Wir haben in den letzten Tagen die Unterschriftensammlung für die Durchsetzungs-Initiative gestartet und damit einen Beschluss der SVP-Delegiertenversammlung vom vergangenen Herbst in die Tat umgesetzt. Dass wir dieses Vorgehen wählen mussten, ist einmalig. Denn das hat es noch nie gegeben:
- Am 28. November 2010 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eine Mehrheit der Kantone klar und deutlich der Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer zugestimmt.
- 1 1⁄2 Jahre brauchte Bundesbern in der Folge, um eine Umsetzungsvorlage für den neuen Verfassungsartikel in die Vernehmlassung zu schicken.
- Die vom Bundesrat dabei favorisierte Vorlage widerspricht dem Volkswillen eklatant, indem sie auf dem von Volk und Kantonen abgelehnten Gegenentwurf aufbaut.
- Die Behörden sabotieren und verschleppen offensichtlich die Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer und verhindern so mehr Sicherheit für alle vor Kriminalität und Gewaltverbrechen. 2011 waren erstmals mehr als 50% der Täter, die gegen das Strafgesetzbuch verstiessen, Ausländer (inklusive Asylbewerber und Kriminaltouristen).
Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger das Heft selber in die Hand nehmen und der Politik den Weg weisen, damit der Volkswille endlich ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Wir legen mit der Durchsetzungsinitiative eine Verfassungsbestimmung vor, die eine direkte Umsetzung der vom Volk 2010 an- genommenen Ausschaffungsinitiative zur Folge hat:
- Diese neue Volksinitiative umfasst besonders schwere Delikte (zum Beispiel Mord, Raub, Vergewaltigung etc.), die zu einer sofortigen, automatischen Ausschaffung führen. Bei Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (zum Beispiel Raufhandel, Gewalt gegen Behörden etc.), soll es zu einer Ausschaffung kommen, wenn der entsprechende Täter bereits vorbestraft war.
- Liegt ein Ausweisungsgrund im Sinne der neuen Verfassungsbestimmung vor, ist es im öffentlichen Interesse, dass der betreffende Straftäter die Schweiz automatisch verlassen muss.
Das Ziel der Durchsetzungsinitiative ist es, die unhaltbaren Zustände im Bereich der Ausländerkriminalität zu verbessern: Wir wollen mehr Sicherheit schaffen, die Verfahren straffen und die Gerichtspraxis verschärfen. Wird der Ausschaffungsartikel in der Bundesverfassung konsequent durchgesetzt, müssen über 16‘000 ausländische Straftäter pro Jahr die Schweiz verlassen. Davon haben 8‘000 keine Aufenthaltsberechtigung in unserem Land, sind also illegal hier. Dies zeigt: Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist dringender denn je.
Wer hier Gast ist, hat sich in erster Linie selber um seine Integration zu bemühen. Er hat die Verantwortung für sich und seine Familienangehörigen nach bestem Wissen und Gewissen zu tragen, die schweizerische Rechtsordnung zu beachten und unsere Sitten und Gebräuche zu respektieren. Wer sich nicht an diesen Grundsatz hält, muss die Schweiz verlassen!
Unterschreiben Sie jetzt die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer - für mehr Sicherheit in der Schweiz. Und nicht zuletzt auch aus Respekt gegenüber unserer direkten Demokratie. Es ist höchste Zeit, den Volkswillen und damit die Regeln unseres Landes wieder durchzusetzen.


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