Dass der Sozialstaat Schweiz gescheitert sei, ist das erschreckende Fazit des neuen Buches "Sackgasse Sozialstaat" des liberalen Instituts Zürich. Ich bin gegenteiliger Meinung, er ist ein Erfolgsmodell. Die hohe Lebensqualität, die soziale Sicherheit, der Arbeitsfrieden, die Kriminalitätsrate, Arbeitslosenziffern und Sozialhilfequoten tragen bei zu den Rahmenbedingungen für eine prosperierende Volkswirtschaft.
Der Sozialstaat Schweiz wurde im letzten Jahrhundert aufgebaut mit einem gesellschaftlichen Verständnis der Solidarität mit den Menschen, die aus irgendwelchen Gründen auf der Schattenseite des Lebens standen. Die Gesamtarchitektur der sozialen Sicherung gewährleistet weitestgehend bis heute das, was sich das Schweizer Volk in die Bundesverfassung geschrieben hat mit dem Art.12 Recht auf Hilfe in Notlagen. Auch der Leitsatz „die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“ ist nicht sozialromantisch, sondern steht so in der Präambel unserer Verfassung. Doch wer bekennt sich noch zu diesem hehren Satz? Seit dem Milleniumswechsel wird der Sozialstaat in Frage gestellt. Von den Scheininvaliden über die Sozialschmarotzer wurden bald alle mal unter Generalverdacht des Missbrauchs gestellt, die Zuschüsse von der öffentlichen Hand beziehen. Der schlanke Staat ist das Ziel, und das heisst möglichst tiefe Staatsquoten und folgedessen Überprüfung und Reduktion der staatlichen Leistungen, die seinen Haushalt belasten oder mit Lohnnebenkosten die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft gefährden. Diese Strategie ist auch richtig für die Erhaltung gesunder Sozialwerke. Aber dort wo Hilfe zur Selbsthilfe nötig ist, dort wo Menschen nicht leisten können aus eigener Kraft, dort ist Unterstützung zu leisten, und sonst müssen wir uns eine andere Verfassung geben. Dass man immer wieder anzupassen und zu optimieren hat, schlechte Anreize korrigieren und Schlupflöcher stopfen muss, wo die Hilfssysteme unterwandert werden, soziodemographische Veränderungen zu integrieren sucht, das ist eine ständige Aufgabe der Verantwortungsträger bei Gemeinden, Kantonen und Bund, die die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen im Auftrag des Volkes. Von Scheitern kann also keine Rede sein, was nicht heisst, dass nicht Reformbedarf besteht und die Zivilgesellschaft gefordert ist, zu ihren sozialpolitischen Grundsätzen Stellung zu nehmen und sie zu diskutieren.




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