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Ein klares Signal des Rechtsstaates

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Zur Is­lam­pro­ble­ma­tik​ und dem damit zu­sam­men hängenden Minarettverbot

Zuerst muss festgestellt werden, dass die Kompatibilitätsproble​me zwischen islamischer und abendländischer Kultur überhaupt nicht religiöser, sondern juristischer Art sind; sie beruhen auf dem Umstand, dass die Scharia der Staatsbildung vorangeht und gewissermassen den Sockel bildet, auf dem der Staat aufgebaut wird (islamische Nomokratie). Der Islam unterscheidet drei territoriale Zustände: Im Dar el Islam (Land des Friedens) hat der Islam triumphiert und regiert uneingeschränkt. Im Dar el Harb (Land des Krieges) herrschen die Ungläubigen und im Dar el Suhl (in etwa „Land des Waffenstillstands“) ist der Islam zwar noch in der Minderheit und muss sich vorläufig anpassen, aber jeder dort lebende Moslem muss alles unternehmen, um dem Islam eines Tages zum Triumph zu verhelfen. Unter diesem Blickwinkel werden Minarette, separate Friedhöfe, aber auch Koranschulen und Moscheen zu extraterritorialen Kleingebieten in unreinem Gebiet, zu vorgeschobenen Brückenköpfen des Islam auf deren -wenn auch bescheidenem - Territorium nur das islamische Gesetz gelten darf.

Im Dar el Islam, dem geweihten Land, auf dem sich der Islam etabliert hat, darf kein die Scharia konkurrierendes Gesetz wie zum Beispiel unser Zivil- und Strafgesetz geduldet werden. Dieses „geweihte Land“ des Islam umfasst zurzeit in Europa zahlreiche Stadtteile in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland, wo mehrheitlich Moslems leben, umfasst die separaten Friedhöfe, die Moscheen und Koranschulen, die über das Abendland verteilt sind und an Zahl und Umfang zunehmen. Die Minarette sind lediglich die Symbole dieses Vordringens, sie sind so etwas wie die Fähnchen, die Generäle auf ihre Generalstabskarten stecken, um erobertes Gebiet zu kennzeichnen. Das Wort „Minarett“ kommt denn auch vom Begriff „El Manar“, Leuchtturm, her. Doch diese „Leuchttürme des Jihad“ oder  „Bajonette des Islam“, wie sie der türkische Premierminister Erdogan auch schon genannt hat, werden vom Koran nicht gefordert und spielen im religiösen Ritual des Islam keine Rolle. Der Muezzin ist eine deutlich spätere Erfindung, ermöglicht aber die heutzutage oft bemühte Parallele zu unseren Kirchtürmen bzw. Turmglocken. Die Minarette sind in erster Linie ein weit herum sichtbares Symbol der völligen religiösen Unterwerfung unter eine Doktrin und der damit zusammenhängenden Intoleranz, die auch innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam umstritten ist. Gerade für Aleviten oder säkularisierte Moslems sind Minarette ein Affront und signalisieren, dass sich eine gewisse Ausrichtung des Islam als einzige Repräsentantin dieser Religion in der Schweiz zu positionieren versucht.

Hinzu kommt, dass im Universalverständnis des radikalen Islam alle Weltgebiete früher islamisch waren und wieder islamisch werden sollen. Dies soll durch den Jihad bewirkt werden, der in 97% seines Vorkommens im Koran im Sinne eines Heiligen Krieges gegen die Ungläubigen Verwendung findet und nur in 3% als „innerer Kampf“, als „geistige Läuterung“ oder „Suche“ zu verstehen ist. Jeder Ort, von dem aus ein Minarett zu sehen ist, und jedes Gebiet, das von einem Minarett aus überblickt werden kann, soll islamisch werden. Dieser Anspruch verdeutlicht, dass ein von den Europäern oft unterschätztes Bauwerk eine weit grössere Rolle spielt als gemeinhin angenommen.

Zurzeit wird in Poitiers, der Stadt, wo Karl Martel 732 die Sarazenen in die Flucht geschlagen hat, ein 21 Meter hohes Minarett errichtet. Lautsprecher sollen ebenfalls eingebaut werden, obwohl sie – so das der Bevölkerung gegebene Versprechen – stumm bleiben sollen. Wozu will man sie dann installieren? Es ist eine Tatsache, dass an zahlreichen Orten, welche den Bau von Minaretten erlaubt haben, heute der Ruf des Muezzins mehrmals täglich erschallt. So zum Beispiel in Granada, Bosnien, Oxford, London, Neu Delhi und sogar Lhassa, der Hauptstadt Tibets. Andernorts gibt es noch Widerstände, denn die Absicht ist klar: Überall auf der Welt soll die islamische Norm gelten und Minarette sind nur die optischen und immer öfter auch lautstarken Vorboten dieses Vordringens. Der islamische Rat Grossbritanniens hat es im März 2008 klar ausgesprochen. Ihm zufolge wird „der Ruf zum Gebet in Zukunft ein integraler Bestandteil Grossbritanniens und Europas sein“. Doch dieser Ruf verkündet fünfmal täglich folgendes: „Allah ist der Grösste. Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt. Ich bezeuge, dass Mohammed der Bote Allahs ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Glückseligkeit. Allah ist der Grösste. Es gibt keinen wahren Gott ausser Allah“. Daneben sind die Glockentöne unserer Kirchen von bestechender Neutralität, zumal sie grösstenteils die Zeit wiedergeben.

Was für eine Langzeitabsicht steckt aber eigentlich hinter diesen gar nicht unschuldigen Bauten?

Verschiedene​ Fälle zeigen, dass die abendländischen Demokratien im Namen eines toleranten postmodernen Rechtspluralismus zunehmend bereit sind, zulasten der eigenen territorialstaatliche​n Rechtsordnung ein abweichendes und konkurrierendes Rechtssystem auf ihrem Staatsgebiet zu dulden.

  • Der amerikanische Bundesstaat Michigan verlangt von verschleierten Frauen bei Personenkontrollen keine Lüftung des Schleiers mehr. Damit schafft dessen Regierung auf ihrem Staatsgebiet eine konkurrierende Rechtslage.
  • Die Asylrekurskommission hat anlässlich eines Entscheides befunden, dass „das Schweizer Recht sich nicht anmassen könne, über fremdem Recht zu stehen“ und hat in der Folge die Gültigkeit einer in absentia des Ehemannes geschlossenen Ehe zwischen ihm und einer Minderjährigen gutgeheissen.
  • Beispielhaft für einen problematischen Rechtspluralismus ist der Fall in Deutschland, als eine Richterin einer Frau die Scheidung verweigerte, weil „im Islam die Züchtigung der Ehefrau rechtens“ sei.
  • Beschneidungen von jungen Mädchen werden auch in der Schweiz praktiziert. Sie entsprechen in verschiedenen islamischen Staaten einer straffreien kulturellen Gepflogenheit, gelten in der Schweiz und in anderen westlichen Staaten aber als illegale Genitalverstümmelung.​
  • Ehrenmorde (vor allem an Frauen) werden zumal in islamischen Staaten mit ausgeprägter Sippenstruktur toleriert, derweil die hierfür jeweils vorgebrachten „Rechtfertigungsgründ​e“ (Ehrverletzung durch Ablehnung einer Zwangsheirat, Scheidungswunsch, aussereheliche Sexualkontakte) nach den westlichen Strafrechtsordnungen niemals zulässig wären.

Der Islam hat nichts anderes vor, als ein der schweizerischen Rechtsordnung widersprechendes und eine völlig andere Auffassung der Menschenrechte vertretendes Recht auf unserem Staatsgebiet einzuführen. Insbesondere im Bereich des Eherechts, der Menschenrechte oder des Strafrechts erweist sich aber die Scharia, wie es auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, als mit unserem Rechtsverständnis unvereinbar. Die Akzeptanz des Schleiertragens durch muslimische Lehrerinnen in der Schule oder des gesonderten Badeunterrichts für muslimische Kinder usw. sind Beispiele für Zugeständnisse, die im Namen der Toleranz gegenüber fremden Kulturen gerechtfertigt und darüber hinaus als geringfügig erscheinen mögen, jedoch unter dem rechtlichem Gesichtspunkt eine Büchse der Pandora öffnen. Hinter der als bescheiden anmutenden Anpassung von Gesetzen und Regeln geht es eigentlich um die Anerkennung eines unserem Rechtssystem völlig fremden Parallelrechts. Mit Blick auf die Zwangsverheiratungen von Minderjährigen etwa wird letztlich in Kauf genommen, dass im Namen der Menschenrechte (korporative Religionsfreiheit) andere Menschenrechte (Eheschliessungsfreih​eit) ungestraft verletzt werden können. Unsere liberale Gesellschaft muss unbedingt darauf pochen, dass Angehörige aussereuropäischer Kulturen in unserem Land nicht nur die Eheschliessungsfreihe​it vorbehaltlos zu anerkennen haben, sondern unser gesamtes Rechtssystem.

Solang​e ein Zweifel über die Bereitschaft zu dieser Anerkennung besteht haben Minarette bei uns nichts zu suchen.

Oskar Freysinger

Nationalr​at

 


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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47%
(103 Stimmen)
Roger Seglias sagte August 2010

Herr Freisinger

Wenn Sie ein so guter Kenner der islamischen Szene sind, sollten Sie eigentlich Wissen, dass 'die Kompatibilitätsproble​me zwischen islamischer und abendländischer Kultur' hauptsächlich politischer Art sind. Juristik? Gibt es sowas in islamisch geprägten Ländern? Ohne jetzt wirklich Kenner zu sein, wage ich dies zu bezweifeln.
Strafrec​ht? Strafrecht gibt es. Die Scharia.
Nur: Zu Zeiten, als der Koran und damit der Islam entstand, herrschten in der Gegend rund um Mekka / Medina recht chaotische Zustände. Nach der mir zur Verfügung stehenden Koran-Übersetzung dürfte es sich um drei Oasenzentren/Städte gehandelt haben, in denen einflussreiche Kaufleute das Sagen hatten. Diese Kaufleute machten ihr Geld offenbar hauptsächlich mit Götzenbildern, die sie geschickt vermarkteten. So, wie ich dies verstanden habe, entstand dadurch eine Art "Göttermode". Das heisst: Gesetz war das, was dem Reichen gerade nützte.
Diesem Umstand wollte Mohammed abhelfen. Durch die Offenbarungen Allahs gelang es schliesslich nach Jahrzehnten, diese Kaufleute (Stammesfürsten etc) unter dem Dach des Islam zu vereinigen.
In Sure2, Vers 130 heisst es:
"Herr, lass einen Gesandten aus ihrer Mitte kommen, der ihnen deinen Willen verkündet und sie die Schrift und das Bekenntnis lehrt und sie gläubig macht. Denn du bist der Mächtige und Weise."
In der von mir verwendeten Koranübersetzung wird vermutet, dass er sich selbst damit meinte.

Mohammed selbst war offenbar ein ziemlich begüterter Handelsreisender, spätestens jedoch, nachdem er seine zeitlebens einzige Frau Chadidscha geheiratet hatte. In jüngeren Jahren war er viel mit Kamelkarawanen unterwegs und kam so in Berührung mit Juden und Christeneinsiedlern.

Ich vermute, dass dadurch sein Wunsch und sein Sich-berufen-fühlen, die herrschenden, von Neid und Missgunst geprägten Verhältnisse zu ändern, entstand.

So, wie ich das verstanden habe, entstand damals schon ddas erst, auf dem Islam beruhende, Staatsgebilde. Allerdings, und das ist der springende Punkt, wurde der Islam damals noch nicht zur Erlangung von Macht und deren Missbrauch benutzt. Dies geschah erstmals relativ kurze Zeit nach Mohammeds Tod - und hat sich bis heute nicht geändert.

Beim Schreiben dieser Zeilen fällt mir eines auf: Ich bin weder Islamforscher, noch habe ich den Koran vollständig gelesen. Ich hatte mir das Buch vor Jahren gekauft, da eine der Mitarbeiterinnen in dem Betrieb, in dem ich damals arbeitete, Muslima war und ich ihre kulturellen / religiösen Hintergründe besser verstehen wollte. Allerdings - zu der Auseinandersetzung mit dem Koran und seiner Hintergründe, wie es zur Erreichung dieses Ziels wohl nötig gewesen wäre, ist es nie wirklich gekommen. Was allerdings vor allem an den mehr oder weniger normalen Anforderungen eines ‚gutschweizerischen’ Alltags lag.
So muss ich mich denn mit Bruchstücken begnügen - habe allerdings dabei die Gewissheit, dass es Ihnen mit Sicherheit nicht anders ergeht. Nur eben, dass Sie ganz offensichtlich gezielt die negativen Seiten hervorkramen und zu einem scheinbar Ganzen formen.

Nur, Herr Freisinger: Sie sind einerseits Lehrer und andrerseits Politiker. In beiden Fällen haben Sie eine nicht zu unterschätzende Verantwortung.

Zum​ Stichwort Lehrer: Den Mann, der mich in meiner Sekundarschulzeit in Deutsch und Französisch unterrichtete, werde ich mein Leben lang nicht vergessen. Vor allem eines nicht: all die Stunden, in denen wir lebhaft und vertieft über Objektivität und Subjektivität diskutierten und Lesungen namhafter Schriftsteller zum Thema (unter anderem) abhielten.

Zum Stichwort Politiker: Genau diese oben angesprochene Objektivität lassen Sie in Ihrem Beitrag vermissen. Sie zählen verschiedene Fakten auf und verkaufen diese als die Wahrheit. Klar, das dürfen Sie. Wir leben in einer Demokratie, und jeder soll ungeblümt seine Meinung kundtun. Das ist unsere Stärke.
Aber wir sollten achtgeben, dass sich unsere schweizerische Stärke nicht in unsere Schwäche verwandelt.

Das aber kann sehr schnell passieren, wenn Vorbilder, Vorbeter, Politiker, Lehrer oder wer auch immer, genau das sagen, was Ihnen persönlich, einer Organisation - welcher Art auch immer - oder auch einer Einzelperson am meisten nützt und dabei die Objektivität ausser acht lassen.

Von einem hart arbeitenden Mitbürger, der acht oder neun Stunden am Tag auf dem Bau, an der Werkbank oder im Verkaufsraum steht, erwarte ich nicht, dass er sich über komplexe Zusammenhänge einer fernen Kultur informiert, bevor er sich seine Meinung bildet - umsomehr aber von einem Politiker, der es sich auf die Fahne geschrieben hat, das Volk und dessen Bedürfnisse zu vertreten.

In einem bin ich mit Ihnen völlig einig: in unserem Land gelten unsere Gesetze. Will jemand hier nach seinen eigenen Gesetzen leben, so kann er dies, sofern dadurch die Einhaltung der offiziellen Gesetze garantiert und in keiner Weise verletzt, gebeugt oder frei gedeutet werden. So kann der Rechtsstaat eine Genitalverstümmelung zum Beispiel nicht mit dem Hinweis auf Religionsfreiheit dulden - auch dann nicht, wenn es tatsächlich eine Religion gäbe, die so was vorschreibt. Was ich stark bezweifle und im Falle des Islam auch nicht der Fall ist.

Okay, die Minarettinitiative ist damals angenommen worden und muss nun, da das Volk entschieden hat, umgesetzt werden. Punkt.
Aber wieso soll ein einmal gefällter Entscheid für immer und ewig in Stein gemeisselt bleiben? Auch ein Volk kann sich zu einem andern Entschluss durchringen, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, dass der erste Entscheid nicht wirklich richtig war.

Damals waren es die Minarette. Heute steht die Frage nach der Ganzkörperverhüllung.​ Völlig unverständlich ist: die Burka soll nicht verboten werden, die Minarette hingegen sollen es bleiben...

Sehen wir doch den Tatsachen ins Auge: Das Minarett ist ein Symbol der islamischen Religion.
Wenn Minarette in arabischen Ländern missbraucht werden, um islamistisch-radikale​ Paradigmen zu verbreiten, ist das das eine – das kann schlicht Verboten werden. Lautsprecher an Minaretten können verboten werden. Wenn gewisse Verwaltungen einhergehen und Lautsprecher an Minaretten zwar montieren lassen, deren Gebrauch aber verbieten, ist das kein Argument gegen Minarette, sondern eine Aufforderung, verstaubte Amtsstuben von ihren wiehernden Amtsschimmel zu säubern.
Burkas hingegen sollen nicht verboten werden? Das würde doch glatt das Vermummungsverbot ad Absurdum führen. Der Islam schreibt keine Ganzkörperverkleidung​ vor. Lediglich bedecken soll man sich.







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30%
(187 Stimmen)
David Herzog sagte August 2010

Islamhass und Verschwörungstheorie der übelsten Sorte. Bei solchen Texten wird mir speiübel.

- Dem Islam wird Absichten unterstellt, dabei kann eine Religion gar keine Absicht haben. Nur Menschen können Absichten haben. Es wird unterschlagen, dass die allermeisten Muslime keine solche Expansionsabsichten haben, wie das hier dem Islam als ganzen unterstellt wird.
- Bosnien und Neu-Dehli werden als Beispiele der Expansion genannt, obwohl es dort schon seit Jahrhunderten Muslime gibt. Wenn Herr Freysinger keine anderen Beispiele nennen kann, kann es mit der "Islamisierung" nicht weit her sein.
- Kirchtürme und Glockengeläut sind überhaupt nicht von "bestechender Neutralität", sie haben klare religiöse Bedeutungen. Und sie nerven genauso.
- Mädchenbeschneidungen​ und Ehrenmorde gibt es auch in christlichen Gebieten. Sie haben mit dem Islam nichts zu tun.
- Zwangsheiraten sind zum Beispiel bei den hiesigen Tamilen weit verbreitet. Wieso wird dieses Problem nur bei den Muslimen thematisiert?
- Das Bild der Büchse der Pandora zeigt, dass hier mit allen Mitteln versucht wird, das Böse heraufzubeschwören.

Sorgen Sie lieber mal dafür, dass unsere liberale Kultur den Weg auch ins Wallis schafft und die Leute dort nicht mehr gezwungen werden, Kirchensteuern zu zahlen.


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