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Nur die Ausschaffungsinitiati​ve löst das Problem

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Rund die Hälfte aller Straf­ta­ten wird von Ausländern verübt. Bei schwe­ren De­lik­ten gegen Leib und Leben lag der Ausländeranteil im letz­ten Jahr noch höher: Körperverletzung 54 Pro­zent, Ein­bruch­dieb­stahl 57, Tötungen 59, Ver­ge­wal­ti­gun­gen​ 62, Men­schen­han­del 91 Pro­zent. In un­se­ren Gefängnissen hat­ten im letz­ten Jahr 70,2 Pro­zent einen frem­den Pass. Bezüglich der So­zi­al­werke ist es nicht bes­ser: 44,2 Pro­zent der Sozialhilfebezüger und 34,5 Pro­zent der IV-Rent­ner sind Ausländer. Um die Pro­bleme mit der zu­neh­men­den Ausländerkriminalität​ zu lösen, hat die SVP die Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­tive lan­ciert.

«Muss» statt «kann»

Die Initiative will, dass ein Ausländer sein Aufenthaltsrecht verliert und unser Land verlassen muss, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde wegen eines schweren Delikts oder wenn er missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen hat. Die genannten Tatbestände umschreibt der Gesetzgeber gemäss Initiativtext näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen. Damit ist die Ausschaffungsinitiati​ve vollständiger als der Gegenvorschlag, der die Delikte abschliessend aufzählt.

Mit der Diskussion um die Delikte betreiben die Gegner ohnehin nur Augenwischerei. Denn die genannten Delikte sind die gleichen, die schon heute zu einer Wegweisung führen könnten. Die Betonung liegt auf «könnten», denn das tatsächliche Problem liegt bei der Umsetzung. Heute fällen die kantonalen Migrationsämter Wegweisungsentscheide​ nach eigenem Ermessen. Genau dies wollen wir ändern: Mit der Initiative wird der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer auszuschaffen sind, auf Verfassungsstufe festgehalten. Die bisherige «Kann»-Regelung wird bei schweren Delikten zu zwingendem Recht. Nach Annahme der Initiative haben wir eine klare, schweizweit einheitliche Praxis. Der Gegenvorschlag hingegen ändert gar nichts an der heutigen Praxis, da nach wie vor Verfügungen der kantonalen Ämter erforderlich sind.

Probleme durch Gegenentwurf

Der Gegenentwurf schafft neue Probleme. Erstens sieht er keine Mindestdauer der Einreisesperre vor. Laut Initiative gilt eine Einreisesperre mindestens 5, im Wiederholungsfall 20 Jahre. Zweitens würde mit dem Gegenvorschlag ein Integrationsartikel geschaffen. Integration soll neu zur kostspieligen Staatsaufgabe werden. Dass Integration primär Aufgabe der Ausländer ist, die in unser Land einwandern, wird verschwiegen. Die Verantwortlichkeiten werden umgekehrt: Neu ist der Staat für die Integration verantwortlich. Können Ausländer bald den Staat verklagen, weil er aus ihrer Sicht zu wenig für ihre Integration unternimmt? Drittens ist der schwammige Verweis auf die «Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung» und das «Völkerrecht» gefährlich: Die Behörden haben damit zusätzlichen Ermessensspielraum – statt dass die Leitplanken endlich enger gesteckt werden.

Die Ausschaffungsinitiati​ve ist völkerrechtlich unproblematisch und steht auch nicht im Widerspruch zu bilateralen Abkommen. Deshalb haben Parlament und Bundesrat die Initiative für gültig erklärt. Im Abstimmungsbüchlein steht denn auch, dass die Initiative so ausgelegt werden kann, dass das in der Bundesverfassung enthaltene und zum zwingenden Völkerrecht gehörende Non-Refoulement-Prinz​ip respektiert wird. Demnach darf keine Person in ein Land ausgeschafft werden, in dem ihr Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung drohen.

Wichtig zu wissen ist, dass das nicht absolut gilt. Artikel 33 der UNO-Flüchtlingskonven​tion sagt folgendes: "Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines beonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist." Eine ähnlich lautende Regelung ist im Personenfreizügigkeit​s-Abkommen enthalten.

Wer vergewaltigt, mordet oder unsere Sozialwerke missbraucht, muss unser Land zwingend verlassen. Darum: Ja zur Initiative, Nein zum Gegenvorschlag. Stichfrage Initiative.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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49%
(39 Stimmen)
Edi Ernst sagte Oktober 2011

Liebe Frau Rickli
Wovon sprechen Sie in Ihrem Beitrag "Nur die Ausschaffungsinitiati​ve löst das Problem"? Hat die SVP wieder einmal das Ei des Columbus gefunden? Oder gar das Rad erfunden? So klammheimlich erscheint gegen den Schluss des Briefes der Begriff "Flüchtling" auf. Wollen Sie nun unter dem Deckmantel "Kriminalität" den Asylbereich neu abhandeln lassen?
Als Politikerin und Vertreterin einer Partei, welche den Begriff "Schweiz" auf die Fahne geschrieben hat und damit das eigne Gesetz respektieren will, sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Asyl suchende Person nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden kann, unabhängig davon, ob sie einen tadellosen Leumund hat oder nicht, wenn der Heimatstaat eine Rücknahme verweigert.
Ist Ihnen § 24 Abs. 2 BV bekannt? Ist Ihnen bewusst, dass es nicht wenige Länder gibt, welche diese Bestimmung nicht kennen und somit ihre Leute teilweise als persona non grata bezeichnen?
Dann liebe Frau Rickli, erklären Sie mir eine mögliche Ausschaffung. Ich gehe mit Ihnen völlig einig, dass wir auf alle Personen verzichten können, welche sich nicht an unsere Spielregeln halten. Erfreulich wäre es aber auch, wenn die SVP diese Grenzen erkennt. Es bleiben also nur zwei Möglichkeiten: 1. Die Person reist freiwillig ab oder 2. die Schweiz bringt sie illegal über die Grenze. Mit andern Worten: Es bleibt nur die Variante Freiwilligkeit. Und diese hat verständlicherweise ihre Grenzen.
Ich gehe mit Ihnen einig: Sie Situation ist unbefriedigt. Mit Ihrer Ideologie kommen wir aber einer Lösung auch nicht näher.



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30%
(40 Stimmen)
Walter Hunziker sagte Juni 2011

WoW, auch hier. Steinalter Blog, was soll das bitte. Frau Rickli, Ihre Partei setzt bei anderen auf massives Sparen. Setzen Sie ein Zeichen und tun Sie es auch. Denken Sie an die Speicherkosten, Übermittlungsgebühren​, über meinen jetzt toten Einsatz. Vimentis ist kein Grab für verendete Blogs. Haben Sie Erbarmen. Und sagen Sie mir wer Ihren Aufsatz geschrieben hat - könnte das Genie gut gebrauchen.


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36%
(132 Stimmen)
Mireille Schindler sagte November 2010

Wie Sie den Artikel verfassen, spürt man direkt den Hass, den sie auf eine bestimmte Gruppe von Ausländern haben. Dass die Schweiz mit ihren Gesetzen aber gerade dazu beiträgt, dass die ghettosierten Jugendlichen rebellieren müssen, dafür sind Sie blind,
Ich habe Integration betrieben seit 25 Jahren und habe in viele ausländische Familien hineinsehen dürfen. Ich habe miterlebt, wie Mütter aus finanziellen Gründen zur Arbeit gehen mussten am Morgen und ich deren Kinder in die Schule geschickt habe und mit ihnen Aufgaben gemacht. Mitgeholfen, die Sprache zu lernen. Diese Kinder sind jetzt gross. Oft wurde der Familiennachzug verboten, oder auch eine Hoffnung auf einen B- oder C-Ausweis wurde vierlerorts zerschlagen. Die Eltern haben hart gearbeitet, um nebst allen Abgaben hier in der Schweiz auch dem Druck nachzukommen, der von zuhause im Heimatland ausgeübt wird um dies und jenes zu bezahlen. Ich kenne solche, die sogar helfen, Brücken und Strassen unten mitzufinanzieren, damit ihr Dorf schöner aussieht, denn im Kosovo zahlt man ja momentan kaum Steuern

Also einem Ausländer hier darf oft

- auch wenn er verheiratet ist, seine Frau und Kinder nicht hier zu haben
- nach mehr als 20 Jahren Aufenthalt immer noch den B-Auseis zu haben
- nach 11-jährigem Hiersein als Asylant noch nicht mal ein Lebenslauf haben
- er nicht mal selber Stellen suchen, sogar Temp. Büro darf nichts machen
- keine Rechtsmittelbelehrung​ haben
- nicht mal die obligate Schule besuchen, wenn er später einreist
- bekommt schon dem Namen nach manchmal keine Lehrstelle oder Stelle
- kann nicht in seinem Niveau arbeiten

Sie haben offenbar auch nie in eine albanische Kinderstube reingeschaut. Entschuldigung jetzt muss ich ein traditionelles Tabu anschneiden, das nicht viele wissen. Jedes Baby wird so in die Wiege eingeschnürt, dass es weder Hände noch Füsse bewegen kann, nicht mal, wenn es Bauchschmerzen hat. Ich habe schon oft mit Psychologen darüber geredet, aber niemand will eingreifen. Das muss zu aufgestauten Emotionen führen, was später mit ein Grund sein kann für die Raserei, weil so ihr Selbstbewusstsein unterdrückt wird. Aber immer noch spielt diese Wiege eine tragende Rolle in praktisch jeder albanischen Familie. Es ist ja schön, wenn man in den Schlaf gewiegt wird, das hätte ich ja auch gerne gehabt. Ich habe die ersten 6 Monate im Spital verbracht.
Wenn die Familie nicht mitkommen kann, wird zwungenermassen der Frauentourismus gefördert. Ich hätte da noch viel dazu zu sagen, da ich oft in diesen Ländern unten bin.
Ein Secondo abzuschieben, der nur dort auf Besuch war, in seinem Heimatland oder vielleicht gar nie mehr, das ist absurd.
Dort unten herrscht so viel Korruption, weil viele unter dem Existenzminimum leben.
Zudem herrscht ja auch für viele Sachen von Staates wegen Nachrichtensperre, damit die Leute hier gar nicht wissen, was da unten alles passiert
Als ein Damm gebrochen ist in Albanien, durfte das nicht publiziert werden.
Die Albanische Bevölkerung von Skodra ist in Folge nach Kosovo gegangen, statt dass man sie professionell vor Ort hätte betreuen können und Hilfesendungen schicken können. Nur die armen Albaner haben einander geholfen. Statt ein bisschen Geld dorthin zu schicken, hat man nur Gross von Haiti geredet. Ich habe mich selber auf dem albanischen Konsulat erkundigt und da wurde mir gesagt, dass die Schweiz keine Hilfe leiste und es nicht publik gemacht werden dürfen.
Reden Sie ruhig geschwollen über die bösen Ausländer, aber seien Sie sich bewusst, dass oft ganz andere Motive dahinter stecken.


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49%
(67 Stimmen)
Werner Amsler sagte November 2010

Richtigstellungen die mit dem Vergleich des Initiativtextes und demjenigen des Gegenvorschlags nachgeprüft werden können:
1. Der Gegenvorschlag macht keine abschliessende, sonder beispielhafte Aufzählung. Kern der Ausschaffungsgründe ist das Strafmass. Bei allen drei Straftatsarten heisst es "... oder eine andere Straftat ... mit 12/18 Monaten Freiheitsstrafe.

2​. Die "kann" Formulierung macht nur Frau Rickli bezüglich der heutigen Situation. Der Gegenvorschlag schreibt in Punkt 2 genau wie die Initiative "... verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden weggewiesen wenn..."

3. Keine Einreisesperre. In der Praxis wurde noch NIE eine Wegweisung ohne Einreisesperre verhängt.

4. Integrationsartikel in der Initiative. Dort ist nur erwähnt, was längst im neuen Ausländergesetz, welches unter Bundesrat Dr. Christoph Blocher eingeführt wurde, enthalten ist. 2.und 8. Kapitel (Art. 4 und 53ff).

5. Die Initiative steht im Widerspruch zu div. bilateralen Abkommen. Nicht bei den Schwerverbrechern sondern bei BAGATELL-DELIKTEN, welche bei bei den Tatbeständen Drogenhandel, Einbruchsdelikt und Sozialhifemissbrauchs​ zweifellos vorkommen.

Frage an Frau N. Rickli: "Wie können Sie garantieren, dass keine Bagatelldelikte zur Wegweisung von hier seit Jahren niedergelassenen Ausländer führen?"


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75%
(40 Stimmen)
Sägesser Barbara sagte November 2010

Erneut Ausschaffungsflug gescheitert

Letzte​ Woche ist zum wiederholten Mal ein Sonderflug zur Ausschaffung illegal anwesender Ausländer gescheitert, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Am Mittwoch hätte ein Sonderflug fünf Gambier und drei Senegalesen in ihre Herkunftsländer zurückbringen sollen. Bis am Dienstag lag jedoch keine Landeerlaubnis aus Gambia vor. Das Bundesamt für Migration (BfM) entschied sich daher, nur nach Senegal zu fliegen, wie BfM-Vizedirektorin Eveline Gugger Bruckdorfer die Recherchen der «NZZ am Sonntag» bestätigt. Bereits im Juli war eine Rückschaffung nach Gambia missglückt. Gugger betont aber, dass es mit Gambia keine grundsätzlichen Probleme gebe. So habe man nach der im Juli gescheiterten Rückschaffung am 18. August die fünf damals betroffenen Gambier zurückführen können. Auch für den Sonderflug von letzter Woche habe Gambia die Landebewilligung erteilt – allerdings zu spät. ( http://www.20min.ch/n​ews/schweiz/story/226​50212 ) / http://www.tagesanzei​ger.ch/schweiz/standa​rd/Kantone-muessen-Du​tzende-inhaftierte-Af​rikaner-freilassen/st​ory/18380986 / http://www.fczforum.c​h/forum/smalltalk-f13​/ausschaffungs-initat​ive-abstimmung-281120​10-t16753.html nebst dem möglicherweise problematischen Beschaffen von Reisedokumenten, hindert manchmal die Kooperation des Auszuschaffenden und dessen Heimatlandes am Vollzug. Zu Schweigen von den Kosten......siehe dazu die Links.


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49%
(67 Stimmen)
Alex Schneider sagte November 2010

Wenn der Deliktskatalog und die Strafhöhe im Gesetz zum Verfassungs-Ausschaff​ungsartikel spezifiziert werden können, sind wir bei Anpassungen der Ausschaffungsgründe viel flexibler als bei einer allenfalls notwendigen Anpassung des Verfassungstextes, da keine obligatorische Volksabstimmung nötig ist. Den Hardlinern in der SVP wird es nicht gelingen, auf Gesetzesstufe Bagatelldelikte als Ausschaffungsgrund zu verankern. Darum ist die Ausschaffungsinitiati​ve dem Gegenvorschlag vorzuziehen.


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23%
(56 Stimmen)
Astrid Marshall sagte November 2010

Wenn die Initiative angenommen wird, wird ca. 1800 Einwohnern unseres Landes ohne schweizer Staatsbürgerschaft, während eines Jahres, das Aufenthaltsrecht entzogen werden, oder bei beschränktem Aufenthaltsstatus nicht mehr erneuert. Dies wird direkt von den kantonalen Migrationsämtern ausgeführt werden müssen.
Jeden Tag werden 2 bis 3 Menschen die eine schwere Tat begangen haben ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, was okay ist. Toleranz hat eine Grenze.
Und jeden Tag werden 2 bis 3 andere Menschen den gleichen Brief vom Migrationsamt kriegen, die fast gar nichts getan haben, vielleicht nur einmal eine Angabe nicht gemacht, ohne zu wissen das sie es hätten angeben müssen.
Wer will so was!!!
Ich habe einen Leitsatz an den ich mich versuche zu halten: selbst gewählte Dummheit ist unakzeptabel, denn sie schadet mir und den anderen.
Falls diese Initiative angenommen wird, hoffe ich, dass die Regierung als erstes und sofort, allen Migrationsämtern dieses Landes unmissverständlich klar machen wird, das der Inhalt der Initiative nicht zur Anwendung kommt, bevor nicht alle Tatbestände geklärt und klar ausgestaltet sind. Und vorallem, die Tatbestände in ein Verhältnis zur schwere der Tat gesetzt sind.


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68%
(50 Stimmen)
Fritz Kunz sagte November 2010

Liebe Kathy Riklin, WARUM?? Darum sitzen Sie ja im Parlament und sollten den Volkswillen etwas ernster nehmen. Oder dann sollten Sie früher aktiv werden. Leider reagieren viele Parlamentarier erst, wenn sie "Angst" vom Volk bekommen!


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43%
(61 Stimmen)
karl egli sagte November 2010

Ah ja wenn hier Frau Rickli Statistiken zitiert, dann hier noch ein paar zahlen zur ergänzung.

So wurden Schweizer besonders häufig wegen sexuellen Handlungen mit Abhängigen (78% der dafür Verurteilten waren Schweizer), Handlungen gegen die sexuelle Integrität (75%) oder fahrlässiger Tötung / Körperverletzung (fast 70%) verurteilt (oft waren es Folgen eines Verkehrsunfalls).


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43%
(54 Stimmen)
karl egli sagte November 2010

Eine Frage an Frau Rickli und alle Befürworter der Ausschaffungsinitiati​ve und des Gegenvorschlags. Die Ausschaffung wird immer wieder als abschreckende Bestrafung dargestellt, aber wie bringen sie eine härtere Bestrafung von Ausländern mit dem Art. 8 Abs. 1+2 der Bundesverfassung in einklang?

(Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der
Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens-
form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen
einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.)

Ich frage mich das auch, weil ich zu der Bevölkerungsgruppe gehöre die 84% der Straftaten begeht obwohl sie weniger als 50% der Bevölkerung ausmacht und auch ich deshalb auf die Blindheit von Justicia angewiesen bin.



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33%
(40 Stimmen)
Astrid Marshall sagte November 2010

Alex Schneider, warum muss Strafrecht flexibel sein? Wirtschaftliche Systeme müssen flexibel sein um sich dem Markt anzupassen,aber doch nicht Strafrecht. Ausser... man will die Ausschaffung von ausländischen Mitbürgern per Strafrecht zur Bevölkerungsregulieru​ng missbrauchen. Das ist absolut zynisch und unmenschlich! Wie kann man einer Partei sein Vertrauen geben die
1. ihre völlig schludrige Initiative mit grossem Werbebudget vergolden will und die seriös ausgearbeitete Version der Regierung ablehnt.
2. Leider einige Volksvertreter in der Regierung haben, die sich nicht bewusst sind, dass sie jetzt auf dem Spielfeld stehen und dafür gut bezahlt werden. Damit also an ihrer Leistung gemessen werden. Daran was der einzelne beiträgt am Erfolg der ganzen Mannschaft (Schweiz, nicht Partei). Denn sie tuen nichts anderes als eine Welle nach der anderen zu starten und Stimmung zu machen, als stünden sie auf der Tribüne.


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21%
(33 Stimmen)
Astrid Marshall sagte November 2010

Vielen Dank Alex Schneider für Ihr Argument. Das ist doch mal eine sachliche Aussage zur Initiative. Jedoch ich finde im Gegenvorschlag sind alle wichtigen Delikte enthalten. Und wenn es irgendwann ein neues Delikt geben sollte, welches man sich heute noch gar nicht bewusst ist, dann müsste man das mit ein wenig Mehraufwand ergänzen. Aber was ist den mit der Verhältnismässigkeit,​ bringt man die auch nach der Annahme der Initiative noch so einfach rein. Wäre doch schon sehr tragisch, wenn man neu per Volksentscheid über Volksgruppen verbindliches Recht sprechen kann wegen Bagatelldelikten. Wenn dieses Pegel erst mal schwingt, kann es jeden von uns das nächste mal treffen. Es gibt ja noch andere Minderheitengruppen und ich glaube da eine zu kennen, welche noch unbeliebter ist im Volk als die Ausländer.


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27%
(37 Stimmen)
Alex Schneider sagte November 2010

Wenn der Deliktskatalog und die Strafhöhe im Gesetz zum Verfassungs-Ausschaff​ungsartikel spezifiziert werden können, sind wir bei Anpassungen der Ausschaffungsgründe viel flexibler als bei einer allenfalls notwendigen Anpassung des Verfassungstextes, da keine obligatorische Volksabstimmung nötig ist. Den Hardlinern in der SVP wird es nicht gelingen, auf Gesetzesstufe Bagatelldelikte als Ausschaffungsgrund zu verankern. Darum ist die Ausschaffungsinitiati​ve dem Gegenvorschlag vorzuziehen.


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51%
(49 Stimmen)
Astrid Marshall sagte November 2010

Was ich in diesem Abstimmungskampf nicht verstehe ist folgendes;
Also die Partei SVP lanciert eine Initiative und greift mit dieser Initiative ein Thema auf, welches das Volk bewegt und nach einem Diskurs verlangt. Im Text der Initiative ist enthalten „Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen“.
Weil der Text der Initiative zum Teil laienhafte und lückenhafte Umschreibungen enthält, tut der Gesetzgeber genau das, wozu der Text der Initiative sogar noch bittet.
Demokratisch korrekt wird der Bundesbeschluss zu Thema im Rahmen der Bundesverfassung als Gegenvorschlag dem Stimmvolk unterbreitet. Soweit kann ich dem geschehen gut folgen.
Jetzt wird es aber plötzlich ganz unlogisch und unverständlich; Warum boykottieren nun die Initiatoren die ausgearbeitet Textfassung? Falls die Initiative angenommen wird und der Gegenvorschlag nicht, müsste die Regierung nicht die gleiche Korrektur am Text noch einmal machen, einfach im Nachhinein?

Oder ist es so, dass diese Initiative die Macht hat unser Rechtssystem derart zu verwässern, das dieses laienhafte Begehren tatsächlich vollzogen werden müsste?

Ich habe kein Problem mit Leuten die sich für ein JA für die Initiative entscheiden, das ist ihr gutes Recht. Jedoch wer nur JA sagt zur Initiative und NEIN zum Gegenvorschlag schadet unserem Land mehr als die Ausländer, behaupte ich!


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32%
(34 Stimmen)
Anonym Leser sagte November 2010

Mit jährlich rund 400 Ausweisungen stellt die Justiz heute bereit schon sicher, dass die durch das Volk oder die Merheit des Volkes demokratisch bestimmte Regeln respektiert werden. Kriminellen haben keine Fahne, die Ausschaffung aus einer moderne zivilisierten Gesellschaft, sollte deswegen auf alle Individuen ausgedehnt werden die schwerwiegenden Delikten begehen.



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