Die Initiative „Staatsverträge vors Volk“, über die kommenden Sonntag, 17. Juni abgestimmt wird, will das obligatorische Referendum massiv ausweiten, sprich, für zahlreiche Staatsverträge eine automatische Abstimmung einführen. Der Initiativtext lässt aber einen grossen Spielraum offen, über welche Verträge nun effektiv abgestimmt werden müsste. Dies würde zu einer hohen Rechtsunsicherheit führen. Diese Rechtsunsicherheit schränkt den Handlungsspielraum in internationalen Verhandlungen ein, schadet der global stark vernetzten Schweiz und gefährdet unsere Arbeitsplätze.
Legen Sie deshalb am kommenden Sonntag ein klares NEIN zur AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“ in die Urne!
- Das Volk kann bereits heute über Staatsverträge abstimmen
Einmal mehr verspricht ein Titel viel, hält aber wenig. Bereits heute kann das Volk bei Staatsverträgen mitreden. Es ist klar definiert, bei welchen völkerrechtlichen Verträgen das Referendum obligatorisch ist, namentlich bei einem Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften. Ein „EU-Beitritt“ durch die Hintertüre – wie von AUNS-Kreisen als Argument aufgeführt - ist deshalb ausgeschlossen. Staatsverträge, die unbefristet und unkündbar sind, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert unterliegen dem fakultativen Referendum. - Fakultatives Referendum als griffiges Instrument
Die Initiative sieht vor, das obligatorische Referendum massiv auszuweiten, sprich, für viele weitere Bereiche eine automatische Abstimmung einzuführen. Rückblickend meinen die Initianten beispielsweise Abkommen wie Schengen/Dublin, das Personenfreizügigkeitsabkommen oder Auslandeinsätze der Armee; vorausblickend meinen sie ein Elektrizitäts-, Agrarfreihandels- oder Dienstleistungsabkommen.
Ist ein Staatsvertrag umstritten, so bietet sich mit dem fakultativen Referendum bereits heute ein griffiges Instrument, eine Abstimmung zu erzwingen. Nötig sind dafür lediglich 50‘000 Unterschriften.. Ist die Vorlage aber unbestritten, so wird das Referendum ohnehin nicht ergriffen und ein obligatorisches Referendum wäre eine überflüssige Formalität. Die Vergangenheit zeigt, dass seit 1921 nur zehnmal von der Möglichkeit des Referendums Gebrauch gemacht worden ist; Hieraus darf geschlossen werden, dass mit der heutigen Regelung die Mitbestimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewährleistet ist - Fehlende Rechtssicherheit
Mit der Formulierung "in wichtigen Bereichen", wie die AUNS in ihrer Initiative schreibt, würde eine grosse Rechtsunsicherheit geschaffen. Es ist nicht klar, ob sich das "wichtig" auf die finanziellen Folgen, auf die Auswirkungen auf einzelne Wirtschaftszweige, auf einzelne Bevölkerungskreise oder ausschliesslich auf die politische Beurteilung bezieht. Damit wären die Rechtssicherheit und die Abschätzbarkeit bei der Beurteilung der Referendumspflicht erheblich eingeschränkt. Beim wiederholt verwendeten Begriff "wichtige Bereiche" handelt es sich um keinen juristischen Begriff mit gefestigter Praxis, deshalb ist der Begriff zu offen und auslegungsbedürftig. Die Bundesversammlung müsste in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag zu einem wichtigen politischen Sachbereich zu zählen ist oder nicht. - Unklarer Begriff der wiederkehrenden Kosten
Ebenso automatisch abgestimmt werden soll über Verträge, die einmalige Kosten von 1 Mrd. oder wiederkehrende Ausgaben von 100 Mio. CHF nach sich ziehen. Dabei stellt sich die Frage, ob ausschliesslich die Ausgaben des Staates oder auch jene von privaten Unternehmen mit staatlichen Abkommen betroffen wären. Bei den Abgeltungssteuern wäre das eine sehr heikle Frage; die Initianten selber haben hier unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das führt zu einer ganz entscheidenden Schwächung der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. - Wirtschaft ist auf stabile Verhältnisse angewiesen
Das stetig wachsende Geflecht von bilateralen und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen - wie bilaterale Abkommen mit der EU, Freihandelsabkommen, Doppelbesteuerungs-abkommen oder Investitionsschutzabkommen - ist die notwendige Grundlage für die Globalisierung der Wirtschaft und die Zusammenarbeit der Staaten. Gerade unsere global ausgerichtete Schweizer Wirtschaft ist auf stabile und vor allem auf vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen. Die Initiative bewirkt jedoch aufgrund der oben genannten Abgrenzungsschwierigkeiten das Gegenteil. Ein verzögertes Inkrafttreten oder gar eine Verhinderung von wichtigen internationalen Abkommen würde Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten unnötig benachteiligen und Arbeitsplätze gefährden. - Kosten zusätzlicher Abstimmungen
Beim geforderten Automatismus würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jedes Jahr zu zahlreichen zusätzlichen Abstimmungen aufgerufen. Für Bund und Kantone wäre der Mehraufwand beträchtlich, die Zusatzkosten pro Abstimmung beliefen sich auf rund 1 Mio. CHF. Die Initiative sorgt also für mehr Bürokratie und bläht den Staatsapparat massiv auf – das wollen wir nicht. - Legitimation durch Bundesrat und Parlament
Staatsverträge werden vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert. Der Bundesrat kann also nicht einfach nach seinem Gutdünken Staatsverträge abschliessen, das Parlament setzt die Eckpunkte. Die Schweiz ist darauf angewiesen, ihre Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in zwischenstaatlichen Verhandlungen zu wahren. Würden wiederholt Verträge nach deren Unterzeichnung abgelehnt, werden sich die Vertragspartner gut überlegen, ob sie weiterhin in Verhandlungen mit der Schweiz investieren wollen.


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