Sie kennen die Situation: Alle Zutaten für den Sonntagsschmaus sind gekauft. Während dem Kochen fällt Ihnen auf, dass Sie eine wichtige Zutat beim Einkauf vergessen haben – die Nachbarin kann Ihnen leider nicht weiterhelfen. Sie möchten also unbedingt diese Zutat noch kaufen gehen. Sei es nun am Sonntag oder am Donnerstag um 20.00 Uhr. Ich für meinen Teil wäre bereit, zu diesen Zeiten/Tagen einen Mehrpreis für ein Produkt zu bezahlen – das müsste ich an der Tankstelle schliesslich auch.
Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten trifft den Zeitgeist. Zwar wage ich die Behauptung, dass die „normalen“ Ladenöffnungszeiten bis 19.00 Uhr ausreichend sind und jede Berufsgattung zum Einkauf kommt. Trotzdem – sollte es sich für den Unternehmer lohnen, sehe ich keinen Grund, weshalb ein Verkaufsgeschäft (nicht nur Tankstellen) zur Unzeit nicht geöffnet haben darf.
Sorgen mache ich mir eher um die Mitarbeiter, welche vor Ausbeutung und Zwängerei zu schützen sind. Dem könnte man mit einem gesetzlich geregelten Überzeitzuschlag entgegenkommen. Mein Vorschlag sieht wie folgt aus (von der Idee her, die Zahlen sind natürlich nicht repräsentativ):
- Vollständige Liberalisierung sämtlicher Einkaufsangebote (nicht nur Tankstellen)
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- Sortiment: Zuschlag von 10% unter der Woche ab 19.30 Uhr sowie Samstags ab 17.00 Uhr
- Sortiment: Zuschlag von 15% am Sonntag
- Mitarbeiter: 75% Überzeitzuschlag unter der Woche ab 19.30 Uhr sowie Samstags ab 17.00 Uhr
- Mitarbeiter: 100% Überzeitzuschlag am Sonntag
Der Kunde, welcher zur Unzeit einkaufen geht, würde somit den Mehrverdienst der Mitarbeiter vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip tragen. Die Preise zu normalen Zeiten wären davon nicht betroffen – im Gegensatz zum Modell Tankstelle. Jeder Unternehmer würde vor der Erweiterung der Öffnungszeiten eine Rentabilitätsrechnung machen. Die Rentabilität bedarf eines gewissen Verkaufsumsatzes, welches nur an guten Lagen generiert werden kann. Es würden also nicht überall 24h-Läden aus dem Boden spriessen. Eine „natürliche Selektion“ durch den Markt wäre der Fall.
Die gesetzlichen Überzeit- und Überstundenartikel müssten zu verbindlichem und definiertem (%-Zuschläge mit Zeitangaben) Recht umgestaltet werden. Dementsprechend ist der Überzeitzuschlag zur Unzeit zwingend und kann durch Vertrag nicht abgeändert werden. Man müsste sich überlegen, ob diese Regelung auf Stufe Gesamtarbeitsvertrag oder auf gesetzlicher, nationaler Ebene durchgesetzt werden sollte.
Ich bin der Ansicht, dass durch den Überzeitzuschlag nicht unbedingt diejenigen Mitarbeiter angesprochen werden, welche tagsüber im Laden arbeiten würden. Ich denke, dass die neu entstehenden Jobs vor allem für Studenten und junge Leute attraktiv sein würden.


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