Im Mai hat Politologe Claude Longchamp hinsichtlich einer Regierungsreform auf nationaler Ebene drei zentrale Fragen (Form, Wahl und parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates) zur Diskussion aufgeworfen. Im folgenden Beitrag nimmt Kurt Fluri, Nationalrat FDP und Stadtpräsident Solothurn dazu Stellung.
Bevor ich auf die gestellten drei Fragen eingehe, möchte ich betonen, dass es unter jedem System letztlich eben die charakterlich unterschiedlichen Menschen sind, die für das Gelingen einer Zusammenarbeit auf Regierungsebene entscheidend sind. Vernimmt man gerade im Zusammenhang mit der UBS-/Bankgeheimnis-Affäre, dass der Bundesrat unter anderem keine Sitzungsprotokolle erstellte, um Indiskretionen aufgrund schriftlicher Unterlagen zu verhindern, so muss man daraus auf ein Klima des Misstrauens innerhalb dieses Gremiums schliessen. Dieses Misstrauen kann nicht institutionell verhindert werden; für ein Klima des Vertrauens sind die Persönlichkeiten als solche und als Kollegium massgeblich.
Institutionell bin ich der Meinung, dass grundsätzlich am Siebnerkollegium des Bundesrates festgehalten werden soll, allerdings mit einer stärkeren Stellung der jeweiligen Bundespräsidentin bzw. des jeweiligen Bundespräsidenten. Diese stärkere Stellung soll durch eine längere Amtsdauer und durch ein gewisses Weisungsrecht in Verfahrensfragen sichergestellt werden. Als Amtsdauer ist für mich eine zweijährige eindeutig zu schwach. Ich denke hier an eine vierjährige, mindestens aber an eine zweijährige mit Wiederwahlmöglichkeit. Ein Weisungsrecht soll das Bundespräsidium insofern enthalten, als es das ‚Agenda-Setting’ vornehmen, Prioritäten setzen, das Verfahren koordinieren und über die Kommunikation bestimmen können soll. Hingegen wäre es mit unserem System unvereinbar, eine Art ‚Premierminister’ zu schaffen, der auch über den politischen Inhalt der einzelnen Vorlagen aus den verschiedenen Departementen bestimmen könnte. Ich erwarte von diesen beiden Neuerungen – vorausgesetzt natürlich, das Bundespräsidium könne auch durch eine entsprechend geeignete Person besetzt werden -, dass das heutige Übergewicht des departementalen Denkens zugunsten eines gemeinsamen Handelns überwunden werden kann.
Die Wahl soll weiterhin durch das Parlament erfolgen. Eine Volkswahl des Bundesrates lehne ich entschieden ab. Erstens würden dadurch noch verstärkt populistische Züge der jeweiligen Kandidierenden zum Zuge kommen und für eine Wahl entscheidend; zweitens bekämen die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Personen eine ganz neue und entscheidende Bedeutung. Die Wahl durch das Parlament soll weiterhin einzeln und nicht auf einer gemeinsamen Liste erfolgen, da eine solche ein minimales verbindliches Programm erforderte, was in einer Regierungsform ohne feste Koalitionsvereinbarung und mit den direktdemokratischen Einwirkungsmöglichkeiten des Volkes nicht möglich ist.
Die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates soll weiterhin nach den Grundsätzen der Konkordanz aufgrund der jeweiligen Parteienstärke erfolgen. Dabei darf aber nicht eine rein numerische Konkordanz ausschlaggebend sein. Die sich zur Wahl stellenden Persönlichkeiten müssen auch bereit sein, im Kollegialsystem mitzuarbeiten. Denn das Wort ‚Konkordanz’ kommt vom lateinischen ‚concordia’, was eben soviel heisst wie eine innerliche (‚mit dem Herzen’) Übereinstimmung mit den gemeinsamen Zielen.



60%