Sicherheit, Kriminalität, Mai 2010

Schutz für alle Kinder

Blog von Natalie Rickli
Beitrag von Natalie Rickli SVP
Nationalrätin
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Wir dis­ku­tie­ren ak­tu­ell, ob die Ver­ge­wal­ti­gung eines 10-jährigen Kin­des nicht verjährt, der Miss­brauch eines 12-jährigen Kin­des aber schon. Ich bin dafür, dass Se­xual- aber auch Ge­walt­ver­bre­chen grundsätzlich nicht verjähren. An­dere Länder ken­nen bei­spiels­weise die Unverjährbarkeit bei Mord. Darüber ent­schei­den wir aber nicht heu­te.

Ich bin klar der Meinung, dass die Altersgrenze von 10 Jahren zu tief ist. Gerade wenn der Täter aus der Familie oder dem näheren Umfeld stammt – und das ist in vielen Fällen von Kindsmissbrauch so - besteht eine Abhängigkeit. Vielfach können Opfer erst viel später darüber reden und den Kampf gegen ihre Peiniger antreten. Und deshalb ist es so wichtig, dass das Opfer die Möglichkeit hat, den Täter auch später anzuzeigen und die Tat eben nicht mehr verjährt. Dabei darf es doch keine Rolle spielen, ob das Opfer 8, 12 oder 14 Jahre alt war.

Wenn nun über das Wort Pubertät gestritten wird, halten wir uns doch vor Augen, was das Ziel der Initiative war: Kinder sollen besser geschützt werden. Das Schutzalter in der Schweiz liegt bei 16 Jahren. Sinnvoll wäre daher dieses Alter. Es ist aber leider jetzt schon absehbar, dass das Parlament dies ablehnt. 14 Jahre ist ein Kompromiss, mit dem auch die Initiantinnen leben könnten. Und diese Initiantinnen sind ein paar wenige betroffene Frauen, die im Alleingang fast 120‘000 Unterschriften gesammelt haben. Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments haben diese Initiative bekämpft. Trotzdem hat dieses Anliegen eine Mehrheit gefunden im Volk. Und ich bin sicher, dass die Mehrheit Ja gesagt hat zur Unverjährbarkeit solcher Straftaten an allen Kindern.


   

Kommentare von Lesern zum Artikel

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28%
(18 Stimmen)
Alois Amrein sagte November 2010

http://www.tagesanzei​ger.ch/schweiz/standa​rd/Der-Staenderat-ert​eilt-Natalie-Rickli-e​ine-Abfuhr/story/2656​1115

Frau Rickli, Sie sind mit Ihrer Motion gescheitert. Was Sie verlangen, lässt sich gar nicht umsetzen, sonst hätte der Ständerat Ja gesagt.


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(37 Stimmen)
Martin Gautsch sagte Juni 2010

Ob der Gesetzestext schon unverückbar feststeht weiss ich leider nicht; aber das Alter mit der vagen Definition "Pubertät" und nicht mit einem Alter zu verknüpfen war für mich schon bei der Eingabe bescheuert.


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89%
(38 Stimmen)
Sägesser Barbara sagte Juni 2010

100 % gleicher Meinung. Das Alter muss höher angesetzt sein. Besser keine Verjährung mehr. Bitte nochmals über die Bücher inkl. allenfalls Gespräche etc. mit Opfern (hier meine ich auch die fälschlicherweise Angeklagten nebst den Missbrauchten) zur Meinungsbildung.


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95%
(43 Stimmen)
Georg Stamm sagte Juni 2010

In der Unverjährbarkeitsinit​iative wird festgelegt (wenn ich recht informiert bin), dass Missbrauch vor der Pubertät nicht verjähren soll. Nach BR Widmer-Schlumpf beginnt die Pubertät mit 10 Jahren. Ich weiss nicht, wie sie oder ihre Berater auf dieses Alter kommen. Es scheint mir sehr tief (zu tief) angesetzt. Vermutlich ist es ein unterer Extremwert. Klüger und ethischer wäre es, Widmer-Schlumpf würde sich auf ein Alter abstützen, das oberhalb der Standardabweichung liegt. Das wäre mit Sicherheit höher, vielleicht 14 Jahre. Damit wäre sichergestellt, dass der Initiativtext betr. Altersgrenze (darunter keine Verjährung) bei der Mehrzahl der Kinder zutrifft. Der BR muss hier über die Bücher !!


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