Gehen wir kurz davon aus, die Vorwürfe an die Adresse von Christoph Mörgeli träfen zu. Wie müsste sein Vorgesetzter korrekterweise agieren? 1. Er müsste das direkte Gespräch suchen, zunächst informell. 2. Falls weiterhin Defizite bleiben, gibt es ein ordentliches Beurteilungsverfahren. Es wird verbindlich festgelegt, worin die Differenzen bestehen und das erwartete Verhalten wird kommuniziert. Falls die Leistung des Angestellten unbefriedigend bleibt, folgt Punkt 3. Es beginnen die konkreten Massnahmen. Beispielsweise nimmt Christoph Mörgeli das Recht in Anspruch, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Das ist nach der Personalverordnung der Universität Zürich bewilligungspflichtig. Man könnte – falls die Nebenbeschäftigung dazu führt, dass die Leistung am Arbeitsplatz leidet – diese Bewilligung aufheben. Das wäre ein starkes Zeichen und völlig rechtens. Sollte das noch immer nichts fruchten, könnte man den Missliebigen letztendlich rechtmässig entlassen. So etwas passiert wohl täglich mehrfach in unserem Land. Die Schweiz hat glücklicherweise noch immer einen relativ flexiblen Arbeitsmarkt, der auch Entlassungen ermöglicht – auch wenn die Gewerkschaften alles dafür tun, dass auch der Faulste nicht entlassen werden darf. Wir haben nämlich eine beeindruckende Zahl von Gesetzen, die den Arbeitnehmer schützen. So darf beispielsweise ein Arbeitszeugnis, keine negativen Bemerkungen enthalten. Man darf keine Informationen über persönliche Verhältnisse oder pikante Details aus dem beruflichen Leben eines Mitarbeiters veröffentlichen. Man darf nicht einmal am Kaffeetisch über einen Mitarbeiter tratschen. Dem Professor Mörgeli als Angestelltem der Universität stehen diese Rechte ebenfalls zu. Sogar wenn er als Nationalrat eine Person des öffentlichen Lebens ist. Trotzdem darf sein Vorgesetzter sich ungehindert in der Zeitung über die vermeintlich ungenügenden Leistungen seines Unterstellten auslassen? Die Präsidentin des Universitätsrates – nota bene als oberste Personalverantwortliche der Universität – sieht keinen Handlungsbedarf. Ein weiteres Mitglied des Universitätsrates, Nationalrätin und selbst Professorin, gibt ihrerseits bekannt, die Vorwürfe an Dr. Mörgeli stimmten vermutlich. Wie gesagt, wir nehmen mal an, die Vorwürfe stimmten. Wir müssten trotzdem zum Schluss kommen, die Universität verhalte sich ihrem Angestellten gegenüber unkorrekt. Gehen wir aber davon aus, die Vorwürfe seien falsch und stellen die Vorkommnisse in einen grösseren Zusammenhang. Denken wir an die Hausdurchsuchung bei Blochers, als der Staatsanwalt mit der Presse im Schlepp vor der Tür stand. Nehmen wir auch wahr, wie in sämtlichen Internetforen nach verfänglichen Aussagen von SVP Exponenten gefahndet wird. Dann bleibt nur ein Schluss: es handelt sich um eine organisierte Treibjagd.
Medien, Kommunikation > Print Medien, September 2012
Treibjagd
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Kommentare von Lesern zum Artikel
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25%(129 Stimmen) |
Rainer Selk sagte September 2012 Herr Ryder, das können Sie mit Grossbuchstaben schreiben und laut sagen: die UNI Zürich hat nicht nur ein Immageproblem am Hals, sondern vermutlich auch einen massiven Rechtsstreit. Wird gerichtlich bestätigt, dass dort Mobbing abgeht, dann prost Malzeit für die UNI Zürich. Das ganze ist soetwas von einer miserablem Polti.-Nummer, dass man nicht mal mehr lachen mag. Die Rolle die Regierungsrätin Aeppli / SP und Frau NR K. Ricklin / CVP sind nehr als absonderlich. Wie kommen diese Damen dazu, aus vertraulichen Personalakten einfach in der Öffentlichkeit zu zitieren. Hier müsste man mal den Spiess umdrehen. Wir sind tatsächlich in Bananistan angekommen. Die genannten Damen haben der Sache einen Bärendienst erwiesen und werden noch Red und Antwort stehen müssen über ihr Verhalten! Ein Rücktritt von Fr. Aeppli wird wohl überfällig werden! |
26%(131 Stimmen) |
Daniel Ryder sagte September 2012 Also man kann schon bald von einer Bananen Republik Sprechen was da bei uns abgeht. Es scheint schon so, dass auch die Jahrelangen Studiengänge Leute nicht schlauer machen. Die niedrigen Instinkte sind trotz "Bildung" nicht wegzukriegen. Und wie immer, ein grosser Teil der Akademiker die gutes leisten leiden unter solchen vorkommen. Zu meiner Kindheit hatte man noch Respekt, heutzutage herrscht ein anderes Bild. Auch wenn jetzt noch vieles versucht wird gut und schön zu reden, wird die Akte Mörgeli eine ganz peinliche Angelegenheit für die UNI! Solche Politiker wie Aeppli und Akademiker sind eine Schande und werfen ein üblen Schatten über die rechtschaffenden. Mit Schimpf und Schande nach Hause schicken, den sie schaden dem Ansehen der Schweiz |
67%(136 Stimmen) |
Anton Brunner sagte September 2012 Herr Siegenthaler: ich finde ..... ...ja genau, sofort als Nationalrat zurücktreten, der ist ja nicht mehr haltbar. Lustig finde ich ja, dass die SVP via WW das genaugleiche mit Hildebrand gemacht...ja ja...das war ja dann gerechtfertigt. Die SVP ist nur noch eine Klamaukpartei, fast habe ich Mitleid....fast. Ironie des Schicksals, dass Mörgeli dasselbe passiert ist wie Hildebrand, nur dass der Schaden an der Schweiz mit Mörgelis Entlassung gleich Null ist. |
72%(162 Stimmen) |
Heinz Kremsner sagte September 2012 Zitat aus dem hervorragenden Artikel von Frau Elisabeth Schoch: Zudem scheint das Thema ja bereits seit einem Jahr auf dem Tisch (und nicht in der Zeitung) zu sein, so Regine Aeppli. Richtig Frau Schoch. Er wusste immer alles was gegen ihm vorgeworfen wird. Richtig Frau Schoch. Er wusste alles. Hat öffentlich behauptet wisse von nix. Also ganz bewusst gelogen ! Ein unglaublicher Kerl das . siehe http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/treibjagd/?open=2450&jumpto=44599 |
71%(160 Stimmen) |
Heinz Kremsner sagte September 2012 Ihr Kommentar: Herr Siegenthaler. Sind sie sicher mit Ihrer Meinung oder evtl doch nicht ? Zitat aus dem Artikel von Daniel Binswanger: Zuerst hat er behauptet er wisse gar nichts dass ihm mangelhafte Leistung und eine Leistungsbeurteilung vorliegt. Dann hat sich herausgestellt: Er hatte im November und im März persönliche Gespräche mit den Vorgesetzten wo das alles thematisiert wurde Hr Binswanger vom Tages-Anzeiger stellt zu recht fest: Hr Mörgeli hat gelogen Ja aber ein Universitätsprofessor der lügt den muss man einfach entlassen. siehe Mörgeli-Affäre: Die Strategie der Desinformation http://blog.dasmagazin.ch/2012/09/21/morgeli-affare-die-strategie-der-desinformation/?site=startseite |
![]() 37%(186 Stimmen) |
Kurt Nünlist sagte September 2012 Dass eine Pressekonferenz abgehalten wird um eine Kündigung eines Mitarbeiters bekannt zu geben, verletzt jedes Persönlichkeitsrecht. Dass Vorgesetzte sich öffentlich zum Fall Mörgeli Melden auch und dass interne Dokumente öffentlich gemacht werden, ist eine Schweinerei. Ich denke das Ganze steht erst am Anfang. Schauen wir mal, wie es in ein paar Wochen aussieht. |
![]() 69%(227 Stimmen) |
Stefan Pfister sagte September 2012 Vor drei Jahren forderte Mörgeli die Entlassung von Wirtschaftsethiker Thielemann, weil ihm dessen Meinung nicht passte. Nun stellt sich Mörgeli als Opfer einer angeblichen(!) Tat hin, die er vor drei Jahren selber gefordert hat. Mein Mitleid mit dem freigestellten Kurator hält sich deshalb in Grenzen. |
28%(225 Stimmen) |
Karl Müller sagte September 2012 Die ganze Angelegenheit bleibt auch nach der Entlassung sehr wirr. Es braucht noch einige Zeit bis alle Fakten auf dem Tisch liegen und man ein endgültiges Urteil fällen kann. Einiges weiss man jedoch bereits heute mit Gewissheit: C. Mörgeli ist sehr unbeliebt. Journalisten und andere "Studierte" stehen in der Regel politisch eher links. Man kann also davon ausgehen, dass der neue Chef C. Mörgeli nicht gewogen ist und dass sich die Journalisten auf alles stürzen, was gegen C. Mörgeli verwendet werden kann. Die bekannt gewordenen Vorwürfe sind: Verrotende Präparate und eine veraltete Daueraustellung. Das Team des Medizinhistorischen Museums besteht aus: Prof. Dr. phil. Flurin Condrau, Direktion Prof. Dr. phil. Christoph Mörgeli, Konservator (für die Sammlung verantwortich) Einem Beauftragten für Sonderausstellungen Zwei Verantwortlichen für Museumsführungen Fünf Personen für die Museumsaufsicht http://www.mhiz.uzh.ch/Museum.html#27 Das sind sehr wenige Mitarbeiter, man kann also davon ausgehen, dass das Museum ein minimales Budget hat und dementsprechend eine regelmässige Anpassung der Dauerausstellung unmöglich ist. Jahrzehntealte Daueraustellungen sind übrigens auch in anderen öffentlichen Museen üblich. Das nötige Kleingeld fehlt überall. Hätte ein Anderer mit den gleichen Finanzen eine modernere Daueraustellung gestalten können? Es ist die Aufgabe des Konservators zu verhindern, dass die Präparate Schaden nehmen. Wenn dafür die nötigen Mittel (Geld/Arbeitskraft) fehlen, muss er Lösungsvorschläge machen. Wenn die Geldgeber knausern ist es deren Schuld, wenn die eingelagerten Objekte Schaden nehmen. Welche Schäden sind tatsächlich enstanden? Wer ist verantwortlich? Unter den gegeben Umständen ist davon auszugehen, dass C. Mörgeli von den anderen Beteiligten in die Pfanne gehauen wurde. |
20%(197 Stimmen) |
Thomas Steffen sagte September 2012 Ob Herr Mörgeli wohl schon vor der Pressekonferenz wusste, dass ihm gekündigt wurde ? Ich wage es zu bezweifeln ! lol |
![]() 78%(220 Stimmen) |
Philipp Kästli sagte September 2012 Lieber Herr Siegenthaler, Lassen Sie einmal über die Medien verbreiten, Ihr Chef gehöre vor Gericht, schliesslich habe er Sie gemobbt und in Ihren Persönlichkeitsrechte verletzt, indem er Kritik an Ihrer Arbeit geübt habe. Vielleicht geht sowas ja bei der Schweizer Armee. In jedem Betrieb der Privatwirtschaft würde man Ihnen wohl maximal 10 Minuten geben, Ihr Köfferli zu packen und auf Nimmerwiedersehen zu sagen. Und auch eine öffentlich-rechtliche Uni nicht die geschützte Werkstatt zum Schieben von ruhigen Kugeln, wie man bei der EssVäuPee offenbar immer noch meint. |
![]() 29%(181 Stimmen) |
Anton Keller sagte September 2012 Professoren haben sich den akademischen Tätigkeiten zu widmen und sollten nicht als Abstauber von Museumsexponaten missbraucht werden. |
77%(204 Stimmen) |
Heinz Kremsner sagte September 2012 Hr Siegenthaler: jetzt kristalliert sich heraus dass Hr Mörgeli per sofort entlassen wurde, eben wegen dem ihm angelasteten Vorwürfen. Zitat aus NZZ: Schliesslich klärte Rektor Andreas Fischer auf, dass Mörgeli in seiner Funktion als Oberassistent und Museumsleiter entlassen worden sei. Seine Stellung als Titularprofessor sei von dieser Kündigung nicht betroffen. Mörgeli hat also weiter das Recht, Lehrveranstaltungen zu halten. Dafür stehe er ein, sagte Fischer. siehe http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/christoph-moergeli-universitaet-zuerich-kuendigung-1.17633555 Man entlässt ihn als Museumsdirektor. Seinen Titularprofessor behält er. Er hatte eine Lehrverpflichtung. Kann weiterhin Studenten unterrichten. Allerdings las ich dass an seinen Vorlesungen meist nicht mehr als 15 Personen waren. Da kann er nix dafür. Es ist das Fach. Somit ist auch bewiesen dass es keine politisch motivierten Gründe und kein Mobbing war. Weil er wurde aufgrund seiner ungenügenden Leistung wegen des Museums entlassen. Und als Wissenschafter hat er Publikationspflicht. Die einzige wissenschaftliche Publikation innert 8 Jahren nur eine war gemäss SGGMN ungenügend, eine absolute Katastrophe. Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN) wirft ihn raus da er den Ansprüchen nicht genügt. Also er ist fachlich völlig ungenügend und eine Katastrophe. Da ist die Kündigung normal. Gut so. |
16%(184 Stimmen) |
Thomas Steffen sagte September 2012 Wir sind schon glückliche Bürger hier in der Schweiz ! Wir haben keine Problem und dürfen uns darum die Zeit mit der Diskussion über einzelne Bürger verplempern. Who cares ob Mörgeli das gemacht oder dies gesagt hat ?! Entscheidet sich hier irgend etwas relevantes für die Schweiz ? Aber die Medien in der Schweiz, welche für das BuhBuh massgebend verantwortlich sind, entwickeln sich immer mehr Richtung billiger englischer Boulevardpresse wo man papparazzimässig alles aufsaugt nur um ein paar Zeilen zu füllen. Vielleicht könnte man noch ein paar Titten von einer SVP Nationalrätin fotografieren. Ich bin sicher die UK Kollegen können da bei der Umsetzung Hand bieten. |
78%(213 Stimmen) |
Heinz Kremsner sagte September 2012 Tja Hr Selk. Wie immer liegen sie mit ihren Behauptungen (nicht mit allen) mal wieder meilenweit von jeder Realität weg. Steht des so in der Weltwoche ? Also es ist wirklich totaler grober Unfug zu behaupten Hildebrand "H. ist auf eigenen Wunsch zurück getreten, weil klar wurde, dass er den Bankrat belogen hat, mindestens ist das die Lage der berichteten Information." Totaler Schwachsinn. Die Weltwoche hat eine Dreck- und Schmutzkampagne mit Lügen gegen Hildebrand geführt (die WW konnte keine einzige ihrer Lügen beweisen). Es sah aus dass die WW ihre Dreck- und Schmutzkampagne mit Lügen gegen Hildebrand weiterhin auf Jahre weiterführen würde so wie sie über Jahre Evelin Widmer-Schlumpf und BDP-Präsident Grunder und Karin-Keller-Sutter in den Dreck gezogen hat. An einer Bankratssitzung wurde das besprochen und deren Risiken. Die Risiken waren zu gross dass die Autorität der Nationalbank durch die Lügen der WW gefährdet ist. Es blieb also nur der Rücktritt um der WW die Möglichkeit zu nehmen weiterhin Dreck- und Schmutzkampagnen zu fahren. So einfach. Aber wenn man nur die Weltwoche liest ........... Ihr Pech. Sie kennen die Realität nicht |
15%(191 Stimmen) |
Rainer Selk sagte September 2012 Zunächst mal kann man die Causa Hildebrandt nicht mit jener von Prof. Mörgli vergleichen. Die Ausgangslagen sind völlig anders. H. ist auf eigenen Wunsch zurück getreten, weil klar wurde, dass er den Bankrat belogen hat, mindestens ist das die Lage der berichteten Information. Bei Prof. Mörgeli geht es um ein Anstellungsverhältnis nach Verwaltungsrecht und ich gehe davon aus, dass die UNI ein Personalrecht samt Schweigepflicht hat, dass ferner personelle Akten dem Datenschutz unterstellt. Die politsche Arbeit ist von der anstellungsrechtlichen Seite völlig zu trennen, sonst stellt sich niemand mehr für ein Amt zur Verfügung, weil er/sie per se als Presse- bzw. Politfreiwild betrachtet werden könnte, wie es gerade genehm ist. Darum muss ich mir die Frage stellen, wie personelle Akten überhaupt in die Öffentlichkeit gelangen konnten, hier ein personeller Bericht, den Prof. M. offenbar zu jenem Zeitpunkt überhaupt nicht kannte. Das ist bereits m. E. ein strafrechtlicher Vorgang. Die UNI hat nun ganz offensichtlich massiven Erklärungsbedarf und ihr guter Ruf läuft Gefahr, massiv beschädigt zu werden. Und wie kommt eigentlich Frau C. Aeppli dazu, aus solchen Akten öffentlich zu zitieren, ebenso Frau Rickly / CVP. Woher haben die Damen Kenntnis aus Personalakten? Und diese unterliegen der Schweigepflicht, selbst wenn ein Kandidat entlassen wird, egal, wie der heisst. Sind wir hier eigentlich in einer Bananenrepublik? Das ganze entpuppt sich als ein miserables Polit.-Spiel. Man mag zu Prof. Mörgeli stehen wie man will. Was sich da vor unseren Augen ausbereitet in ein stinkender manipulierter gesteuerter Sumpf. Wir haben im Kanton Zürich einen Datenschützer, der sich solchen Machenschaften annehmen müsste. Bei dem jetzigen Kenntnisstand würde ich mich auch rechtlich gegen solchen Machenschaften wehren. Einerlei, welche Beurteilungen der Vorgesetzte von Prof. Mörgeli abgegeben hat, er hat offensichtlich massive Kompetenzüberschreitungen begangen oder eine Stelle über ihm. So geht das nun überhaupt nicht. Frau Schoch, Ihre Schlussfolgerungen gehen elegant über die rechtlichen Aspekte des Verwaltungsrechts hinweg. Und solange die nicht klar sind, geht das ganze die Öffetlichkeit einen - pardon - feuchten Kehricht an. Solle sich der Wind mal kehren, geehrte Frau Schoch, möchte ich nicht hören, was Sie dann sagen würden, ginge es um Ihre eigene Person. Ich bin parteilos und kenne Prof. Mörgeli nicht persönlich. Seine pointierten brügerlichen Ansichten sind das eine. Das andere ist ein Anstellungsverhältnis, dass einzig und allein Prof. Mörgeli und sein Arbeitgeber abzumachen haben und sonst niemand. Dass C. Aeppli offenbar Kenntnis hat von personellen Details, ist mehr als fragwürdig. Das unprofessionelle Verhalten dieser Regierungsrätin legt eigentlich nahe, dass man die Dame zum Rücktritt auffordern muss. |
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