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Ulrich Caprez sagte März 2011
Frau Sägesser "Ein Menschenleben kann ich nicht mit allem Geld, alle Rohstoffe, alles Gold etc. bezahlen. Die Diskussion ob die Behandlung für einen Menschen zu teuer ist (= Todesurteil) oder noch drin liegt finde ich unschön. Ich denke genau damit gehen Sie am eigentlichen Problem vorbei und machen sich es Ihrerseits etwas zu einfach. Das Bundesgericht hat es sich, so zumindest mein Eindruck, eben nicht einfach gemacht, sondern gerade diesen Entscheid sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Jenseits Ihrer Feststellung, dass sich ein Menschenleben nicht mit allem Geld und allen Gütern, über die wir wir verfügen, aufwiegen lässt, geht es um die schlichte Tatsache, dass je mehr Mittel wir für einen Fall aufwenden, umso weniger Mittel für alle anderen Fälle zur Verfügung steht. Daraus folgt, wenn wir alle Mittel über die wir verfügen, nur für einen Fall aufwenden, steht für die übrigen Fälle eben gar nichts mehr zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Begründung des BG genau zu lesen. Die Argumentation ist übrigens nicht neu, das BG hat in anderem Zusammenhang schon ähnlich argumentiert (bspw. BGE 78 II 152/3,BGE 89 II 334 Erw. 4/BGE98 II 40). Sie können jetzt einwenden, diese Entscheide grenzen lediglich die Haftung des Gemeinwesens in seiner Eigenschaft als Werkeigentümer (OR 58) für als Folge eines reduzierten Strassenunterhalts eingetretene Schäden ein, aber wer wollte bestreiten, dass auch schlecht oder gar nicht unterhaltene Strassen Ursache für schwere Unfälle mit schwer verletzten oder gar toten Menschen sein kännen. Aber auch in diesem Bereich stehen dem Gemeinwesen nicht unbeschränkte Mittel zur Verfügung. Die Mittel, die für einen perfektionistischen Strassenunterhalt aufgewendet werden müssten, würden dann bei anderen Aufgaben, die das Gemeinwesen ebenfalls erfüllen muss, fehlen. Im BGE 136 V 395 wurde auch nicht entschieden, dass grundsätzlich keine teuren medikamentösen Therapien, auch nicht die mit Myozyme, übernommen werden, sondern der Einzelfall genau beurteilt. So wie ich den Entscheid verstanden habe, hatte im übrigen die KK im vorliegenden Fall die Kosten für eine halbjährige Therapie mit Myozyme bereits bezahlt. Ob wir tatsächlich, die Kosten wie Sie sagen, "so oder anders" bezahlen müssen, kann dahin gestellt bleiben. Entscheidend ist, dass es kein gesetzlicher Auftrag der Sozialversicherung ist, den Nachweis der klinischen Wirksamkeit eines Medikaments zu liefern oder zu finanzieren. Im übrigen, auch bspw. für die Heilungskosten der infolge reduzierten Strassenunterhalts zu Schaden gekommener, bzw. die Versorgung deren Angehöriger müssen wir "so oder anders aufkommen". Die Frage ist auch hier, in welchem Ausmass. Das kann übrigens trotzdem kein Argument dafür sein, nun alle verfügbaren Mittel für den Strassenunterhalt einzusetzen oder bspw. in die Entwicklung vereisungssicherer Strassenbeläge, bzw. schleudersicherer Autos. Soll sich die Sozialversicherung auch hier beteiligen? Die Beispiele sind nicht abschliessend sondern endlos. Mit diesem Argument stossen wir deshalb schnell an Grenzen. Aber das BG hat im vorliegenden Fall gerade nicht gesagt, teure Behandlungen werden durch den Sozialversicherer nicht bezahlt. Das BG hat gesagt, dass der therapeutische Erfolg einer Therapie umso ausgewiesener sein muss, je teurer die Therapie ist. Bei dieser Fragestellung geht es gerade nicht um die Frage, ob die Therapie lediglich lebensverlängernd wirkt oder die Lebensqualität des Patienten verbessert oder im Idealfall sogar beides. Hierbei geht es um den Nachweis und das Ausmass der therapeutischen Wirksamkeit, unabhängig davon nach welchen Kriterien wir diese letztlich definieren. An genau diesem Nachweis hat es in casu übrigens gefehlt. Es liegt zumindest für mich auf der Hand, dass, je teurer eine Therapie ist, auch andere, höhere Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Nützlichkeit gestellt werden dürfen und müssen. Umgekehrt können bei billigen Therapien an einen solchen Nachweis auch eher bescheidene oder gar keine Ansprüche, gemäss der Devise "nützt es nichts, so schadet es auch nichts" gestellt werden und dann mag es sicher auch angehen auch nur auf einen allfälligen Placeboeffekt zu hoffen. Das kann aber nicht der Masstab bei extrem teuren Therapien sein. Wie ich dem Entscheid entnommen habe, war es eben mehr als zweifelhaft, ob die im übrigen, nach meinem Dafürhalten, sehr bescheidenen gesundheitlichen Fortschritte der betreffenden Patientin überhaupt kausal auf die Therapie mit Myozyme zurück geführt werden konnten. Im übrigen waren auch die therapeutischen Fortschritte, die in der im Entscheid angeführten klinischen Vorstudie nachweisbar waren, bescheiden, wobei gemäss dieser eine Indikation für Adulte gar nicht gegeben war. Zum Schluss noch das, ich bin keineswegs gegen die Uebernahme der Kosten auch teurer Therapien durch den Sozialversicherer, wenn der Nutzen einigermassen ausgewiesen ist. Aber letztendlich müssen wir vielleicht auch gewisse Grenzen akzeptieren, die , weniger nur durch das medizinisch Machbare, bzw. Mögliche in der Sozialversicherung gesetzt sind, sondern dadurch, dass das mens sana in corpore sana eben nur ein Ideal ist, dem wir uns allenfalls in der Jugend mehr oder weniger annähern können, und sonst älter, hinfälliger und auch kränker werden. Als älterer Mann, der übrigens auch unheilbar krank ist, habe ich in diesem Sinne auch Verständnis dafür wenn an Therapien, bzw. medizinische Behandlungen, deren Erfolg nach beliebigen Kriterien nur ein sehr begrenzter ist, bei Menschen wie mir, die doch schon, so oder so, den grössten Teil ihres Lebens hinter sich haben, andere Anforderungen bezüglich Wirksamkeit, bzw. Sinn und Unsinn einer Behandlung gestellt werden als bei Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.
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