Ethisch schwierige Themen wie die Sterbehilfe und die Präimplantationsdiagnostik werden im EJPD unter der neuen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und im EDI unter Bundesrat Didier Burkhalter nicht mehr angepackt, respektive das Gesetz für die Sterbehilfe wird nicht verändert, die Präimplantationsdiagnostik wird erlaubt und das Gesetz wird grosszügiger gestaltet.
Bei der Sterbehilfe haben wir – unter anderen auch mit Vorstössen – eine Aufsichtsregelung und vor allem das Verbot des Sterbetourismus gefordert. Ich habe nie für ein Verbot der Sterbehilfe plädiert, aber ich wollte klare Schranken. Diese gibt es laut Entscheid des Bundesrates nun nicht. Es ist klar, dass die bestehenden Organisationen keine neue Regelung und schon gar kein neues Gesetz befürworten. Werden diese Organisationen auch in Zukunft ihr Geschäft mit dem Sterben ohne Aufsicht machen können? Wer prüft, ob es eine Statistik gibt? Wer prüft, ob wenigstens das vorhandene Gesetz eingehalten wird und die Sterbehilfe nicht doch als eigennützige Gewinnmacherei missbraucht wird? Wir werden auf jeden Fall alles was die Sterbehilfe betrifft kritisch mitverfolgen und wenn nötig wieder mit weiteren Vorstössen aktiv werden. Mich befriedigt diese Lösung in keiner Art und Weise.
Bei der Präimplantationsdiagnostik passiert genau das Gegenteil. Die Vorlage des Bundesrates, die in die Vernehmlassung ging, wird zwar in dem Sinn bestätigt, dass nur Embryonen mit Verdacht auf eine schwere Behinderung untersucht werden dürfen. Aber in Zukunft werden bei der Invitrofertilisation nicht nur drei Embryonen sondern sechs bis acht erlaubt. Diese drei Embryonen waren mal das Ergebnis einer grossen Diskussion, bei dem auch die Würde und die Ethik in den Mittelpunkt gestellt wurden. Auch der Beginn des menschlichen Lebens wurde damals thematisiert. Jetzt will man diese Zahl plötzlich ausweiten, sogar mit dem Hinweis, dass Embryonen für eine spätere Einpflanzung konserviert werden können. Was sind nun Embryonen? Sind es schon menschliche Wesen oder sind es nur ‚Zellen‘, über die man einfach verfügen kann? Ich werde diese Gesetzesänderung nicht unterstützen, denn sie widerspricht meiner ethischen Haltung, das Leben und die Menschenwürde zu achten. Auch wenn es sich hier ‚nur‘ um Embryonen handelt, sind alle menschlichen Eigenschaften vorhanden, sonst könnte man ja auch keine schweren Behinderungen feststellen. Und diesen Embryonen gebührt Respekt und ich weigere mich, dass man diese konserviert und dann später wieder mal hervorholt. Zudem habe ich den leisen Verdacht, dass dieses Gesetz der Forschung sehr entgegenkommt, denn überzählige Embryonen sind laut Gesetz, für die Forschung freizugeben.
Der Bundesrat hat mit diesen beiden Vorlagen sehr liberal entschieden und wird viele Leute vor den Kopf stossen. Ich werde mich weiter für die Werte des menschlichen Lebens und für die Würde des Menschen, von der Geburt, respektive der Zeugung, bis hin zum Tod einsetzen.


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