Die Übergangsbestimmungen der Zuwanderungsinitiative zu Art. 121a sehen vor, dass die Schweiz 3 Jahre Zeit für die Nachverhandlung hat. Art. 121 Abs. 4 der SVP-Initiative verbietet dabei völkerrechtliche Verträge, die weder Kontingente noch individuelle Kriterien für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ermöglichen. Damit muss die Schweiz nach drei Jahren ohne Verhandlungserfolg die Personenfreizügigkeit einseitig kündigen, was auch die Kündigung der Bilateralen nach sich zieht (Guillotine-Klausel).
Diese Verpflichtung in den Übergangsbestimmungen bindet jedoch nur die Schweiz, nicht die EU. Die EU weiss, dass wir uns den geladenen Revolver uns an die Schläfe halten. Sie weiss, dass wir nach 3 Jahren abdrücken müssen. Damit muss die EU die Verhandlungen – sofern sie überhaupt darauf einsteigt – nur verzögern. Um einen Scherbenhaufen zu vermeiden, wird die EU kurz vor Ablauf der Frist der Schweiz die Bedingungen diktieren können… Dank der stumpfsinnig formulierten Initiative wird die Schweiz erpressbar!
Verhandlungstaktisch ist das schlicht Selbstmord. Nur die SVP weiss, wie man bei so einer Ausgangslage ein besseres Abkommen aushandeln will. Die Initiative ist das grösste Eigengoal, das man schiessen kann. Unvorstellbar wie die SVP gegen alle Schweizer Interessen handelt und uns mit einer so stümperhaften Initiative der EU zum Frass vorwerfen will.
Die FDP ist nicht bereit unsere Schweizer Verhandlungsposition in irgend einer Art zu schwächen. Wer eine hart und selbstbewusst handelnde Schweiz will, die der EU standhalten kann, darf die Initiative nicht unterzeichnen.
Konkrete Massnahmen wie die Personenfreizügigkeit effektiv verschärft werden kann und wie der Missbrauch gezielt gestoppt werden kann, hat die FDP bereits 2009 präsentiert. http://www.fdp.ch/kommunikation/26-medienmitteilngen/627-bilaterale-staerken-missbrauch-bekaempfen.html


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