Lexikon: Biersteuer
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Bei der Biersteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer auf Bier. Es ist somit eine Lenkungs- oder auch Verkehrssteuer, genauer eine Wirtschaftsverkehrssteuer. Weitere Wirtschaftsverkehrssteuern sind die Mehrwertsteuer als die bekannteste, Zölle, sowie die Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Mineralölsteuer und die Automobilsteuer. Die Biersteuer wird vom Bund erhoben. Der Biersteuer unterliegen nur alkoholhaltige Biere. Ziel ist es, den Konsum von Alkohol einzuschränken. Die Biersteuer bemisst sich nach der Gradstärke des Bieres (Grad Plato), auf der Grundlage des Stammwürzegehaltes. Der Steuertarif ist in 3 Kategorien eingeteilt. Für Leichtbier (bis 10.0 Grad Plato) gilt ein Steuersatz von CHF 16.88 pro Hektoliter, für Normal- und Spezialbier (10.1 bis 14 Grad Plato) beträgt der Steuersatz CHF 25.32 pro Hektoliter und für Starkbier (ab 14.1 Grad Plato) liegt der Steuersatz bei CHF 33.76 pro Hektoliter. Die Biersteuer wird erhoben bei Schweizer Herstellern, die das Bier herstellen, sowie bei Firmen, welche Biere importieren. Die Biersteuer überwälzen die Firmen auf die Konsumenten, in dem sie einen höheren Preis verlangen. Durch den höheren Preis geht der Bierkonsum zurück.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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