Der Freispruch von Jörg Kachelmann war letztlich keine Überraschung. Auch für den nicht, der den Prozess nur in den Medien verfolgte, die Akten nicht kennt oder nicht am Prozess zugegen war. Zu viele Ungereimtheiten und auch falschen Angaben in der Anzeige und den Aussagen der Geschädigten waren bekannt, sodass eine Verurteilung verwundert hätte. Seltsam allerdings war die Begründung des Freispruches. Der zuständige Gerichtspräsident betonte, der Angeklagte und die Nebenklägerin würden mit einem nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentiell rachsüchtige Lügnerin, aus dem Gerichtssaal entlassen. Das tönt so, als sei Kachelmann gar nicht wirklich freigesprochen worden. Sowohl das deutsche wie das schweizerische Strafrecht kennt indessen nur die Alternative Schuldspruch oder Freispruch. Es gibt keinen halben Freispruch. Wer „in dubio pro reo“ freigesprochen wird, ist genauso freigesprochen, wie, wer auf Grund eines strikten Beweises als unschuldig gilt. Auf Grund der Unschuldsvermutung liegt die Beweislast beim Staat, und kann der den Nachweis einer Straftat nicht erbringen, ist ein Freispruch unabdingbar. Deshalb ist auch die Bemerkung von Alice Schwarzer völlig daneben, auf diesen Freispruch könne sich Kachelmann nichts einbilden. Sie erweckt nicht nur damit den Eindruck, eigentlich plädiere sie in solchen Verfahren für eine Umkehr der Beweislast. Kachelmann könnte übrigens nicht in die Revision gehen, um einen Freispruch zu erwirken, auf den er sich etwas einbilden könnte, weil er durch das Urteil nicht beschwert ist.
Der renommierte Strafverteidiger Lorenz Erni sagte in einem Interview anlässlich der Verhaftung von Dominique Strauss Kahn, die Medien hätten die Tendenz, sich mit den Untersuchungsbehörden zu verwechseln und sich selbst als Strafverfolger aufzuspielen. Auch im Falle Kachelmanns muss man zur Kenntnis nehmen, dass er unabhängig des Ausgangs des Verfahrens seit seiner Festnahme durch öffentliche Vorverurteilung für immer beschädigt wurde. Nicht zuletzt auch deshalb, weil bald einmal nicht mehr getrennt wurde zwischen unschönen Beziehungsschichten Kachelmanns, wegen welchen er seine Stellung kaum eingebüsst hätte, und dem einzig relevanten Tatvorwurf einer schweren Vergewaltigung. Allerdings scheinen die Staatsanwaltschaft – und wohl auch die Parteien – die Medien gefüttert und zum Medienschlamassel durchaus beigetragen haben. Die Untersuchungsbehörden, Gerichte und Parteien haben es mithin durchaus in der Hand, Verfahren diskreter zu führen. Schwierig zu sagen ist schliesslich unabhängig davon, wer vom Medienrummel und dem Unmittelbarkeitsprinzip profitiert hat? Vielleicht wäre ein unbekannter Mann in einem Aktenprozess, wie er in der Schweiz üblich ist, bei gleicher Aktenlage schuldig gesprochen worden. Was nicht für den Aktenprozess spricht.
Erstpublikation: Basler Zeitung, 07.06.2011


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