Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist ein kontroverses Thema. "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" sind die hohen Errungenschaften der Französischen Revolution, die letztlich fundamental sind für unsere republikanischen Staatsmodelle – auch für die Schweiz. Die Schweiz war im 19. Jahrhundert der liberale Stachel im Fleisch der post-napoleonisch-restaurierten Monarchien. Die individuelle Freiheit galt viel, die kollektive Sicherheit recht wenig. Wenn wir die Verhältnisse in der jungen Demokratie nach ihrer Gründung 1848 aus heutiger Sicht betrachten, schütteln wir den Kopf. Schlägereien, Wegelagerei, Mord und Totschlag alles bis in die Spitzen der Regierung hinein; Zustände, die für uns schlicht unvorstellbar sind. Die Lektüre der kürzlich erschienen Biographie über Ulrich Ochsenbein ist diesbezüglich empfehlenswert. Das Garantieren der öffentlichen Sicherheit ist eine der grundlegenden Staatsaufgaben. Während es früher im Wesentlichen um die körperliche Integrität und den Schutz des privaten Eigentums ging, wurde in den letzten Jahrzehnten der Sicherheitsbegriff auf soziale Sicherheit und Gesundheitswesen ausgedehnt. Der Staat stellt die Sicherheit seiner Bürger heute umfassender sicher als noch vor 30-40 Jahren. Im Zuge der Terroranschläge am 11. September 2001 in New York (9/11) verschärften die USA ihre Gesetze zur Prävention von terroristischen Aktivitäten. Diese verlangen gravierende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Menschen in den USA aber auch ausserhalb. Insbesondere können die Behörden Überwachungen bis in die engste Privatsphäre hinein veranlassen, ohne dass ein konkreter Anhaltspunkt für eine geplante oder durchgeführte Strafhandlung vorläge, selbst Folter war erlaubt. Im Kantonsrat wird über eine Revision des Polizeigesetzes zu entscheiden sein. Diese will den Abbau der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse wettmachen, der auf die Revision der Bundesgesetzgebung zurückgeht. Sämtliche Ermittlungsaktivitäten der Polizei müssen sich aber stets auf konkrete Anhaltspunkte für geplante, in Ausführung befindliche oder bereits ausgeführte Straftaten stützen. Überwachung ist auf den öffentlichen Raum beschränkt, zu dem auch das Internet gehört. Die Privatsphäre bleibt damit geschützt. Es muss möglich sein, dass Pädophile im Internet gestellt werden können. Es muss garantiert sein, dass ein Polizist das Passbild einer Person mit deren Namen und Adresse vergleichen kann. Es muss der Polizei auch möglich sein, bei Fussballspielen Hooligans so zu filmen, dass sie identifiziert werden können. Insgesamt müssen wir der Polizei die Befugnisse geben, uns zu schützen. Solange die Privatsphäre gewahrt und konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen nachweisbar sein müssen, bevor die Polizei eingreifen kann, ist die Freiheit gewahrt.
Sicherheit, Kriminalität > Justiz, Rechtssystem, Juli 2012
Freiheit und Sicherheit
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