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Trojaner sollten auch die Ermittler überwachen!

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Die Stellungnahme der Pi­ra­ten­par­tei zum "Tro­ja­ner Federal" hat mich in ihrer Schärfe schon er­staunt: "Die Pi­ra­ten­par­tei ist empört und for­dert per­so­nelle Kon­se­quen­zen. ...". 

 

Mittlerwe​ile verstehe den Aufruhr teilweise, falls der Einsatz des Trojaners wirklich so leihenhaft war wie Denis Simmonet in seinem Blog schreibt. Andererseit​s soll der Trojaner ja nur in 4 Fällen vor dem 1.1.11 zum Einsatz gekommen sein - Wir stehen also noch ganz am Anfang dieser Ermittlungsmethode.

 

 

 

Überwachun​g und verdeckte Ermittlungen sind ein starker Eingriff in die Privatsphäre und nur sehr restriktiv einzusetzen. Es gibt aber Fälle, da machten diese Methoden Sinn oder sind die einzigen Möglichkeiten, um Verbrechen zu verhindern.

 

Dann stellt sich natürlich die Frage nach den besten Mitteln zur Überwachung. Und da hat ein Trojaner, sofern er richtig eingesetzt wird, einige Vorteile: Vor allem wegen der Möglichkeit, jede Sitzung zu speichern. Im Unterschied zu anderen Überwachungsmassnahme​n lässt sich nämlich jede einzelne Aktion der Ermittler, sowie alle erhaltenen Überwachungsdaten des Trojaners abspeichern und steht auch dem Richter zur Verfügung.

 

Ein Vergleich dazu: Wie wir ja in Hollywood Filmen gesehen haben, könnte ein Polizist zu einer Hausdurchsuchung Drogen mitbringen, diese dann selber 'verstecken' und dann wieder finden. Oder, vielleicht näher an der Realität: Ein Polizist 'sah' etwas mit eigenen Augen, der Verdächtige sah dies aber ganz anders, und es steht Aussage gegen Aussage.

 

Mit einem Trojaner könnte es nun so sein (um bei den beiden Beispielen zu bleiben), dass Kameras bei Hausdurchsuchungen und Polizeieinsätzen immer dabei sind. Jeder Winkel und jede Aktion auch der Polizei wird dokumentiert. Da gibt's dann keine Situationen mehr, in welchen der Richter "Aussage- gegen Aussage" bewerten muss, sondern er kann sich sein eigenes Bild machen.


Ein Trojaner, richtig eingesetzt, überwacht nicht nur Kriminelle, sondern auch die Arbeit der Ermittler - er liefert damit viel "objektivere" Daten und die Gefahr von Missbrauch oder von Missinterpretationen seitens der Ermittler ist stark verringert. 

 

Soll​ten wir Webys, IT-Geeks, Piraten etc da nicht, anstatt den Einsatz generell zu kritisieren, vielmehr darauf hinarbeiten, dass Trojaner auf die richtige Weise eingesetzt werden? Dass also eine rechtliche Grundlage dazu geschaffen wird? Und dass vor allem festgelegt wird, dass jeder Trojaner eine vollständige Audit Funktion haben muss, also alle Sitzungsdaten abgespeichert?


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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83%
(6 Stimmen)
Marianne Sulliger sagte Oktober 2011

Das einzige, in der Schweiz bekannte „Opfer“ eines solchen Cyberlauschangriffes soll die Linksaktivistin Andrea Stauffacher sein. Sie ist Anführerin des «revolutionären Aufbau» und muss sich derzeit vor dem Bundesstrafgericht für Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht, Aufbewahren von Sprengstoffen und den Besitz von Waffen verantworten. Also meinen Segen haben die Behörden, wenn Sie solche Leute überwachen!

Ueberh​aupt, was soll das ganze Theater? Haben unsere Mitmenschen immer noch das Gefühl, das Internet sei anonym? Jeder, der sich darin tummelt, wird zum gläsernen Menschen!



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80%
(5 Stimmen)
Michael Zeugin sagte Oktober 2011

Gemäss Berichterstattung gab es bisher keine Gesetzliche Grundlage in diesem Bereich. Nun wird versucht mittels Verordnung einen rechtlichen Rahmen zu bilden. Das ist zumindest ein Anfang und in jedem Fall zu begrüssen. Die ganze Rechtsprechung im Internet ist m.E. noch in den Kinderschuhen und der Gesetzgeber weiss noch nicht genau wie er damit umgehen soll. Die Diskussion um die Wiedereinführung der Buchpreisbindung verdeutlicht dies. Ich vermute, es ist nichts neues, das die Rechtsprechung etwas hinterherhinkt. Und ich vermute weiter, dass dies auch der Grund sein wird, warum es die Piraten noch eine Weile in den Politischen Meeren geben wird. Dass die Piraten dabei auch auf "Freibeute" aus sind zeigt sich an der eher populistische Forderung nach einem Köpfe rollen… Aber zumindest ist damit die politische Agenda geentert.
Wieweit sich „Trojaner“ auch für die Überwachung von Sicherheitseinsätzen eigenen kann ich (noch) nicht beurteilen. Mir scheint jedoch klar, dass solche technischen Elemente nicht nur zur Unsicherheit der Internet Benutzer - ich (bzw. mein Computer) ist vermutlich täglich Opfer von solchen Angriffen - sondern auch zur Sicherheit Gesellschaft einzusetzen sind. Und genau dazu braucht es eine klare gesetzliche Grundlage damit ein Missbrauch vermindert werden kann. Den genau mit der Präzisierung, wann ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist, kann die nötige Klarheit geschaffen werden.


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50%
(4 Stimmen)
Kojiro Kamex sagte Oktober 2011

Wo ziehen wir die Grenze, ab wann der Einsatz des Trojaner gerechtfertigt ist?
Terrorismus? Massenmörder? Kinderschänder? Mörder? Raub? Diebstahl? Mundraub? Staatsfeindliche Äusserungen? (wenn letzteres, wer definiert, was staatsfeindlich ist?)
Wie stellen wir sicher, dass die Grenze über die Zeit nicht nach unten "korrigiert" wird?

Und wo und wie (z.B. Verschlüsselung, wie gesichert vor Manipulation?) sollen die Daten des "Überwacherüberwache​rtrojaner" gespeichert werden?
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Wer überprüft die Durchführung dieser Überwachung der Überwacher, wem ist er unterstellt?
Auf welche Daten hat er Zugriff?

Es gibt so viele offene Fragen und bevor die geklärt sind, muss dem Einsatz einer solchen Überwachung Einhalt geboten werden.
Und ich kann nur eins sagen, ich habe auf keine dieser Fragen eine befriedigende Antwort.

Woher stammt die Angabe mit den 4 Einsätzen?
Ist das "vor 1.1.2011" so zu lesen, dass er danach nicht mehr eingesetzt wurde oder dass er danach weiter eingesetzt wurde?


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50%
(6 Stimmen)
Andreas Kyriacou sagte Oktober 2011

Und wieso soll man den "Funden" eines Trojaners mehr trauen als denjenigen eines Polizisten, der eine Hausdurchsuchung macht? Wer sagt denn, dass der Trojanerbetreiber keine hidden agenda hat?


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67%
(9 Stimmen)
Denis Simonet sagte Oktober 2011

Danke für's Verlinken :). Dennoch stimme ich nicht zu. Wie genau willst du das Problem lösen, dass der Trojaner das System (Computer) verändert, bevor er auf demselben System nach Beweisen sucht? Und wie kann man sicherstellen, dass dabei kein belastendes Material auf dem Computer landet (bewusst oder unbewusst, z.B. durch Bugs)?


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100%
(4 Stimmen)
Magdalena Meyer sagte Oktober 2011

Soweit ich das verstanden habe, liess der verwendete Trojaner allerdings den Computer als eine einzige Sicherheitslücke zurück. Da wohl wie erwähnt keine lückenlose Überwachung stattfand, kann so nicht ausgeschlossen werden, dass Daten von ausserhalb ohne das Mitwissen des Eigentümers auf das Gerät gelangten. Natürlich kann man annehmen, dass gute Recherchen dies entdecken, aber ich verstehe dies momentan als ein grundlegendes Problem solcher Methodik.
Das grösste Problem ist aber wohl, dass im Moment davon ausgegangen werden muss, dass es für diese Einsätze keine oder nur unzureichende rechtliche Grundlagen gab.


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89%
(9 Stimmen)
Florian Mauchle sagte Oktober 2011

Dies würde einen Trojaner mit Audit-Funktionalität bedingen - könnte man drüber reden.
Aber davon ist keine Rede in der Neufassung von BÜPF und StPO - eine lückenlose Überwachung der Überwacher ist wohl nicht gewünscht.


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