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Minarettverbot in der Schweiz

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Bis zum heu­ti­gen Datum - 20.01.2012 - ist mir kein Ge­richts­ur­teil be­kannt, das den Volks­ent­scheid über das schwei­ze­ri­sche Mi­na­ret­t-­Ver­bot in Frage ge­stellt oder sogar auf­ge­ho­ben hätte - weder in der Schweiz, noch in Eu­ropa oder sonst­wo.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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80%
(5 Stimmen)
Rainer Selk sagte Januar 2012

Richtig, Herr Mahnler, denn das Gebimmel hatte ja auch die Aufgabe vor Gefahren zu warnen. Dieses Frage wird heute anders gelöst. An die Kirchtürme haben wir uns zwar gewöhnt. Aber es kommt der Punkt, wo die entweder verfallen oder schlicht nicht mehr erhalten werden können.

Allerdings​ und die Frage muss ich wohl stellen. Aus christlicher Sicht sollten die Glocken am Sonntagmorgen im Herzen schlagen. Ist wohl wegen fehlendem Wecker nicht mögilch...., ja und wegen flachem Quatsch, Brei und Polit.-Einflussnahme muss man schliesslich auch nicht in die überladenen Tempel gehen, jedenfalls nicht in solche, bei denen das der Fall ist.

Polit.-Rakete​n, wie Minarette brauchen wir tatsächlich auch nicht!


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71%
(7 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Januar 2012

Zu viel geschrieben. Hauptsache keine religiösen Marterpfähle mehr. Das blöde Kirchengebimmel zu Unzeiten könnte man auch abstellen.


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