Lexikon: Vermögenssteuer
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Gegenstand der Vermögensteuer ist das Reinvermögen, welches sich aus der Differenz zwischen allen Aktiven (Geld, Anlagen, Liegenschaften, Autos, ...) und allen Schulden (Hypotheken, Kredite, ...) errechnet. Jede natürliche Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss einmal im Jahr die Vermögenssteuer entrichten. Ausgenommen davon sind Personen die eine Pauschalsteuer entrichten müsen. Die Vermögenssteuer zählt neben der Einkommenssteuer zu den wichtigsten Steuern für eine Privatperson. Während Kantone aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes eine Vermögennsteuer erheben müssen, ist diese auf Bundesebene seit längerer Zeit abgeschafft. Experten sind sich nicht einig, ob die Erhebung einer Vermögenssteuer überhaupt berechtigt ist, da die Eigentumsgarantie die Aushöhlung von Vermögenssubstanz verbietet. Gleich wie bei der Einkommenssteuer, ist auch der Steuersatz der Vermögenssteuer in allen Kantonen progressiv (siehe Steuerprogression). Die Vermögenssteuer beträgt je nach Kanton und höhe des Vermögens zwischen 0.2 und 3 Promille. Das bedeutet, je nach Kanton zahlt man für das gleiche Vermögen mehr Steuern oder eben weniger. Die Kantone gewähren dabei Steuerfreibeträge, die sind aber je nach Kanton unterschiedlich hoch. So muss man als ledige Person in Sion (VS) bereits bei 21'000 Fr. sein Vermögen versteuern, in Bellinzona (TI) jedoch erst ab 201'000 Fr. Berechnungsbeispiel Ausgangslage: Eine in Sion (VS) wohnhafte Person mit folgenden Vermögenswerten (Angaben in Schweizer Franken):
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