Lexikon: Tabaksteuer
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Die Tabaksteuer ist eine Lenkungsabgabe in Form einer Verkehrssteuer, genauer einer Wirtschaftsverkehrtsteuer. Weitere Wirtschaftsverkehrsteuern sind die Mehrwertsteuer als die bekannteste, Zölle, sowie die Biersteuer, Branntweinsteuer, Mineralölsteuer und die Automobilsteuer. Die Tabaksteuer wird vom Bund erhoben. Der Tabaksteuer unterliegen verbrauchsfertige Tabakfabrikate (Zigarren, Stumpen, Zigarillos, Kiele, etc.), Schnitttabak, Rollen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigaretten und zigarettenähnlichen Erzeugnisse. Die Tabaksteuerr wird bei Firmen, die in der Schweiz die Tabakwaren herstellen, erhoben, sowie bei Firmen, welche die Tabakwaren importieren. Die Unternehmen überwälzen die Tabaksteuer auf die Konsumenten, in dem sie einen höheren Preis verlangen. Dadurch soll der Tabakkonsum wegen seiner gesundheitsschädlichen Wirkungen eingedämmt werden. Der Steuersatz variiert je nach Tabakprodukt. Beispiel: Für eine Zigarettenschachtel mit insgesamt 20 Zigaretten und einem Preis von 7 CHF beträgt die Tabaksteuer etwa 4.10 CHF, also etwa 58% des Kaufpreises. Der Bund verfolgt das Ziel, die Steuern auf Tabakwaren und somit die Preise für Zigaretten an das EU-Niveau anzupassen. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Tabaksteuern und der Preise für Zigaretten: ![]() Alle Einnahmen aus der Tabaksteuer fliessen zweckgebunden über die Bundeskasse an die AHV/IV. Im Jahr 2008 betrugen die Einnahmen aus der Tabaksteuer 2,19 Mrd. CHF, was etwa 5% der Gesamteinnahmen entsprach.
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