Die Mehrwertsteuer gehört zur Kategorie der indirekten Steuern und wird vom Bund erhoben. Sie macht in der Schweiz rund ¼ aller Steuereinnahmen aus.
Sie ist eine Nettoallphasensteuer mit Vorsteuerabzug (siehe Beispiel unten). Die Mehrwertsteuer wird erhoben auf alles, was man in der Schweiz kauft. Das heisst, wenn man einen Apfel, ein Auto oder Computer kauft, dann zahlt man darauf Steuern. Diese Steuern werden zum Preis dazugerechnet und man bezahlt sie beispielsweise gleich an der Kasse im Laden mit. Es spielt keine Rolle, wer etwas kauft (Privatperson oder Unternehmen) und es spielt bis auf wenige Ausnahmen auch keine Rolle, was man kauft. Die Mehrwertsteuer muss immer bezahlt werden.
Seit dem 1. Januar 2010 ist ein neues Mehrwertsteuergesetz in Kraft und ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Steuersätze.
Es gibt drei verschiedene Steuersätze. Je nach dem, was für ein Gut man kauft, zahlt man einen höheren oder tieferen Satz:
- 2.5% beträgt die Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu gehören: Lieferung und den Eigenverbrauch von Wasser in Leitungen, Ess- und Trinkwaren (ohne alkoholische Getränke und Getränke, die im Restaurant gekauft werden), Vieh, Geflügel, Fische, Getreide, Medikamente, Zeitungen etc.
- 3.8% beträgt die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen, also die Gewährung von Unterkunft inklusive Frühstück.
- 8.0% (der normale Steuersatz) beträgt die Mehrwertsteuer auf alle übrigen mehrwertsteuerpflichtigen Güter.
Beispiel
Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet, dass bei jeder Transaktion (Verkauf/Kauf) nur der Mehrwert besteuert werden soll. Das heisst, wenn man etwas für 10 Franken kauft und für 15 Franken wieder verkauft, sollen eigentlich nur die 5 (=15-10) Franken, die dazu gekommen sind, besteuert werden. Dazu folgendes Beispiel, welches auch in der Grafik unten dargestellt ist:
- Ein Weinbauer verkauft der Handels AG eine Flasche Wein. Er möchte dafür 10 Franken. Die Handels AG muss nun die 10 Franken PLUS die MwSt. von 8.0% bezahlen. Die Handels AG bezahlt also Total 10.80 Franken. Davon darf der Weinbauer 10 Franken behalten und 0.80 Franken liefert er dem Staat ab.
- Die Handels AG verkauft nun die Flasche in ihrem Laden dem Herrn Müller für 15 Franken weiter. Der Herr Müller bezahlt wiederum die 15 Franken PLUS die MwSt. also total 16.20 Franken.
- Die Handels AG müsste nun dem Staat die eingenommenen 1.20 Franken (=16.20-15) abliefern. Da Sie aber bereits an den Weinbauern 0.80 Franken MwSt. bezahlt hat, darf Sie diese nun abziehen und muss so dem Staat nur 0.40 Franken abliefern. Diesen Abzug nennt man Vorsteuerabzug.
- Am Schluss hat Herr Müller 1.20 Fr. MwSt. bezahlt, wovon 0.80 Fr. vom Weinbauer und 0.40 Fr. von der Handels AG an den Staat abgeliefert wurden. Der Weinbauer und die Handels AG mussten selber keine MwSt. bezahlen. Die ganze MwSt. wird dem Endkonsumenten (Herr Müller) überwälzt.
* in Deutschland: Umsatzsteuer
Weblinks / Quellen Keine gefunden.
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