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Kirchensteuer für juristische Personen - ein alter Zopf!

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Ein Re­stau­rant, des­sen In­ha­ber Mus­lim ist, das je­doch Kir­chen­steu­ern an die christ­li­che Glau­bens­ge­mein­sch​aft ab­lie­fert? Un­lo­gisch? Vermutlich, aber es existiert in den Kantonen, die eine Kir­chen­steu­er­pfli​cht für Un­ter­neh­men ken­nen. In ei­ni­gen Kan­to­nen sind Un­ter­neh­men, also ju­ris­ti­sche Per­so­nen, nach wie vor kirchensteuerpflichti​g.

Die Frage kommt von Zeit zu Zeit auf das politische Parkett. Die Jungfreisinnigen der Kantone Graubünden und Zürich greifen die Frage mittels Volksinitiative auf. Wie die Jungfreisinnigen Zürich argumentieren, sind Firmen gewöhnlich religiös neutral. Sie können, anders als natürliche Personen, auch nicht aus der Kirche austreten und sich damit von der Steuerpflicht befreien. Auch können Firmen weder Kultuszwecken nachgehen, noch ein Stimmrecht innerhalb der Kirchgemeinde ausüben. Die Firmen können damit nicht über die Verwendung der Steuern befinden, weshalb es sachfremd ist, sie zu besteuern. Ein besonderes Ärgernis stellt die Kirchensteuer für Kleinunternehmen dar: Wenn der Haupt- oder Alleinaktionär eines KMU Kirchenmitglied ist, wird er faktisch doppelt besteuert!

Befürwort​er der Kirchensteuer für Unternehmen argumentieren oft, dass die Kirche mit den Steuergeldern gemeinnützige Projekte finanziere und damit der Gesellschaft diene. Niemand bestreitet, dass die Kirche Dienste für das Gemeinwohl erbringt. Aber weshalb sind diese über Firmensteuern zu berappen? Gäbe es nicht alternative, transparentere Finanzierungsmodelle für die zu erbringenden Leistungen? Und müssen diese Leistungen zwingend von der Kirche erbracht werden? Vielleicht würde beispielsweise der Sektor „Jugendarbeit“ von einer anderen Organisation effizienter abgedeckt? Bekanntlich kennen einige Kantone keine Kirchensteuer für juristische Personen (mehr). Es wäre mir neu, dass es in diesen Kantonen um das Gemeinwohl schlechter steht als in anderen Kantonen.

 


Kommentare von Lesern zum Artikel

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47%
(15 Stimmen)
Walter Wobmann sagte Juli 2011

Es ist überhaupt nicht unlogisch, Fr. Mäder!

Würde ich in einem islamischen Land Wohnsitz nehmen, müsste ich auch über Steuern (ob`s mir passt oder nicht) Beiträge an Moscheen und islamische Kultureinrichtungen entrichten! Warum soll hier in einem christlich- Land ein muslimischer Restaurants- Inhaber nicht auch das Selbe tun müssen?
Wenn er es nicht will, hat er ja die Möglichkeit, in sein islamisches Land zurückzukehren. Dort finanziert er dann ausschliesslich islamische Projekte.

Wir sind nun mal kein neutralisiert- atheistisches Land!
Oder müssen wir etwa, wegen einer verfehlten Einwanderungspolitik unsere christliche Identität aufgeben und den Moslems den roten Teppich auslegen?
Glauben Sie, die machen das dann in ihren Ländern auch so?


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75%
(20 Stimmen)
Hans P. Grimm sagte Juli 2011

Die Trennung von Kirche und Staat ist überfällig.

Alle Religions-, bzw. Kirchenverbände sollen sich als Verein mit Mitglieder konstitutieren. Basta!


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42%
(12 Stimmen)
Hans Arnold sagte Juli 2011

Vollständig richtig Frau Mäder, hier wird bezahlt und keine Instanz sorgt sich um die Effizienz der Leistungserbringung. Kirchgemeindeverwaltu​ngen administrieren Liegenschaften, finanzieren vor allem sich selber und gehen davon aus, dass sie der Kirche in ihr Kerngeschäft dreinschwatzen dürfen, weil sie Geld verwalten. Auf dutzenden von Kanälen werden Sachen finanziert, die nur von einer kleinen Minderheit, unbeaufsichtigter Parteienvertreter bestimmt werden. Kirchgemeindeversamml​ungen setzen sich in der Tat zusammen aus dem Kirchgemeinderat und allenfalls noch ein paar Zugewandten.

Doch:​ ersatzlose Streichung dieser Leistungen beinhaltet Risiken, die nicht unbedacht eingegangen werden sollten. Deshalb wäre ein Zwischenschritt angebracht, nämlich die schnelle Einführung einer Mandatssteuer und das sehr schnell. Es ist ungerecht, dass sich heute fast 60% der Bevölkerung um eine Abgabe drücken, von der sie ebenfalls (angeblich)profitiere​n. Dieser Anteil Verweigerer steigt und am Schluss haben wir die groteske Situation, dass nur noch juristische Personen "Religion, Kirche betgreiben".


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73%
(15 Stimmen)
Rudolf Mohler sagte Juli 2011

Der Beitrag von Brenda Mäder nimmt sich eines Themas an, das eigentlich schon längst hinter uns liegen sollte. In der Zeit des säkularisierten Staates sollte die Trennung von Kirche und Staat schon längst überall vollzogen sein. Und damit würde der Wegfall dieser anachronistischen Besteuerung von juristischen Personen automatisch eintreten. Es ist anzumerken, daß nicht nur Firmen mit der Kirchensteuer überzogen sind; es sind sämtliche juristischen Personen davon betroffen. Das führt unter anderem zu folgendem Widersinn: Auch steuerpflichtige juristische Personen, die sich dem Gemeinwohl widmen, zahlen also Kirchensteuer, weil u.a. die Kirchen Leistungen für das Gemeinwohl erbringen... Da bleiben einem wirklich nur noch die paar Pünktchen am Satzende.

In der Sache unterstütze ich das Anliegen von Brenda Mäder. Die wesentlichen Argumente sind in ihrem Beitrag enthalten. Doch an erster Stelle steht für mich das calvinistisch strenge Postulat der Trennung von Kirche und Staat.

In ihrem Beitrag hat Brenda Mäder aber zwei Gedanken eingebracht, die so nicht zulässig sind:

>>> Das Argument "Auch können Firmen ..., noch ein Stimmrecht innerhalb der Kirchgemeinde ausüben." müßte logischerweise in gleichem Maße für alle Arten von Besteuerung in unserem Lande gelten. Auch Mäder hat noch nie eine juristische Person an der Gemeindeversammlung oder beim Urnengang angetroffen!

>>> Die Frage "Vielleicht würde beispielsweise der Sektor „Jugendarbeit“ von einer anderen Organisation effizienter abgedeckt?" wirkt beinahe schon diffamierend. Wer jahrelang engagiert auf der kommunalpolitischen Ebene tätig war, weiß, wieviel Kirchgemeinden im sozialen Bereich leisten. Das leisten sie in aller Regel still und wirksam. Es steht nicht zu erwarten, daß eine Verlagerung solcher Aufgaben von den Kirchgemeinden hin zu andern Trägerschaften oder gar zur Öffentlichen Hand im Mitteleinsatz oder in der erzielten Wirkung effizienter würde.


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