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Erbschaftssteuerrefor​m: Einnahmen sinnvoll einsetzen!

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Die Einführung einer na­tio­na­len Erb­schafts­steuer auf grosse Vermögen ist im Sinne der Chan­cen­gleich­heit der Jun­gen und der Ge­rech­tig­keit sinn­voll. Der Erb­kreis­lauf ver­schiebt sich mit dem Älterwerden nach hin­ten; die Erben sind meist über 50 Jahre alt. Die Existenzgründer sind aus­ge­schlos­sen. Um die AHV-Beiträge der Berufstätigen tief hal­ten zu können, gehen gemäss der In­itia­tive „Erbschaftssteuerrefo​rm“ zwei Drit­tel der Ein­nah­men an die AHV. Um die Jun­gen noch di­rek­ter an den Erträgen die­ser Steuer par­ti­zi­pie­ren zu las­sen, käme auch eine Aus­ge­stal­tung als Len­kungs­ab­gabe in Be­tracht, d.h. eine Rückerstattung pro Kopf. Damit käme man der be­rech­tig­ten For­de­rung ent­ge­gen, nach­dem alle Men­schen das Leben mit der glei­chen Grund­aus­stat­tung be­gin­nen soll­ten.

 

Ein Drittel der Einnahmen aus der nationalen Erbschaftssteuer geht gemäss Initiative an die Kantone. Damit liessen sich die kantonalen Vermögenssteuern reduzieren, um die Bildung von kleinen Vermögen und das Amortisieren von Hypotheken zu begünstigen.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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89%
(9 Stimmen)
Anton Keller sagte November 2011

Für ist mir nur eine Erbschaftssteuer dann fair, wenn die Vermögenssteuer dafür abgeschafft wird. Eine 3-fache Besteuerung ist zuviel, auch wenn ich noch lange nicht zu den Millionären gehöre.


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