Grundrechtschutz ist Minderheitenschutz
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Die SVP und andere behaupten, direkte Demokratie gehe immer vor, auch der Vorrang des Grundrechtsschutzes habe da nichts zu suchen. Das ist falsch. Vor allem sind direkte Demokratie und Grundrechtsschutz keine Gegensätze, sondern ergänzen sich sinnvoll und notwendig. In jeder Demokratie gilt, dass keine Mehrheit über eine Minderheit bestimmen darf, und umgekehrt auch keine Minderheit über eine Mehrheit. Gerade darum geht es beim Grundrechtsschutz, wie er in unserer Verfassung verankert ist. Es darf mithin nicht sein, dass eine Mehrheit sagen wir von Katholiken und Reformierten das Grundrecht der Religionsfreiheit einer Minderheit, zum Beispiel des Islam aushebeln.
Nun ist die Sache deshalb kompliziert, weil in unserem Initiativrecht ein Unterschied besteht in den Anforderungen zur Ungültigkeit einer Initiative und deren materiellen Durchsetzung nach einer Annahme. Das ist seit der Verwahrungsinitiative zu einem politischen Dauerbrenner geworden. Weil angenommene Initiativen dem Wortlaut nach nicht umgesetzt werden konnten, weil sie dem übergeordneten Völkerrecht widersprechen. Die Ungültigkeitserklärung scheiterte daran, dass sie nicht zwingendes Völkerrecht verletzten, worunter nur ganz wenige Normen wie das Folterverbot fallen. Der Minarettinitiative könnte ein ähnliches Schicksal der nicht Umsetzbarkeit blühen, widerstösst sie doch nach Auffassung vieler gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit, das sowohl in der EMRK wie in anderen völkerrechtlichen Abkommen niedergelegt ist.
Nun wird argumentiert, das Völkerrecht habe gegenüber der direkten Demokratie nichts zu suchen. Dass dem nicht so ist, ergibt sich schon aus unserer eigenen Verfassung. Die Kampagne gegen das Völkerrecht ist mithin auch eine Kampagne gegen unseren eigenen Verfassungsstaat. Sie ist aber auch gegen das vom Volk angenommene Grundrechtsverständnis gerichtet, das in der Verfassungsrevision von 1999 von Volk und Ständen angenommen worden ist. Dass Völkerrecht überhaupt zur Anwendung gelangt, liegt alleine darin, dass wir ein offenes Verfassungsverständnis haben, weshalb die Verfassung keine unabänderlichen Bestimmungen kennt. Das mindestens ist die überwiegende Meinung. De facto sind aber die meisten Normen des Völkerrechtes identisch mit unseren Grundrechtsnomen, sie kommen mithin zur Anwendung, um unser eigens Rechtsstaats- und Verfassungsverständnis durchzusetzen.
Um zu verhindern, dass sich der Kampfruf, souverän sei, wer über den Ausnahmezustand verfügt, nicht durchsetzt. Dem entspricht nämlich die verbreitete Meinung , Volksentscheide gingen immer vor. Der Souverän, das Volk der direkten Demokratie darf nicht einfach nach Belieben den Grundrechtsschutz aushebeln, wenn missliebige Minderheitsrechte von Ausländern etwa betroffen sind. Genau dies ist aber das Ziel einiger. Und hiergegen bedarf es einer Korrektur. Dass sie nur über das Völkerrecht erfolgen kann, liegt auch darin, dass wir nur eine eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit kennen.
Was tun? Die Anforderungen an die Gültigkeit einer Initiative sollten jenen für deren Durchsetzbarkeit nach einer Annahme angepasst werden. Initiativen wären entsprechend dann für ungültig zu erklären, wenn sie verbrieften Menschenrechten widersprächen, damit auch unserem eigenen Verfassungsverständnis. Dies wäre keineswegs eine Entmündigung des Volkes. Entmündigt ist das Volk vielmehr heute, wo angenommene Initiativen nicht einmal wirklich durchgesetzt werden können, eben weil sie dem Völkerrecht widersprechen. Im Falle der Verwahrungsinitiative hat das auch der damalige Bundesrat Blocher nicht anders gesehen. Die jetzige Ausführungsgesetzgebung entspricht keineswegs dem Initiativtext, aus Rücksicht auf die EMRK mussten Einschränkungen vorgenommen werden, plötzlich musste Blocher in der Arena gegen die Initianten antreten. Es war übrigens vor vier Jahren, anlässlich einer der schlechtest gesehenen Arenas, weil am gleichen Abend die Schweiz an der WM in Deutschland gegen Südkorea spielte und – die Achtelsfinals erreichte. Ja, warum sagen eigentlich alle, Hitzfeld sei besser als Kuhn? |
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Kommentare von Lesern zum Artikel
[ Neuen Kommentar verfassen ] 54%(13 Stimmen) |
Hans P. Grimm sagte Mai 2011 Grundrechtschutz ist Minderheitenschutz Ob dies noch gilt, wenn wir Schweizer den mal hier in der Minderheit sind? Mit Sicherheit nicht! Darum währe es ehrlicher zu sagen: "Grundrechtschutz ist alles Nichtschweizerische." |
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peter frei sagte April 2011 Noch etwas für die Multikultigeilen Politiker! Wieder marschieren in London Muslime Skandierend “USA go to hell, UK go to hell!“ – weiters Rufe nach der Scharia, die sie auf der ganzen Welt einführen wollen! Siehe… Der Islam zeigt sein Gesicht – und unsere Medien blenden folgende Bilder aus: Hier noch den Link http://www.youtube.com/watch?v=zF1Io_KHKwk aber das sind doch nur EINZELFÄLLE, oder? |
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peter frei sagte April 2011 Es ist eine Frage des Ausmaßes. Wenn eine kleine Gruppe von Menschen die Demokratie in ihrem Land umgeht und anfängt, der Öffentlichkeit ihre Gesetze aufzuzwingen, nennt man das einen Staatsstreich. Wenn man dasselbe mit einem ganzen Kontinent tut, dann nennt man das Europäische Union (oder später EURABIA). |
67%(15 Stimmen) |
Franziska Keller sagte April 2011 Eigentlich ist in jedem Land dieser Erde - ob nun demokratisch abgestimmt wird oder nicht - die grösste Partei immer das Volk! Wenn man das Volk allzu lange unter Druck setzt, manipuliert, ihm die Rechte immer stärker zu beschneiden versucht, es verachtet - dann erinnert sich das Volk daran, dass es unheimlich viel bewegen kann, wenn es sich zusammen tut (um nicht drohend zu sagen: zusammenrottet). Wie sowas ungefähr aussieht, können wir zur Zeit bequem beobachten. Herr Vischer, Ihr ewiges pochen auf EMRK, Völkerrechte ist lächerlich, weil diese Institutionen schon länger zum blossen Manipulationsargument verkommen sind und ihren Daseinszweck nicht mehr erfüllen. Die Wähler wissen das. |
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peter frei sagte April 2011 Die Grüne-Linke ist geprägt durch Selbsthaß auf Ihre eigene Kultur, Selbstverachtung und von einem „positiven“ Rassismus,die dem aggressiven politischen Islam nichts entgegenzusetzen hat. Desweiteren fällt diese auf durch einen widerlichen Antiamerikanismus und Antizionismus. All die Werte die diese einmal vertreten hat, werden durch falsch verstandene Toleranz und islamischer Multikulti Kuschel Politik aufgegeben. |
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Kurt Nünlist sagte März 2011 Guten Tag Herr Vischer Nur mal eine Frage, darf eine Mehrheit einer Minderheit sagen, dass sie nicht mehr rauchen darf? Obwohl diese mehr Steuern zahlt, dafür die AHV fast nicht belastet und das Gesundheitswesen weit weniger belastet, als nicht Raucher. Weit weniger, sie sterben nämlich frühzeitig und haben nicht noch zuerst viermal einen Service gemacht, alle Gelenke ausgewechselt usw. Gesund sterben auch Nichtraucher nicht. Ich werde von einer Mehrheit unterdrückt, was meine Hunde anbelangt. Haben sie da schon mal was unternommen dagegen? Schaut mein Hund böse, muss er zum Test. Mein Hund darf nicht andere Tiere und Menschen belästigen, umgekehrt gibt es kein Gesetz und mein Hund haftet kausal, das heisst immer, auch wenn nach vernünftigem Menschenverstand er gar nichts dafür kann. Was machen sie da gegen diese Diskriminierung? Zudem ist es nicht ganz glaubhaft, wenn sie sich für den Islam einsetzen und den Katholiken bei jeder Gelegenheit eines auswischen. Dieses Gesetz kam, weil man über den Bund einer Gemeinde was aufzwingen wollte, was diese Gemeinde nicht wollte. Mir ist doch gleich, ob es in Zürich ein Minarett gibt. Wenn es die Bevölkerung vor Ort nicht stört, so stört es mich auch nicht. Was mich stört ist, wenn man über das Bundesgericht etwas durchboxen muss, was eine Gemeinde nicht will. Wenn Saas Fee kein Minarett will, dann will es keines und wenn man es übers Bundesgericht trotzdem durchboxen muss, so muss man die Gesetzgebung ändern, so dass der Bund die Gemeinden nicht terrorisieren kann. Besser wäre natürlich, das wäre auf Gemeindebasis geregelt und nicht schweizweit. Die Menschenrechte werden missbraucht um Politik zu machen und es wird immer wie mehr rein gepackt. Dabei werden heikle Themen, wie Steinigungen, Zwangsehen usw. nicht angepackt. Kein Schutz für Menschen, sondern nur Politik. So werden die Menschenrechte zur Bedeutungslosigkeit. |
82%(11 Stimmen) |
Hans P. Grimm sagte März 2011 Dani Vischer kann jetzt, in fortsetzung seiner Übetrzeugung die Familie Gaddafi vor dem int. Gerichtshof verteidigen, sie gehören auch zur unterdrückten Minderheit nicht nur in Libyen auch in der Schweiz. Sind wir doch so untollerant und tollerieren das Abschlagen von Angestellten nicht! Wie kann man mit Minderheiten so umgehen! Es ist unverzeihlich, dass wir allen Menschen die körperliche unversehrtheit zugestehen, dies ist eine Verletzung von prügelnden Terroristen-Minderheiten! |
90%(20 Stimmen) |
Stephan Hertig sagte Dezember 2010 minderheitenschutz sollte nochmals neu definiert werden. denn langsam aber sicher sind die einheimischen in der minderheit. aber wer sich dagegen wehrt wird sofort als rassist abgestmpelt. die seiten haben gewechselt, von den ehemaligen diskriminierten zu den jägern. nur dummerweise merken die feinen politiker sowas nicht, denn sie leben ja in ihrer eigenen gesellschaft. es ist eine frage der zeit bis der widerstand klare formen abzeichnet. |
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Anton Keller sagte Juli 2010 Es ist nicht verboten im Schweizerischen Recht die für die Schweiz verbindlichen Bestimmungen aufzunehmen. Dann ist klar, was in der Schweiz gilt. Ein fremdbestimmtes Recht als vorranging gegenüber der Verfassung zu erklären kann nicht im Interesse des Volkes sein. |
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Patrick Vögelin sagte Juli 2010 Grundsätzlich ist es doch so das Grundrechte eingehalten sollten was von den rechten immer wieder beschnitten wird das hat schon mit der Minarett Initiative angefangen und dann werden auch nur linke und Mwnschenrechts Organisationen ausspioniert und fichiert also das muss was pasieren |
86%(22 Stimmen) |
Ulrich Caprez sagte Juli 2010 Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnern des vom Europarat 1995 verabschiedeten Rahmenabkommens zum Schutz von Minderheiten. Offiziell Minderheiten in der Schweiz waren bis anhin diejenigen „deren Angehörige die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen, alte, solide und dauerhafte Bindungen zur Schweiz unterhalten und vom Willen getragen werden, gemeinsam zu bewahren, was ihre Identität ausmacht, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache.“ Grundsätzlich galt in der CH das Territorialitätsprinzip und in der politischen Wirklichkeit waren mit Minderheit vor allem die Rätoromanisch Sprechenden gemeint. Die Roma und Jenischen nicht. Die schweizerischen NGO kritisierten in ihrer Stellungnahme zum ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens diese Beschränkungen des Anwendungsbereichs des Abkommens auf „traditionelle“ Minderheiten als willkürlich und wenig zukunftstauglich. So führt ihrer Ansicht nach, die schweizerische Definition unter anderem zur Nicht-Berücksichtigung der wachsenden Gemeinschaft von Muslimen schweizerischer Nationalität. Der beratende Ausschuss (des Europarats) hielt zuhanden des Europarats explizit fest, dass es für die Schweiz möglich wäre, Angehörige von Gruppen (evtl. einschliesslich von Ausländern/-innen), welche die Schweiz bisher als nicht vom Übereinkommen geschützt erachtet, artikelweise in den Anwendungsbereich des Rahmenübereinkommens einzubeziehen. Gemäss dem Ausschuss sollten die Schweizer Behörden die Frage des Einschlusses neuer Minderheiten im Einvernehmen mit den Betroffenen prüfen. Damit stellen sich Fragen. Nämlich wer kann Minderheitenschutz beanspruchen und wer bestimmt, was eine Minderheit ausmacht. Eine verbindliche Definition des Europarats, was genau eine nationale Minderheit ist, gibt es nämlich nicht. Meine eine Tochter gehörte mit ihrer Vatersprache Deutsch, trotz ihrer Vorfahren mütterlicherseits aus dem Kaukasus und dem mittleren Osten in ihrer Primarschule mit Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten, Rassen, Ethnien und Religionen zumindest anfangs zur Deutsch sprechenden Minderheit. Nahtlos schliesst sich somit die Frage an, welches Interesse soll wie und durch was geschützt werden. Um beim Beispiel zu bleiben, sollte meine Tochter sich wider erwarten, entscheiden zum religiösen Bekenntnis ihrer Vorfahren mütterlicherseits zu konvertieren, könnte sie dann speziellen Schutz beanspruchen, obwohl in ihrer Primarschule wohl kein religiöses Bekenntnis minorisiert, bzw. prädominant war? Grundsätzlich geht es um die Frage, ob über die von der BV garantierten Rechte des Individuums, auf freie Religionsausübung, hinaus, auch eine Pflicht erwächst, für jede Gruppierung auch alle Voraussetzungen zu schaffen, die diese Gruppierung für die Ausübung ihres Bekenntnisses oder ihres Lebens als Minderheit als unabdingbar erachtet. Bis anhin war die Ansicht diejenige, dass es primär Sache der betreffenden religiösen Gruppierung oder der betreffenden Minderheit ist, diese Voraussetzungen selbst zu schaffen. Sämtliche Kirchen der katholischen Kirche in Zürich entstanden vor ihrer Anerkennung als Staatskirche und wurden somit nicht durch die Kirchensteuer finanziert. Auch der Jesuitenartikel in der damaligen BV, gab mehr in den Vorlesungen zur BV, als in der Praxis Anlass zur Beanstandung. Ebenso wurden und werden die jüdischen Friedhöfe, durch die Angehörigen der jüdischen Gemeinde finanziert. Um es hier klar zu sagen, ich habe nicht für die “Minarettinitiative“ gestimmt. Ich habe nichts gegen Moscheen, ob mit oder ohne Minarett, und ebenso wenig gegen islamische Friedhöfe oder die Anerkennung des Islam als Staatsreligion. Nur bin ich der Auffassung, dass es primär Sache der Muslime selbst ist, sich entsprechend zu verfassen und Regelungen für islamische Gruppierungen, die innerhalb der muslimischen Religionsgemeinschaft eine Minorität bilden, (Schiten, Aleviten usw.) zu finden. Ich komme nämlich nicht um den Eindruck herum, dass es den Muslimen selbst nicht ganz bewusst ist, dass sie in der Öffentlichkeit als Gemeinschaft oft wenig kohärent und fassbar wirken und ein klares und unzweideutiges Bekenntnis ihrerseits zu Grundwerten, wie bspw. der Gleichheit der Frau und der Freiheit des Individuums ein anderes Bekenntnis oder ungläubig zu sein, unabdingbar sind. Zur Frage, ob eine Initiative auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden muss, ergibt sich, dass das höchstens im Rahmen einer Verfassungsgerichtsbarkeit, wie sie bei unserem nördlichen Nachbarn existiert, geschehen könnte. Dieser Gerichtsbarkeit müssten dann nicht nur Initiativen, sondern sämtliche Gesetze und Verordnungen unterstehen. Ob eine solche Verfassungsgerichtsbarkeit wünschbar ist, bezweifle ich aufgrund des Deutschen Beispiels. Auch VerfassungsrichterInnen sind nicht frei von politischen Tendenzen. . |
67%(33 Stimmen) |
Marc Meier sagte Juni 2010 Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, die momentane Lage ist unhaltbar. Aber Initiativen schon im Vorfeld als ungültig zu erklären würde bedeuten dass man unserem Volk die Stimme verwehrt. Wenn eine Initiative einem anderen Verfassungsartikel widerspricht, muss entweder die Initiative abgeschwächt werden oder mit der Initiative der widersprüchliche Verfassungsartikel entfernt werden. Diese Option sollte man dem Intiativkomitee auf jeden Fall überlassen. Ob nun ungültig erklären oder Intitiave verändern, ein Problem bleibt: Wer kann darüber entscheiden ob diese Widersprüchlichkeit wirklich vorhanden ist? Wie kann man verhindern dass Intitiaven aus politischen Gründen als ungültig erklärt werden? Ich bin der Meinung, die Gefahr, dass ein Gericht oder eine Kommision dem Volk über Ungültigkeitserklärungen das Recht auf Intitativen nehmen könnte ist einfach zu gross. |
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