Am 11 März wird über die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ abgestimmt. Die Initiative fordert eine radikale Begrenzung des Zweitwohnungsbaus. Würde die Initiative angenommen, hätte dies verheerende Folgen für die Tourismusgemeinden der Schweiz. Nach der Revision des Raumplanungsrechts im letzten Sommer ist das Festhalten an der Initiative nichts als ideologische Zwängerei.
Schon letzten Sommer haben die eidg. Räte die Problematik erkannt und das Raumplanungsrecht im Sinne der Initiative revidiert. Verpflichtet diese Revision doch die Gemeinden wegweisende Massnahmen zur Verbesserung der Situation einzuleiten. Deshalb ist die Initiative klar abzulehnen. Die Ziele des Volksbegehrens sind mit der erwähnten Raumplanungsrevision und wenigen Massnamen wirksam erreichbar. Die Forderungen der Initianten werden den kommunalen und regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Würde doch die die Annahme der Initiative in vielen Gemeinden faktisch zu einem Baustopp führen. Denn immer mehr Familien wollen ihre Ferien in Wohnungen verbringen. Beispielsweise sind im Kanton Graubünden jetzt schon rund 50% der Tourismus-Betten in Wohnungen zu finden.
Das Festhalten an der Initiative erscheint nicht nur als unnötige, sondern vor allem als schädliche, nur noch ideologisch gefärbte Zwängerei.




