Lexikon: Vermögenssteuer

Gegenstand der Vermögensteuer ist das Reinvermögen, welches sich aus der Differenz zwischen allen Aktiven (Geld, Anlagen, Liegenschaften, Autos, ...) und allen Schulden (Hypotheken, Kredite, ...) errechnet. Jede natürliche Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss einmal im Jahr die Vermögenssteuer entrichten. Ausgenommen davon sind Personen die eine Pauschalsteuer entrichten müsen. Die Vermögenssteuer zählt neben der Einkommenssteuer zu den wichtigsten Steuern für eine Privatperson. Während Kantone aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes eine Vermögennsteuer erheben müssen, ist diese auf Bundesebene seit längerer Zeit abgeschafft. Experten sind sich nicht einig, ob die Erhebung einer Vermögenssteuer überhaupt berechtigt ist, da die Eigentumsgarantie die Aushöhlung von Vermögenssubstanz verbietet.

Gleich wie bei der Einkommenssteuer, ist auch der Steuersatz der Vermögenssteuer in allen Kantonen progressiv (siehe Steuerprogression). Die Vermögenssteuer beträgt je nach Kanton und höhe des Vermögens zwischen 0.2 und 3 Promille. Das bedeutet, je nach Kanton zahlt man für das gleiche Vermögen mehr Steuern oder eben weniger.

Die Kantone gewähren dabei Steuerfreibeträge, die sind aber je nach Kanton unterschiedlich hoch. So muss man als ledige Person in Sion (VS) bereits bei 21'000 Fr. sein Vermögen versteuern, in Bellinzona (TI) jedoch erst ab 201'000 Fr.

Berechnungsbeispiel

Ausgangslage: Eine in Sion (VS) wohnhafte Person mit folgenden Vermögenswerten (Angaben in Schweizer Franken):
  • 1'000'000 Hauseigentum
  • 150'000 Wertschriftendepot bei der Hausbank
  • 10'000 Bankkonto
  • 30'000 Auto (Verkehrswert)
Diese Person kommt somit auf Aktiven von 1'190'000 (1'000'000+150'000+10'000+30'000). Davon kann sie ihre Schulden abziehen:
  • 400'000 Hypothek
  • 20'000 Privatkredit für Auto
Das ergibt Schulden von Total 420'000. Das Reinvermögen dieser Person beträgt folglich 770'000 abzüglich den Steuerfreibetrag für Sion VS von 21'000, also 749'000 Franken. Auf diesen 749'000 Franken Reinvermögen muss sie ihre Steuern bezahlen.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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