Mit der Wahl von Alain Berset (SP) in den Bundesrat, dem ihm zugeteilten Departement des Inneren, hat nun wieder dieselbe Partei das Sagen, wenn es um unsere Sozialversicherungen geht, die damals das neue KVG eingeläutet hat, ein Sozialversicherungsgesetz, das uns heute viel Sorge bereitet.
Zu meiner Tournée à travers la campagne der Krankenkassen verwende ich einiges an Zahlenmaterial, das ich auf Anfrage vom Bundesamt für Statistik freundlicherweise zur Verfügung gestellt bekam.
Bis ende 1995 waren die Krankenkassen unter dem damaligen KUVG (Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) sowohl in der Grundversicherung, als auch in den Zusatzversicherungen dem Sozialversicherungsgesetz und somit dem Bundesamt für Sozialversicherungen unterstellt.
Das KUVG wurde 1912 ins Leben gerufen und die Revision dessen per 1.1.1964 in Kraft gesetzt.
In der Grundversicherung haben die Krankenkassen - im Gesammtschweizerischen Durchschnitt - in den Jahren 1990 bis 1995 folgende Monatsprämien erhoben:
ab 1.1.1990 Fr. 84.30
ab 1.7.1992 Fr. 95.90
ab 1.1.1993 Fr. 105.95
ab 1.1.1995 Fr. 106.50
Die damaligen Prämienerhöhungen waren moderat.
Gründe dafür waren:
Die Subventionierungen durch Bund und Kantone waren weit höher als heute.
Die Krankenkassen (ein gewinnorientiertes Arbeiten war durch das damalige KUVG verboten) haben die Gewinne aus den Zusatzversicherungen zur Quersubventionierung der Grundversicherung heran ziehen können.
Die aus der Grundversicherung zu bezahlenden Pflichtleistungen waren durch das Gesetz reglementiert, haben allerdings freiwillige Leistungen (Brillenbeiträge, Beiträge an Nichtpflichtleistungen ect.) zu gelassen die wohl einzigen Möglichkeiten der Krankenkassen sich gegenseitig Wettbewerb zu machen.
Im Jahre 1994 wurde das von der SP und ihrer damaligen Bundesrätin Frau Ruth Dreifuss lancierte, neue KVG (Krankenversicheungsgesetz) durch eine Volksabstimmung mit 51,8% knapp angenommen. Im Vorfeld der Abstimmung wurde dem Volk von Frau Dreifuss weis gemacht, die Prämien würden sich generell senken. Ein Versprechen, das nicht eingehalten werden konnte.
Folgende Zahlen zu den Prämienerhöhungen in der Grundversicherung (Bezug immer auf die Erwachsenenstufe ab Alter 26 J. und immer als gesamtschweizerischer Durchschnitt) liegen vor:
ab 1.1.1996 Fr. 173.10 (das ist eine Erhöhung um 61.5% gegenüber dem Vorjahr.
Ich unterlasse es an dieser Stelle, sämtliche Jahre aufzulisten und beschränke mich auf einige Zwischenschritte mit Angabe der Prämienentwicklung in % zu 1995:
ab 1.1.2000 Fr. 211.70 Erhöhung seit 1.1.1995 = 198.77%
ab 1.1.2005 Fr. 290.20 Erhöhung seit 1.1.1995 = 272.48%
ab 1.1.2008 Fr. 314.60 Erhöhung seit 1.1.1995 = 295.39%
ab 1.1.2010 Fr. 351.10 Erhöhung seit 1.1.1995 = 392.67%
ab 1.1.2012 Fr 382.00 Erhöhung seit 1.1.1995 = 358.68%
Die Gründe für diese enorme Prämiensteigerung um 358% innerhalb von 16 Jahren können nixht nur der Kostenentwicklung des Gesundheitswesen im Leistungsbereich zugeschrieben werden, obwohl auch hier die Zeit nicht still gestanden ist.
Lagen die Gesamtkosten im Gesundheitswesen im Jahr 1995 noch bei Fr. 35‘759,4 Mio.,
so sind sie bis zum Jahr 2008 auf Fr. 58‘453.4 Mio., um Fr. 22‘694 Mio. angestiegen, einer Kostenentwicklung von 163.46%.
Vergleichen wir die Kostenentwicklung mit der Prämienentwicklung (bis 2008), sehen wir, dass die Prämien unverhältnismässig höher gestiegen sind, als die Kosten.
Dies ist auf verschiedene Gründe zurück zu führen, alle detailliert anzuführen, würde diesen Blog sprengen:
Weniger Subventionen von Kanton und Bund an die Krankenkassen
Ausbau Leistungen aus der Grundversicherung
Mehr Leistungsangebote durch die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler ect. ect.) Ich denke hier beispielsweise daran dass in der Diagnostik an Stelle der früher üblichen Röntgendiagnose heute viel mehr die wesentlich teureren Computertomographen (CT) und die Magnetresonanz (MRI) eingesetzt werden.
Scharfe Trennung der Grundversicherung von den Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung untersteht dem Sozialversicherungsgesetz KVG und muss von allen Kassen in jedem Leistungsbereich gleich und strickte eingehalten werden. Gewinnorientiertes Arbeiten ist untersagt, währenddessen die Zusatzversicherungen unter dem Privatversicherungsrecht VVG, stehen, was bedeutet, dass jede Kasse diese sowohl in Leistung, Prämien und Ausschluss hoher Risiken, frei ist.
Die Kassen haben in den Zusatzversicherungen das Recht, diese in Aktiengesellschaften oder Genossenschaften zu organisieren, Gewinne zu erwirtschaften und Dividenden aus zu richten. Eine Quersubventionierung der Grundversicherung durch Gewinne in den Zusatzversicherung ist nicht mehr möglich und verboten.
Mögliche Massnahmen zur Kosteneinsparung sind in erster Linie ein Schritt zurück zum alten System unter dem KUVG, das bis zum 31.12.1995 Gültigkeit hatte. Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind wieder unter einem Hut zu vereinen und somit die Quersubventionierung zu ermöglichen und ein Gewinnorientiertes Arbeiten mit Ausschüttung von Dividenden zu verbieten.
Aufgegleist sind auch Fallpauschalen in den Spitälern und Kliniken Was von einigen Kassen allerdings schon vor knapp 20 Jahren mit einzelnen Privatkliniken ausgehandelt wurde, soll künftig für alle Spitäler und Kliniken Gültigkeit haben.
Von Manadged-Care halte ich wenig, dieses System bringt kaum Kosteneinsparungen, dafür den Nachteil für Patienten, ihren Arzt nicht mehr frei wählen zu können. Weshalb, darüber lässt sich gut und gerne ein separater Blog erstellen.
Im Übrigen ist auch dies bereits vorhanden, Vorreiter war die damalige ZOKU-Krankenkasse, die durch Fusion mit OSKA und SBKK zur SWICA wurde und heute 27 Gesundheitszentren à la Manadged-Care ihr Eigen nennt. Idee beim Manadged-Care ist eine Anstellung der Ärzte mit einem Fixlohn. Um allerdings kostensenkende Wirkung zu erreichen, müsste der heutige Ärztetarif (Tarmed) völlig umgebaut und angepasst werden und es wäre ein Schritt hin zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens.
Eine neue Einheitskrankenkasse ist völlig Sinnlos und dürfte zu einem erneuten Prämienschub führen, nur schon deshalb, weil eine eigene, neue Infrastruktur aufgebaut werden müsste. (Es glaubt wohl niemand, dass die heute bestehenden Krankenkassen ihre Infrastruktur für ein solches Projekt zur Verfügung stellen würden).
Ganz abgesehen davon wird ein solches Gebilde schwerfällig und benötigt zudem im genau gleichen Masse Angestellte, Kaderangestellte, Subdirektoren, Vizedirektoren, Regionaldirektoren nebst der Generaldirektion. Denk man dies durch, mit etwas Wissen, wie eine Grossfirma aufgebaut ist, wird man unweigerlich zur gleichen Erkenntnis kommen, wie ich.
Kommt dazu, dass im Bereich der Leistungserbringung alle Kassen dasselbe zu bezahlen oder abzulehnen haben und auf diese Weise die Idee einer Einheitskrankenkasse wenigstens in diesem Bereich bereits existiert.
Wenn Einheitskasse, sollte man lediglich im Bereich Prämien ansetzen und die durch einige Kassen angebotenen Billiglösungen, die es darauf abzielen, junge, gesunde Risiken anderen Kassen abzuwerben, unterbinden. Dieses Vorgehen einzelner Kassen verstösst gegen das Solidaritätsprinzip.
Und all denen, die sich auf das Modell der SUVA beziehen sei gesagt, dass die SUVA nicht die einzige Unfallversicherung der Schweiz ist. Bei SUVA müssen sich Berufsgruppen mit hohem Unfallrisiko (z.B. Bau, Maschinenindustrie ect.) versichern, Berufsgruppen mit kleinem Unfallrisiko (z.B. kaufmännische Gewerbe, Handel ect.) sind der SUVA nicht unterstellt und frei in der Wahl ihres Unfallversicherers.


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