Lexikon: Vorsteuerabzug
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Vom Vorsteuerabzug spricht man im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist eine so genannte Netto-Allphasensteuer. Bei der Netto-Allphasensteuer wird jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr, d.h. wenn man etwas kauft oder verkauft, mit der Mehrwertsteuer besteuert. Weil aber bei der Netto-Allphasensteuer nur der Mehrwert, der bei der jeweiligen Transaktion erzeugt wird, besteuert werden soll, gibt es den Vorsteuerabzug (siehe Beispiel). Dank dem Vorsteuerabzug wird der Gesamtwert der Ware oder Dienstleistung stest nur einmal belastet. Dies im Gegensatz zu einer Bruttoallphasensteuer. Vorsteuerabzugsberechtigt sind nur mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Beispiel Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet, dass bei jeder Transaktion (Verkauf/Kauf) nur der Mehrwert besteuert werden soll. Das heisst, wenn man etwas für 10 Franken kauft und für 15 Franken wieder verkauft, sollen eigentlich nur die 5 (=15-10) Franken, die dazu gekommen sind, besteuert werden. Dazu folgendes Beispiel welches auch in der Grafik unten dargestellt ist:
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