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Am 15. April 1994 hat­ten die Han­dels­mi­nis­ter im Mar­ra­kesch die Verträge un­ter­zeich­net, mit denen die Uru­gua­y-Runde ab­ge­schlos­sen wur­de. Dazu zählte auch das Ab­kom­men über han­dels­be­zo­gene Aspekte der Rechte an geis­ti­gem Ei­gen­tum (TRIPs), auf das die USA und an­dere In­dus­trie­staa­ten seit lan­gem gedrängt hat­ten, um an­dere Staa­ten dazu zu zwin­gen, die Pa­tente und Ur­he­ber­rechte ihrer Fir­men an­zu­er­ken­nen. Das TRIPs-­Ab­kom­men sym­bo­li­sierte den Tri­umph ame­ri­ka­ni­scher und europäischer Un­ter­neh­mens­in­te​r­es­sen über die fun­da­men­ta­len In­ter­es­sen von Mil­li­ar­den Men­schen in der Drit­ten Welt. Wie­der ein­mal hatte man Ge­winne über an­dere Grund­werte – wie Um­welt oder das Leben selbst – ge­stellt.

In­no­va­​tion ist wich­tig; Neue­run­gen haben das Leben der Men­schen überall auf der Welt verändert. Und Ge­setze zum Schutz geis­ti­gen Ei­gen­tums können und soll­ten die Innovationsfähigkeit fördern. Aber die Be­haup­tung, ein stärkerer recht­li­cher Schutz des geis­ti­gen Ei­gen­tums kur­bele die wirt­schaft­li­che Leistungsfähigkeit immer an, ist in die­ser all­ge­mei­nen Form nicht rich­tig. Man muss den Wunsch von Er­fin­dern, ihre Ent­de­ckun­gen zu schützen, die An­rei­ze, die durch die­sen Schutz ent­ste­hen, und das In­ter­esse der All­ge­mein­heit, die von einem brei­te­ren Zu­gang zu Er­kennt­nis­sen und der damit ein­her­ge­hen­den Be­schleu­ni­gung neuer Ent­de­ckun­gen und wett­be­werbs­be­ding​­ter Preis­sen­kun­gen pro­fi­tiert, immer sorgfältig ge­gen­ein­an­der abwägen.

Rechte am geis­ti­gen Ei­gen­tum begründen ein Mo­no­pol. Die Mo­no­pol­stel­lung er­zeugt Mo­no­pol­ren­ten (Übergewinne), und diese sol­len den An­reiz für Forschungsaktivitäten​ bil­den. Die In­ef­fi­zi­en­zen, die mit einer Mo­no­pol­stel­lung bei der Nut­zung von wis­sen­schaft­li­che​n Er­kennt­nis­sen ver­bun­den sind, sind je­doch be­son­ders gra­vie­rend, denn Wis­sen ist in der Spra­che der Ökonomen ein so ge­nann­tes „öffentliches Gut“: Alle Men­schen können po­ten­zi­ell davon pro­fi­tie­ren; es gibt keine Nut­zungs­kos­ten. Ökonomische Ef­fi­zi­enz ver­langt, dass Wis­sen frei zugänglich ge­macht wird; Rechte an geis­ti­gem Ei­gen­tum da­ge­gen zie­len dar­auf, die Nut­zung einzuschränken. Da­hin­ter steht die Hoff­nung, dass die In­ef­fi­zi­en­zen in­folge der Mo­no­pol­stel­lung durch ein Mehr an In­no­va­tio­nen auf­ge­wo­gen wer­den, so dass die Wirt­schaft schnel­ler wächst.

Es ist schwie­rig zu er­mit­teln, was überhaupt patentfähig ist. Wenn Pa­tente so um­fas­send wie möglich er­teilt wer­den, und genau dies möchten die Pa­ten­tan­mel­der, dann be­steht ein ech­tes Ri­si­ko, dass Wis­sen pri­va­ti­siert wird, das als „gemeinfrei“ öffentlich zugänglich sein soll­te, da ein Teil (ver­mut­lich ein gros­ser Teil) des Know-hows, auf das sich das Pa­tent er­streckt, nicht wirk­lich „neu“ ist. We­nigs­tens ein Teil des­sen, was pa­ten­tiert und somit pri­va­ti­siert wird, ist Wis­sen, das be­reits vor­han­den war – als Teil des All­ge­mein­guts oder zu­min­dest des Kennt­nis­stan­des von Ex­per­ten auf dem frag­li­chen Ge­biet. Und trotz­dem kann der Pa­tent­in­ha­ber von an­de­ren Scha­den­er­satz für die un­be­fugte Nut­zung die­ses Wis­sens ver­lan­gen.

Weil Pa­tente die Wei­ter­gabe und Nut­zung von Wis­sen beeinträchtigen, dros­seln sie die An­schluss­for­schung​, also die Ent­wick­lung von Neue­run­gen, die auf die­sen In­no­va­tio­nen ba­sie­ren. Da fast alle Er­fin­dun­gen auf früheren Er­fin­dun­gen be­ru­hen, ver­lang­samt sich der tech­no­lo­gi­sche Fort­schritt ins­ge­samt. Das Pa­tent­sys­tem kann die Ent­wick­lung ertragsträchtiger In­no­va­tio­nen hem­men, indem ein Un­ter­neh­men einen Gross­teil sei­ner Aus­ga­ben ent­we­der für die Fes­ti­gung sei­ner Mo­no­pol­stel­lung oder für die Um­ge­hung der Pa­tente von an­de­ren ver­wen­det. Dies mag eine Erklärung für die schein­bare In­ef­fi­zi­enz der gros­sen Phar­ma­kon­zerne sein, die, trotz eines sehr hohen For­schungs­auf­wands​, nur re­la­tiv we­nige Wirk­stoffe ent­wi­ckelt ha­ben, die mehr sind als eine geringfügige Ver­bes­se­rung vor­han­de­ner Wirk­stof­fe. Grund­le­gend neue Er­kennt­nisse kom­men heute überwiegend aus Universitäten und staat­lich fi­nan­zier­ten For­schungs­ein­rich­​tun­gen. Die universitäre Wis­sen­schaft glaubt an die „offene Architektur“, das heisst, dass neue Er­kennt­nisse der For­schung veröffentlicht wer­den soll­ten, um den In­no­va­ti­ons­pro­z​ess zu be­schleu­ni­gen.

In​ be­son­de­ren Not­la­gen können Re­gie­run­gen Zwangs­li­zen­zen aus­stel­len, nämlich dann, wenn sie zu dem Schluss ge­lan­gen, dass es drin­gend not­wen­dig ist, den Zu­gang zu Tech­no­lo­gien oder le­bens­ret­ten­den Me­di­ka­men­ten zu er­schwing­li­chen Prei­sen zu er­wei­tern. Die­ses Recht wird von fast allen Re­gie­run­gen in der Welt an­er­kannt. (Aus Jo­seph Stig­litz: Die Chan­cen der Glo­ba­li­sie­rung, 2008, Sei­ten 141-160)


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