Unter dem Begriff Armutsgrenze versteht man ein bestimmtes Einkommen, das eine Person bzw. Familie mindestens haben muss, um in den Statistiken nicht mehr als "arm" zu gelten.
Dieses Mindesteinkommen liegt beim sogenannten Existenzminimum. Das Existenzminimum entspricht dem Betrag, den man braucht, um in der Schweiz ein menschenwürdiges und sozial integriertes Leben zu führen. Festgelegt wird das Existenzminimum in der Schweiz von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das Existenzminimum hängt dabei sehr stark von der Lebenssituation der Person ab, d.h. ob sie alleinstehend ist, wie viele Kinder sie hat etc.
Heute setzt sich das Existenzminimum in der Schweiz wie folgt zusammen:- Wohnkosten (Miete)
- Grundbedarf für Lebensunterhalt (Nahrung, Getränke, Kleider, Schuhe, Gesundheitskosten, Energieverbrauch, Reinigung und Unterhalt, Fahrkosten, Kommunikationsmittel, Körperpflege, Bildung und Freizeit, usw.)
- Medizinische Grundversorgung (v.a. Prämie für obligatorische Krankenversicherung)
Für die Wohnkosten wurden 2007 folgende Beträge ermittelt: :- Für 1 Person: 834 Franken
- Für 2 Personen: 1’310 Franken
- Für 3 Personen: 1'448 Franken
- Für 4 Personen: 1’614 Franken
- Für 5 – 9 Personen: 1’867 Franken
Die Wohnkosten werden aufgrund der verschiedenen Mietkosten zwischen verschiedenen Kantonen mit einem Faktor zwischen 0.73 und 1.33 angepasst.
Für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt sehen die Beträge folgendermassen aus:- Für 1 Person: 977 Franken
- Für 2 Personen: 1’495 Franken
- Für 3 Personen: 1’818 Franken
- Für 4 Personen: 2’090 Franken
- Für 5 Personen: 2’364 Franken
- Für 6 Personen: 2’638 Franken
- Für 7 Personen: 2’912 Franken
- Für jede weitere Person: 274 Franken
Für die Berechnung der Krankenkassenprämien wurden pro Kanton die durchschnittlichen Grundversicherungsprämien bei einer Franchise von 300 Franken berechnet. Diese Beträge hängen sehr vom Alter der im Haushalt lebenden Personen und vom Kanton ab, weshalb dafür keine detaillierten Daten aufgelistet werden. Wichtig hierbei ist aber, dass unterschieden wird zwischen der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ und der Armutsgrenze. Die „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ ergibt sich durch das Zusammenzählen von den Wohnkosten, dem Grundbedarf und den Krankenkassenprämien. Für die Ermittlung der Armutsgrenze werden zu der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ noch pauschal 100 Franken pro Person, welche älter als 16 Jahre ist, dazugezählt. Dadurch sollen auch anfallende Selbstbehalte gedeckt werden können.
Beispiel
Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern:
- Wohnkosten für 3 Personen: 1’448 Franken
- +Grundbedarf für 3 Personen: 1’818 Franken
- +Krankenkassenprämien: 434 Franken
- =Grenze harter finanzieller Entbehrung: 3’700 Franken
- +Pauschale: + 100 Franken
- =Armutsgrenze: 3’800 Franken
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Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert
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