenossenschaft.

Wenn dem so ist, dass die Schweiz diese Zusatzprotokolle unterschrieben hat, so gilt es hier abzuwägen, was denn wichtig ist für die Schweiz und die Bevölkerung.


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58%
(55 Stimmen)
Alexander Müller sagte September 2010

Zum Glück entscheiden in der Schweiz nicht einzelne Politiker und selbsternannte Eliten darüber ob eine Volksinitiative angenommen werden soll oder nicht.

Ich denke nicht, dass die Todesstrafe gegen das zwingende Völkerrecht verstösst. Ansonsten müsste man sich fragen wieso ständige Veto-Mächte im UNO-Sicherheitsrat wie z.B. die USA und China weiterhin die Todesstrafe anwenden. Zahlreiche einfach UNO-Mitgliedsstaaten wie z.B. Saudi-Arabien, der Iran usw. wenden die Todesstrafe ebenfalls an. Möglicherweise sind einige dieser Staaten sogar im Menschenrechtsrat der UNO vertreten.

Es gibt Gründe, die für die Todesstrafe sprechen und es gibt Gründe, die dagegen sprechen. Letztlich ist es eine Frage der Weltanschauung. Auf meinem Blog habe ich Argumente dafür und Argumente dagegen aufgezählt.
http://w​ww.dailytalk.ch/volks​initiative-zur-wieder​einfuhrung-der-todess​trafe/


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