Zu den Dollarkäufen des Ehepaars Hildebrand gibt es Fakten und Vermutungen.
Fakt ist: Der Nationalbankpräsident hat auf eigene Rechnung zu verschiedenen Zeiten Dollar gekauf und verkauft. Fakt ist, dies war erlaubt. Glaubhaft ist, der Nationalbankpräsident und seine Gattin hatten in der Regel zu rund 50% ihr Vermögen in Dollar angelegt. Fakt ist, bis zur erfolgreichen Schwächung des Schweizerfrankens im September hat das offensichtlich niemanden gross interessiert. Fakt ist, das Bankgeheimnis und die Ehre des Nationalbankpräsidenten und seiner Gattin wurden so schwerwiegend verletzt, dass der Nationalbankpräsident zurückgetreten ist.
Fakt ist, drei Wochen vor der erfolgreichen und spektakulären Schwächung des Frankens auf Fr. 1,20 zum € hat Kaisha Hildebrand Dollars gekauft. Fakt ist, der Nationalbankpräsident hat dies dem Rechtsdienst gemeldet und den persönlichen Bankberater offensichtlich ermahnt, die Richtlinien zu beachten und ihn in Zukunkt zu konsultieren.
Unklarheiten
Im Antwortmail auf diese Ermahnung schreibt der Berater: «I also remember you saying in your yesterday’s conversation that if Kaisha wants to increase the USD exposure then it is fine with you.» Wie soll man das werten: eine Meinungsänderung auf Seiten des Nationalbankpräsidenten, nachdem er vom Umfang der Transaktion seiner Frau erfahren hat? ein Missverständnis? eine Schutzbehauptung des kritisierten Beraters? Wir wissen es nicht. Ist dieses Mail nun belastend oder entlastend? – Jedes Gericht würde aus diesem Mail schliessen, dass es als Beweis zu nichts taugt.
Verfehlte Kritik
Die Kritiker von Hildebrand tun nun so, als ob das Ehepaar Hildebrand ihre Dollarpositionen erhöht hätten, um von den anstehenden Währungsinterventionen der Natioalbank zu profitieren. Ja, ging den irgend jemand von uns vor dem September 2011 davon aus, die Nationalbank sei: 1. In der Lage zu einer entsprechenden Interventione und 2. Habe hierzu den notwendigen politischen Rückhalt? – Mit Bestimmtheit nein: Denn andernfalls wäre der €-Kurs bereits im August bei Fr. 1.20 gelegen. Denn dass die Schweizer Wirtschaft einen €-Kurs von minimal 1.40 wünscht und die Nationalbank Wege sucht, dies zu erreichen, das ist bekannt. Der Nationalbankpräsident hat hier schlicht gar kein Insiderwissen, weil am Räderwerk der Devisenkurse viel zu viel Leute drehen. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass der Bankrat der Nationelbank keine Regeln erlassen hat. Das jetzt solche verlangt werden ist logisch und möglicherweise auch richtig. Im Nachhinein sind wir jetzt vielleicht schlauer, vielleich überreagieren wir auch nur.
Zusammenfassend: Alle Vorwürfe an das Ehepaar Hildebrand, den Bankrat und den Bundesrat sind haltlos. In Schutz nehmen möchte ich aber auch die Whistleblower und die anderen Mitwirkenden, soweit sie das vermutete Fehlverhalten intern besprochen und den Bundesrat (immerhin das Aufsichtsgremium) über die Feststellungen neutral informiert haben.
Untollerierbar und verwerflich finde ich die anschliessende öffentliche Polemik.
Nachträgliche Betrachtung, (23. Januar 2012)
Seit ich diesen Blogbeitrag geschrieben habe ist einige Zeit vergangen. Die Strafuntersuchungen laufen. Gefordert wird auch eine parlamentarische Untersuchung. Diese fände ich auch wichtig.
Eine parlamentarische, weil die heftigsten Kritiker dem Bundesrat als Aufsichtsgremium nicht trauen.
Bezüglich dem Verhalten des Ehepaars Hildebrand stehen sich zwei Thesen gegenüber.
These «Insiderhandel»: Hildebrand habe Insiderwissen ausgenutzt und der Nationalbankpräsident habe so sein Einkommen aufgebessert.
These «Normal Vermögensanlage»: Hildebrands hätten ihr Vermögen im Rahmen des Reglementes normal verwaltet und nicht von Insiderwissen profitiert.
Ich gehe davon aus, dass eine von einer PUK eingesetzte unabhängige externe Prüfstelle in der Lage ist, die Performance des Ehepaar Hildebrands auf dem Hintergrund der behaupteten Anlagestrategie zu prüfen. Ist die Performance überdurchschnittlich? Falls ja: Ist dies durch das Timing der Devisenkäufe und der Käufe und Verkäufe von schweizer Aktien vor wichtigen Nationalbankentscheiden zu erklären?
Falls sich die These des Insiderhandels bewahrheiten sollte, so bin ich der Meinung, P. Hildebrand müsste auf die einjährige Lohnfortzahlung verzichten und den durch die Transaktionen erzielten Gewinn abgeben. Dies ist rechtlich wahrscheinlich nicht durchsetzbar, aber moralisch einforderbar. Und um Moral geht es ja in diesem Fall.



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