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Ein Freispruch ist ein Freispruch

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Der Frei­spruch von Jörg Ka­chel­mann war letzt­lich keine Überraschung. Auch für den nicht, der den Pro­zess nur in den Me­dien ver­folg­te, die Akten nicht kennt oder nicht am Pro­zess zu­ge­gen war. Zu viele Un­ge­reimt­hei­ten und auch falschen An­ga­ben in der An­zeige und den Aus­sa­gen der Geschädigten waren be­kannt, so­dass eine Ver­ur­tei­lung ver­wun­dert hätte. Selt­sam al­ler­dings war die Begründung des Frei­spru­ches. Der zuständige Gerichtspräsident be­ton­te, der An­ge­klagte und die Nebenklägerin würden mit einem nie mehr aus der Welt zu schaf­fen­den Ver­dacht, ihn als po­ten­ti­el­len Ver­ge­wal­ti­ger, sie als po­ten­ti­ell rachsüchtige Lügnerin, aus dem Ge­richts­saal ent­las­sen. Das tönt so, als sei Ka­chel­mann gar nicht wirk­lich frei­ge­spro­chen wor­den. So­wohl das deut­sche wie das schwei­ze­ri­sche Straf­recht kennt in­des­sen nur die Al­ter­na­tive Schuld­spruch oder Frei­spruch. Es gibt kei­nen hal­ben Frei­spruch. Wer „in dubio pro reo“ frei­ge­spro­chen wird, ist ge­nauso frei­ge­spro­chen, wie, wer auf Grund eines strik­ten Be­wei­ses als un­schul­dig gilt. Auf Grund der Un­schulds­ver­mu­tun​g liegt die Be­weis­last beim Staat, und kann der den Nach­weis einer Straf­tat nicht er­brin­gen, ist ein Frei­spruch un­ab­ding­bar. Des­halb ist auch die Be­mer­kung von Alice Schwar­zer völlig da­ne­ben, auf die­sen Frei­spruch könne sich Ka­chel­mann nichts ein­bil­den. Sie er­weckt nicht nur damit den Ein­druck, ei­gent­lich plädiere sie in sol­chen Ver­fah­ren für eine Um­kehr der Be­weis­last. Ka­chel­mann könnte übrigens nicht in die Re­vi­sion ge­hen, um einen Frei­spruch zu er­wir­ken, auf den er sich etwas ein­bil­den könnte, weil er durch das Ur­teil nicht be­schwert ist.

Der renommierte Strafverteidiger Lorenz Erni sagte in einem Interview anlässlich der Verhaftung von Dominique Strauss Kahn, die Medien hätten die Tendenz, sich mit den Untersuchungsbehörden​ zu verwechseln und sich selbst als Strafverfolger aufzuspielen. Auch im Falle Kachelmanns muss man zur Kenntnis nehmen, dass er unabhängig des Ausgangs des Verfahrens seit seiner Festnahme durch öffentliche Vorverurteilung für immer beschädigt wurde. Nicht zuletzt auch deshalb, weil bald einmal nicht mehr getrennt wurde zwischen unschönen Beziehungsschichten Kachelmanns, wegen welchen er seine Stellung kaum eingebüsst hätte, und dem einzig relevanten Tatvorwurf einer schweren Vergewaltigung. Allerdings scheinen die Staatsanwaltschaft – und wohl auch die Parteien – die Medien gefüttert und zum Medienschlamassel durchaus beigetragen haben. Die Untersuchungsbehörden​, Gerichte und Parteien haben es mithin durchaus in der Hand, Verfahren diskreter zu führen. Schwierig zu sagen ist schliesslich unabhängig davon, wer vom Medienrummel und dem Unmittelbarkeitsprinz​ip profitiert hat? Vielleicht wäre ein unbekannter Mann in einem Aktenprozess, wie er in der Schweiz üblich ist, bei gleicher Aktenlage schuldig gesprochen worden. Was nicht für den Aktenprozess spricht.

Erstpublika​tion: Basler Zeitung, 07.06.2011


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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74%
(19 Stimmen)
Bjoern Luescher sagte Juni 2011

Bei aller Absurdität dieses Gerichtsverfahrens...​das ist nun wirklich kein Beitrag im Vimentis wert. Es gibt hier wirklich Wichtigeres zu diskutieren Herr Vischer! Schön jedenfalls dass Zeit Sie dafür haben, Ihre Leistungsausweis im Parlament ist doch beachtlich..

Danke​


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70%
(20 Stimmen)
Mario Fried sagte Juni 2011

auch wenn jetzt herr kachelmann frei gesprochen wurde,wird immer etwas hängen bleiben.sein ruf ist so oder so nun nicht mehr der beste.ich frage mich einfach,war diese ganze theter wirklich nötig?denn eine sieger gibt es in dieser geschichte nicht.sicherlich wurden einige fehler von herrn kachelmann gemacht,darüber lässt sich nicht streiten,aber hat er es verdient,dass nun sein ruf ruiniert wird oder wurde.???


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74%
(23 Stimmen)
Rolli Anderegg sagte Juni 2011

Ich habe nun wahrlich nicht mit Herrn Vischer das Heu auf der gleichen Bühne. Aber hier kann ich ihm für einmal zu 100% zustimmen. Was soll dass nur, wenn jemand aus Mangel an Beweisen freikommt und dass als Freispruch 2.Klasse taxiert wird? Wenn man frei kommt, dann kommt man meistens frei, weil einem keine strafrechtliche Schuld nachgewiesen worden ist. Oder dann zu einem kleineren Teil wegen Verfahrensmängel oder Falschanschuldigungen​. Das geht bei uns unter Freispruch und nur unter Freispruch, aber nicht unter Freispruch 2. Klasse, aus Mangel an Beweisen, so wie es die Deutschen pflegen! Völlig abstrus! Entweder ist man frei gesprochen, oder dann eben nicht!

Auch abstrus dass ich für einmal mit Herrn Vischer hier einig bin, dieser aber nun in den Keller gevotet wird, während ich fast noch sein Verteidiger bin:) Dumm auch das dieses Gericht Herrn Kachelmann frei spricht, aber noch nachfügt, er könnte es trotzdem gewesen sein! Wenn schon jemand freigesprochen wird, dann gehört sich nicht solche Aussage!" Einen Freispruch aber...(.)" gibt es nicht! Sondern nur einen Schuld- oder Freispruch! Über moralische Belange hat das Gericht auch nicht zu urteilen!


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63%
(27 Stimmen)
Marcel Duppenthaler sagte Juni 2011

Herr Vischer, ääähhhh hatten Sie einfach mal zuviel Zeit ?
Wenn Sie schon soviel Zeit haben, hier ein "Nachdruck" von Zeitungen zu posten, so nehmen Sie sich bitte dann auch die Zeit, auf Fragen im Thema zu antworten.....
-> sonst ist ja das Ganze pure Energieverschwendung !


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64%
(76 Stimmen)
Roger Villiger sagte Juni 2011

Herr Vischer, sie haben vielleicht recht, aber was wollen Sie uns damit sagen??? :-I


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68%
(87 Stimmen)
Werner Nabulon sagte Juni 2011

Möglicherweise komme ich noch dahinter, was dieses Thema hier soll.


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77%
(57 Stimmen)
Günther Stephan sagte Juni 2011


Vor Gericht erhält man ein Urteil, aber nicht "Gerechtigkeit"!


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