In der Sommersession behandelt der Nationalrat die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Mit einer Aenderung der Bundesverfassung wollen die Initiantinnen und Inititianten den Bund verpflichten, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen und den Erwerb, den Besitz das Tragen, den Gebrauch und das Ueberlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu regeln.
Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen und überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Wenn der Verfassungsartikel angenommen wird, sind auf der Gesetzesstufe die Einzelheiten festzulegen. Der gewerbsmässige Handel, das Sportschützenwesen, die Jagd und das Sammeln von Waffen sind als besondere Bereiche zu regeln. Besonders gefährliche Waffen dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. In der Militärgesetzgebung ist zudem festzuhalten, dass ausserhalb des Militärdienstes die Feuerwaffen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufzubewahren sind.
Ich setzte mich in meiner Zeit als Nationalrat für eine restriktive Waffengesetzgebung ein. In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten. Deshalb setzte ich mich seit jeher auf kantonaler und kommunaler Ebene für eine gut ausgebildete und zweckmässig ausgerüstete Polizei ein. Leider ist auf Bundesebene der Wille zu einer restriktiven Waffengesetzgebung zu bescheiden. Dies führte dazu, dass verschiedenste Organisationen beschlossen, diese Volksinitiative zu lancieren. Ich bin aus tiefster Ueberzeugung eines der Mitglieder des Initiativkomitees.
Dass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig. Die Erfahrungen zeigen, dass man in unserem Land zu einfach in den Besitz einer Waffe kommen kann. Immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass Menschen durch den zu leichtfertigen Gebrauch andere töten oder schwer verletzten.
Heiner Studer, Präsident EVP Schweiz, Vizeammann von Wettingen, alt Nationalrat



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