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Durchsetzungsinitiati​ve - Abschied vom schweizerischen Weg

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Die SVP ver­ab­schie­det sich vom bewährten schwei­ze­ri­schen Weg.

Die SVP hat kein Vertrauen in die demokratisch gewählten Behörden und Politiker. Sonst würde sie nicht eine neue Landesverweisungsinit​iative starten. Dies ist ein Missbrauch der Volksinitiative.

Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiati​ve mit 52,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der sorgfältig erarbeitete Gegenvorschlag, welcher das Kernanliegen aufnahm, wurde in einem teuren Abstimmungskampf von der SVP heftig bekämpft und hatte keinen Erfolg, leider. Die Forderungen der SVP, welche neu in Artikel 121 BV festgeschrieben sind, sind problematisch, da sie willkürlich und unverhältnismässig sind, Verfassungsgrundsätze​ und Völkerrecht verletzen.

Nach nicht einmal zwei Jahren legt die SVP noch ein Scheit nach und lanciert eine zweite Initiative, welche in Teilen identisch ist. Die Gesetzesarbeit der Fachleute und des demokratisch legitimierten Parlamentes, wofür die Initiative ausdrücklich fünf Jahre Zeit einräumte, wird nicht abgewartet. Welche Umgehung unseres bewährten schweizerischen Handelns von einer Bundesratspartei! Ein ganzer Katalog von Untaten, die eigentlich in ein Gesetz gehörten, soll nun in unserer Bundesverfassung aufgeführt werden. Die direkte Anwendbarkeit des Verfassungstextes würde jegliche Abwägung im Einzelfall verunmöglichen. Konflikte mit der Personenfreizügigkeit​ und der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion und mit dem Gerichtshof in Strassburg werden bewusst provoziert.

Mit der Nachschlechterung der eigenen Initiative beweist die SVP aber auch, dass ihre erste Ausschaffungsinitiati​ve lückenhaft und schludrig abgefasst war. Das Ziel ist klar: das Thema "kriminelle Ausländer" soll weiterhin bewirtschaftet werden. Lösungen sind nicht erwünscht. Bereits 2009 wurde die Möglichkeit, die gesetzliche Grundlage für die rechtstaatliche Regelung der Ausschaffung zu schaffen, bewusst nicht gepackt. Die SVP hatte im Nationalrat gegen einen Vorstoss gestimmt, der verlangte, im Strafgesetzbuch den Landesverweis als Nebenstrafe wieder einzuführen, welcher bei der Revision des StGB still eliminiert worden war. Die SVP betrachtete „die Ausschaffungsinitiati​ve mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung als einzige geeignete Grundlage zur Schaffung von einheitlichen, griffigen Regeln zur Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern.“

Die SVP hat ein Drittel aller Sitze von Behörden und Gerichten. Sie trägt damit eine grosse Verantwortung am bestehenden Vollzugsproblem in der Schweiz. Die SVP-Verfassungstexte aber wecken leere Versprechen und helfen nicht, die bestehenden Vollzugsschwierigkeit​en zu lösen. Sie fügen aber der Achtung der humanitären Schweiz, dem Rechtstaat, und auch dem Ansehen unseres Wirtschaftsstandortes​ schweren Schaden zu.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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50%
(12 Stimmen)
Bea Zbinden sagte Dezember 2012

Nicht die SVP sondern die Parlamentarier/innen die,die Initiative nicht umsetzen wolen verlassen den bewährten schweizerischen Weg!Die Durchsetzungsinitiati​ve ist nöig,weil das Parlament nicht gewillt ist den Volkswillen durchzustzen! Wieso sollte man zuwarten? Nein die Durchsetzungsinitiati​ve ist kein Abschied vom schweizerischen Weg sonden eine klare Absage zur stetig zunemender Kriminlität,und die Forderung den Volkswillen endlich durchzusetzen. Leider brauchts immer mehr Initiativen,weil das Parlament unfähig ist zum Wohle des Volkes zu politisieren und dessen Willen zu vertreten.Wenn ein Abstimmungszunami anrollt hat dies dieses Parlamenz zu verantworten!


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72%
(29 Stimmen)
Peter Keller sagte November 2012

Sehr geehrte Frau Riklin

Sie schreiben zwar ganz korrekt dass die Ausschffungsinitiativ​e vom Volk angenommen wurde und der Gegenvorschlag nicht. Aktzeptieren können sie diese Tatsache jedoch anscheinend immer noch nicht wenn ich ihren Text so lese. Stattdessen kritisieren Sie die Intitiative (die seit der Abstimmung "gegessen" ist) und die SVP (diese tut hier gar nichts zur Sache, denn es geht um die Initiative).

Darum​ hier eine Basislektion in Schweizer Demokratie, die Sie offenbar wieder mal nötig haben:

1. Das Volk hat in der Schweiz das letzte Wort. Es ist auch von Ihnen zu akzeptieren und umzusetzen, auch wenn es Ihnen in diesem Fall nicht ins Konzept passt.

2. Volksentscheide stehen über irgendwelchen internationalen Verträgen oder Gerichten. Über der EMRK, über der Personenfreizügigkeit​ und auch über Strassburg. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Volksentscheid vor. Das Volk hat schliesslich im vollen Bewusstsein des Widerspruchs inklusive der allfälligen Konsequenzen so entschieden. Die Schweiz wurde nach dem Motto "keine fremden Vögte" gegründet. Dafür haben zahlreiche Ahnen vor uns ihr Leben geopfert, und ich würde doch hoffen und meinen dass dieses Motto auch noch heute gilt.

Wenn die SVP nun also mit einer "Nachschlechterungsi​nitiative" durchsetzen will, dass der ursprüngliche Inititativtext auch so umgesetzt wird wie er lautet, dann ist nicht die SVP dafür zu kritisieren, sondern diejenigen Kreise (zu denen Sie gehören), welche die SVP zu solchem tun veranlassen, indem sie den Inititiativtext missachten und stattdessen sinngemäss den vom Volk abgelehnten Gegenvorschlag umsetzen wollen.



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64%
(42 Stimmen)
Bruno Fischer sagte Oktober 2012

Frau Kathy Riklin CVP

Mit Bezug auf die Durchsetzungsinitiati​ve werfen der SVP Missbrauch der Volksinitiative vor.
Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiati​ve mit 52,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Das Schweizer Volk hat damit auch kundgetan, dass der von Ihnen löblich zitierte Gegenvorschlag weder als sorgfältig noch als akzeptabel erarbeitet anerkannt wurde.
Im Gegenteil, der Gegenvorschlag wurde -leider von viel zu wenig Stimmberechtigten-als​ reine Zwängerei erkannt.
Damit sollte lediglich erreicht werde, dass die SVP dem Volkswillen zum Trotz die Abstimmung um jeden Preis verliert.

Es ist ja wirklich haarsträubend, dass durch taktische Verschleppung der Umsetzung des Volkswillens über nunmehr fast zwei Jahre eine Durchsetzungsinitiati​ve lanciert werden muss.
Dabei kommen Sie und Ihresgleichen eher in den berechtigten Verdacht des Amtsmissbrauchs, indem der Volkswille mit Füssen getreten wird.
Solches Gebaren giesst Feuer auf den Volksmund, wonach die in Bern sowieso machen was sie wollen.
Fast habe ich den Eindruck, dass auch dies Ihnen und Ihresgleichen am Allerwertesten vorbei geht.
Dies ganz nach dem Motto; je mehr Politikverdrossenheit​ im Volk herrsch, desto mehr können wir machen was wir wollen.
Ich kann die Stimmberechtigten nur ermutigen denen in Bern diesen Umständen zum Trotz die Stirn zu bieten, bevor es zur Durchsetzungsinitiati​ve der Durchsetzungsinitiati​ve der Durchsetzungsinitiati​ve kommt.
Unsere Väter haben dafür ihr Blut vergossen.
Wir haben die Möglichkeit, den Volkswillen durch Annahme der SVP Durchsetzungsinitiati​ve durchzusetzen und zukünftig die richtigen Leute in unser Parlament zu wählen.

Ich werde es für die Stärkung der Volksrechte und der direkten Demokratie tun.



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60%
(98 Stimmen)
Rainer Selk sagte September 2012

Soweit ich informiert bin, ist die Vernehmlassung zu der vom Volk angenommenen INI abgeschlossen. Jetzt muss der Bundesrat mit einer Botschaft an die Kammern kommen und erklären, wie er sich das weitere Vorgehen denkt. Wird die INN in Richtung damaligem Gegenvorschlag, der durchfiel verwässert, wird es heftig.

Der gemeinsame Weg ist schon lange verlassen worden, Frau NR Ricklin. Das begann damit, dass man der SVP nicht einen zweiten Sitz im BR einräumte.

Und es wird nun immer deutlicher, dass die 'Mehrheiten' in den Verwaltungen bereinigt werden müssen. Dort sitzen die hämmenden Vollzieher von Mittelinks, die sich bei jeglichem Vollzug, auch im Asywesen einen Deut um den Volkswillen kümmern! Geht das so weiter, rollt ein Abstimmungszunami an!



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52%
(176 Stimmen)
Karl Müller sagte September 2012

Einverstanden, die Durchsetzungsinitiati​ve löst nicht alle Probleme, aber ich möchte einfach nicht mit einem kriminellen Ausländer unter dem gleichen Dach leben. Es ist schon schlimm genug, dass ich weiterhin jederzeit einem Kriminaltouristen in die Hände geraten kann und dies mit ständig wachsendem Risiko.

Gerade die Jugendlichen sind im Ausgang und teilweise sogar in der Schule regelmässig in Gefahr. Es gibt schon viele Jugendliche, die einen Selbstverteidigungsku​rs besuchen oder sich sogar bewaffnen nur um sich Notfalls wehren zu können. Das ist eine sehr unschöne Entwicklung, weil sie die ohnehin schon grosse Aggressivität in der Gesellschaft noch erhöht.

Es stellt sich die Frage, ob der schweizer Strafvollzug nicht zu gemütlich ist. Für viele Ausländer ist der Gefängnisaufenthalt wie Ferien im Luxusresort, dort bleibt man ja auch ständig in der Anlage. Einverstanden, die Animateure (Aufseher) sind weniger gut aussehend.


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56%
(228 Stimmen)
Karl Müller sagte September 2012

Kriminelle Ausländer müssen gehen.
Alle!

Die Durchsetzungsinitiati​ve macht Druck auf Parlament und Bundesrat. Das ist leider nötig, weil die in Bern wie üblich das machen was sie wollen.

"dass ihre erste Ausschaffungsinitiati​ve lückenhaft und schludrig abgefasst war". Das stimmt! Dafür ist die Durchsetzungsinitiati​ve umso eindeutiger. Es ist schade, dass es einen zweiten Anlauf braucht, aber wenn die Ausschaffungsinitiati​ve im Sinn der Durchsetzungsinitiati​ve umgesetzt wird, kann auf eine teure zweite Abstimmung verzichtet werden. Die anderen Parteien haben es in der Hand.


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51%
(249 Stimmen)
Werner Nabulon sagte September 2012

Frau Kathy Riklin, CVP,
Sie schreiben es, die SVP hat ein Drittel in Behörden und Gerichten, wenn das stimmt. Die SVP hätte ja auch Anrecht auf 2Sitze im Bundesrat, was ja auch nicht zutrifft, was den Verdacht aufkommen lässt, dass Sie oben nicht ganz die Wahrheit schreiben.

Zwei Drittel wehren sich immer noch dagegen, dass es mit der Ausschaffung von Kriminellen zügig vorangeht. Übrigens zum Leidwesen aller sich anständig verhaltenden Ausländern, die Leiden ab der Kriminalität ihrer Landsleute am meisten.

Per Gericht und Untersuchung festgehalten, 95 Straftaten, Einbruch, Diebstahl, Drogenhandel, Gewalt also Schlägereien, plus Fahren ohne Führerausweis angetrunken in gestohlenem Fahrzeug.

Das alles wurde als Ein Fall angesehen. Und da es sich um Ersttäter handelt, sehr mit Nachsicht geurteilt, Idee, Resozialisierung. Das war sicher ein SVP Richter, der so geurteilt hatte.
3Jahre sind vergangen. Nun wurden diese Personen wieder verhaftet, plus 2 dazu, gleicher Delikte Katalog. Noch Fragen?



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54%
(282 Stimmen)
Heinz Lanz sagte September 2012

Ich bin überzeugt das Frau Riklin den Nagel auf den Kopf trifft. Die Antworten der SVP - Sympathisanten zeigen das. Deshalb Sage ich das unser Parlament gute Arbeit leistet. Wenn das Volk immer mehr über Initiativen abstimmen muss die gegen Gesetze verstossen ist dies nur ein Zeichen das sie kein anderes Thema haben. Also macht faire Politik


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40%
(219 Stimmen)
Rainer Selk sagte September 2012

Vor allem die vielen INIs von Frau Ricklin selbst finde ich enorm..!


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49%
(252 Stimmen)
Roland Steiner sagte September 2012

Frau Riklin,
weshalb glauben sie, dass es in letzter Zeit immer mehr Initiativen gibt?
Und weshalb glauben sie, dass immer mehr dieser Initiativen angenommen werden?

Doch nur, da unsere Regierung und Parlamente nicht mehr fähig sind zum Wohle des Volkes zu politisieren.

Das Volk ist immer mehr gezwungen in die Politik der "politischen Elite" einzugreifen, da diese nicht mehr fähig ist, die Probleme des Volkes zu erkennen und entsprechend zu handeln.


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47%
(273 Stimmen)
Urs Gassmann sagte September 2012

Nicht die SVP, sondern die Angehörigen der anderen Parteien
verabschied​en sich vom schweizerischen Weg. Wenn sich
diese anschicken, den wuchtig verworfenen Gegenvorschlag
zu legiferieren, so ist es legitim, auch schon frühzeitig zu
intervenieren. Da es keine Gesetzesinitiative gibt, bleibt
nichts anderes übrig, als eben die mögliche Verfassungsänderung
​anzugehen. Es ist erneut die Rede davon, dass Verfassungsgrund-
sä​tze verletzt würden. Sind solche Grundsätze denn unter einem
speziellen Titel in der Verfassung aufgeführt oder wenigstens
fettgedru​ckt? Viele anderen Länder, vorab die USA, sind äusserst
unzimperlic​h mit Ausschaffungen selbst von kleinkriminellen
Aus​ländern; was offensichtlich auch angeblich gegen das
Völkerrecht verstösst, doch warum soll die Schweiz immer
äusserst korrekt, doch zum eigenen Nachteil, den Musterknaben
spielen? Ignorieren einige grossen EU-Länder nicht auch
Vereinbarungen, die wir leider hanebüchenerweise ebenfalls
eingegangen sind? Das Vollzugsproblem ist ausschliesslich Sache
der zuständigen Exekutivbehörde, und es geht überhaupt nicht an,
gesetzliche Grundlagen zu unterlassen, nur weil die Behörde die
Massnahmen nicht vornehmen will oder dabei stümpert. Die SVP
hat nur ein Drittel der Macht; die Hauptverantwortung liegt demnach
bei den übrigen zwei Dritteln, wovon die Hälfte grundsätzliche
politische Gegner sind und die andere Hälfte gegen die SVP rein als
zu bekämpfende Konkurrentin opponieren. Das ist z.T. auch
verständlich, denn wie viele Pfründe hat die SVP z.B. schon der
CVP abgejagt? Hier liegt also bloss eine neuerliche Schmähschrift
vor. Nicht auszudenken, welchen Misserfolg ein Unternehmen der
Privatwirtschaft hätte, wenn sie in Inseraten die Produkte von
Konkurrenz-Unterneh​men kritisieren würde, sich in der Werbung
also nicht ausschliesslich darauf verlegen würde, die eigene Leistung
hervorzuheben. Es ist unverständlich, weshalb eine Bundesparlamentarieri​n,
die gar noch mehrere Kommissionen präsidiert oder in deren Vorstand
einsitzt, auf die Idee verfällt, einen vom Volk deutlich mitgetragenen Vorstoss schlechtzureden.



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46%
(264 Stimmen)
David Mayer sagte September 2012

Fakt 1: Die Initiative wurde von Grüne, SP, CVP, GLP, BDP, FDP bekämpft und trotzdem vom Volk angenommen.

Fakt 2: Es steht im Initiativtext klipp und klar, was zu tun ist.

Das einzig unschweizerische Weg ist die Initiative nicht umzusetzen, so wie es das Stimmvolk entschieden hat.


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60%
(225 Stimmen)
Roger Walser sagte September 2012

Wie ernst selbst gewählte SVP Politiker die Ausschaffung von Verurteilten und deren Angehörigen nehmen hat ja der Fall in Münsingen BE gezeigt. Ich würde wetten das Monika Heinis für die Ausschaffungsinitativ​e gestimmt hat. Wenn man dann aber direkt erfährt was das bedeutet ist auf einmal alles ganz anders. Da wird auf einmal von Härtefall und unverhältnismässig usw. usf. gesprochen.

http:/​/www.blick.ch/news/sc​hweiz/bern/svp-gegen-​ausschaffung-von-artu​r-15-id2016594.html


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44%
(229 Stimmen)
Anton Keller sagte September 2012

Nationalrat und Ständerat hatten die Möglichkeit einen sinnvollen Gegenvorschlag zur Ausschaffungsintiativ​e einzubringen. Der eingebrachte Gegenvorschlag wurde vom Volk abgelehnt, dies im Gegensatz zur Intiative. Es ist daher für diejenige, welche für die Initiative stimmten ein Hohn, wenn diese dann doch im Sinne des Gegenvorschlages ausgeführt wird.

Zukünftig werden wir immer mehr Initiativen sehen, die dem Parlament und dem Bundesrat keinen Spielraum mehr lassen. Und wir werden eine Bundesverfassung haben, die nicht mehr so schlank daherkommt.


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44%
(243 Stimmen)
Hans P. Grimm sagte September 2012

Ich vertraue den Beörden und Politiker auch nicht. Man hofft, dass sich das Begehren Totläuft und will im Grunde nicht tun!

Natürlich sind Behörden und Politiker geschockt, weil sie erkennen mussten, dass sie das Volk nicht länger an der Nase rumführen können!


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