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Zukunft der 2. Säule: Rentenkürzungen über AHV kompensieren!

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Zukunft der 2. Säule: Rentenkürzungen über AH­V/IV kompensieren!

 

Der Bund muss über die AHV/IV Renten gewährleisten, welche den Existenzbedarf angemessen decken (Art. 112 Abs. 2 b. BV). Das ist heute für viele KleinrentnerInnen, insbesondere solche, welche in teuren Wohngegenden wohnen, nicht mehr der Fall. Deshalb müssen Bund und Kantone heute vermehrt Ergänzungsleistungen ausrichten (Art. 112a BV). Die AHV/IV wird im Umlageverfahren finanziert. Zudem kann der Bund bis zur Hälfte der AHV/IV-Ausgaben aufkommen (Art. 112 Abs. 4 BV). Damit ist die AHV/IV nur in einem geringen Masse von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängig, ganz im Gegensatz zur beruflichen Vorsorge, die heute und sicher auch in naher Zukunft mit sehr tiefen Kapitalerträgen konfrontiert ist. Es ist deshalb unverständlich, warum der Bundesrat in seinem Berichtsentwurf über die Zukunft der 2. Säule nicht stärker auf die Substitution von Rentenansprüchen an die 2. Säule durch höhere AHV/IV-Renten eingeht.

 

Die Probleme und Mängel der 2. Säule werden im Bericht umfassend dargestellt: Komplexität, Anlagerisiken, Unterdeckung, Rentnerkassen, Mindestumwandlungssat​z, Mindestzinssatz, technischer Zinssatz, Transparenz, Vermögensverwaltungsk​osten, etc.

 

Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist, zumindest für die KleinverdienerInnen, der Ausbau der AHV/IV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig von Finanzmarktturbulenze​n ist. Durch die variable Beteiligung des Bundes an den AHV/IV-Ausgaben könnten auch Finanzierungsprobleme​ der Renten flexibler gelöst werden. Es erstaunt deshalb, warum der Berichtsentwurf des Bundesrats sämtliche Details von Sanierungsmassnahmen der 2. Säule ausbreitet, naheliegende Lösungen über die 1. Säule aber nur am Rande erwähnt (Kapitel 9.4.3.2 Lösungsansatz C.1 Ausgleich über die 1. Säule, S. 99ff.). Es fehlt die grundsätzliche Auseinandersetzung mit diesem Thema!

 

Die Bedeutung der 2. Säule ist in der Schweiz zu hoch. Sie muss effizienter gemacht werden (Fusionen von Pensionskassen, Senkung der Vermögensverwaltungsk​osten). Zudem sollen die Renten der 2. Säule den erzielbaren Finanzerträgen des Kapitalmarkts angepasst werden ohne Beitragserhöhungen, Senkung des BVG-Koordinationsabzu​gs, Erhöhung des ordentlichen Rücktrittalters. Im Gegenzug soll die 1. Säule (AHV/IV), nicht nur für eine Übergangszeit, für die KleinrentnerInnen ausgebaut werden.

 

P.S.

Kei​n Thema ist im Berichtsentwurf die Vertretungsmacht der Vorsorgeeinrichtungen​ an den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften.​ Gerade sie könnten Druck ausüben auf die übermässigen Entschädigungen von Management und Verwaltung der Aktiengesellschaften.​


Kommentare von Lesern zum Artikel

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(2 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Vor 3 Tagen

Ich gehe davon aus das mehr als genug Geld vorhanden ist, die PK sollen erst mal offen legen wie viel von den Geldern veruntreut und fahrlässig angelegt wurde. Zusätzlich wie die Versicherungsleistung​en erbracht wurden und wie viel damit verdient wird.
Es braucht erst Transparenz um erst eine Lösung bringen zu können, sofern überhaupt nötig. Das die Altersvorsorge als Steuereinnahmequelle und Kapital für die Zocker dient sollte auch jedem klar sein.


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(2 Stimmen)
Alex Schneider sagte März 2012

Berset, sehr gut! AHV ausbauen und 2. Säule reduzieren!

Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist - zumindest für die KleinverdienerInnen - der Ausbau der AHV/IV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig von Finanzmarktturbulenze​n ist. Durch die variable Beteiligung des Bundes an den AHV/IV-Ausgaben könnten auch Finanzierungsprobleme​ der Renten flexibler gelöst werden.




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(2 Stimmen)
Alex Schneider sagte März 2012

Teure Immobilien: 2. Säule abbauen und AHV/IV ausbauen!

Der Anlagenotstand verleitet die Pensionskassen zum Kauf von überteuerten Immobilien. Weil netto immer noch 19,1 Milliarden Franken pro Jahr ertragreich durch die Pensionskassen angelegt werden müssen, verschärft sich die Risikoexposition der Kassen laufend. Diese Entwicklung zeigt, dass in der Schweiz die 2. Säule ein zu grosses Gewicht hat. Mit einem Ausbau der AHV/IV, die auch mit andern Finanzmitteln als den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen​ finanziert werden kann, könnte der Beitrag der 2. Säule zur Alterssicherung reduziert werden.



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