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In der Sommersession behandelt der Nationalrat die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Mit einer Aenderung der Bundesverfassung wollen die Initiantinnen und Inititianten den Bund verpflichten, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen und den Erwerb, den Besitz das Tragen, den Gebrauch und das Ueberlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu regeln.
Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen und überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Wenn der Verfassungsartikel angenommen wird, sind auf der Gesetzesstufe die Einzelheiten festzulegen. Der gewerbsmässige Handel, das Sportschützenwesen, die Jagd und das Sammeln von Waffen sind als besondere Bereiche zu regeln. Besonders gefährliche Waffen dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. In der Militärgesetzgebung ist zudem festzuhalten, dass ausserhalb des Militärdienstes die Feuerwaffen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufzubewahren sind. Ich setzte mich in meiner Zeit als Nationalrat für eine restriktive Waffengesetzgebung ein. In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten. Deshalb setzte ich mich seit jeher auf kantonaler und kommunaler Ebene für eine gut ausgebildete und zweckmässig ausgerüstete Polizei ein. Leider ist auf Bundesebene der Wille zu einer restriktiven Waffengesetzgebung zu bescheiden. Dies führte dazu, dass verschiedenste Organisationen beschlossen, diese Volksinitiative zu lancieren. Ich bin aus tiefster Ueberzeugung eines der Mitglieder des Initiativkomitees. Dass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig. Die Erfahrungen zeigen, dass man in unserem Land zu einfach in den Besitz einer Waffe kommen kann. Immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass Menschen durch den zu leichtfertigen Gebrauch andere töten oder schwer verletzten. Heiner Studer, Präsident EVP Schweiz, Vizeammann von Wettingen, alt Nationalrat |
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Kommentare von Lesern zum Artikel
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Zoltán János Bokányi sagte Vor 20 Tagen
Durch die Annahme der Initiative Für den Schutz vor Waffengewalt würde nur die, grösstenteils importierte, Kriminalität in der Schweiz gestärkt. Als Folge der Annahme würden in der Zukunft mit Sicherheit nur noch die Kriminellen Waffen tragen.
Es geht hier nicht um Schutz vor Waffengewalt. Der Schweizer Bürger-Soldat war noch nie eine Gefahr, sondern ein Garant für die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Einzelne Gewaltfälle würden bei einer Abschaffung der Miliz-Armee, anstatt mit Armeewaffen, mit anderen Gegenständen verübt. Die Möglichkeiten dazu sind zu viele um aufgezählt zu werden.
Die Initiative ist nichts Anderes, als eine verlogene Bestrebung der Armeegegner die Schweizer Armee, nach der bewehrten Salamitaktik endlich abzuschaffen. Es sind diese subversiven Machenschaften kriminell und nicht die Waffe eines Bürger-Soldaten bei sich zu Hause.
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100%
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Ulrich Caprez sagte Vor 30 Tagen
So wenig wie aus dem Rückgang der frei nistenden Störche auf die Geburtenrate in den hoch entwickelten Ländern geschlossen werden kann, so wenig gibt es eine wissenschaftlich fundierte Studie, die eine Korrelation zwischen Gewaltkriminalität und legaler Verfügbarkeit von Schusswaffen belegt. Grossbritannien, das ein sehr restriktives Waffengesetz kennt, (der Besitz von Faustfeuerwaffen ist Privaten untersagt, der Besitz von Langwaffen wird sehr restriktiv gehandhabt)hat trotzdem eine Gewaltkriminalitit (Delikte gegen Leib und Leben) die in Teilbereichen um einen Faktor 8 höher liegt, als in der Schweiz, das Gleiche gilt für unseren nördlichen Nachbarn, auch dort ist trotz restriktivem Waffengesetz, die Gewaltkriminalität signifikant höher. Selbstverständlich ist es erlaubt, ein restriktiveres Waffengesetz zu fordern. Ich bin kein Schütze, aber vorzugaukeln, dies hätte einen Einfluss auf die Gewaltkriminalität, ist falsch. Ebenso abwegig ist der Verweis auf das Gewaltmonopol, das in der Schweiz selbstverständlich beim Staat liegt, denn das Gewaltmonopol wird ja bei jedwedem legalem Handeln und bei legalem Besitz in keiner Weise tangiert. Primäres Problem der Verfügbarkeit von Waffen ist nicht die Kriminalität, sondern höchstens die Suizidalität. Hier kann die Verfügbarkeit einer Schusswaffe wahrscheinlich einen Suizid im Affekt begünstigen. Suizid ist allerdings nicht strafbar. Ob allerdings eine medikamentöse Intoxikation oder der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, wie ich es als Austauschstudent beobachtet habe, besser ist, sei dahin gestellt.
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94%
(17 Stimmen) |
Markus Breisinger sagte Juni 2010
Sehr geehrter Herr Studer Den grossen Wurf haben Sie dieser Initiative nicht gelandet. Ich vermag nicht zu erkennen, wie Sie damit wirklich ein Problem lösen. Es gibt wohl niemanden in unserem Land, der nicht viel dafür tun würde, Verbrechen zu verhindern. Wäre es nicht schön, wenn niemand mehr für sein Leben fürchten müsste. Mit Ihrer Initiative verhindern Sie keinen einzigen Mord. Dann müssten Sie auch Messer, Äxte u.a. verbieten. Das wird wieder viel Zeit, Energie und Geld kosten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Initiative hochkant bachab geschickt. Eigentlich sollte es so sein, dass Abstimmungen, die mit einem Verhältnis von 75 % zu 25 % oder mehr verloren gehen, durch die Parteikasse der Initianten beglichen werden müssten. Vielleicht würde sich die Politik dann etwas mehr um die wirklichen Probleme unserer Gesellschaft kümmern.
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89%
(18 Stimmen) |
Jam Abi sagte Juni 2010
Mit dieser Initiative wird den Falschen Leuten Schaden zugefügt. Denn die Leute die mit ihrer Waffe jemandem schaden wollen werden diese auch ohne Probleme aus dem Ausland besorgen können. Hingegen all die anderen Leute, also Schützen, die Sammler und die Jäger werden davon stark beeinträchtigt und dann werden unzählige Leute bestraft die undschuldig sind. Zudem schaden wir damit unserer Kultur ganz enorm denn ein solches Gesetz würde das langsame Aussterben der Schützentradition zur Folge haben. Erstens, wenn die Dienstwaffe abgabepflichtig wird, wird die Zahl der Schützen in den nächsten Jahren ganz massiv sinken dazu müssen wir einkalkulieren das bei einem Sturmgewehrverbot im 300m schiessen MINDISTENS 40% der Sportschützen verloren gehen würden. Zweitens, wenn es keine Jungschützen mehr gibt wird die Jugend mehr und mehr vom Sportschiessen distanziert und so nie einen Verantwortungsvollen Umgang mit solchen erlernen und das wiederum würde zur Folge haben das immer mehr Jugendliche mit Waffen anfangen zu "spielen".
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95%
(21 Stimmen) |
Stephan Lehnen sagte Juni 2010
"In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten." Wir haben in der Schweiz keine Waffengewalt in Händen von Privaten. Gewalt würde aussagen, dass mit diesen Waffen Druck ausgeübt, oder ein Vorteil erzwungen wird. Dies ist aber nicht mal im Ansatz der Fall. Die Schweizer Waffengewalt ist bei Polizei und Militär, wo sie hingehört. Ein restriktives Waffengesetz haben wir bereits. Es müsste nur umgesetzt werden. Der ganz grosse Teil der Straftaten in unserem Land geht auf Waffenbesitzer zurück, welche auch nach heutigem Gesetz, keine Waffen besitzen dürfen. Es besteht allerdings kaum eine Handlungsmöglichkeit, ohne das eine Tat begangen wurde, da spezifische Kontrollen rasch als Fremdenfeindlichkeit ausgelegt würden. Ebenso wird bei dieser Initiative davon ausgegangen, dass der Besitz einer Waffe eine Straftat auslösen kann. Wenn dies wirklich so wäre, muss sich der Abstimmende aber überlegen, dass ich auch ohne Schusswaffen immer noch jede Menge sehr gut geeignete Waffen um mich herum habe. (Garten- oder andere Werkzeuge, Küchenmesser, Auto, etc.)Es ist dies, Gott sei dank, nicht der Fall, das Waffenbesitz mit Gewalt in direkter Verbindung steht. Angenommen, wir könnten sofort alle Waffen abschaffen, auch die Illegalen und Versteckten (rein utopisch). Wir würden nicht von weniger Gewalt- und Tötungsdelikten lesen und hören. Der Name dieser Initiative ist demzufolge irreführend und falsch. Es entsteht nur wieder ein zahnloses Gesetz, welches viel Aufwand für Behörden, Steuerzahler und legale Waffenbesitzer bringt, jedoch nichts was es verhindern sollte, verhindert. Unser privater Waffenbesitz in der Schweiz ist sehr gut geregelt, und es ist schade, unnötig Geld zu verschwenden, um ihn um zahnlose Paragraphen zu erweitern.
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85%
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Marc Meier sagte Mai 2010
Unser aller Leben ist schützenswert. Aber im Gegensatz zu Ihnen bin ich zur Ansicht gekommen, dass die Verfügbarkeit von Waffen alleine nicht ausschlaggebend dafür ist wieviele Menschen Opfer von Gewalt werden. Wenn man sich die Zahlen aus verschiedenen Ländern genauer ansieht, scheint eine zu restriktive Waffengesetzgebung die Gefahr eher zu verstärken als zu verhindern. Ich finde man sollte lieber sich stärker darüber Gedanken machen welche Waffen man erlaubt.
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