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Treibjagd

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Gehen wir kurz davon aus, die Vorwürfe an die Adresse von Chri­stoph Mörgeli träfen zu. Wie müsste sein Vor­ge­setz­ter kor­rek­ter­weise agie­ren? 1. Er müsste das di­rekte Gespräch su­chen, zunächst in­for­mell. 2. Falls wei­ter­hin De­fi­zite blei­ben, gibt es ein or­dent­li­ches Be­ur­tei­lungs­ver­f​ah­ren. Es wird ver­bind­lich fest­ge­legt, worin die Dif­fe­ren­zen be­ste­hen und das er­war­tete Ver­hal­ten wird kom­mu­ni­ziert. Falls die Leis­tung des An­ge­stell­ten un­be­frie­di­gend bleibt, folgt Punkt 3. Es be­gin­nen die kon­kre­ten Mass­nah­men. Bei­spiels­weise nimmt Chri­stoph Mörgeli das Recht in An­spruch, einer Nebenbeschäftigung nach­zu­ge­hen. Das ist nach der Per­so­nal­ver­ord­nu​ng der Universität Zürich be­wil­li­gungs­pflic​h­tig. Man könnte – falls die Nebenbeschäftigung dazu führt, dass die Leis­tung am Ar­beits­platz lei­det – diese Be­wil­li­gung auf­he­ben. Das wäre ein star­kes Zei­chen und völlig rech­tens. Sollte das noch immer nichts fruch­ten, könnte man den Miss­lie­bi­gen letzt­end­lich rechtmässig ent­las­sen. So etwas pas­siert wohl täglich mehr­fach in un­se­rem Land. Die Schweiz hat glücklicherweise noch immer einen re­la­tiv fle­xiblen Ar­beits­markt, der auch Ent­las­sun­gen ermöglicht – auch wenn die Ge­werk­schaf­ten alles dafür tun, dass auch der Faulste nicht ent­las­sen wer­den darf. Wir haben nämlich eine be­ein­dru­ckende Zahl von Ge­set­zen, die den Ar­beit­neh­mer schützen. So darf bei­spiels­weise ein Ar­beits­zeug­nis, keine ne­ga­ti­ven Be­mer­kun­gen ent­hal­ten. Man darf keine In­for­ma­tio­nen über persönliche Verhältnisse oder pi­kante De­tails aus dem be­ruf­li­chen Leben eines Mit­ar­bei­ters veröffentlichen. Man darf nicht ein­mal am Kaf­fee­tisch über einen Mit­ar­bei­ter trat­schen. Dem Pro­fes­sor Mörgeli als An­ge­stell­tem der Universität ste­hen diese Rechte eben­falls zu. Sogar wenn er als Na­tio­nal­rat eine Per­son des öffentlichen Le­bens ist. Trotz­dem darf sein Vor­ge­setz­ter sich un­ge­hin­dert in der Zei­tung über die ver­meint­lich ungenügenden Leis­tun­gen sei­nes Un­ter­stell­ten aus­las­sen? Die Präsidentin des Universitätsrates – nota bene als oberste Per­so­nal­ver­ant­wo​rt­li­che der Universität – sieht kei­nen Hand­lungs­be­darf. Ein wei­te­res Mit­glied des Universitätsrates, Nationalrätin und selbst Pro­fes­so­rin, gibt ih­rer­seits be­kannt, die Vorwürfe an Dr. Mörgeli stimm­ten ver­mut­lich. Wie ge­sagt, wir neh­men mal an, die Vorwürfe stimm­ten. Wir müssten trotz­dem zum Schluss kom­men, die Universität ver­halte sich ihrem An­ge­stell­ten gegenüber un­kor­rekt. Gehen wir aber davon aus, die Vorwürfe seien falsch und stel­len die Vor­komm­nisse in einen grösseren Zu­sam­men­hang. Den­ken wir an die Haus­durch­su­chung bei Blo­chers, als der Staats­an­walt mit der Presse im Schlepp vor der Tür stand. Neh­men wir auch wahr, wie in sämtlichen In­ter­net­fo­ren nach verfänglichen Aus­sa­gen von SVP Ex­po­nen­ten ge­fahn­det wird. Dann bleibt nur ein Schluss: es han­delt sich um eine or­ga­ni­sierte Treibjagd.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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85%
(190 Stimmen)
Heinz Kremsner sagte September 2012

Ja Danke Hr Siegenthaler für die Steilvorlage.
Ihr Artikel mangelt daran dass ja Hr Mörgeli schon seit bald einem Jahr in mehreren Gesprächen und Leistungsbeurteilunge​n diverse Sachen vorgeworfen wurden: mangelnde Leistung; das Museum selbst eine Katastrophe usw usw und er hatte Chance das zu bessern. Machte er nicht.
Tja er ist halt soooooooo beschäftigt für seine Partei. Dazu dient ihm der (geschenkte) Titel Titularprofessor der den meisten Oberassistenten irgendwann geschenkt wird. Ein Titularprofessor hat keine Lehrverpflichtung, aber ordentliche Professoren schon. Da ist er fein raus. Mehr Zeit für seine Partei. Muss keine Studenten unterrichten.
Und liess das Museum vergammeln. So gehts nicht.

Und als Wissenschafter hat er Publikationspflicht. Die einzige
wissenschaft​liche Puplikation innert 8 Jahren nur eine war gemäss SGGMN ungenügend, eine absolute Katastrophe.
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN) wirft ihn raus da er den Ansprüchen nicht genügt.
Also er ist fachlich völlig ungenügend und eine Katastrophe. Da ist die Kündigung normal. Gut so.

Jetzt stellt sich heraus dass der Hr Mörgeli lügt, und zwar ganz bewusst und gezielt.
Es konnte ihm bewiesen werden dass er im November in einem Persönlichen Gespräch erfuhr dass er völlig ungenügende Leistung hat. Im Frühling war nochmals ein Gespräch. Es wurde ihm eine letzte Frist von 6 Monaten eingeräumt ab März.

Der Mörgeli behauptet nun stinkfrech er habe von nichts absolut nichts gewusst. Ein Politiker, Professor, und angeblicher Wissenschafter (ungenügend gemäss SGGMN), der die ganze Schweiz belügt.
Treten sie aus dem Nationalrat aus und geben sie den Titularprofessor ab Hr Mörgeli. Danke.


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89%
(194 Stimmen)
Elisabeth Schoch sagte September 2012

Und wie war das bei Hildebrand? Wenn man überall und immer zur Presse geht und quasi Missstände aufdeckt, dann darf man doch nicht überrascht sein, dass nach jahrelanger Hetzjagd auf ander, auch mal die Jagd auf einen selbst gemacht wird. Nur zu gut sollte gerade Mörgeli wissen, dass niemand eine komplett weisse Weste hat und es jedem im Scheinwerferlicht mal passieren kann. Zudem scheint das Thema ja bereits seit einem Jahr auf dem Tisch (und nicht in der Zeitung) zu sein, so Regine Aeppli.
Natürlich ist dein hier beschriebenes Vorgehen das richtige, aber Mörgeli ist weder der einzige (ich erinnere nochmals an Hildebrand und auch an Bohrer), aber mit Mörgeli kann ich nun wirklich nicht Mitleid haben, weil der selber die Triebjagd ja liebt. Wer besser als er weiss, dass man so ungeliebt Personen in der Öffentlichkeit genau so abserviert. Wer austeilen kann wie ein Mörgeli, ist bestimmt stark genug, eine solche Tirade auch selber mal einzustecken.


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