Eid
Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. 1)
Der Eid verpflichtet zur Wahrheit im Wort und in der Handlung. Schon bei den Griechen, Römern und Kelten wurden die Götter als Eideshelfer angerufen
Fahneneid
Der Fahneneid ist eine feierliche Treuebekundung von Soldaten. 2)
Der Fahneneid ist das Gelöbnis des Soldaten unter der Fahne (auch Standarte) seines Truppenkörpers nötigenfalls sein Leben einzusetzen. Schon die römischen Legionäre mussten bei Dienstantritt und anschliessend jährlich den Fahneneid (sacramentum) auf Kaiser und Staat leisten.
In der Schweiz werden die AdA's im Aktivdienst vereidigt. Also nachdem die vereinigte Bundes-versammlung, bei unmittelbarer Kriegsgefahr die Armee mobilisiert hat. Während dem Kalten Krieg haben die Truppenkörper (meistens auf Stufe Bat) zu Beginn und am Ende der Dienstleistung den symbolischen Akt der Standarten-Uebernahme, bzw -Abgabe durchgeführt.
Amtseid
Der Amtseid für Politiker (für Mitarbeiter der Verwaltung Diensteid geannt, kommt in der Schweiz nicht zur Anwendung) hat ebenfalls eine alte Tradition. 3)
Diese geht weiter zurück als bis ins antike Griechenland. Der Amtseid stellt in dieser langen Geschichte einen Vertrag dar, zwischen dem Eidesleistenden und dem Volk. In der griechischen Antike und im römischen Reich, wurde dieses Gelübde vor den Göttern geschlossen. In der christlichen Kultur vor Gott und auf die Bibel oder durch den Anruf "So wahr mir Gott helfe". Der amerikanische Präsident leistet den Amtseid auf die Bibel, anlässlich der Inaugurationsfeier und in Anwesenheit hoher Persönlichkeiten aus Staat (Justiz) und Kirche.
Dieser Amtseid kann in Bundesbern offensichtlich auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (14.12.11 BR Somaruga). Zu Beginn einer Legislatur (Gesamterneuerungswahl) legt Parlament (mit zeitlicher Verzögerung) und BR (unmittelbar nach Annahme der Wahl) den Amtseid gemeinsam ab, vor dem Volk (TV Uebertragung) und vor Gott. Es kommt die Eidesformel zur Anwendung (verlesen durch den Generalsekretär der vereinigten Bundesversammlung):
Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.
Die Kandidaten erheben die rechte Hand (mit gestreckten Schwurfingern) und sprechen:
Ich schwöre es.
Am 5. Dezember 2011 an der konstituierenden Sitzung ist das neue Parlament (NR+SR) vereidigt worden. Alle haben sie ihr Gelübde auf die Bundeverfassung geleistet und gelobt nach bestem Wissen und Gewissen verfassungs- und gesetzeskonform für dieses Land ihr Bestes zu geben. Der politische Alltag mit seinen Debatten, Streitereien und den unsäglichen ideologischen Auseinandersetzungen eröffnet für den nüchternen Zuhörer und Betrachter, ein erschütterndes Bild.
Die Spin-Doctors (neudeutsch für Wahrheitsverdreher), eine eigenartige Spezies, ein Zwitter zwischen Werbetexter und PR-Berater, versuchen mit allen Mitteln der Rhetorik und der Dia-lektik, oft wenig sachlich, dafür umso ideologischer Ueberzeugungsarbeit zu leisten und Mehr-heiten zu finden. Man beedient sich auch hoch-professioneller Methoden, wie dem neurolin-guistischen Programmieren (über die Wortwahl psychologische Effekte erzeugen) um Zustim-mung im Saal zu erhalten. Ein methodischer Mix aus Psychologie, Marketing und Verkauf, trans-feriert in den politischen Parlamentsbetrieb.
Viele Parlamentarier bedienen sich der Standard-Methoden. Mit schlecht recherchierten, ideo-logisch gefärbten Behauptungen, Halbwahrheiten und frei erfundenen Wunschvorstellungen werden Standpunkte dargestellt. Für Zustimmung oder Ablehnung zu einem Sachgeschäft geworben.
Solange diese Debatten sachlich und emotionslos geführt werden, mit dem Ziel lediglich die Ent-scheidungsfindung zu beeinflussen, sind sie für den aussenstehenden Zuhörer erträglich. Sie gehören zum spannenden und wirkungsvollen Parlamentsbetrieb.
Wenn diese Wortgefechte persönlich werden, der politische Gegner angegriffen wird, mit verletzenden, verunglimpfenden und beleidigenden Aeusserungen, dann wirkt dies auf den Zuhörer abstossend und wirkt kontraproduktiv. Das sind die Momente in denen der Wähler Zweifel hegt, am Sinn dieser Debatten und an der loyalen Gesinnung der Beteiligten.
In den Fragen der Landesverteidigung, dem sicherstellen einer modernen Armee und deren Ausrüstung, der obligatorischen Wehrpflicht, liegt der Sachverhalt wesentlich anders. Das sind Sachgeschäfte die wenig bis kein Spielraum lasssen. Alle Angehörigen der beiden Kammern und die Regierung sind eidesstattlich der Bundesverfassung verpflichtet.
Die Bundesverfassung besagt:
Art.58 Armee
Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gestz kann weitere Aufgaben vorsehen.
Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.
Art. 59 Militär- und Ersatzdienst
Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
Unsere Verfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie kann nur durch die Mehrheit des Volkes geändert werden. Die Bestimmungen dürfen weder nach eigenem noch nach partei-ideologi-schem Gutdünken interpretiert, abgeändert oder gar ignoriert werden.
Das neue Parlament scheint nun einen Beschluss welcher in der Vorlegislatur gefasst wurde, be-ügich Anzahl der Armeeangehörigen und der Ausrüstung, sowie des dafür notwendigen Kredits, nicht umsetzen sondern erneut diskutieren zu wollen. Aufgrund eines BR Entscheids, der nicht nur fragwürdig, sondern schlicht und einfach nicht statthaft ist. Ganz abzusehen von einer gewissen Arroganz und Respektlosigkeit, gegenüber dem alten Parlament und seinen Entschei-
den.
Der Auftrag (des Schweizervolks) in der Verfassung ist unmissverständlich formuliert. Regierung und Parlament sind eidesstattlich verpflichtet, die Landesverteidigung diesem Auftrag entspre-chend zu organisieren und die dafür nötigen Kredite zu bewilligen. Wer dies nicht tut, verstösst nicht nur gegen das Grundrecht, auch gegen seinen Amtseid.
Die politisch interessierten Wähler schauen gespannt nach Bundes-Bern, wo 11,0 Mia CHF pa (in Nullen 11 000 000 000, in Worten elf Tausend Millionen) durchgewuncken wurden für Entwick-lungshilfe (siehe meine Beiträge auf www.vimentis.ch), ohne kritisches Hinterfragen und infor-mative Debatte.
Was soll der Wähler (und Steuerzahler) von Regierung samt Parlament halten, denen 5,0 Mia CHF pa, zuviel sind für die eigene Sicherheit (Landesverteidigung und Armee). Eine Mehrheit noch immer zaudert die Zustimmung zu erteilen. Sind das Eidbrecher (Meineid) und damit Teil des Sicherheitsrisikos der Schweiz, oder pazifistische Träumer und defaitistische Gutmenschen?
Wehrpflicht
Das Schweizer-Volk hat die Wehrpflicht schon in der Original-Bundesverfassung verankert. Aenderungen werden durch Verfassungs-Initiativen dem Volk beantragt und kommen dann zur Abstimmung. Eine solche Initiative liegt zur Zeit in Bern, eingereicht durch die GSOA. Initiant ist aNR Jo Lang (BöFei Jo). Er ist Berufsschullehrer und bekämpft die Landesverteidigung (Armee) seit vielen Jahren, teilweise an vorderster Front, indem er als Berufsschullehrer die Jungen Männer beeinflusst sich um die Wehrpflicht zu drücken. Dasselbe Ziel hat auch die GSOA, die systematisch (seit einigen Jahren über den Internet-Auftritt)aufruft zur Wehrdienstverweigerung.
Das Unterschriften-Sammeln und das Einreichen einer Initiative, ist ein verbrieftes, demokra-tislches Recht. Dagegen ist die aktive Motivation, junge Männer zur Wehrdienstverweigerung aufzufordern, ein massiver Verstoss gegen die BV. Parlamentarier die sich daran beteiligen, vergehen sich gegen ihr Gelübde (Amtseid, Meineid?.
Quelle: 1) 2) 3) Wikipedia Enzyklopädia


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